Rechtsprechung
   BSG, 23.06.1998 - B 4 RA 29/97 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6792
BSG, 23.06.1998 - B 4 RA 29/97 R (https://dejure.org/1998,6792)
BSG, Entscheidung vom 23.06.1998 - B 4 RA 29/97 R (https://dejure.org/1998,6792)
BSG, Entscheidung vom 23. Juni 1998 - B 4 RA 29/97 R (https://dejure.org/1998,6792)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,6792) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Carl-Zeiss-Stiftung Jena - Rentenberechnung - Gleichstellungsantrag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wert der Alterssrente - Altersübergangsgeld - Freiwillige Zusatzrentenversicherung - Betriebliche Altersversorgung - Betriebliche Altersversorgung nach dem Pensionsstatut - Gesetz zur Gleichstellung mit Zusatzversorgungssystemen des Beitrittsgebietes

  • Judicialis

    ZVsG § 3; ; ZVsG § 4 Abs 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVsG § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 3, § 3
    Wert der Rente nach dem SGB VI bei Carl Zeiss Beschäftigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus BSG, 23.06.1998 - B 4 RA 29/97 R
    Solche wären aber angesichts der unterschiedlichen Sachverhalte, insbesondere des Charakters der Pensionsansprüche als eine Leistung betrieblicher Altersversorgung erforderlich, zumal der Deutsche Bundestag an den allgemeinen Gleichheitssatz in dem Sinne gebunden ist, daß er weder wesentliches Gleiches ohne sachlichen Grund ungleich noch - was vorliegend in Betracht käme - wesentlich Ungleiches ohne sachlichen Grund gleich behandeln darf (vgl BVerfGE 1, 264 ; 4, 144 ; 9, 124 ; 86, 81 ).
  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus BSG, 23.06.1998 - B 4 RA 29/97 R
    Solche wären aber angesichts der unterschiedlichen Sachverhalte, insbesondere des Charakters der Pensionsansprüche als eine Leistung betrieblicher Altersversorgung erforderlich, zumal der Deutsche Bundestag an den allgemeinen Gleichheitssatz in dem Sinne gebunden ist, daß er weder wesentliches Gleiches ohne sachlichen Grund ungleich noch - was vorliegend in Betracht käme - wesentlich Ungleiches ohne sachlichen Grund gleich behandeln darf (vgl BVerfGE 1, 264 ; 4, 144 ; 9, 124 ; 86, 81 ).
  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BSG, 23.06.1998 - B 4 RA 29/97 R
    Solche wären aber angesichts der unterschiedlichen Sachverhalte, insbesondere des Charakters der Pensionsansprüche als eine Leistung betrieblicher Altersversorgung erforderlich, zumal der Deutsche Bundestag an den allgemeinen Gleichheitssatz in dem Sinne gebunden ist, daß er weder wesentliches Gleiches ohne sachlichen Grund ungleich noch - was vorliegend in Betracht käme - wesentlich Ungleiches ohne sachlichen Grund gleich behandeln darf (vgl BVerfGE 1, 264 ; 4, 144 ; 9, 124 ; 86, 81 ).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvR 1467/91

    Wiedervereinigung - Mitarbeiter der Akademien

    Auszug aus BSG, 23.06.1998 - B 4 RA 29/97 R
    Solche wären aber angesichts der unterschiedlichen Sachverhalte, insbesondere des Charakters der Pensionsansprüche als eine Leistung betrieblicher Altersversorgung erforderlich, zumal der Deutsche Bundestag an den allgemeinen Gleichheitssatz in dem Sinne gebunden ist, daß er weder wesentliches Gleiches ohne sachlichen Grund ungleich noch - was vorliegend in Betracht käme - wesentlich Ungleiches ohne sachlichen Grund gleich behandeln darf (vgl BVerfGE 1, 264 ; 4, 144 ; 9, 124 ; 86, 81 ).
  • BSG, 23.06.1998 - B 4 RA 2/98 R

    Carl-Zeiss-Stiftung Jena - Rentenhöhe - Gleichstellungsantrag

    Auszug aus BSG, 23.06.1998 - B 4 RA 29/97 R
    Daher schränkt das ZVsG erworbene Rechte derjenigen Carl Zeiss Beschäftigten nicht ein, deren Verdienste über der Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialpflichtversicherung (600,00 Mark/Monat) liegen und für die Ermittlung des Werts ihrer SGB VI-Rente schon nach den Vorschriften des SGB VI zu berücksichtigen sind (zur Berücksichtigung nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz vgl das Urteil des Senats vom 23. Juni 1998 - B 4 RA 2/98 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • SG Altenburg, 14.03.1997 - S 12 An 927/95
    Auszug aus BSG, 23.06.1998 - B 4 RA 29/97 R
    das Urteil des Sozialgerichts Altenburg vom 14. März 1997 (S 12 An 927/95) und den Bescheid der Beklagten vom 12. Dezember 1994 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14. Juni 1995 aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, ihm Altersrente ab 1. Januar 1995 unter Berücksichtigung der in der Zeit vom 1. September 1977 bis 30. Juni 1990 in der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung der DDR versicherten Verdienste als Pflichtbeitragszeiten zu gewähren, hilfsweise, den Rechtsstreit auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 GG vorzulegen.
  • BSG, 23.06.1998 - B 4 RA 2/98 R

    Carl-Zeiss-Stiftung Jena - Rentenhöhe - Gleichstellungsantrag

    Gleiches gilt für die Personen, die - wie der Kläger - von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hatten, ihren 600 Mark übersteigenden Verdienst in der FZR durch eigene Beiträge zu versichern; wurde von der Möglichkeit, Arbeitsentgelte und -einkommen in der FZR durch eigene Beiträge zu versichern, nicht im höchstmöglichen Umfang Gebrauch gemacht, sind jedenfalls für die Ermittlung des Werts der SGB VI-Rente die tatsächlich FZR-versicherten Entgelte zu berücksichtigen (zu dieser Fallgruppe vgl Urteil des Senats vom 23. Juni 1998 - B 4 RA 29/97 R).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht