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   BSG, 04.08.1999 - B 4 RA 23/99 R   

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https://dejure.org/1999,2953
BSG, 04.08.1999 - B 4 RA 23/99 R (https://dejure.org/1999,2953)
BSG, Entscheidung vom 04.08.1999 - B 4 RA 23/99 R (https://dejure.org/1999,2953)
BSG, Entscheidung vom 04. August 1999 - B 4 RA 23/99 R (https://dejure.org/1999,2953)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Beitragsbemessungsgrenzen - Unvereinbarkeit mit GG - Anfechtungsklage - Verpflichtungsklage - Verwaltungsakt - Bindungswirkung - Rentenversicherungsträger - Zugehörigkeitszeiten - Effektiver Rechtsschutz - Gesetzliche Neuregelung

  • Judicialis

    AAÜG § 6 Abs 2 und 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nebenbestimmung in Entgeltbescheiden bis zur gesetzlichen Neuregelung der besonderen Beitragsbemessungsgrenzen des § 6 Abs. 2 und 3 AAÜG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 14.06.1995 - 4 RA 98/94
    Auszug aus BSG, 04.08.1999 - B 4 RA 23/99 R
    Az: B 4 RA 23/99 R (früher: 4 RA 98/94) .
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus BSG, 04.08.1999 - B 4 RA 23/99 R
    Das BVerfG hat durch Urteil vom 28. April 1999 (1 BvL 34/95, verbunden mit 1 BvL 22/95 ) entschieden, daß § 6 Abs. 2 iVm den Anlagen 4, 5 und 8 AAÜG (und § 6 Abs. 3 Nr. 7 AAÜG) idF des Rü-ErgG seit dem 1. Juli 1993 mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG unvereinbar ist.
  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 7/95

    Auswirkungen der Entgeltbescheide des Versorgungsträgers, Zulässigkeit der

    Auszug aus BSG, 04.08.1999 - B 4 RA 23/99 R
    Der Versorgungsträger hat schlechthin keine Rechtsmacht, dem Rentenversicherungsträger vorzuschreiben, die diesem gesetzlich vorgegebene allgemeine Beitragsbemessungsgrenze nicht anzuwenden (siehe stellv og Vorlagebeschluß und BSG SozR 3-8570 § 8 Nr. 2 mwN).
  • BSG, 30.08.2000 - B 5/4 RA 87/97 R

    Begrenzung der Arbeitsverdienste während der Zeit der Zugehörigkeit zur AVI und

    Wie der Rentenversicherungsträger bis zum Erlaß des das Rentenverfahren abschließenden Bescheids verfährt, steht ihm grundsätzlich frei (vgl BSG Urteile vom 3. August 1999 - B 4 RA 50/97 R - BSGE 84, 156, 179 f = SozR 3-2600 § 307b Nr. 7 S 72 f und vom 4. August 1999 - B 4 RA 23/99 R - SozR 3-8570 § 8 Nr. 4 zur Rechtslage bis zur Neuregelung des § 6 Abs. 2 AAÜG).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2008 - L 3 R 1682/05

    Feststellung weiterer Pflichtbeitragszeiten nach § 5 Abs. 1 AAÜG bei vorliegender

    Zwar erfüllte der Kläger als Diplom-Ingenieurökonom die persönliche Voraussetzung für eine fiktive Anwartschaft (vgl. Urteil des BSG vom 12. Juni 2001 - B 4 RA 117/00 R -, SozR 3-8570 § 6 Nr. 6).
  • LSG Sachsen, 08.11.2001 - L 4 RA 120/01

    Begrenzung von Arbeitsentgelten nach § 6 Abs. 2 des Anspruchs- und

    Das Urteil des BSG vom 04.08.1999 (B 4 RA 23/99 R) sei nicht einschlägig, da danach eine vorläufige Regelung nur für nicht bestandskräftige Bescheide vorgesehen sei.
  • SG Berlin, 27.10.2000 - S 11 RA 242/99

    Verpflichtung des Rentenversicherungsträgers zur Bescheidung des Widerspruchs

    Lediglich ergänzend ist anzumerken, daß das Urteil des BSG vom 03.08.1999 nicht nur rechtssystematische Fragen aufwirft, wenn es dem Rentenversicherungsträger unabhängig von der auf § 8 Absatz 5 Satz 2 AAÜG beruhenden Bindungswirkung vorliegender Entgeltbescheide der Zusatzversorgungsträger die Kompetenz zuweist, über die Anwendung oder Nichtanwendung von § 6 Absatz 2 AAÜG zu entscheiden, während vom gleichen Senat des BSG mit Urteil vom 04.08.1999 (B 4 RA 23/99 R = SozR 3-8570 § 8 Nr. 4) die Bindungswirkung des Entgeltbescheides für die Rentenberechnung gerade auch im Hinblick auf § 6 Absatz 2 AAÜG a.F. hervorgehoben wird.
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