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Rechtsprechung
   BSG, 29.04.1999 - B 3 P 12/98 R   

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BSG, 29.04.1999 - B 3 P 12/98 R (https://dejure.org/1999,1758)
BSG, Entscheidung vom 29.04.1999 - B 3 P 12/98 R (https://dejure.org/1999,1758)
BSG, Entscheidung vom 29. April 1999 - B 3 P 12/98 R (https://dejure.org/1999,1758)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Pflegeversicherung - Pflegeaufwand - Zeitaufwand - Mukoviszidose Kind - Verrichtung - zeitlicher Zusammenhang - Behandlungspflege

  • Wolters Kluwer

    Pflegegeld - Pflegekasse - Pflegestufe - Mukoviszidose - Mehraufwand - Mehrbedarf - Pflegebedarf

  • Judicialis

    SGB XI § 14 Abs 4; ; SGB XI § 15 Abs 3 Nr 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitaufwand für die Pflege, Abklopfen von Mukoviszidose-Kindern als Grundpflege

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 3/97 R

    Pflegeversicherung - Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Zuordnung zur

    Auszug aus BSG, 29.04.1999 - B 3 P 12/98 R
    Zu berücksichtigen ist hierbei, wie der Senat bereits mit Urteil vom 19. Februar 1998 (B 3 P 3/97 R = BSGE 82, 27 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2) entschieden hat, grundsätzlich allein der Umfang des Pflegebedarfs bei den gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen, die Abs. 4 der Vorschrift in die Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität (Grundpflege) sowie den Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung aufteilt.

    Sie zählen jedoch nur dann zu dem nach § 14 SGB XI zu berücksichtigenden Pflegebedarf, wenn und soweit sie (a) Bestandteil der Hilfe für die sogenannten Katalog-Verrichtungen sind oder (b) im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dieser Hilfe erforderlich werden (Urteil des erkennenden Senats vom 19. Februar 1998, aaO und Urteil des 10. Senats des BSG vom 27. August 1998, B 10 KR 4/97 R = SozR 3-3300 § 14 Nr. 7).

    Daß die Hilfe bei der Medikamenteneinnahme nicht zur Grundpflege zählt, hat der Senat bereits in mehreren Urteilen vom 19. Februar 1998 entschieden (BSGE 82, 27 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2).

  • BSG, 27.08.1998 - B 10 KR 4/97 R

    Pflegeversicherung - Voraussetzung für die Berücksichtigung von

    Auszug aus BSG, 29.04.1999 - B 3 P 12/98 R
    Sie zählen jedoch nur dann zu dem nach § 14 SGB XI zu berücksichtigenden Pflegebedarf, wenn und soweit sie (a) Bestandteil der Hilfe für die sogenannten Katalog-Verrichtungen sind oder (b) im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dieser Hilfe erforderlich werden (Urteil des erkennenden Senats vom 19. Februar 1998, aaO und Urteil des 10. Senats des BSG vom 27. August 1998, B 10 KR 4/97 R = SozR 3-3300 § 14 Nr. 7).

    Dies wird auch aus einem Vergleich der Feststellungen deutlich, die den Urteilen des erkennenden Senats vom 17. April 1996 (aaO) und des 10. Senats vom 27. August 1998 (B 10 KR 4/97 R) einerseits sowie dem vorliegenden und dem Verfahren B 3 P 13/98 R (Urteil vom 29. April 1999) andererseits zugrunde liegen: Die Erkrankung macht bei einem dreijährigen (Urteil vom 17. April 1996) oder achtjährigen Kind (Urteil des 10. Senats vom 27. August 1998) wegen des altersbedingt noch fehlenden oder zumindest nur eingeschränkt ausgeprägten Verständnisses für die Beachtung krankheitsbedingter Besonderheiten bei mehreren Verrichtungen der Grundpflege Maßnahmen einer Pflegeperson (zumeist eines Elternteils) erforderlich, die mit zunehmendem Alter entweder nicht mehr anfallen oder von dem Betroffenen selbst und ohne fremde Hilfe durchgeführt werden.

