Rechtsprechung
   BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 36/01 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1489
BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 36/01 R (https://dejure.org/2002,1489)
BSG, Entscheidung vom 09.04.2002 - B 4 RA 36/01 R (https://dejure.org/2002,1489)
BSG, Entscheidung vom 09. April 2002 - B 4 RA 36/01 R (https://dejure.org/2002,1489)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,1489) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 117/00 R

    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz - Ingenieurökonom

    Auszug aus BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 36/01 R
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 12. Juni 2001 - B 4 RA 107/00 R und B 4 RA 117/00 R) komme es für die AVItech auf die in § 1 Abs. 1 Satz 1 der 2. DB genannten Berufsqualifikationen mit den entsprechenden Titeln an.
  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 107/00 R

    Zugehörigkeit von Ingenieur-Ökonomen zur Altersversorgung der technischen

    Auszug aus BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 36/01 R
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 12. Juni 2001 - B 4 RA 107/00 R und B 4 RA 117/00 R) komme es für die AVItech auf die in § 1 Abs. 1 Satz 1 der 2. DB genannten Berufsqualifikationen mit den entsprechenden Titeln an.
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 36/01 R
    Dies wäre nur dann der Fall gewesen, wenn er am 30. Juni 1990 eine Beschäftigung ausgeübt hätte, auf Grund welcher ihm nach Bundesrecht zwingend eine Versorgungszusage zu erteilen gewesen wäre, die dann - aus bundesrechtlicher Sicht rückschauend - keine rechtsbegründende, sondern nur noch rechtsfeststellende Bedeutung gehabt hätte (näher zu § 1 Abs. 1 AAÜG Senatsurteile vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R und B 4 RA 41/01 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 36/01 R
    Dies wäre nur dann der Fall gewesen, wenn er am 30. Juni 1990 eine Beschäftigung ausgeübt hätte, auf Grund welcher ihm nach Bundesrecht zwingend eine Versorgungszusage zu erteilen gewesen wäre, die dann - aus bundesrechtlicher Sicht rückschauend - keine rechtsbegründende, sondern nur noch rechtsfeststellende Bedeutung gehabt hätte (näher zu § 1 Abs. 1 AAÜG Senatsurteile vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R und B 4 RA 41/01 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2013 - L 9 R 3176/11

    Fehlen einer eigenhändigen Unterschrift auf einem Widerspruchsbescheid führt

    Der Kläger habe bei Inkrafttreten des AAÜG am 01.08.1991 keine Versorgungsanwartschaft im Sinne von § 1 Abs. 1 AAÜG gehabt, nachdem er weder am 30.06.1990 in der DDR in ein Versorgungssystem einbezogen gewesen sei, noch eine solche Einbeziehung nachträglich durch Rehabilitierung oder durch eine Entscheidung nach Art. 19 Satz 2 oder 3 des Einigungsvertrages erlangt habe und er auch aufgrund der am 30.06.1990 gegebenen Sachlage keinen Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage gehabt hätte (Urteil des Bundessozialgerichts vom 09.04.2002 - B 4 RA 36/01 R - zitiert nach ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2007 - L 1 R 1648/05

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Erforderlich sei, dass sich die Beschäftigung nach Inhalt, Qualität und Umfang im Wesentlichen als Betätigung einer der in § 1 Abs. 1 Satz 1 der 2. Durchführungsbestimmung vom 24. Mai 1951 (GBl. S. 487) (2. DB) zur Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben vom 17. August 1950 (GBl. S. 844) (VO AVItech) genannten herausgehobenen beruflichen Qualifikation erweise (Bezug auf BSG, Urteil vom 9.4. 2002 - B 4 RA 36/01 R - GA Bl. 93).

    Die Beschäftigung müsse in der Ausübung des besonders qualifizierten Berufes bestanden haben (Bezug auf BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 36/01 R -).

    Die Beschäftigung muss in der Ausübung des besonders qualifizierten Berufs bestehen (BSG, Urteil vom 9.4. 2002 a.a.O. Rn. 16 mit dem Erläuterungsbeispiel, ein als Pförtner eingesetzter Dipl.-Ingenieur lege keine Zugehörigkeitszeit zurück).

  • LSG Thüringen, 30.04.2003 - L 6 RA 765/01

    Feststellung von Beschäftigungszeiten als Zeit der Zugehörigkeit zum

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht