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   BSG, 29.01.1998 - B 12 KR 11/97 R   

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https://dejure.org/1998,3330
BSG, 29.01.1998 - B 12 KR 11/97 R (https://dejure.org/1998,3330)
BSG, Entscheidung vom 29.01.1998 - B 12 KR 11/97 R (https://dejure.org/1998,3330)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 1998 - B 12 KR 11/97 R (https://dejure.org/1998,3330)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Ausschluß der Erstattung von zu Unrecht entrichteten Rentenversicherungsbeiträgen bei nachträglich gewährter Rehabilitationsleistung - Verhältnismäßigkeit Leistung/Beitrag - fehlerhaftes Verhalten - Beitragseinzug - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Ausschluß der Erstattung von zu Unrecht entrichteten Rentenversicherungsbeiträgen bei nachträglich gewährter Rehabilitationsleistung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF

Papierfundstellen

  • NZS 1998, 529
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.04.1991 - 1 RA 65/89

    Erstattung zu Unrecht entrichteter Höherversicherungsbeiträge

    Auszug aus BSG, 29.01.1998 - B 12 KR 11/97 R
    Sie gilt auch für Rehabilitationsleistungen der Rentenversicherung (BSGE 68, 260, 262 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 2), denn auch für diese Leistungen ist eine vorherige Beitragszeit notwendig (vgl § 13 AVG, § 1236 der Reichsversicherungsordnung ; jetzt § 11 des Sozialgesetzbuchs - Gesetzliche Rentenversicherung ).

    Die Entscheidung des Senats, nach der die Erstattung zu Unrecht entrichteter isolierter Höherversicherungsbeiträge trotz späterer Leistungsgewährung durch die erste Verfallklausel des § 26 Abs. 2 Halbsatz 1 SGB IV nicht ausgeschlossen wird (BSGE 68, 260 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 2), ist hier nicht maßgebend.

  • BSG, 15.12.1977 - 11 RA 74/77

    Eigentum - Zu Unrecht entrichtete Beiträge - Anspruch auf Rückzahlung -

    Auszug aus BSG, 29.01.1998 - B 12 KR 11/97 R
    Dabei sei es unerheblich, wie sich der einzelne Beitrag auf die rechtliche Grundlage des Heilverfahrens konkret ausgewirkt habe (BSG SozR 2200 § 1424 Nr. 2; BSGE 45, 251 = SozR 2200 § 1424 Nr. 7).

    Das BSG hat deshalb an seiner Auslegung des § 146 Abs. 3 AVG (§ 1424 Abs. 3 RVO) festgehalten, als § 26 Abs. 1 SGB IV (jetzt § 26 Abs. 2 SGB IV) in Kraft getreten war (BSGE 45, 251, 252 = SozR 2200 § 1424 Nr. 7).

  • BSG, 05.02.1976 - 11 RA 20/75

    Zu Unrecht entrichtete Beiträge - Rückforderung - Ausschluß - Bewilligung -

    Auszug aus BSG, 29.01.1998 - B 12 KR 11/97 R
    Dabei sei es unerheblich, wie sich der einzelne Beitrag auf die rechtliche Grundlage des Heilverfahrens konkret ausgewirkt habe (BSG SozR 2200 § 1424 Nr. 2; BSGE 45, 251 = SozR 2200 § 1424 Nr. 7).

    Das BSG hatte außerdem schon zum früheren Recht auf die Parallele zum Erstattungsausschluß bei rechtmäßig entrichteten Beiträgen hingewiesen (BSG SozR 2200 § 1424 Nr. 2).

  • BSG, 07.11.1995 - 12 RK 19/94

    Verfall des Anspruchs auf Erstattung von Beiträgen auf Abfindungen durch

    Auszug aus BSG, 29.01.1998 - B 12 KR 11/97 R
    Ob die Beklagte gehindert sein könnte, sich auf die Verfallklausel zu berufen, wenn sie durch ein Fehlverhalten anläßlich der Leistungsbewilligung den Eintritt der Verfallklausel bewirkt hätte (vgl dazu BSG SozR 3-2400 § 26 Nr. 7), war hier nicht zu entscheiden, weil ein solches Fehlverhalten der Beklagten nicht festgestellt ist.
  • BSG, 23.05.2017 - B 12 KR 9/16 R

    Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen - selbstständiger

    Die Regelung knüpft zudem nicht an ein vorwerfbares Verhalten eines am Beitragseinzug Beteiligten an, sondern bestimmt abschließend und ohne Schuldprüfung die Abwicklung einer unrechtmäßigen Beitragsentrichtung (so schon BSG Urteil vom 29.1.1998 - B 12 KR 11/97 R - SozR 3-2400 § 26 Nr. 10 S 49) .

    Er dient der Abwicklung einer unrechtmäßigen Beitragsentrichtung, ohne an ein evtl vorwerfbares Verhalten eines am Beitragseinzug Beteiligten anzuknüpfen (vgl BSG Urteil vom 29.1.1998 - B 12 KR 11/97 R - SozR 3-2400 § 26 Nr. 10 S 49) .

