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   BSG, 08.10.2014 - B 3 P 4/13 R   

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https://dejure.org/2014,28761
BSG, 08.10.2014 - B 3 P 4/13 R (https://dejure.org/2014,28761)
BSG, Entscheidung vom 08.10.2014 - B 3 P 4/13 R (https://dejure.org/2014,28761)
BSG, Entscheidung vom 08. Oktober 2014 - B 3 P 4/13 R (https://dejure.org/2014,28761)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • lexetius.com

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegebedarf - Grundpflege - Verrichtung der Nahrungsaufnahme - Hilfe bei der parenteralen Ernährung - krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen - Behandlungspflege - häusliche Krankenpflege

  • openjur.de

    Soziale Pflegeversicherung; Pflegebedarf; Grundpflege; Verrichtung der Nahrungsaufnahme; Hilfe bei der parenteralen Ernährung; krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen; Behandlungspflege; häusliche Krankenpflege

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 4 Nr 2 SGB 11, § 15 Abs 2 SGB 11, § 15 Abs 3 S 2 SGB 11 vom 26.03.2007, § 15 Abs 3 S 3 SGB 11, § 37 Abs 1 S 1 SGB 5
    Soziale Pflegeversicherung - Pflegebedarf - Grundpflege - Verrichtung der Nahrungsaufnahme - Hilfe bei der parenteralen Ernährung - krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen - Behandlungspflege - häusliche Krankenpflege

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zeitaufwand für die Durchführung der parenteralen Ernährung als verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahme bei der Ermittlung des Zeitaufwandes für die Zuordnung zu einer Pflegestufe in der sozialen Pflegeversicherung; Berücksichtigung des Zeitaufwandes ...

  • rewis.io

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegebedarf - Grundpflege - Verrichtung der Nahrungsaufnahme - Hilfe bei der parenteralen Ernährung - krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen - Behandlungspflege - häusliche Krankenpflege

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des Zeitaufwandes für die Durchführung der parenteralen Ernährung als verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahme bei der Ermittlung des Zeitaufwandes für die Zuordnung zu einer Pflegestufe in der sozialen Pflegeversicherung

  • rechtsportal.de

    SGB XI § 14 ; SGB XI § 15 ; SGB V § 37
    Berücksichtigung des Zeitaufwandes für die Durchführung der parenteralen Ernährung als verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahme bei der Ermittlung des Zeitaufwandes für die Zuordnung zu einer Pflegestufe in der sozialen Pflegeversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Krankenversicherung; soziale Pflegeversicherung; Künstlersozialversicherung

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Zeitaufwand für Hilfe bei der parenteralen Ernährung ist zur Feststellung der Pflegestufe zu berücksichtigen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Mehr Pflegegeld bei Ernährung per Infusion

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 192
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 9/04 R

    Krankenversicherung - Pflegeversicherung - häusliche Krankenpflege - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 08.10.2014 - B 3 P 4/13 R
    Sie hat dieses Wahlrecht auf alle verrichtungsbezogenen krankheitsspezifischen Pflegemaßnahmen ausgeweitet (BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 3 RdNr 28 ff = BSGE 94, 192 RdNr 31 ff) .

    Das Ersetzen einer Katalogverrichtung durch eine Behandlungsmaßnahme macht besonders deutlich, dass die dabei erforderlichen Hilfeleistungen untrennbarer Bestandteil der Hilfe für die Katalogverrichtungen sind (BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 3, insbes RdNr 8 = Juris RdNr 16 - Medikamentengabe) .

    Zur Nahrungsaufnahme gehören alle Verrichtungen, die unmittelbar zur Aufnahme von Nahrung in den Körper führen (vgl BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 3, insbes RdNr 11 = Juris RdNr 19 - Medikamentengabe; BSGE 82, 27, 28 f = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2 S 3 = Juris RdNr 13) .

    Denn trotz ihrer besonderen Aufbereitung handelt es sich doch letztlich um Nahrung, die dem Körper zur Erhaltung des notwendigen Stoffwechsels und der Energieversorgung zugeführt wird, und nicht etwa um Medikamente (vgl BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 3, insbes RdNr 11 = Juris RdNr 19 - Medikamentengabe) .

  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 3/97 R

    Pflegeversicherung - Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Zuordnung zur

    Auszug aus BSG, 08.10.2014 - B 3 P 4/13 R
    Unter der Behandlungspflege werden die krankheitsspezifischen Pflegemaßnahmen erfasst, das heißt solche, die durch eine bestimmte Krankheit verursacht werden, speziell auf den Krankheitszustand des Versicherten ausgerichtet sind und dazu beitragen, die Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu verhindern oder zu lindern, wobei diese Maßnahmen typischerweise nicht von einem Arzt, sondern von Vertretern medizinischer Heilberufe oder auch von Laien erbracht werden (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 2, 9, 11 und 18) .

    Damit hat der Gesetzgeber eindeutig angeordnet, dass nur auf die dort genannten Verrichtungen im Bereich der Grundpflege bzw der hauswirtschaftlichen Versorgung abzustellen ist (vgl schon BSGE 82, 27 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2; BSG SozR 4-3300 § 14 Nr. 3 mwN) .

    Insbesondere aufgrund der Schwierigkeiten, Pflegemaßnahmen, die von Familienangehörigen erbracht werden können, im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu berücksichtigen, legt das BSG in ständiger Rechtsprechung die einzelnen Verrichtungen des Katalogs in § 14 Abs. 4 SGB XI weit aus (vgl BSGE 82, 27 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2; BSG SozR 4-3300 § 14 Nr. 3) .

    Zur Nahrungsaufnahme gehören alle Verrichtungen, die unmittelbar zur Aufnahme von Nahrung in den Körper führen (vgl BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 3, insbes RdNr 11 = Juris RdNr 19 - Medikamentengabe; BSGE 82, 27, 28 f = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2 S 3 = Juris RdNr 13) .

  • BSG, 17.06.2010 - B 3 KR 7/09 R

    Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Kostenverteilung bei einer rund um die

    Auszug aus BSG, 08.10.2014 - B 3 P 4/13 R
    Um eine diesem Überschneidungsbereich zuzurechnende Pflegemaßnahme handelt es sich bei krankheitsspezifischer Pflege daher dann, wenn die Hilfe untrennbarer Bestandteil einer grundpflegerischen Verrichtung aus dem Katalog des § 14 Abs. 4 SGB XI ist oder jedenfalls mit einer solchen Verrichtung objektiv notwendig in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang steht (vgl zum Ganzen auch BSGE 106, 173 = SozR 4-2500 § 37 Nr. 11) .

    So wird etwa bei der Sondenernährung (stRspr, zuletzt BSGE 106, 173 = SozR 4-2500 § 37 Nr. 11 RdNr 34) die übliche Nahrungsaufnahme, bei der Stomaversorgung zur Darmentleerung (vgl BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 3 S 24f = Juris RdNr 18) das Ausscheiden oder bei der Katheterisierung die Blasenentleerung (BSG Urteil vom 22.8.2001 - B 3 P 23/00 R - Juris RdNr 15) jeweils durch eine Maßnahme der Behandlungspflege ersetzt.

    Ein weiterer innerer Zusammenhang, der Rückschlüsse von einer auf die andere Verrichtung zuließe, ist - wie bereits die Entscheidungen, die Gesetzesbegründung und die Begutachtungsrichtlinien zur Sondenernährung zeigen (stRspr, zuletzt BSGE 106, 173 = SozR 4-2500 § 37 Nr. 11 RdNr 34, vgl auch BT-Drucks 12/5262 S 96 f; sowie Begutachtungsrichtlinien unter: D.4.2.9.) - nicht erkennbar.

