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BSG, 22.08.2002 - B 13 RJ 19/02 R |
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Rentenversicherung
- lexetius.com
Berufsunfähigkeitsrente für Postzusteller - Berufsschutz als Facharbeiter - Verweisungsberuf
- JLaw (App) | www.prinz.law
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Gesetzliche Rentenversicherung - Berufsunfähigkeitsrente - Verweisungstätigkeit - Postbote - Ausbildungsberuf - Schlosser - Mehrstufenschema
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SGB VI § 43
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SGB VI § 43 Abs. 2 S. 2
Verweisbarkeit eines Postzustellers, Berufsschutz - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 14.03.1997 - 9 J 444/95
- LSG Hamburg, 15.11.2001 - VI JBf 47/97
- BSG, 22.08.2002 - B 13 RJ 19/02 R
Wird zitiert von ... (29) Neu Zitiert selbst (16)
- BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 79/99 R
Verweisbarkeit einer Postfachverteilerin bei der Prüfung von Berufsunfähigkeit
Auszug aus BSG, 22.08.2002 - B 13 RJ 19/02 R
Es hat ferner auf die Urteile des erkennenden Senats vom 16. November 2000 (B 13 RJ 79/99 R - SozR 3-2600 § 43 Nr. 23) und des 5. Senats des BSG vom 13. Dezember 2000 - B 5 RJ 28/99 R - veröffentlicht in Juris) Bezug genommen, in denen sich das BSG mit einer früheren Postfachverteilerin bzw einer Briefsortiererin befasst und jeweils ausgeführt habe, dass deren Gleichstellung mit einer Facharbeiterin auf der Grundlage der berufungsgerichtlichen Tatsachenfeststellungen abzulehnen sei, weil die tarifvertragliche Eingruppierung auf qualitätsfremden Merkmalen beruht habe.Der Senat verweist hierzu auf seine Ausführungen im Urteil vom 16. November 2000 (B 13 RJ 79/99 R - SozR 3-2600 § 43 Nr. 23), in der der Unterschied zwischen der Postbetrieblichen Prüfung einerseits und der Abschlussprüfung hinsichtlich der Berufsausbildung zur Dienstleistungsfachkraft im Postbetrieb andererseits im Einzelnen dargelegt ist.
Wie der Senat in seinem Urteil vom 16. November 2000 (B 13 RJ 79/99 R - SozR 3-2600 § 43 Nr. 23) im Einzelnen weiterhin ausgeführt hat, scheidet die Zuordnung eines Versicherten zur Gruppe der Facharbeiter grundsätzlich auch dann aus, wenn die Entlohnung im Einzelfall derjenigen eines Facharbeiters entsprochen haben sollte, wenn es sich bei der ausgeübten Tätigkeit nur um einen Teilbereich eines anerkannten Ausbildungsberufs handelt.
Zur Beurteilung der tariflichen Eingruppierung der vom Kläger zuletzt ausgeübten Tätigkeit verweist der Senat ebenfalls auf seine Darlegungen im Urteil vom 16. November 2000 (B 13 RJ 79/99 R - SozR 3-2600 § 43 Nr. 23).
Auch die Lohngruppe 5 kann aus den Erwägungen des Senats im Urteil vom 16. November 2000 (B 13 RJ 79/99 R - SozR 3-2600 § 43 Nr. 23) indes für die Wertigkeit der bisherigen beruflichen Tätigkeit des Klägers nicht herangezogen werden, weil diese Einstufung ebenfalls auf qualitätsfremden Merkmalen (sozialen Erwägungen) beruhte.
Wie der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 29. März 1994 (…13 RJ 35/93 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45) und vom 16. November 2000 (B 13 RJ 79/99 R - SozR 3-2600 § 43 Nr. 23) ausgeführt hat, können Angehörige der Gruppe mit dem Leitberuf des Angelernten im oberen Bereich nicht schlechthin auf das allgemeine Arbeitsfeld verwiesen werden.
- BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93
Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema
Auszug aus BSG, 22.08.2002 - B 13 RJ 19/02 R
Dabei hat die Vorinstanz jedoch nicht hinreichend berücksichtigt, dass nach der Rechtsprechung des BSG für die Verweisbarkeit eines derartigen Versicherten von Bedeutung ist, ob er dem oberen oder aber dem unteren Bereich dieser Gruppe angehört (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45; Senatsurteil vom 24. April 1997 - 13 RJ 59/96).Während unteren Angelernten grundsätzlich alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes sozial zuzumuten sind, müssen sich die Verweisungstätigkeiten für obere Angelernte durch Qualitätsmerkmale auszeichnen, zB das Erfordernis einer Einarbeitung oder Dienstnotwendigkeit beruflicher Vorkenntnisse (…vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 132 mwN; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45, 55).