  • BSG, 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R

    Rentenversicherung - Beanstandung und Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge

    Es kann offenbleiben, ob sich der Kläger schon deshalb nicht auf die Grundsätze des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs stützen kann, weil der Erstattungsanspruch nach § 26 Abs. 2 SGB IV, der unabhängig von den Voraussetzungen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs gegeben ist, die Beitragserstattung wegen eines behaupteten sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ausschließt (so bereits BSG SozR 3-2400 § 26 Nr. 10 S 49; BSG Urteil vom 29.11.2006 - B 12 KR 30/05 R - Juris RdNr 15 mwN; Seewald in Kasseler Komm, § 26 SGB IV RdNr 27, Stand Einzelkommentierung Oktober 2008) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2023 - L 4 KR 134/22

    Obligatorische Anschlussversicherung - Feststellungsinteresse - Anderweitiger

    Dies gilt auch, wenn die entrichteten Beiträge den Wert der erbrachten Leistung (z.B. Krankenbehandlung) erheblich übersteigen sollten (BSG, Urteil vom 29.01.1998 - B 12 KR 11/97 R - juris Rn. 17; Zieglmeier in BeckOGK, SGB IV, Stand: 15.02.2023, § 26 Rn. 47; Roßbach in Knickrehm/Roßbach/Waltermann, SGB IV, 8. Auflage, § 26 Rn. 15; Waßer in jurisPK-SGB IV, 4. Auflage, Stand 01.08.2021, § 26 Rn. 120).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2017 - L 14 R 512/15

    Erstattung gezahlter Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Dabei kann offen bleiben, ob sich der Kläger hier schon deshalb nicht auf die Grundsätze des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs stützen kann, weil der Erstattungsanspruch nach § 26 Absatz 2 SGB IV, der unabhängig von den Voraussetzungen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs gegeben ist, die Beitragserstattung wegen eines behaupteten sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ausschließt (so das BSG im Urteil vom 29.01.1998, B 12 KR 11/97 R in Juris und in SozR 3-2400 § 26 Nr. 10 und im Urteil vom 29.11.2006, B 12 KR 30/05 R in Juris, Rdn. 15; offen lassend hingegen BSG, Urteil vom 05.03.2014, B 12 R 1/12 R in Juris, dort Rdn. 25).
  • BSG, 29.11.2006 - B 12 KR 30/05 R

    Arbeitslosenversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge -

    Der Erstattungsanspruch, der unabhängig von den Voraussetzungen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs gegeben ist, schließt andererseits aber die Beitragserstattung wegen eines behaupteten sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs aus (vgl schon Senatsurteil vom 29. Januar 1998, B 12 KR 11/97 R, SozR 3-2400 § 26 Nr. 10 S 49).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2008 - L 24 B 182/08

    Streitwert; Feststellung von Versicherungspflicht zur Rentenversicherung;

    Die Umgestaltung dieses Anspruches durch § 26 Abs. 1 Satz 3 SGB IV verletzt zwar dieses Eigentumsrecht nicht, denn sie ist mit Leistungsansprüchen in der Rentenversicherung verbunden (vgl. auch BSG, Urteil vom 29. Januar 1998 - B 12 KR 11/97 R, abgedruckt in SozR 3-2400 § 26 SGB IV Nr. 10).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.11.2010 - L 4 R 5657/10
    Die abschließende Regelung des § 26 SGB IV lasse keinen Raum für den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch (BSG, Urteil vom 29. Januar 1998 B 12 KR 11/97 R - in juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.04.2006 - L 22 RJ 160/04

    Erstattung freiwilliger Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Die Verfallklausel umfasst daher alle vor der Leistungsgewährung entrichteten, ihrer Art nach leistungsbegründenden Beiträge unabhängig davon, ob die Beiträge der Dauer und Höhe nach notwendige Voraussetzung für die Leistung waren (Bundessozialgericht, Urteil vom 29. Januar 1999, SozR 3-2400 § 26 Nr. 10).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2001 - L 13 RA 4178/99
    Zwar steht dem Erstattungsbegehren nicht schon die erste Verfallklausel des § 26 Abs. 2 Halbsatz 1 SGB IV entgegen, denn an die Beigeladene sind aus den umstrittenen Beiträgen bislang keine Leistungen, auch nicht solche zur Rehabilitation (vgl. hierzu etwa BSG SozR 3-2400 § 26 Nr. 10 m.w.N.), erbracht worden.
  • SG Karlsruhe, 13.01.2003 - S 5 KR 2359/02
    Damit ist es in der Regel ausgeschlossen, wegen des Fehlverhaltens eines am Beitragseinzug Beteiligten die Erstattung der Beiträge anders abzuwickeln als im Gesetz vorgesehen (BSG, Urteil vom 29.01.1998, B 12 KR 11/97 R).
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