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   BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 82/01 B   

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https://dejure.org/2002,8855
BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 82/01 B (https://dejure.org/2002,8855)
BSG, Entscheidung vom 15.05.2002 - B 6 KA 82/01 B (https://dejure.org/2002,8855)
BSG, Entscheidung vom 15. Mai 2002 - B 6 KA 82/01 B (https://dejure.org/2002,8855)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berichtigung zahnärztlicher Honorarforderungen - Nichtzulassung der Revision - Einfache Abrechnung mehrerer Wurzelspitzenresektionen an einem Zahn - Festlegung einer angemessenen Bewertungszahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festlegung einer angemessenen Bewertungszahl nach § 87 Abs. 2 SGB V

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 34/97 R

    Vertragszahnarztrecht - Anwendung - gebührenordnungsrechtliche

    Auszug aus BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 82/01 B
    Die Beklagte berief sich insoweit auf das Urteil des Senats vom 13. Mai 1998 (B 6 KA 34/97 R = SozR 3-5555 § 10 Nr. 1).

    Dies hat der Senat in seinem vom Berufungsgericht herangezogenen Urteil vom 13. Mai 1998 (BSG SozR 3-5555 § 10 Nr. 1) entschieden und begründet.

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 82/01 B
    Die Kostenentscheidung ergeht in entsprechender Anwendung des § 193 Absätze 1 und 4 SGG in der Fassung, die bis zum Inkrafttreten des 6. SGG-Änderungsgesetzes vom 17. August 2001 am 2. Januar 2002 maßgeblich war (vgl Senatsurteil vom 30. Januar 2002 - B 6 KA 12/01 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 7/00 R

    Kassen (zahn) ärztliche Vereinigung - Einsetzung eines Staatsbeauftragten -

    Auszug aus BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 82/01 B
    Die Beschwerde zeigt indessen nicht auf, woraus sich die Verpflichtung des Berufungsgerichts ergeben könnte, auf jeden von einem Beteiligten im Berufungsrechtszug aufgeworfenen Gesichtspunkt in der Begründung der Entscheidung ausdrücklich einzugehen (vgl dazu Urteil des Senats vom 27. Juni 2001 - BSGE 88, 193, 204 [BSG 27.06.2001 - B 6 KA 7/00 R] = SozR 3-2500 § 79a Nr. 1 S 13).
  • BSG, 01.02.1995 - 6 RKa 10/94

    Vergütung von Laborleistungen - Zulassung als praktischer Arzt mit der

    Auszug aus BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 82/01 B
    Nachdem der Senat mit Urteil vom 1. Februar 1995 (6 RKa 10/94 = SozR 3-5533 Nr. 115 Nr. 1) entschieden hatte, dass die Nr. 115 BMÄ E-GO auch nach mehrfachen Chromosomenanalysen der bei einer Fruchtwasserentnahme gewonnenen Amnionzellen nur einmal abrechenbar ist, und in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen hatte, ggf könne es sachgerecht sein, die Auswertung einer zweiten angesetzten Zellkultur mit einem Zuschlag zur Leistung nach Nr. 115 BMÄ E-GO zu vergüten, haben die Partner des Bewertungsausschusses die Leistungslegende der Nr. 115 EBM-Ä ebenso wie ihre punktzahlenmäßige Bewertung geändert.
  • LSG Brandenburg, 13.08.2003 - L 5 KA 27/00
    Auszug aus BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 82/01 B
    Die Praxis der Instanzgerichte ist dem - soweit ersichtlich - ausnahmslos gefolgt (vgl zB Urteile des SG Mainz vom 5. April 2000 - S 1 KA 12/99 - und - S 1 KA 376/99 - sowie Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 23. November 2000 - L 5 KA 27/00 R -).
  • SG Mainz, 05.04.2000 - S 1 KA 12/99
    Auszug aus BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 82/01 B
    Die Praxis der Instanzgerichte ist dem - soweit ersichtlich - ausnahmslos gefolgt (vgl zB Urteile des SG Mainz vom 5. April 2000 - S 1 KA 12/99 - und - S 1 KA 376/99 - sowie Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 23. November 2000 - L 5 KA 27/00 R -).
  • BSG, 08.02.2006 - B 6 KA 12/05 R

    Kassen (zahn) ärztliche Vereinigung - rückwirkende Korrektur eines rechtswidrig

    Unterlässt die K(Z)ÄV trotz bewusst risikoreichen Verhaltens einen entsprechenden warnenden Hinweis oder Vorbehalt, kann sie später die sich als rechtswidrig erweisende Begünstigung nach dem auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nur zurücknehmen, wenn der begünstigte Vertrags(zahn)arzt die Rechtswidrigkeit des ursprünglichen Verwaltungsakts bzw die insoweit bestehenden Bedenken ohnehin kannte und deshalb kein Vertrauen in das "Behalten dürfen" der bewilligten Leistungen haben konnte (so auch Senatsbeschluss vom 15. Mai 2002 - B 6 KA 82/01 B - juris).

    Zudem ist berechtigtes Vertrauen in eine bestimmte Abrechnungsweise ohnehin nicht anzuerkennen, wenn dem Vertrags(zahn)arzt, der zur Mitwirkung an der Sicherstellung der Versorgung der Versicherten verpflichtet ist, keine innerhalb des Systems statthafte Handlungsalternative - wie etwa die Möglichkeit einer Überweisung an den betreffenden Facharzt bei fachfremden Leistungen oder an einen Leistungserbringer mit der erforderlichen Abrechnungsgenehmigung - zur Verfügung steht (vgl BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 9 S 38 f; zum Aspekt fehlender hypothetischer Behandlungsalternativen s auch Senatsbeschluss vom 15. Mai 2002 - B 6 KA 82/01 B - juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2005 - L 3 KA 160/03

    Rechtmäßigkeit sachlich-rechnerischer Berichtigungen vertragszahnärztlicher

    Dies hat das BSG in ständiger Rechtsprechung (SozR 3-5555 § 10 Nr. 1; Beschluss vom 15. Mai 2002 - B 6 KA 82/01 B) entschieden und wird in der Sache auch vom Kläger nicht mehr in Frage gestellt.
  • LSG Bayern, 29.09.2004 - L 3 KA 514/01

    Rechtmäßigkeit der sachlich-rechnerischen Berichtigungen von Honorarabrechnungen;

    Die Beigeladene zu 3 hat sich auf den von ihr vorgelegten Beschluss des BSG vom 15.05.2002 (B 6 KA 82/01 B) bezogen.
  • LSG Bayern, 29.09.2004 - L 3 KA 522/01

    Rechtmäßigkeit sachlich-rechnerischer Berichtigungen der Honorarabrechnungen von

    Die Beigeladene hat sich auf den Beschluss des BSG vom 15.05.2002 (B 6 KA 82/01 B) bezogen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2003 - L 11 KA 14/03

    Sachlich-rechnerische Berichtigung einer ärztlichen Honorarrechnung;

    Im Beschluss vom 15. Mai 2002 (B 6 KA 82/01 B) hat das BSG ausgeführt, aus dem Umstand, dass Vergleichbares auch vier Jahre nach dem Senatsurteil vom 13. Mai 1998 hinsichtlich der Nr. 54 b BEMA-Z bzw. Anlage 1 zum EKV-Z nicht geschehen ist, sei zu schließen, dass die Partner des Bewertungsausschusses im zahnärztlichen Bereich die Leistungsbewertung der Nr. 54 b im Falle des lediglich einmaligen Ansatzes der Nr. 54 b auch bei Resektion mehrerer Wurzelspitzen eines Zahnes nicht für unangemessen halten.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2003 - L 11 KA 35/01

    Rechtmäßigkeit sachlich-rechnerischer Berichtigungen vertragsärztlicher

    Im Beschluss vom 15. Mai 2002 (B 6 KA 82/01 B) hat das BSG ausgeführt, aus dem Umstand, dass Vergleichbares auch vier Jahre nach dem Senatsurteil vom 13. Mai 1998 hinsichtlich der Nr. 54 b BEMA-Z bzw. Anlage 1 zum EKV-Z nicht geschehen ist, sei zu schließen, dass die Partner des Bewertungsausschusses im zahnärztlichen Bereich die Leistungsbewertung der Nr. 54 b im Falle des lediglich einmaligen Ansatzes der Nr. 54 b auch bei Resektion mehrerer Wurzelspitzen eines Zahnes nicht für unangemessen halten.
  • SG München, 13.03.2005 - S 38 KA 1341/02

    Anfechtung der sachlich-rechnerischen Richtigstellung der Absetzung der GOP 8651

    Aufgrund der Verwaltungspraxis in den Vorquartalen konnte die Klägerseite darauf vertrauen, daß bei dieser Konstellation der Ansatz der GOP 8651 zulässig ist (vgl. BSG, Beschluss vom 15.5.2002, Az.: B 6 KA 82/01 B).
  • SG Münster, 10.10.2002 - S 2 KA 15/00

    Vertragsarztrecht

    Insoweit folgt das Gericht nach eigener Prüfung der Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 13.05.1998 (B 6 KA 34/97 R - SozR 3 - 5555 § 10 Nr. 1), die das BSG im Beschluss vom 15.05.2002 (B 6 KA 82/01 B), noch einmal bestätigt hat.
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