Wie der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 29. März 1994 (13 RJ 35/93 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45) und vom 16. November 2000 (…B 13 RJ 79/99 R - SozR 3-2600 § 43 Nr. 23) ausgeführt hat, können Angehörige der Gruppe mit dem Leitberuf des Angelernten im oberen Bereich nicht schlechthin auf das allgemeine Arbeitsfeld verwiesen werden.
- BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91
Unfallversicherung - Berufsunfähigkeit - Schweißer - Eigenständigs Berufsbild - …
Auszug aus BSG, 22.08.2002 - B 13 RJ 19/02 R
Mit seiner - vom LSG zugelassenen - Revision rügt der Kläger die Verletzung des § 43 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) und trägt im Wesentlichen vor: Im Zuge zunehmender Konzentration und Spezialisierung könne sich ein Teilbereich eines anerkannten Ausbildungsberufs zu einem eigenständigen Berufsbild entwickelt haben, dem von den am Wirtschaftleben beteiligten Kreisen eine Facharbeiterqualität beigemessen werde (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 27).Es kommt auf das Gesamtbild an, wie es durch die in § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI am Ende genannten Merkmale (Dauer und Umfang der Ausbildung, bisheriger Beruf, besondere Anforderungen der bisherigen Berufstätigkeit) umschrieben wird (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 27, 33).
Etwas anders kann nur dann gelten, wenn sich der Teilbereich im Zuge zunehmender Konzentration und Spezialisierung zu einem eigenständigen Berufsbild entwickelt hat, dem von den am Wirtschaftsleben beteiligten Kreisen Facharbeiterqualität beigemessen wird (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 27).
- BSG, 24.04.1997 - 13 RJ 59/96
Anspruch auf Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit bis zur Vollendung des 65. …
Auszug aus BSG, 22.08.2002 - B 13 RJ 19/02 R
Dabei hat die Vorinstanz jedoch nicht hinreichend berücksichtigt, dass nach der Rechtsprechung des BSG für die Verweisbarkeit eines derartigen Versicherten von Bedeutung ist, ob er dem oberen oder aber dem unteren Bereich dieser Gruppe angehört (…BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45; Senatsurteil vom 24. April 1997 - 13 RJ 59/96). - BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 35/96
Bedeutung der Umstellungsfähigkeit und der tariflichen Eingruppierung bei der …
Auszug aus BSG, 22.08.2002 - B 13 RJ 19/02 R
Darunter ist im Allgemeinen diejenige der Versicherungspflicht unterliegende Tätigkeit zu verstehen, die zuletzt auf Dauer, dh mit dem Ziel verrichtet wurde, sie bis zum Eintritt der gesundheitlichen Unfähigkeit oder bis zum Erreichen der Altersgrenze auszuüben; in der Regel ist das die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit, jedenfalls wenn sie die qualitativ höchste ist (…BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 158; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 55, 61 mwN). - BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 51/84
Zumutbarer beruflicher Abstieg - Fehlende Berufsausbildung - Hinzuziehung von …
Auszug aus BSG, 22.08.2002 - B 13 RJ 19/02 R
Dementsprechend werden die Gruppen durch die Leitberufe des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von drei Monaten bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters charakterisiert (zB BSGE 59, 201 = SozR 2200 § 1246 Nr. 132;… BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 138, 140). - BSG, 07.08.1986 - 4a RJ 73/84
Aufgliederung des Ausbildungsberufs Baufacharbeiter - Baufacharbeiter - …
Auszug aus BSG, 22.08.2002 - B 13 RJ 19/02 R
Dementsprechend werden die Gruppen durch die Leitberufe des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von drei Monaten bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters charakterisiert (…zB BSGE 59, 201 = SozR 2200 § 1246 Nr. 132; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 138, 140). - BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 9/86
