Rechtsprechung
BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 18/01 B |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Nichtzulassung der Revision - Fehlen ordnungsgemäßer Beschwerdebegründung - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Erledigung eines Beweisantrags - Zustimmung zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grundsatz des rechtlichen Gehörs, Prozeßhandlungen rechtskundig vertretener Beteiligter, Rücknahme rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Freiburg, 13.11.1997 - S 7 AL 2746/96
- LSG Baden-Württemberg, 05.12.2000 - L 13 AL 127/98
- BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 18/01 B
Wird zitiert von ... (19) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 35/94
Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X
Auszug aus BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 18/01 B
Dies hat auch in der Rechtsprechung des BSG seinen Niederschlag gefunden, geht sie doch zB davon aus, daß ein grobes Verschulden der Behörde, das das Vertrauen des Bürgers nachhaltig gestärkt hat, lediglich ein Abwägungsgesichtspunkt im Rahmen des § 45 Abs. 2 Satz 1 SGB X ist (…Senatsurteil vom 14. November 1985, BSGE 59, 157, 163, 164 = SozR 1300 § 45 Nr. 19) und daß das Verschulden an der fehlerhaften Entscheidung lediglich beim Ermessen im Sinne des § 45 Abs. 1 SGB X (das nach § 152 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz im Arbeitsförderungsrecht nicht ausgeübt werden darf) erheblich ist (zB BSG vom 8. Februar 1996, BSGE 77, 295, 302 f = SozR 3-1300 § 45 Nr. 27). - BSG, 14.11.1985 - 7 RAr 123/84
Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Ausübung pflichtgemäßen Ermessens - …
Auszug aus BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 18/01 B
Dies hat auch in der Rechtsprechung des BSG seinen Niederschlag gefunden, geht sie doch zB davon aus, daß ein grobes Verschulden der Behörde, das das Vertrauen des Bürgers nachhaltig gestärkt hat, lediglich ein Abwägungsgesichtspunkt im Rahmen des § 45 Abs. 2 Satz 1 SGB X ist (Senatsurteil vom 14. November 1985, BSGE 59, 157, 163, 164 = SozR 1300 § 45 Nr. 19) und daß das Verschulden an der fehlerhaften Entscheidung lediglich beim Ermessen im Sinne des § 45 Abs. 1 SGB X (das nach § 152 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz im Arbeitsförderungsrecht nicht ausgeübt werden darf) erheblich ist (…zB BSG vom 8. Februar 1996, BSGE 77, 295, 302 f = SozR 3-1300 § 45 Nr. 27). - BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 1/93
Konkursausfallgeld - Zahlung - Anhörung - Abfindungsvergleich
Auszug aus BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 18/01 B
Dies bedeutet jedoch nicht, daß das Gericht verpflichtet wäre, sich mit jedem Vorbringen eines Prozeßbeteiligten in der Entscheidung ausdrücklich zu befassen (vgl hierzu BSG vom 27. September 1994, BSGE 75, 92, 94 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10 mwN); noch weniger folgt hieraus die Pflicht des Gerichts, die Wertungen vorgetragener Tatsachen durch den Kläger zu übernehmen.
- BSG, 26.08.1987 - 11a RA 30/86
Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung eines Rentenbescheides - Erhöhte Rente …
Auszug aus BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 18/01 B
Denn insoweit gilt, worauf bereits das LSG hingewiesen hat, ein subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff; die Feststellung der groben Fahrlässigkeit durch die Tatsacheninstanz ist zudem mit der Revision nur begrenzt überprüfbar (vgl BSG vom 26. August 1987, BSGE 62, 103, 107 = SozR 1300 § 48 Nr. 39). - BSG, 01.09.1999 - B 9 V 42/99 B
Erledigung des Beweisantrags nach Einverständnis zur Entscheidung ohne mündliche …
Auszug aus BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 18/01 B
Denn jedenfalls bei rechtskundiger Vertretung im Berufungsverfahren muß sich ein Beteiligter, der schriftsätzlich einen Beweisantrag stellt, anschließend aber vorbehaltlos sein Einverständnis zu einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch Urteil (§ 124 Abs. 2 SGG) erklärt, so behandeln lassen, als hätte sich der Beweisantrag erledigt (vgl BSG vom 1. September 1999, SozR 3-1500 § 124 Nr. 3). - BSG, 25.06.1980 - 1 RJ 102/79
Rentenversicherungsträger - Versichertenrente - Entziehung der Rente - …
Auszug aus BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 18/01 B
Die vom Beschwerdeführer (unter 3. der Beschwerdebegründung) geltend gemachte Abweichung des Berufungsurteils vom BSG-Urteil vom 25. Juni 1980 (SozR 2200 § 1744 Nr. 15) liegt nicht vor.
