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   BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 18/01 B   

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https://dejure.org/2001,9225
BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 18/01 B (https://dejure.org/2001,9225)
BSG, Entscheidung vom 21.06.2001 - B 7 AL 18/01 B (https://dejure.org/2001,9225)
BSG, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - B 7 AL 18/01 B (https://dejure.org/2001,9225)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Nichtzulassung der Revision - Fehlen ordnungsgemäßer Beschwerdebegründung - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Erledigung eines Beweisantrags - Zustimmung zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsatz des rechtlichen Gehörs, Prozeßhandlungen rechtskundig vertretener Beteiligter, Rücknahme rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 35/94

    Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X

    Auszug aus BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 18/01 B
    Dies hat auch in der Rechtsprechung des BSG seinen Niederschlag gefunden, geht sie doch zB davon aus, daß ein grobes Verschulden der Behörde, das das Vertrauen des Bürgers nachhaltig gestärkt hat, lediglich ein Abwägungsgesichtspunkt im Rahmen des § 45 Abs. 2 Satz 1 SGB X ist (Senatsurteil vom 14. November 1985, BSGE 59, 157, 163, 164 = SozR 1300 § 45 Nr. 19) und daß das Verschulden an der fehlerhaften Entscheidung lediglich beim Ermessen im Sinne des § 45 Abs. 1 SGB X (das nach § 152 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz im Arbeitsförderungsrecht nicht ausgeübt werden darf) erheblich ist (zB BSG vom 8. Februar 1996, BSGE 77, 295, 302 f = SozR 3-1300 § 45 Nr. 27).
  • BSG, 14.11.1985 - 7 RAr 123/84

    Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Ausübung pflichtgemäßen Ermessens -

    Auszug aus BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 18/01 B
    Dies hat auch in der Rechtsprechung des BSG seinen Niederschlag gefunden, geht sie doch zB davon aus, daß ein grobes Verschulden der Behörde, das das Vertrauen des Bürgers nachhaltig gestärkt hat, lediglich ein Abwägungsgesichtspunkt im Rahmen des § 45 Abs. 2 Satz 1 SGB X ist (Senatsurteil vom 14. November 1985, BSGE 59, 157, 163, 164 = SozR 1300 § 45 Nr. 19) und daß das Verschulden an der fehlerhaften Entscheidung lediglich beim Ermessen im Sinne des § 45 Abs. 1 SGB X (das nach § 152 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz im Arbeitsförderungsrecht nicht ausgeübt werden darf) erheblich ist (zB BSG vom 8. Februar 1996, BSGE 77, 295, 302 f = SozR 3-1300 § 45 Nr. 27).
  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 1/93

    Konkursausfallgeld - Zahlung - Anhörung - Abfindungsvergleich

    Auszug aus BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 18/01 B
    Dies bedeutet jedoch nicht, daß das Gericht verpflichtet wäre, sich mit jedem Vorbringen eines Prozeßbeteiligten in der Entscheidung ausdrücklich zu befassen (vgl hierzu BSG vom 27. September 1994, BSGE 75, 92, 94 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10 mwN); noch weniger folgt hieraus die Pflicht des Gerichts, die Wertungen vorgetragener Tatsachen durch den Kläger zu übernehmen.
  • BSG, 26.08.1987 - 11a RA 30/86

    Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung eines Rentenbescheides - Erhöhte Rente

    Auszug aus BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 18/01 B
    Denn insoweit gilt, worauf bereits das LSG hingewiesen hat, ein subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff; die Feststellung der groben Fahrlässigkeit durch die Tatsacheninstanz ist zudem mit der Revision nur begrenzt überprüfbar (vgl BSG vom 26. August 1987, BSGE 62, 103, 107 = SozR 1300 § 48 Nr. 39).
  • BSG, 01.09.1999 - B 9 V 42/99 B

    Erledigung des Beweisantrags nach Einverständnis zur Entscheidung ohne mündliche

    Auszug aus BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 18/01 B
    Denn jedenfalls bei rechtskundiger Vertretung im Berufungsverfahren muß sich ein Beteiligter, der schriftsätzlich einen Beweisantrag stellt, anschließend aber vorbehaltlos sein Einverständnis zu einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch Urteil (§ 124 Abs. 2 SGG) erklärt, so behandeln lassen, als hätte sich der Beweisantrag erledigt (vgl BSG vom 1. September 1999, SozR 3-1500 § 124 Nr. 3).
  • BSG, 25.06.1980 - 1 RJ 102/79

    Rentenversicherungsträger - Versichertenrente - Entziehung der Rente -

    Auszug aus BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 18/01 B
    Die vom Beschwerdeführer (unter 3. der Beschwerdebegründung) geltend gemachte Abweichung des Berufungsurteils vom BSG-Urteil vom 25. Juni 1980 (SozR 2200 § 1744 Nr. 15) liegt nicht vor.
  • BSG, 05.03.2002 - B 13 RJ 193/01 B

    Aufrechterhaltung eines Beweisantrags bei unentschuldigtem Ausbleiben eines

    Bei einem dann erklärten Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung muss ein Beteiligter deutlich machen, dass aus seiner Sicht der Rechtsstreit nicht entschieden werden könne, ohne zuvor den schriftsätzlich beantragten Beweis zu erheben (BSG, Beschluss vom 7. Mai 1998 - B 9 SB 17/98 B; vgl auch BSG, Beschluss vom 21. Juni 2001 - B 7 AL 18/01 B; BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 3).
  • LSG Sachsen, 07.12.2006 - L 3 AL 118/05

    Rückwirkende Aufhebung einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, Ausübung von Ermessen

    Danach handelt grob fahrlässig, wer unter Berücksichtigung seiner persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, seines Einsichtsvermögen und der besonderen Umstände des Falles schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (BSG, Urt. v. 08.02.2001, Az. B 11 AL 21/00 R, SozR 3-1300 § 45 Nr. 45; BSG, Urt. v. 11.06.1987, Az. 7 RAr 105/85, SozR 4100 § 71 Nr. 2; BSG, Beschl. v. 21.06.2001, Az. B 7 AL 18/01 B, zitiert nach JURIS).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.10.2006 - L 13 AL 3133/05

    Erstattung von ohne Verwaltungsakt zu Unrecht erbrachter Leistungen - Bekanntgabe

    Damit ist auch kein Raum für die Berücksichtigung eines Verschuldens des Arbeitsamts an der Überzahlung (vgl. BSG, Beschluss vom 21. Juni 2001 - B 7 AL 18/01 B - abgedruckt in Juris).
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