  • BSG, 12.11.2003 - B 3 P 5/02 R

    Private Pflegeversicherung - Berücksichtigung der Peritonealdialyse als

    Auszug aus BSG, 08.10.2014 - B 3 P 4/13 R
    Damit hat der Gesetzgeber eindeutig angeordnet, dass nur auf die dort genannten Verrichtungen im Bereich der Grundpflege bzw der hauswirtschaftlichen Versorgung abzustellen ist (vgl schon BSGE 82, 27 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2; BSG SozR 4-3300 § 14 Nr. 3 mwN) .

    Insbesondere aufgrund der Schwierigkeiten, Pflegemaßnahmen, die von Familienangehörigen erbracht werden können, im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu berücksichtigen, legt das BSG in ständiger Rechtsprechung die einzelnen Verrichtungen des Katalogs in § 14 Abs. 4 SGB XI weit aus (vgl BSGE 82, 27 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2; BSG SozR 4-3300 § 14 Nr. 3) .

    Von einer "Blasenentleerung" kann hingegen auch bei weiter Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals im Fall einer Peritonealdialyse (Bauchfelldialyse) nicht mehr gesprochen werden, sodass die Hilfestellung bei dieser Maßnahme nicht der Grundpflege zuzurechnen ist (BSG SozR 4-3300 § 14 Nr. 3) .

  • BSG, 16.07.2014 - B 3 KR 2/13 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - An- und Ablegen eines Verbandes

    Auszug aus BSG, 08.10.2014 - B 3 P 4/13 R
    Das BSG hat für solche Pflegemaßnahmen den Begriff der verrichtungsbezogenen krankheitsspezifischen Pflegemaßnahme geprägt (BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 3; vgl auch BSG Urteil vom 16.7.2014 - B 3 KR 2/13 R - vorgesehen für SozR 4-2500 § 37 Nr. 12 - Gilchristverband) .

    Die Parallelität und Gleichrangigkeit der Ansprüche gegen die Krankenkasse und die Pflegekasse kommt auch in der Vorschrift des § 13 Abs. 2 SGB XI zum Ausdruck, wonach die Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V unberührt bleiben (vgl auch BSG Urteil vom 16.7.2014 - B 3 KR 2/13 R - vorgesehen für SozR 4-2500 § 37 Nr. 12 - Gilchristverband) .

  • BSG, 30.10.2001 - B 3 KR 2/01 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Maßnahmen der Behandlungspflege -

    Auszug aus BSG, 08.10.2014 - B 3 P 4/13 R
    Das BSG hat für solche Pflegemaßnahmen den Begriff der verrichtungsbezogenen krankheitsspezifischen Pflegemaßnahme geprägt (BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 3; vgl auch BSG Urteil vom 16.7.2014 - B 3 KR 2/13 R - vorgesehen für SozR 4-2500 § 37 Nr. 12 - Gilchristverband) .

    So wird etwa bei der Sondenernährung (stRspr, zuletzt BSGE 106, 173 = SozR 4-2500 § 37 Nr. 11 RdNr 34) die übliche Nahrungsaufnahme, bei der Stomaversorgung zur Darmentleerung (vgl BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 3 S 24f = Juris RdNr 18) das Ausscheiden oder bei der Katheterisierung die Blasenentleerung (BSG Urteil vom 22.8.2001 - B 3 P 23/00 R - Juris RdNr 15) jeweils durch eine Maßnahme der Behandlungspflege ersetzt.

  • BSG, 22.08.2001 - B 3 P 23/00 R

    Pflegeversicherung - Berücksichtigung - Grundpflege - krankheitsspezifische

    Auszug aus BSG, 08.10.2014 - B 3 P 4/13 R
    So wird zB von der Verrichtung der "Blasenentleerung" die Abführung der in den Nieren produzierten Körperflüssigkeit auch dann umfasst, wenn sie sich nicht in der natürlichen Harnblase, sondern - wie bei der Katheterisierung - in einem Blasenersatz mit künstlich geschaffenem Harnausgang gesammelt hat (BSG Urteil vom 22.8.2001 - B 3 P 23/00 R - Juris RdNr 15) .

