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   BSG, 04.09.2007 - B 2 U 308/06 B   

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https://dejure.org/2007,3311
BSG, 04.09.2007 - B 2 U 308/06 B (https://dejure.org/2007,3311)
BSG, Entscheidung vom 04.09.2007 - B 2 U 308/06 B (https://dejure.org/2007,3311)
BSG, Entscheidung vom 04. September 2007 - B 2 U 308/06 B (https://dejure.org/2007,3311)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hinterbliebenenrente bei Selbsttötung als mögliche Folge eines zuvor erlittenen Hirnschadens i.R.e. Arbeitsunfalls

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Nichtzulassungsbeschwerde - überlange Verfahrensdauer - Verfahrensmangel - keine Funktion der Nichtzulassungsbeschwerde als Untätigkeitsbeschwerde"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer, Nichtzulassungsbeschwerde als Untätigkeits- oder Untätigkeitsfolgenbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2008, 141
 
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Wird zitiert von ... (107)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 220/04 B

    Anforderungen an die Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

    Auszug aus BSG, 04.09.2007 - B 2 U 308/06 B
    Der 4. Senat des BSG, auf dessen Beschluss vom 13. Dezember 2005 - B 4 RA 220/04 B - (SozR 4-1500 § 160a Nr. 11) sich die Klägerin beruft, verweist für seine gegenteilige Auffassung auf die Garantien in Art. 6 Abs. 1 EMRK (Recht auf faires Verfahren) und Art. 13 EMRK (Recht auf wirksame Beschwerde) sowie den aus dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes (GG) folgenden Justizgewährungsanspruch und leitet aus dem Fehlen eines speziellen Rechtsbehelfs zur Durchsetzung dieser Ansprüche in den einschlägigen Verfahrensordnungen das Recht des Beteiligten ab, eine überlange Verfahrensdauer mit einer auf § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG gestützten Nichtzulassungsbeschwerde geltend zu machen, ohne darlegen zu müssen, dass die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensfehler beruhen kann.

    Nach Inhalt und Zielsetzung dient die Zulassung der Revision bei überlanger Verfahrensdauer jedoch nicht der Überprüfung des angefochtenen Urteils auf Rechtsfehler, sondern allein der Feststellung des Verfahrensfehlers als Grundlage für die Erlangung einer angemessenen Wiedergutmachung für die eingetretene Verzögerung (siehe dazu Be-schluss des 4. Senats vom 13. Dezember 2005, SozR 4-1500 § 160a Nr. 11 RdNr. 34 und 84) .

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BSG, 04.09.2007 - B 2 U 308/06 B
    Das rechtsstaatliche Erfordernis der Messbarkeit und Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns gebietet es, dem Rechtsuchenden den Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen klar vorzuzeichnen (Beschluss des Plenums des BVerfG vom 30. April 2003, BVerfGE 107, 395, 416 m.w.N.) .
  • EGMR, 26.10.2000 - 30210/96

    Das Recht auf Verfahrensbeschleunigung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK in

    Auszug aus BSG, 04.09.2007 - B 2 U 308/06 B
    Dabei kann offen bleiben, ob nach den Maßstäben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) das Verfahren insgesamt oder speziell das Verfahren in der Berufungsinstanz die durch das Gebot des fairen Verfahrens gezogene zeitliche Grenze überschritten hat (siehe dazu EGMR Urteil vom 26. Oktober 2000 - Az: 30210/96 - EuGRZ 2004, 484 = NJW 2001, 2694 sowie Urteil vom 4. März 2004 - Az: 72159/01 - AuR 2004, 239 [BGH 04.03.2004 - I ZR 221/01] - Leitsatz) .
  • BSG, 28.12.2005 - B 2 U 52/05 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei

    Auszug aus BSG, 04.09.2007 - B 2 U 308/06 B
    Denn ein derartiger Mangel kann die Zulassung der Revision nicht begründen, wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluss vom 28. Dezember 2005 - B 2 U 52/05 B - nicht veröffentlicht; siehe auch BVerwG NJW 2005, 2169, 2170 [BVerwG 23.03.2005 - BVerwG 8 B 3.05]; BFH NJW 1992, 1526) .
  • BVerwG, 23.03.2005 - 8 B 3.05

    Verfahrensdauer, lange -.