    Der 10. Senat (Urteil vom 27. August 1998, aaO) hat einen zur Grundpflege zählenden Hilfebedarf bei der Aufnahme der Nahrung mit der Erwägung bejaht, daß bei einem Kind ein Hilfebedarf bestehe, wenn es zum Essen angehalten werden müsse, weil bei ihm die Einsichtsfähigkeit dafür fehle, daß es aus Gesundheitsgründen notwendig sei, Widerwillen erregende Speisen oder Speisen in großen Mengen - über den Appetit hinaus - einzunehmen.

  • BSG, 17.04.1996 - 3 RK 28/95

    Krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen - Täglicher Lebensablauf -

    Auszug aus BSG, 29.04.1999 - B 3 P 12/98 R
    Danach kommt, entgegen dem noch zu den §§ 53 ff Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) aF ergangenen Urteil des erkennenden Senats vom 17. April 1996 (3 RK 28/95 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 10) auch die Berücksichtigung solcher Hilfeleistungen nicht in Betracht, die der Aufrechterhaltung von Vitalfunktionen dienen, soweit die Maßnahme nicht notwendig im zeitlichen Zusammenhang mit einer der im Katalog des § 14 Abs. 4 SGB XI aufgeführten Verrichtung durchgeführt werden muß.

    Dies wird auch aus einem Vergleich der Feststellungen deutlich, die den Urteilen des erkennenden Senats vom 17. April 1996 (aaO) und des 10. Senats vom 27. August 1998 (B 10 KR 4/97 R) einerseits sowie dem vorliegenden und dem Verfahren B 3 P 13/98 R (Urteil vom 29. April 1999) andererseits zugrunde liegen: Die Erkrankung macht bei einem dreijährigen (Urteil vom 17. April 1996) oder achtjährigen Kind (Urteil des 10. Senats vom 27. August 1998) wegen des altersbedingt noch fehlenden oder zumindest nur eingeschränkt ausgeprägten Verständnisses für die Beachtung krankheitsbedingter Besonderheiten bei mehreren Verrichtungen der Grundpflege Maßnahmen einer Pflegeperson (zumeist eines Elternteils) erforderlich, die mit zunehmendem Alter entweder nicht mehr anfallen oder von dem Betroffenen selbst und ohne fremde Hilfe durchgeführt werden.

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 P 17/97 R

    Pflegeversicherung - berücksichtigungsfähiger Pflegebedarf - Ausübung einer

    Auszug aus BSG, 29.04.1999 - B 3 P 12/98 R
    Zur Klärung dieser und der weiteren Frage, ob wegen der Bejahung des Begleitungsbedarfs konsequenterweise auch die zwangsläufig anfallende Aufenthaltszeit in der krankengymnastischen Praxis zu berücksichtigen ist (vgl BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 6), bedarf es jedoch keiner weiteren Ermittlung durch die Tatsacheninstanzen.
  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 7/97 R

    Pflegeversicherung - Voraussetzung für Leistungen nach Pflegestufe III - Anstieg

    Auszug aus BSG, 29.04.1999 - B 3 P 12/98 R
    Der Anspruch auf Pflegegeld, den der Kläger seit Mai 1996 geltend macht, setzt voraus, daß Pflegebedürftigkeit iS des § 14 SGB XI zumindest in einem Ausmaß vorliegt, das in § 15 Abs. 1 Nr. 1 und § 15 Abs. 3 Nr. 1 SGB XI festgelegt ist (zu den Anforderungen an das zeitliche Ausmaß des Pflegebedarfs in der Zeit bis zum Inkrafttreten des 1. SGB XI-Änderungsgesetzes am 25. Juni 1996 vgl BSG SozR 3-3300 § 15 Nr. 1).
  • BSG, 26.11.1998 - B 3 P 20/97 R

    Pflegeversicherung - Kind - Ermittlung - Mehrbedarf - Berücksichtigung -

    Auszug aus BSG, 29.04.1999 - B 3 P 12/98 R
    Ein zeitlicher Zusammenhang mit einer Verrichtung reicht nur dann aus, wenn die zeitgleiche Durchführung der krankheitsspezifischen Maßnahme mit der Verrichtung - wie etwa bei einem Pflegebad und anschließender Hautbehandlung bei einem Neurodermitis-Patienten - objektiv erforderlich ist (vgl BSG, Urteil vom 26. November 1998, B 3 P 20/97 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 29.04.1999 - B 3 P 13/98 R