Bisheriger Beruf - Qualifikationswechsel - Berufstätigkeit
Auszug aus BSG, 22.08.2002 - B 13 RJ 19/02 R
Darunter ist im Allgemeinen diejenige der Versicherungspflicht unterliegende Tätigkeit zu verstehen, die zuletzt auf Dauer, dh mit dem Ziel verrichtet wurde, sie bis zum Eintritt der gesundheitlichen Unfähigkeit oder bis zum Erreichen der Altersgrenze auszuüben; in der Regel ist das die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit, jedenfalls wenn sie die qualitativ höchste ist (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 158;… BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 55, 61 mwN). - BSG, 28.06.1989 - 5 RJ 5/88
Beurteilung des bisherigen Berufs iS. des § 1246 Abs. 2 S. 2 RVO bei einem …
Auszug aus BSG, 22.08.2002 - B 13 RJ 19/02 R
Wie der Senat in der vorgenannten Entscheidung weiterhin ausgeführt hat, ist die Zuordnung zum Leitberuf des Facharbeiters auch ohne die erforderliche Ausbildung von der Rechtsprechung des BSG bejaht worden, wenn die Tätigkeit ihrer Qualität nach der eines vergleichbaren Versicherten (Facharbeiters) entsprochen hat und nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt worden ist, so dass eine "Wettbewerbsfähigkeit" im Vergleich zu anderen Versicherten derselben Berufsgruppe besteht (…vgl auch BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 53, 68;… BSGE 58, 239 = SozR 2200 § 1246 Nr. 129;… BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 150; BSGE 65, 169 = SozR 2200 § 1246 Nr. 168 sowie Senatsurteil vom 1. September 1999 - B 13 RJ 89/98 R). - BSG, 13.12.2000 - B 5 RJ 28/99 R
Berufsunfähigkeit - Briefsortiererin - tarifliche Einstufung - qualitätsfremde …
Auszug aus BSG, 22.08.2002 - B 13 RJ 19/02 R
Es hat ferner auf die Urteile des erkennenden Senats vom 16. November 2000 (…B 13 RJ 79/99 R - SozR 3-2600 § 43 Nr. 23) und des 5. Senats des BSG vom 13. Dezember 2000 - B 5 RJ 28/99 R - veröffentlicht in Juris) Bezug genommen, in denen sich das BSG mit einer früheren Postfachverteilerin bzw einer Briefsortiererin befasst und jeweils ausgeführt habe, dass deren Gleichstellung mit einer Facharbeiterin auf der Grundlage der berufungsgerichtlichen Tatsachenfeststellungen abzulehnen sei, weil die tarifvertragliche Eingruppierung auf qualitätsfremden Merkmalen beruht habe. - BSG, 01.09.1999 - B 13 RJ 89/98 R
Berufsunfähigkeit eines als Beamtendiensttuer tätigen Briefzustellers
- BSG, 11.07.1985 - 5b RJ 88/84
Tarifliche Gleichstellung von Berufstätikeiten - Anerkannter Ausbildungsgang - …
- BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 111/78
Bisheriger Beruf - Kurzfristige Ausübung einer Beschäftigung - Eintritt des …
- BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 26/96
Verweisungstätigkeit eines Postfacharbeiters im Mehrstufenschema
- BSG, 26.04.1979 - 5 RKnU 7/77
Abtretung von Rentenansprüchen - Stammrecht - Zustellung von Bescheiden - …
- BSG, 17.11.1987 - 4a RJ 29/87
Fehlende Ausbildung - Facharbeiter - Angelernter - Zuordnung
- SG Hamburg, 06.10.2016 - S 34 R 445/13
Voraussetzung für einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 22.08.2002, B 13 RJ 19/02 R, juris) ist die Zuordnung zum Leitberuf des Facharbeiters auch ohne die erforderliche Ausbildung bejaht worden, wenn die Tätigkeit ihrer Qualität nach der eines vergleichbaren Versicherten (Facharbeiters) entsprochen hat und nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt worden ist, so dass eine "Wettbewerbsfähigkeit" im Vergleich zu anderen Versicherten derselben Berufsgruppe besteht.Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG, Urteil vom 22.08.2002, B 13 RJ 19/02 R, juris) ist für die Verweisbarkeit eines derartigen Versicherten wie dargestellt von Bedeutung, ob er dem oberen oder aber dem unteren Bereich dieser Gruppe angehört.
