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   BSG, 25.11.1999 - B 13 RJ 25/99 R   

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https://dejure.org/1999,3539
BSG, 25.11.1999 - B 13 RJ 25/99 R (https://dejure.org/1999,3539)
BSG, Entscheidung vom 25.11.1999 - B 13 RJ 25/99 R (https://dejure.org/1999,3539)
BSG, Entscheidung vom 25. November 1999 - B 13 RJ 25/99 R (https://dejure.org/1999,3539)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel gegen Gerichtsbescheid - Zurückweisung der Berufung - Anhörungspflicht - Anhörungsmitteilung - Verfahrensmangel - Arbeitsunfähigkeit - Ergänzende Sachverhaltsaufklärung

  • Judicialis

    SGG § 62; ; SGG § 153 Abs 4 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 153 Abs. 4 S. 1, § 153 Abs. 4 S. 2
    Anhörungsmitteilung nach § 153 Abs. 4 S. 2 SGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 22.04.1998 - B 9 SB 19/97 R

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluß - Anforderungen an die

    Auszug aus BSG, 25.11.1999 - B 13 RJ 25/99 R
    Durch den nach § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG gebotenen Hinweis auf das Beschlußverfahren wird den Beteiligten mit anderen Worten deutlich gemacht, daß der Senat die Berufung einstimmig für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hält (so Bundessozialgericht , Beschluß vom 16. März 1994 - 9 BV 151/93 - in HVBG-INFO 1994, 2082; allgemein dazu auch BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 7).
  • BSG, 16.03.1994 - 9 BV 151/93

    Zulässigkeit der Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss

    Auszug aus BSG, 25.11.1999 - B 13 RJ 25/99 R
    Durch den nach § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG gebotenen Hinweis auf das Beschlußverfahren wird den Beteiligten mit anderen Worten deutlich gemacht, daß der Senat die Berufung einstimmig für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hält (so Bundessozialgericht , Beschluß vom 16. März 1994 - 9 BV 151/93 - in HVBG-INFO 1994, 2082; allgemein dazu auch BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 7).
  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 39.99

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung;

    Die Beteiligten sollten unmißverständlich auf die beabsichtigte Verfahrensweise hingewiesen werden, so daß sie einen Anlaß erkannten, sich gerade hierzu zu äußern (Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 6.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 21; ebenso zu § 153 Abs. 4 SGG: BSG, Urteil vom 25. November 1999 - B 13 RJ 25/99 R - SozR 3-0000 und Urteil vom 22. April 1998 - B 9 SB 19/97 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 7 ).
  • BSG, 05.06.2023 - B 5 R 26/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Die Anhörungspflicht gebietet es danach insbesondere, dass der Berufungskläger über die Absicht des Gerichts informiert wird, ohne mündliche Verhandlung im Beschlussverfahren zu seinen Ungunsten zu entscheiden (stRspr; zB BSG Beschluss vom 22.5.2018 - B 5 R 51/18 B - juris RdNr 12; BSG Urteil vom 25.11.1999 - B 13 RJ 25/99 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 9 S 27 = juris RdNr 12) .

    Wesentlich ist insoweit lediglich der Hinweis, dass das LSG die Berufung für unbegründet und eine mündliche Verhandlung für nicht erforderlich hält (stRspr; zB BSG Beschluss vom 22.5.2018 - B 5 R 51/18 B - juris RdNr 12; BSG Urteil vom 25.11.1999 - B 13 RJ 25/99 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 9 S 27 = juris RdNr 12) .

  • LSG Baden-Württemberg, 12.02.2018 - L 6 VG 1745/15

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - sexueller Missbrauch in der Kindheit

    Zudem ist der Kläger mit Schreiben vom 20. Februar 2017 darauf hingewiesen worden, dass die Berufung wenig aussichtsreich erscheint (vgl. BSG, Urteil vom 25. November 1999 - B 13 RJ 25/99 R -, SozR 3-1500 § 153 Nr. 9, S. 27).
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