    Pflegeversicherung - Mukoviszidose - Berücksichtigung von Maßnahmen zur Reinigung

    Auszug aus BSG, 29.04.1999 - B 3 P 12/98 R
    Dies wird auch aus einem Vergleich der Feststellungen deutlich, die den Urteilen des erkennenden Senats vom 17. April 1996 (aaO) und des 10. Senats vom 27. August 1998 (B 10 KR 4/97 R) einerseits sowie dem vorliegenden und dem Verfahren B 3 P 13/98 R (Urteil vom 29. April 1999) andererseits zugrunde liegen: Die Erkrankung macht bei einem dreijährigen (Urteil vom 17. April 1996) oder achtjährigen Kind (Urteil des 10. Senats vom 27. August 1998) wegen des altersbedingt noch fehlenden oder zumindest nur eingeschränkt ausgeprägten Verständnisses für die Beachtung krankheitsbedingter Besonderheiten bei mehreren Verrichtungen der Grundpflege Maßnahmen einer Pflegeperson (zumeist eines Elternteils) erforderlich, die mit zunehmendem Alter entweder nicht mehr anfallen oder von dem Betroffenen selbst und ohne fremde Hilfe durchgeführt werden.
  • BSG, 30.06.1960 - GS 1/59
    Auszug aus BSG, 29.04.1999 - B 3 P 12/98 R
    Dies wird den Anforderungen, die die Rechtsprechung an die Zustimmungserklärung stellt, gerecht (BSG SozR 1500 § 161 Nr. 29; BSGE 12, 230, 236).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 6 S 773/11

    Zur Frage der Verpflichtung eines Heimträgers durch die Heimaufsicht, die

    Eine solche ist bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit zwar relevant, aber nur, wenn sie regelmäßig, d.h. mindestens einmal pro Woche (vgl. § 15 Abs. 3 SGB XI und BSG, Urteil vom 29.04.1999 - B 3 P 12/98 R -, juris), zu erfolgen hat.
  • BSG, 22.04.2015 - B 3 P 8/13 R

    Private Pflegeversicherung - privates Krankenversicherungsunternehmen -

    Der Senat hat bereits im Urteil vom 29.4.1999 (BSG Urteil vom 29.4.1999 - B 3 P 12/98 R - Juris) entschieden, dass nach § 15 Abs. 3 SGB XI für die Bemessung des für die Pflege erforderlichen Zeitaufwands auf die Woche abzustellen und aus dem gesamten in einer Woche anfallenden Pflegeaufwand der Tagesdurchschnitt zu ermitteln ist.
  • BSG, 29.04.1999 - B 3 P 13/98 R

    Pflegeversicherung - Mukoviszidose - Berücksichtigung von Maßnahmen zur Reinigung

    Dies wird aus einem Vergleich der Feststellungen deutlich, die den Urteilen des erkennenden Senats vom 17. April 1996 (aaO) und des 10. Senats vom 27. August 1998 (B 10 KR 4/97 R) einerseits sowie dem vorliegenden und dem Verfahren B 3 P 12/98 R (Urteil vom 29. April 1999) andererseits zugrunde liegen: Die Erkrankung macht bei einem dreijährigen (Urteil vom 17. April 1996) oder achtjährigen Kind (Urteil des 10. Senats vom 27. August 1998) wegen des altersbedingt noch fehlenden oder zumindest nur eingeschränkt ausgeprägten Verständnisses für die Beachtung krankheitsbedingter Besonderheiten bei mehreren Verrichtungen der Grundpflege Maßnahmen einer Pflegeperson erforderlich, die mit zunehmendem Alter entweder nicht mehr anfallen oder von dem Betroffenen selbst und ohne fremde Hilfe durchgeführt werden.

