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   BSG, 10.10.2000 - B 3 P 15/99 R   

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https://dejure.org/2000,1378
BSG, 10.10.2000 - B 3 P 15/99 R (https://dejure.org/2000,1378)
BSG, Entscheidung vom 10.10.2000 - B 3 P 15/99 R (https://dejure.org/2000,1378)
BSG, Entscheidung vom 10. Oktober 2000 - B 3 P 15/99 R (https://dejure.org/2000,1378)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Pflegegeld - Pflegestufe - Diabetes - Durchschnittlicher täglicher Pflegebedarf - Täglicher Hilfebedarf - Grundpflege - Tägliche Spaziergänge - Gottesdienstbesuch

  • Judicialis

    SGB XI § 14 Abs 4; ; SGB XI § 2 Abs 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgeblicher Pflegebedarf bei ärztlich empfohlenem Spaziergang und sonntäglichem Gottesdienstbesuch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2197
  • NVwZ 2001, 959 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus BSG, 10.10.2000 - B 3 P 15/99 R
    Diese Vorschrift gebietet, "Raum für die aktive Betätigung der Glaubensüberzeugung und die Verwirklichung der autonomen Persönlichkeit auf weltanschaulich-religiösem Gebiet zu sichern" (BVerfGE 41, 29, 49; 52, 223, 240), gibt aber keinen Anspruch auf Gewährung finanzieller Mittel zur Ausübung der Glaubensfreiheit (BVerwGE 65, 52, 57; 87, 115, 133; vgl Jarass/Pieroth, GG, 5. Aufl 2000, Art. 4 RdNr 13 mwN).
  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70

    Schulgebet

    Auszug aus BSG, 10.10.2000 - B 3 P 15/99 R
    Diese Vorschrift gebietet, "Raum für die aktive Betätigung der Glaubensüberzeugung und die Verwirklichung der autonomen Persönlichkeit auf weltanschaulich-religiösem Gebiet zu sichern" (BVerfGE 41, 29, 49; 52, 223, 240), gibt aber keinen Anspruch auf Gewährung finanzieller Mittel zur Ausübung der Glaubensfreiheit (BVerwGE 65, 52, 57; 87, 115, 133; vgl Jarass/Pieroth, GG, 5. Aufl 2000, Art. 4 RdNr 13 mwN).
  • BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 23/99 R

    Anspruch auf häusliche Krankenpflege bei nicht ausgebildeten Pflegepersonen und

    Auszug aus BSG, 10.10.2000 - B 3 P 15/99 R
    Für Maßnahmen der Behandlungspflege außerhalb eines Pflegeheimes ist nach § 37 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) aber die gesetzliche Krankenversicherung zuständig, ohne daß es darauf ankommt, mit welchen Leistungen diese im konkreten Fall eintritt (zur Leistungspflicht der Krankenkasse auch bei sog einfacher Behandlungspflege vgl Urteile des Senats vom 30. März 2000 - B 3 KR 23/99 R - BSGE 86, 101 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 2 und B 3 KR 11/99 R - nicht veröffentlicht).
  • BVerwG, 15.11.1990 - 7 C 9.89

    Rückgabe der Münchner St. Salvator Kirche an den Freistaat Bayern

    Auszug aus BSG, 10.10.2000 - B 3 P 15/99 R
    Diese Vorschrift gebietet, "Raum für die aktive Betätigung der Glaubensüberzeugung und die Verwirklichung der autonomen Persönlichkeit auf weltanschaulich-religiösem Gebiet zu sichern" (BVerfGE 41, 29, 49; 52, 223, 240), gibt aber keinen Anspruch auf Gewährung finanzieller Mittel zur Ausübung der Glaubensfreiheit (BVerwGE 65, 52, 57; 87, 115, 133; vgl Jarass/Pieroth, GG, 5. Aufl 2000, Art. 4 RdNr 13 mwN).
  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 3/97 R

    Pflegeversicherung - Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Zuordnung zur

    Auszug aus BSG, 10.10.2000 - B 3 P 15/99 R
    Bei der Feststellung des Pflegebedarfs nach den §§ 14, 15 SGB XI sind Maßnahmen der Behandlungspflege nur zu berücksichtigen, wenn sie entweder Bestandteil einer Maßnahme der Grundpflege sind (BSGE 82, 27 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2) oder wenn sie aus medizinisch-pflegerischen Gründen in unmittelbarem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Maßnahme der Grundpflege erforderlich werden (BSGE 82, 276 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 7; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 11).
  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 7/97 R

    Pflegeversicherung - Voraussetzung für Leistungen nach Pflegestufe III - Anstieg

    Auszug aus BSG, 10.10.2000 - B 3 P 15/99 R
    Die Vorinstanzen haben zutreffend entschieden, daß der Hilfebedarf des Klägers im Bereich der Grundpflege nicht das für die Pflegestufe I erforderliche Mindestmaß von täglich mehr als 45 Minuten (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 SGB XI; zur entsprechenden Anwendung dieser am 25. Juni 1996 in Kraft getretenen Vorschrift auf die Zeit bis zum 24. Juni 1996 vgl BSG SozR 3-3300 § 15 Nr. 1) erreicht und deshalb ein Anspruch auf Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nicht besteht.
  • BSG, 27.08.1998 - B 10 KR 4/97 R