    So wird etwa bei der Sondenernährung (stRspr, zuletzt BSGE 106, 173 = SozR 4-2500 § 37 Nr. 11 RdNr 34) die übliche Nahrungsaufnahme, bei der Stomaversorgung zur Darmentleerung (vgl BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 3 S 24f = Juris RdNr 18) das Ausscheiden oder bei der Katheterisierung die Blasenentleerung (BSG Urteil vom 22.8.2001 - B 3 P 23/00 R - Juris RdNr 15) jeweils durch eine Maßnahme der Behandlungspflege ersetzt.

  • BSG, 17.04.1996 - 3 RK 28/95

    Krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen - Täglicher Lebensablauf -

    Auszug aus BSG, 08.10.2014 - B 3 P 4/13 R
    Unter diesem Gesichtspunkt hat die Rechtsprechung schon sehr früh festgestellt, dass eine Zuordnung der Behandlungspflege zu den Leistungen der Krankenversicherung insbesondere dann geboten ist, wenn die Behandlungspflege von fachlich qualifizierten Krankenpflegekräften zu erbringen ist (vgl BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 10) .
  • LSG Bayern, 22.02.2018 - L 4 P 45/15

    Behandlungspflege, Grundpflege, häusliche Krankenpflege, Pflegestufe III,

    Die Auffassung des SG entspreche nicht der neueren Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 08.10.2014, B 3 P 4/13 R).

    Insbesondere lässt sich die begehrte Rechtsfolge nicht dem Urteil des BSG vom 08.10.2014 (B 3 P 4/13 R) entnehmen.

    In dem von der Klägerin, nicht aber vom SG zitierten Urteil vom 08.10.2014 (B 3 P 4/13 R) hat das BSG entschieden, dass die parenterale Ernährung eine verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahme sei und dass der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die hierzu erforderlichen Hilfeleistungen benötige, für die Bestimmung der Pflegestufe zu berücksichtigen sei.

    Das BSG hat in dem von der Klägerin zitierten Urteil vom 08.10.2014 (B 3 P 4/13 R) ebenfalls exakte Feststellungen zum Zeitaufwand für die - als verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahme qualifizierte - parenterale Ernährung für erforderlich gehalten.

    Gründe zur Zulassung der Revision (§ 160 Abs. 2 SGG) liegen nicht vor; insbesondere sieht der Senat keine Divergenz zum Urteil des BSG vom 08.10.2014 (B 3 P 4/13 R).

  • BFH, 25.01.2017 - I R 74/14

    Gewerbesteuerpflicht eines Dialysezentrums

    Vor diesem Hintergrund ist unerheblich, dass im Streitfall neben der Dialyse, die nicht zu den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen gesunder bzw. nicht behinderter Personen gehört (BSG-Urteile vom 12. November 2003 B 3 P 5/02 R, Sozialrecht --SozR-- 4-3300 § 14 Nr. 3; vom 8. Oktober 2014 B 3 P 4/13 R, SozR 4-3300 § 14 Nr. 8), auch Leistungen der Grundpflege erbracht wurden, die auch bei einem häuslichen Aufenthalt der Patienten erforderlich gewesen wären.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.07.2018 - L 4 KR 1746/18

    Krankenversicherung - Sozialhilfe - Kind - vorläufiger Anspruch auf Begleitung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesozialgerichts (BSG) gehören zur Behandlungspflege alle Pflegemaßnahmen, die durch bestimmte Erkrankungen erforderlich werden, speziell auf den Krankheitszustand des Versicherten ausgerichtet sind und dazu beitragen, die Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu verhindern oder zu lindern, wobei diese Maßnahmen typischerweise nicht von einem Arzt, sondern von Vertretern medizinischer Hilfsberufe oder auch von Laien erbracht werden (BSG, Urteil vom 13. Juni 2006 - B 8 KN 4/04 KR R, juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 8. Oktober 2014 - B 3 P 4/13 R - juris, Rn. 16).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2018 - L 11 KR 231/16