    Während bei einem Kleinkind die Einhaltung der erforderlichen überhöhten Nahrungsmittelzufuhr angesichts krankheitsbedingter Appetitlosigkeit ständiger Überwachung und Kontrolle bedarf, entwickelt ein Jugendlicher zunehmend Einsicht für die Notwendigkeit dieser Maßnahmen (vgl Urteil des Senats vom 29. April 1999 - B 3 P 12/98 R - zum Hilfebedarf eines Vierzehnjährigen) und bedarf schließlich keiner fremden Hilfe mehr.

    Das Gesetz stellt in § 15 Abs. 3 SGB XI mit hinreichender Deutlichkeit klar, daß für die Bemessung des für die Pflege erforderlichen Zeitaufwands auf die Woche abzustellen ist (so auch Urteile vom 29. April 1999 - B 3 P 7/98 R - zur Veröffentlichung vorgesehen - und B 3 P 12/98 R zur Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung durch die Begleitung bei Arztbesuchen, die nur alle zwei Wochen oder noch seltener erfolgen).

    Gleiches gilt für etwaige Hilfeleistungen bei der Desinfektion des Bades und der Toilette (so auch Urteil vom 29. April 1999 - B 3 P 12/98 R -).

  • BSG, 29.04.1999 - B 3 P 7/98 R

    Pflegeversicherung - Pflegebedarf - Pflegebedürftigkeit - geistig behindertes

    Dies schließt es aus, bei der Feststellung des zeitlichen Pflegebedarfs auch Verrichtungen einzubeziehen, die seltener als regelmäßig mindestens einmal wöchentlich anfallen (so auch Urteil des Senats vom gleichen Tage im Verfahren B 3 P 12/98 R).
  • SG Osnabrück, 31.01.2006 - S 14 P 85/02
    Dieses Mandat steht zudem in Einklang mit höchstrichterlichen Erkenntnissen: Denn in Bezug auf das Krankheitsbild der Mucoviscidose und das daraus erwachsene Ausmaß an Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung sowie der zusätzlichen krankheitsspezifischen Behandlungsmaßnahmen hat das BSG in seinen beiden Parallel-Entscheidungen vom 29. April 1999 - B 3 P 12/98 R - bzw. - B 3 P 13/98 R (= SozR. 3 - 3300 § 14 SGB XI Nr. 11) - hervorgehoben, dass die Frage nach der Relevanz des Pflegebedarfs bei Mucoviscidosenkrankheiten nicht einheitlich beantwortet werden könne.

    So trifft es uneingeschränkt zu, dass die zahlreichen gutachterlich dem grundpflegerischen Bereich zugeschriebenen Reinigungshandlungen und Säuberungsaktionen dem nachrangigen Komplex der hauswirtschaftlichen Versorgung zugeordnet werden müssen (siehe BSG, Urteile vom 29. April 1999 a.a.O. sowie Landessozialgericht -LSG- Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Juni 1998 - L 16 P 70/97 -), während die dem grundpflegerischen Bereich der Ernährung zugeschriebenen Maßnahmen in Form von portionsgerechter Bemessung und Zuteilung hochkalorischer Nahrung unter die Verrichtung "Kochen" subsumiert werden müssen (siehe BSG, SozRecht 3-3300 § 15 SGB XI Nr. 7) und deshalb ebenfalls dem nachrangigen Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung zuzuordnen sind.

    Diesbezüglich lassen die klägerischen Angaben bzw. die seiner Eltern nicht erkennen, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung der Mucoviscidose stets in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Verrichtung "Aufstehen" und "Zu-Bett-Gehen" durchgeführt werden müssen, wenn die entsprechende Befragung durch den MDKN - Gutachter Dr. M. - am 01. Oktober 2002 dahingehend beantwortet wurde, dass die autogenen Drainageübungen jeweils vor dem Frühstück (mithin nach absolvierter Morgentoilette) und vor dem Abendessen durchgeführt werden; die hier zur Debatte stehende Situation korreliert daher mit dem vom BSG in der Entscheidung vom 29. April 1999 - B 3 P 12/98 R - negativ beurteilten Sachverhalt.