Eine Verweisung ist vielmehr lediglich zulässig auf Tätigkeiten des angelernten sowohl des oberen als auch des unteren Bereichs sowie auf ungelernte Tätigkeiten, soweit sie jedoch durch Qualitätsmerkmale herausgehoben sind, z.B. das Erfordernis einer Einweisung und Einarbeitung oder die Notwendigkeit beruflicher oder betrieblicher Vorkenntnisse, (vgl. BSG, Urteil vom 22.08.2002, B 13 RJ 19/02 R, juris).
- LSG Bayern, 28.04.2010 - L 1 R 807/09
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Facharbeiter - …
30 Unter dem "bisherigen Beruf" im Sinn von § 240 Abs. 2 Satz 2 SGB VI ist im Allgemeinen diejenige der Versicherungspflicht unterliegende Tätigkeit zu verstehen, die zuletzt auf Dauer, d.h. mit dem Ziel verrichtet wurde, sie bis zum Eintritt der gesundheitlichen Unfähigkeit oder bis zum Erreichen der Altersgrenze auszuüben; in der Regel ist das die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit, jedenfalls wenn sie die qualitativ höchste ist (BSG, Urteil vom 22.08.2002 - B 13 RJ 19/02 R m.w.N. auf Rechtsprechung).Die Berufsgruppen werden durch die Leitberufe des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw. des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters, des angelernten Arbeiters und des ungelernten Arbeiters charakterisiert (BSG, Urteil vom 22.08.2002 - B 13 RJ 19/02 R m.w.N.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - L 18 R 99/08
Rentenversicherung
Denn nach dem Willen der Vertragsparteien sind nur die als Rechtsfrüchte aus dem Stammrecht auf Rente erwachsenden monatlichen Zahlungsansprüche (bzw. der "Nachzahlungsbetrag"), nicht aber das Rentenstammrecht selbst abgetreten (vgl BSG, Urteil vom 22.08.2002, Aktenzeichen (Az) B 13 RJ 19/02 R, juris-Rdnr 14;… BSGE 48, 15ff = SozR 2200 § 119 Nr. 1).Damit besteht keine Veranlassung, den insoweit nach der Systematik des SGB V für 3 Jahre bestehenden Berufsschutz bei Bezug einer VAP-Rente zu relativieren (auch im Fall des BSG, Urteil vom 22.08.2002, Az B 13 RJ 19/02 R, bezog der Kläger unschädlich eine VAP-Rente).
- LSG Sachsen-Anhalt, 13.07.2011 - L 3 R 330/07
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Postfacharbeiter …
Selbst wenn man die tatsächliche Berufsausübung als praktische Ausbildung berücksichtigt, erreicht man bei einer Schulung an einem Tag in der Woche diesen zeitlichen Umfang nicht (vgl. zu den Unterschieden der Regelausbildung von mehr als zwei Jahren und sonstigen Wegen, die postbetriebliche Prüfung abzulegen: BSG…, Urteil vom 16. November 2000 - B 13 RJ 79/99 R - SozR 3-2600 § 43 Nr. 23; BSG Urteil vom 22. August 2002 - B 13 RJ 19/02 R - juris).Ein Bestandsschutz nach der Lohngruppe 6a führt hier ebenfalls für sich genommen nicht zu einer Zuordnung zur Gruppe der Facharbeiter, soweit - wie hier - nicht eindeutig das gesamte Ausbildungs- und Tätigkeitsspektrum eines in mehr als zwei Jahren ausgebildeten Facharbeiters abgedeckt wird (vgl. BSG, Urteil vom 22. August 2002, a.a.O.).
- LSG Hamburg, 27.04.2006 - L 6 RJ 103/04
Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit; Maßgeblicher Beruf für die …
Mit Beschluss vom 22. November 2001 ist das Verfahren im Hinblick auf die gegen das Urteil des Senats vom 15. November 2001 (VI JBf 47/97) eingelegte Revision (B 13 RJ 19/02 R) zum Ruhen gebracht und auf Antrag der Klägerin am 8. November 2004 wieder aufgenommen worden.Beide Gesichtspunkte sind jedoch qualitätsfremd (BSG…, Urteil vom 16.11.2000, B 13 RJ 79/99 R, SozR 3-2600 § 43 Nr. 23 - S. 83-86 - Urteil vom 13.12.2000, B 5 RJ 28/99 R, Juris (Briefzusteller); BSG, Urteil vom 22.8.2002, B 13 RJ 19/02 R, Juris; Beschluss vom 28.4.2004, B 5 RJ 153/03 B, Juris; LSG Hamburg, Urteil vom 25.2.1999, VI JBf 48/97, Juris; Urteil vom 15.11.2001, VI JBf 47/97, Juris (Briefzusteller); zu Beamtendiensttuern vgl. auch LSG Hamburg, Urteile vom 3.3.2004, L 1 RJ 6/02, Juris (Briefzusteller) und vom 17.9.1997, III JBf 40/97, E-LSG RJ-059 - S. 5f. -).