    Krankenversicherung

    Die gesetzliche Krankenversicherung wird auf diese Weise durch die familiäre Hilfe entlastet (BSG, Urteil vom 08.10.2014 - B 3 P 4/13 R -).
  • LSG Thüringen, 01.11.2016 - L 6 P 229/13

    Ausschluss einer Berücksichtigung der Behandlungspflege bei der Ermittlung des

    Wie das BSG in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. zuletzt Urteil vom 8. Oktober 2014 - Az.: B 3 P 4/13, nach juris), ist von einem untrennbaren Zusammenhang mit einer Verrichtung der Grundpflege (nur) dann mit der Folge der Berücksichtigung auszugehen, wenn diese durch eine Maßnahme der Behandlungspflege ersetzt wird.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2019 - L 8 SO 282/18
    Die Behandlungspflege erfasst krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen, also Maßnahmen, die durch eine bestimmte Krankheit verursacht werden, speziell auf den Krankheitszustand des Versicherten ausgerichtet sind und dazu beitragen, die Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu verhindern oder zu lindern (BSG, Urteil vom 8. Oktober 2014 - B 3 P 4/13 R - juris Rn. 16).
  • SG Nürnberg, 15.12.2017 - S 21 P 126/16

    Pflegeversicherung - Pflegestufe I

    (BSG, Urteil vom 08. Oktober 2014 - B 3 P 4/13 R -, SozR 4-3300 § 14 Nr. 8, Rn. 14).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.10.2018 - L 4 KR 3607/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesozialgerichts (BSG) gehören zur Behandlungspflege alle Pflegemaßnahmen, die durch bestimmte Erkrankungen erforderlich werden, speziell auf den Krankheitszustand des Versicherten ausgerichtet sind und dazu beitragen, die Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu verhindern oder zu lindern, wobei diese Maßnahmen typischerweise nicht von einem Arzt, sondern von Vertretern medizinischer Hilfsberufe oder auch von Laien erbracht werden (BSG, Urteil vom 13. Juni 2006 - B 8 KN 4/04 KR R, juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 8. Oktober 2014 - B 3 P 4/13 R - juris, Rn. 16).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.12.2017 - L 4 P 929/17
    Unter der Behandlungspflege werden die krankheitsspezifischen Pflegemaßnahmen erfasst, das heißt solche, die durch eine bestimmte Krankheit verursacht werden, speziell auf den Krankheitszustand des Versicherten ausgerichtet sind und dazu beitragen, die Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu verhindern oder zu lindern, wobei diese Maßnahmen typischerweise nicht von einem Arzt, sondern von Vertretern medizinischer Heilberufe oder auch von Laien erbracht werden (BSG, Urteil vom 8. Oktober 2014 - B 3 P 4/13 R - juris, Rn. 16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2017 - L 15 P 55/13
    Für solche Maßnahmen ist nach der Rechtsprechung des BSG aufgrund der zum 1. April 2007 in Kraft getretenen Änderung des § 37 Abs. 2 S. 1 SGB V und der hiermit korrespondierenden Regelung in § 15 Abs. 3 Satz 2 SGB XI von einer Doppelzuständigkeit von Kranken- und Pflegeversicherung auszugehen (eingehend BSG, Urt. v. 17.06.2010, Az. B 3 KR 7/09 R, Rn. 19 bis 24 bei juris, ebenso BSG, Urt. v. 08.10.2014, Az. B 3 P 4/13 R, Rn. 19 bei juris).
  • LAG München, 07.10.2015 - 10 Sa 908/14

    Eingruppierung einer Altentherapeutin

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