    Pflegeversicherung - Voraussetzung für die Berücksichtigung von

    Auszug aus BSG, 10.10.2000 - B 3 P 15/99 R
    Bei der Feststellung des Pflegebedarfs nach den §§ 14, 15 SGB XI sind Maßnahmen der Behandlungspflege nur zu berücksichtigen, wenn sie entweder Bestandteil einer Maßnahme der Grundpflege sind (BSGE 82, 27 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2) oder wenn sie aus medizinisch-pflegerischen Gründen in unmittelbarem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Maßnahme der Grundpflege erforderlich werden (BSGE 82, 276 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 7; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 11).
  • BVerwG, 11.02.1982 - 5 C 85.80

    Sozialhilfe - Unterbringung - Wunschrecht - Mehrkosten

    Auszug aus BSG, 10.10.2000 - B 3 P 15/99 R
    Diese Vorschrift gebietet, "Raum für die aktive Betätigung der Glaubensüberzeugung und die Verwirklichung der autonomen Persönlichkeit auf weltanschaulich-religiösem Gebiet zu sichern" (BVerfGE 41, 29, 49; 52, 223, 240), gibt aber keinen Anspruch auf Gewährung finanzieller Mittel zur Ausübung der Glaubensfreiheit (BVerwGE 65, 52, 57; 87, 115, 133; vgl Jarass/Pieroth, GG, 5. Aufl 2000, Art. 4 RdNr 13 mwN).
  • BSG, 29.04.1999 - B 3 P 13/98 R

    Pflegeversicherung - Mukoviszidose - Berücksichtigung von Maßnahmen zur Reinigung

    Auszug aus BSG, 10.10.2000 - B 3 P 15/99 R
    Bei der Feststellung des Pflegebedarfs nach den §§ 14, 15 SGB XI sind Maßnahmen der Behandlungspflege nur zu berücksichtigen, wenn sie entweder Bestandteil einer Maßnahme der Grundpflege sind (BSGE 82, 27 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2) oder wenn sie aus medizinisch-pflegerischen Gründen in unmittelbarem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Maßnahme der Grundpflege erforderlich werden (BSGE 82, 276 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 7; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 11).
  • BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 11/99 R

    Anspruch auf häusliche Krankenpflege bei nicht ausgebildeten Pflegepersonen und

    Auszug aus BSG, 10.10.2000 - B 3 P 15/99 R
    Für Maßnahmen der Behandlungspflege außerhalb eines Pflegeheimes ist nach § 37 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) aber die gesetzliche Krankenversicherung zuständig, ohne daß es darauf ankommt, mit welchen Leistungen diese im konkreten Fall eintritt (zur Leistungspflicht der Krankenkasse auch bei sog einfacher Behandlungspflege vgl Urteile des Senats vom 30. März 2000 - B 3 KR 23/99 R - BSGE 86, 101 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 2 und B 3 KR 11/99 R - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 8/08 R

    Krankenversicherung - Versorgung eines gehunfähigen Versicherten mit

    Es liegt kein Fall des § 37 Abs. 1 SGB V vor, weil die Schiebehilfe nicht der Vermeidung ansonsten erforderlicher Krankenhausbehandlung dient, und auch kein Fall des § 37 Abs. 2 SGB V, weil dort nur die häusliche Krankenpflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung geregelt ist (so zB BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 16: Die notwendige Begleitung eines gehbehinderten pflegebedürftigen Diabetikers bei den ärztlich empfohlenen täglichen Spaziergängen ist Teil der Behandlungspflege).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.04.2020 - L 4 KR 3890/17

    Krankenversicherung - ambulante Strahlentherapie - Notwendigkeit einer Begleitung

    Es liegt kein Fall des § 37 Abs. 1 SGB V vor, weil die Begleitung und Betreuung zur Strahlentherapie nicht der Vermeidung ansonsten erforderlicher Krankenhausbehandlung dient, und auch kein Fall des § 37 Abs. 2 SGB V, weil dort nur die häusliche Krankenpflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung geregelt ist (so z.B. BSG, Urteil vom 10. Oktober 2000 - B 3 P 15/99 R - juris, Rn. 15, wonach die notwendige Begleitung eines gehbehinderten pflegebedürftigen Diabetikers bei ärztlich empfohlenen täglichen Spaziergängen Teil der Behandlungspflege sein kann).
  • BSG, 12.11.2003 - B 3 P 5/02 R

    Private Pflegeversicherung - Berücksichtigung der Peritonealdialyse als

    Die hier allein in Betracht kommende Verrichtung "Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung" (§ 1 Abs. 5 Buchst a MB/PPV 1996 = § 14 Abs. 4 Nr. 3 SGB XI) erfasst nur Hilfeleistungen, die außerhalb der Wohnung erforderlich sind, um ein Weiterleben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen, und die dazu beitragen, den Aufenthalt zB in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim zu vermeiden, wie es etwa bei regelmäßig erforderlichen Arztbesuchen der Fall ist (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 6), grundsätzlich aber nicht bei der Begleitung zur Behindertenwerkstatt (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 5), zur Arbeitsstelle (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 6), zur Schule (BSG SozR 3-3300 § 15 Nr. 8), zum Gottesdienst oder bei Spaziergängen (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 16).
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