    Weil letztendlich - entgegen der Meinung des Gerichtssachverständigen Dr. P. - von einem zu maßgeblicher Zeit durchaus sportlich trainierten angehenden Abiturienten ohne Weiteres erwartet werden darf, dass er im Stande ist, zur allwöchentlichen Behandlung ohne Begleitperson eine Krankengymnastikpraxis aufzusuchen (siehe dazu ebenfalls BSG, Urteil vom 29. April 1999 - B 3 P 12/98 R -), beschränkt sich die notwendige Hilfeleistung im Falle des Klägers ab Dezember 2002 im grundpflegerischen Bereich auf punktuelle, zeitlich nicht ins Gewicht fallende elterliche Aufsichtsmaßnahmen respektive Motivationshandlungen, so dass seit jener Zeit entgegen der gutachterlichen Einschätzung des Pädiaters Dr. P. vom 09. Dezember 2004 ein Hilfebedarf gemäß der Pflegestufe I nicht mehr vorhanden war.

  • BSG, 17.06.1999 - B 3 P 10/98 R

    Pflegeversicherung - Pflegestufe I - Hilfebedarf - mindestens zwei Verrichtungen

    Da § 15 Abs. 3 SGB XI beim Pflegebedarf auf den "wöchentlichen Tagesdurchschnitt" (gemeint: täglich im Wochendurchschnitt) abstellt, können bei außerhäuslichen Verrichtungen nur solche Hilfen berücksichtigt werden, die mit gewisser Regelmäßigkeit wenigstens einmal pro Woche anfallen (so bereits Urteile des erkennenden Senats vom 29. April 1999 - B 3 P 7/98 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und - B 3 P 12/98 R -).
  • LSG Hessen, 20.06.2013 - L 8 P 5/12

    Private Pflegeversicherung - Feststellung von Pflegebedürftigkeit - Umfang der

    Dies schließt es aus, bei der Feststellung des zeitlichen Pflegebedarfs auch Verrichtungen einzubeziehen, die seltener als zumindest einmal wöchentlich anfallen (vgl. Rechtsprechung des BSG in seinen Urteilen vom 29.04.1999, B 3 P 12/98 R und B 3 P 7/98 R, jeweils zitiert nach juris, der sich der Senat aus eigener Überzeugung anschließt).
  • LSG Bayern, 19.10.1999 - L 7 P 29/99

    Maßgeblicher Hilfebedarf im Sinne des§ 14 SGB XI, § 15 SGB XI; Anspruch auf

    In diesem Zusammenhang hat das BSG im Urteil vom 29.04.1999 (Az.: B 3 P 12/98 R) hervorgehoben, bei einem Kind bestehe auch dann ein relevanter Hilfebedarf, wenn es zum Essen angehalten werden müsse, weil bei ihm die Einsichtsfähigkeit dafür fehle, dass es aus Gesundheitsgründen notwendig sei, Widerwillen erregende Speisen oder Speisen in großen Mengen über den Appetit hinaus einzunehmen.

    Dies schließt es aus, bei der Feststellung des zeitlichen Pflegebedarfs auch Verrichtungen einzubeziehen, die seltener als mindestens einmal wöchentlich anfallen (so BSG in Urteil vom 29.04.1999 a.a.O.).

  • LSG Saarland, 12.10.2005 - L 2 U 16/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Danach kommt auch die Berücksichtigung solcher Hilfeleistungen nicht in Betracht, die der Aufrechterhaltung von Vitalfunktionen dienen, soweit die Maßnahme nicht notwendig im zeitlichen Zusammenhang mit einer der im Katalog des § 14 Abs. 4 SGB XI aufgeführten Verrichtungen durchgeführt werden muss (BSG, Urteil vom 29.04.1999 - B 3 P 12/98 R).

    Ein zeitlicher Zusammenhang mit einer Verrichtung reicht jedoch nur dann aus, wenn die zeitgleiche Durchführung der krankheitsspezifischen Maßnahme mit der Verrichtung objektiv erforderlich ist (vgl BSG, Urteil vom 29.04.1999 - B 3 P 12/98 R), was hier nicht der Fall war.

