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   BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 73/97 R   

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https://dejure.org/1998,6449
BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 73/97 R (https://dejure.org/1998,6449)
BSG, Entscheidung vom 17.02.1998 - B 13 RJ 73/97 R (https://dejure.org/1998,6449)
BSG, Entscheidung vom 17. Februar 1998 - B 13 RJ 73/97 R (https://dejure.org/1998,6449)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Leistungsfall - besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen - Revisionsbegründung - Amtsermittlungspflicht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erwerbsunfähigkeit - Versichertenrente - Erwerbsunfähigkeitsrente - Berufsunfähigkeit - Revisionsbegründung - Verfahrensmangel - Amtsermittlungsgrundsatz - Arbeitslosengeld

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Auszug aus BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 73/97 R
    Bei der Prüfung von EU ist ein Versicherter zwar (anders als im Rahmen des § 43 Abs. 2 SGB VI) mangels eines gesetzlich verankerten Berufsschutzes ohne subjektive Zumutbarkeitsbeschränkungen auf alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes verweisbar; ob aber die Klägerin mit ihrem Restleistungsvermögen - gemessen an den tatsächlichen Anforderungen der Arbeitswelt - noch in ausreichendem Umfang erwerbstätig sein kann (vgl dazu BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8), vermag der erkennende Senat auf der Grundlage der berufungsgerichtlichen Tatsachenfeststellungen nicht zu beurteilen.
  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 1/94

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Auszug aus BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 73/97 R
    Hinsichtlich der Zeit bis Mai 1995, also soweit die Vorinstanz von einem noch vollschichtigen Leistungsvermögen der Klägerin ausgegangen ist, läßt sich der Eintritt eines Versicherungsfalles auch deswegen nicht eindeutig beurteilen, weil das LSG die berufliche Einsatzfähigkeit der Klägerin nicht näher konkretisiert hat (vgl dazu Senatsurteil vom 19. August 1997 - 13 RJ 1/94 -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 73/97 R
    Das ist der Fall, wenn weder der Rentenversicherungsträger noch das zuständige Arbeitsamt dem Versicherten innerhalb eines Jahres seit Stellung des Rentenantrages einen für ihn in Betracht kommenden Arbeitsplatz anbieten kann (vgl dazu BSGE 43, 75 ff = SozR 2200 § 1246 Nr. 13).
  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 20/14 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben -

    Insbesondere hat er nicht aufgezeigt, weshalb sich das LSG auf der Grundlage seiner Rechtsansicht zu den von ihm geforderten weiteren Ermittlungen hätte gedrängt fühlen müssen und welcher Beweismittel es sich dabei hätte bedienen sollen (s hierzu Senatsurteil vom 17.2.1998 - B 13 RJ 73/97 R - Juris RdNr 16; BSG Urteil vom 21.4.2015 - B 1 KR 9/15 R - BSGE 118, 225 = SozR 4-2500 § 109 Nr. 45, RdNr 25) .
  • LSG Bayern, 06.10.2010 - L 13 R 95/10

    Zu den gesetzlichen Voraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung.

    sei das Gericht zu weiteren Ermittlungen verpflichtet (BSG, Urteil vom 17. Februar 1998 - B 13 RJ 73/97 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2010 - L 19 AS 1114/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Eine solche Erfolgsaussicht erfordert zumindest, dass der Ausgang des Rechtsstreits von der Beantwortung offener Rechtsfragen oder einer weiteren Klärung des Sachverhalts abhängt, sofern die Erfolgschance nicht nur eine entfernte ist (BVerfG Beschl. v. 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02 = NJW 2003, 296; BSG Beschl. v. 17.02.1998 - B 13 RJ 73/97 R = SozR 3-1750 § 114 Nr. 5 ), woran es hier jedoch fehlt.
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