- LSG Bayern, 27.01.2010 - L 13 R 970/08
Sozialgerichtliches Verfahren - Beweiswürdigung: volle bzw teilweise …
Die Berufsgruppen werden durch die Leitberufe des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw. des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters, des angelernten Arbeiters und des ungelernten Arbeiters charakterisiert (BSG, Urteil vom 22.08.2002 - B 13 RJ 19/02 R m.w.N.). - LSG Bayern, 18.11.2009 - L 13 R 249/08
Rente wegen Erwerbsminderung - Beweiswürdigung - Amtsermittlungsprinzip - …
Die Berufsgruppen werden durch die Leitberufe des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw. des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters, des angelernten Arbeiters und des ungelernten Arbeiters charakterisiert (BSG, Urteil vom 22.08.2002 - B 13 RJ 19/02 R m.w.N.). - LSG Thüringen, 10.09.2013 - L 6 R 419/11
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit …
Bei dieser Tätigkeit werden keine Kenntnisse und Fähigkeiten verlangt, die gegenüber denen eines ausgebildeten Facharbeiters für Postverkehr (DDR) bzw. Dienstleistungsfachkraft im Postbetrieb (BRD) als gleichwertig erachtet werden können (vgl. BSG, Urteil vom 22. August 2002 - Az.: B 13 RJ 19/02 R, nach juris). - LSG Thüringen, 28.01.2013 - L 6 R 658/08
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit - …
Bei dieser Tätigkeit werden keine Kenntnisse und Fähigkeiten verlangt, die gegenüber denen eines ausgebildeten Facharbeiters für Postverkehr (DDR) bzw. Dienstleistungsfachkraft im Postbetrieb (BRD) als gleichwertig erachtet werden können (vgl. BSG, Urteil vom 22. August 2002 - Az.: B 13 RJ 19/02 R, nach juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2005 - L 13 RJ 52/04
Rentenversicherung
Im Rahmen dieses Mehrstufenschemas des BSG (Verweis auf Urteil des BSG vom 22.08.2002, B 13 RJ 19/02 R) sei die Klägerin in die unterste Stufe der ungelernten Arbeiter einzustufen. - LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2012 - L 27 R 709/10
Briefverteilerin - Erwerbsminderung
- LSG Berlin, 11.04.2003 - L 3 RJ 18/02
Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Summierung ungewöhnlicher …
- SG Darmstadt, 27.06.2016 - S 6 R 71/15
Streit über die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente
- BSG, 04.03.2011 - B 13 R 345/10 B
- LSG Baden-Württemberg, 23.05.2012 - L 4 R 3612/11
- LSG Bayern, 24.07.2012 - L 6 R 1021/10
Zu den rechtlichen und medizinischen Voraussetzungen einer Rente wegen …
- LSG Hamburg, 03.03.2004 - L 1 RJ 6/02
Berufsunfähigkeit - Briefzusteller - tarifliche Eingruppierung - …
- SG Karlsruhe, 20.12.2007 - S 4 R 3491/06
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - belastungsabhängige …
- LSG Baden-Württemberg, 16.04.2010 - L 4 R 2563/08
- LSG Baden-Württemberg, 25.06.2009 - L 7 AL 3309/07
- SG Aurich, 12.07.2012 - S 32 R 426/10
Anspruch eines gesetzlich Rentenversicherten auf Gewährung einer Rente wegen …
- BSG, 25.11.2009 - B 5 R 424/09 B
- SG Stade, 17.07.2009 - S 9 RJ 220/04
- SG Stade, 09.04.2008 - S 9 RJ 167/04
Soziale Zumutbarkeit einer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angebotenen …
- LSG Thüringen, 24.11.2003 - L 6 RA 699/99
- LSG Baden-Württemberg, 04.09.2009 - L 4 R 3210/08
- LSG Baden-Württemberg, 09.06.2009 - L 4 R 197/08
- SG Stade, 09.04.2008 - S 9 RJ 305/04
- SG Stade, 09.04.2008 - S 9 RJ 189/04