  • LSG Baden-Württemberg, 14.09.2018 - L 4 P 4182/17
    Dies schließt es aus, bei der Feststellung des zeitlichen Pflegebedarfs auch Verrichtungen einzubeziehen, die seltener als zumindest einmal wöchentlich anfallen (BSG, Urteil vom 29. April 1999 - B 3 P 12/98 R - juris, Rn. 14).

    Wie oben festgestellt, traten diese nicht regelmäßig wöchentlich auf, so dass ein sich hieraus ergebender Hilfebedarf nach der gesetzlichen Vorgabe des § 15 Abs. 3 SGB XI nicht berücksichtigt werden kann (BSG, Urteil vom 29. April 1999 - B 3 P 12/98 R -, juris Rn. 14).

  • LSG Berlin, 15.03.2000 - L 17 P 27/98

    Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung wegen "Mukoviszidose mit

  • LSG Baden-Württemberg, 29.08.2013 - L 7 SO 2971/09

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Pflegegeld - pflegebedürftiges Kind - Grad der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2002 - L 3 P 19/01

    Pflegeversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2002 - L 3 P 33/01

    Arzt; Arztbesuch; Behandlungspflege; Besuch; Blutzuckermessung; Diabetes

  • LSG Bayern, 20.02.2004 - L 7 P 66/01

    Aufhebung der Bewilligung von Pflegegeld nach Pflegestufe I; Begründung von

  • LSG Bayern, 10.07.2013 - L 2 P 50/10

    Zum Vorliegen der Voraussetzungen der Pflegestufe I, insbesondere unter

  • LSG Bayern, 30.09.2002 - L 7 P 61/01

    Anspruch auf Leistungen aus der privaten Pflegeversicherung; Pflegebedürftigkeit

  • LSG Bayern, 27.11.2001 - L 7 P 5/01

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung wegen Diabetes

  • LSG Schleswig-Holstein, 01.03.2013 - L 10 P 4/11
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2008 - L 27 P 40/08

    Gesetzliche Pflegeversicherung: Beurteilung der Pflegestufe bei einem Patienten

  • LSG Hessen, 30.11.2000 - L 14 P 1569/98

    Soziale Pflegeversicherung - Kind - zusätzlicher Hilfebedarf - keine

  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2016 - L 4 P 2556/15
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2008 - L 10 (6) P 63/06
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2001 - L 3 P 36/01

    Pflegeversicherung

  • LSG Sachsen, 29.10.2001 - L 1 P 3/01

    Anspruch auf Pflegegeld nach der Pflegestufe I; Vorliegen eines instabilen

  • BSG, 21.10.2020 - B 3 P 20/19 B

    Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach Pflegestufe III

  • LSG Bayern, 18.12.2001 - L 7 P 29/01

    Gewährung von Pflegegeld nach der Pflegestufe I ; Pflegebedürftigkeit

  • LSG Bayern, 27.06.2003 - L 7 P 7/02

    Aufhebung der Bewilligung von Pflegegeld nach Pflegestufe I; Erkrankung eines

  • LSG Berlin, 12.02.2003 - L 17 P 43/02

    Gewährung von Pflegegeld der Stufe I und II; Pflegestufe I (erheblich

  • LSG Sachsen, 14.08.2002 - L 1 P 17/00
  • SG Gießen, 21.09.2006 - S 21 P 2551/03

    Pflegebedarf - Berücksichtigung von Schleimabsaugung und Reinigung eines

  • LSG Bayern, 28.06.2002 - L 7 P 6/00

    Bewilligung von Leistungen nach Pflegestufe II ; Lumbosakrale Myelomeningozele

  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2012 - L 4 P 1792/11
  • LSG Rheinland-Pfalz, 22.10.1999 - L 5 P 47/98

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen der Pflegestufe III wegen einer

  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2019 - L 4 P 2117/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2015 - L 8 SO 353/11
  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2011 - L 4 P 4199/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2004 - L 9 SB 105/00
  • VG Düsseldorf, 02.06.2005 - 11 K 7837/03

    Bewilligung einer Hilfe zur Pflege in Form eines Pflegegeldes der Pflegestufe II;

  • SG Osnabrück, 31.01.2006 - S 14 P 20/04
  • SG Dortmund, 30.01.2003 - S 12 P 194/02
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