    Auszug aus BSG, 04.09.2007 - B 2 U 308/06 B
    Denn ein derartiger Mangel kann die Zulassung der Revision nicht begründen, wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluss vom 28. Dezember 2005 - B 2 U 52/05 B - nicht veröffentlicht; siehe auch BVerwG NJW 2005, 2169, 2170 [BVerwG 23.03.2005 - BVerwG 8 B 3.05]; BFH NJW 1992, 1526) .
  • EGMR, 08.06.2006 - 75529/01

    Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach

    Auszug aus BSG, 04.09.2007 - B 2 U 308/06 B
    Entsprechend geht der EGMR davon aus, dass eine richterrechtlich begründete außerordentliche Untätigkeitsbeschwerde kein wirksamer Rechtsbehelf gegen eine überlange Verfahrensdauer ist (EGMR, Große Kammer, Urteil vom 8. Juni 2006, EuGRZ 2007, 255 = NJW 2006, 2389) .
  • BSG, 21.05.2007 - B 1 KR 4/07 S

    Richterrechtliche Untätigkeitsbeschwerde - fehlende vorwerfbare Untätigkeit des

    Auszug aus BSG, 04.09.2007 - B 2 U 308/06 B
    Der 1. Senat des BSG hat in einem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluss vom 21. Mai 2007 - B 1 KR 4/07 S - bereits zu Recht darauf hingewiesen, dass nach dieser Rechtsprechung kein Raum dafür verbleibt, zur Vermeidung eines Verstoßes gegen die Garantien der EMRK ohne gesetzliche Grundlage durch Richterrecht eine Untätigkeitsbeschwerde zu schaffen, um auf ein laufendes Verfahren einzuwirken (a.a.O. RdNr. 4 unter Hinweis auf gleichlautende Entscheidungen des BVerwG und des BFH) .
  • BFH, 13.09.1991 - IV B 105/90

    Grundsätzlich keine Verfassungs- und Rechtswidrigkeit des angefochtenen

    Auszug aus BSG, 04.09.2007 - B 2 U 308/06 B
    Denn ein derartiger Mangel kann die Zulassung der Revision nicht begründen, wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluss vom 28. Dezember 2005 - B 2 U 52/05 B - nicht veröffentlicht; siehe auch BVerwG NJW 2005, 2169, 2170 [BVerwG 23.03.2005 - BVerwG 8 B 3.05]; BFH NJW 1992, 1526) .
  • BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2803/06

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Anfechtbarkeit von Kostenbeschlüssen im

    Auszug aus BSG, 04.09.2007 - B 2 U 308/06 B
    Es verstößt deshalb gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit, wenn von der Rechtsprechung außerordentliche Rechtsbehelfe außerhalb des geschriebenen Rechts geschaffen werden, um tatsächliche oder vermeintliche Lücken im bisherigen Rechtsschutzsystem zu schließen (BVerfG - Kammer -Beschluss vom 16. Januar 2007 - 1 BvR 2803/06 - NJW 2007, 2538 [BVerfG 16.01.2007 - 1 BvR 2803/06]) .
  • EGMR, 04.03.2004 - 72159/01

    LOFFLER v. AUSTRIA (No. 2)

    Auszug aus BSG, 04.09.2007 - B 2 U 308/06 B
    Dabei kann offen bleiben, ob nach den Maßstäben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) das Verfahren insgesamt oder speziell das Verfahren in der Berufungsinstanz die durch das Gebot des fairen Verfahrens gezogene zeitliche Grenze überschritten hat (siehe dazu EGMR Urteil vom 26. Oktober 2000 - Az: 30210/96 - EuGRZ 2004, 484 = NJW 2001, 2694 sowie Urteil vom 4. März 2004 - Az: 72159/01 - AuR 2004, 239 [BGH 04.03.2004 - I ZR 221/01] - Leitsatz) .
  • BSG, 03.12.1986 - 9a RVi 2/85
  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 221/01

    Direktansprache am Arbeitsplatz

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