- BSG, 05.03.2002 - B 13 RJ 193/01 B
Aufrechterhaltung eines Beweisantrags bei unentschuldigtem Ausbleiben eines …
Bei einem dann erklärten Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung muss ein Beteiligter deutlich machen, dass aus seiner Sicht der Rechtsstreit nicht entschieden werden könne, ohne zuvor den schriftsätzlich beantragten Beweis zu erheben (BSG, Beschluss vom 7. Mai 1998 - B 9 SB 17/98 B; vgl auch BSG, Beschluss vom 21. Juni 2001 - B 7 AL 18/01 B;… BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 3). - LSG Sachsen, 07.12.2006 - L 3 AL 118/05
Rückwirkende Aufhebung einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, Ausübung von Ermessen
Danach handelt grob fahrlässig, wer unter Berücksichtigung seiner persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, seines Einsichtsvermögen und der besonderen Umstände des Falles schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (…BSG, Urt. v. 08.02.2001, Az. B 11 AL 21/00 R, SozR 3-1300 § 45 Nr. 45;… BSG, Urt. v. 11.06.1987, Az. 7 RAr 105/85, SozR 4100 § 71 Nr. 2; BSG, Beschl. v. 21.06.2001, Az. B 7 AL 18/01 B, zitiert nach JURIS). - LSG Baden-Württemberg, 10.10.2006 - L 13 AL 3133/05
Erstattung von ohne Verwaltungsakt zu Unrecht erbrachter Leistungen - Bekanntgabe …
Damit ist auch kein Raum für die Berücksichtigung eines Verschuldens des Arbeitsamts an der Überzahlung (vgl. BSG, Beschluss vom 21. Juni 2001 - B 7 AL 18/01 B - abgedruckt in Juris).
- LSG Baden-Württemberg, 24.10.2012 - L 5 KA 5778/11 Denn das BSG, dem sich der Senat anschließt, geht davon aus, dass selbst ein grobes Verschulden der Behörde lediglich ein Abwägungsgesichtspunkt im Rahmen des § 45 Abs. 1 und 3 SGB X ist und dass das Verschulden an der fehlerhaften Entscheidung lediglich beim Ermessen i.S. des § 45 Abs. 1 und 3 SGB X erheblich ist und damit in den Fällen, in denen, wie hier, Ermessen aufgrund sonderrechtlicher Vorschriften nicht auszuüben ist, außer Betracht bleibt (zu § 152 Abs. 2 AFG BSG, Beschluss vom 21.06.2001 - B 7 AL 18/01 B - vgl. auch zu § 330 Abs. 2 SGB III LSG Bad.-Württ., Urteil vom 09.12.2008 - L 13 AS 651/07 - m.w.N. jeweils veröffentlicht in Juris).
- LSG Baden-Württemberg, 09.12.2008 - L 13 AS 651/07
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von zu Unrecht erbrachten …
Damit ist auch kein Raum für die Berücksichtigung von Mitverschulden der Beklagten (Landessozialgericht für das Saarland, Urteil vom 10. Dezember 2004 - L 8 AL 15/04 - Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. Juli 2004, - L 9 AL 381/02 - sowie Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Januar 2004 - L 12 AL 115/03 - sowie Urteil des Senats vom 10. Oktober 2006 - L 13 AL 3133/05 - zu § 50 Abs. 1 SGB X vgl. BSG, Beschluss vom 21. Juni 2001 - B 7 AL 18/01 B - abgedruckt in Juris). - LSG Hamburg, 08.02.2017 - L 2 AL 77/16
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg) mit Wirkung (nur) für die …
Abgesehen davon, dass selbst grobes behördliches Verschulden eine Rücknahme nicht schlechthin ausschließt (BSG, Beschluss vom 21. Juni 2001 - B 7 AL 18/01 B, juris, Rn. 15), ist das Verschulden seinem Grade nach jedenfalls nicht als grob einzuschätzen. - BSG, 19.08.2014 - B 6 KA 19/14 B Bei einem erklärten Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung muss ein Beteiligter deutlich machen, dass aus seiner Sicht der Rechtsstreit nicht entschieden werden könne, ohne zuvor den schriftsätzlich beantragten Beweis zu erheben (BSG Beschluss vom 7.5.1998 - B 9 SB 17/98 B - Juris; vgl auch BSG Beschluss vom 21.6.2001 - B 7 AL 18/01 B - Juris;… BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 3).
- LSG Baden-Württemberg, 09.01.2007 - L 13 AS 4568/06
Vollständigkeit der Unterlagen für Prozesskostenhilfegesuch
Damit ist auch kein Raum für die Berücksichtigung eines etwaigen Verschuldens des Beklagten an der Überzahlung (vgl. BSG, Beschluss vom 21. Juni 2001 - B 7 AL 18/01 B - abgedruckt in Juris), so dass es auf die Frage, ob die Klägerin den ihren Ehemann betreffenden Bewilligungsbescheid von Arbeitslosengeld I bei Antragstellung im November 2004 vorgelegt hat, nicht ankommt. - LSG Baden-Württemberg, 29.08.2012 - L 5 KA 2439/10 Denn das BSG, dem sich der Senat anschließt, geht davon aus, dass auch ein grobes Verschulden der Behörde lediglich ein Abwägungsgesichtspunkt im Rahmen des § 45 Abs. 1 und 3 SGB X ist und dass das Verschulden an der fehlerhaften Entscheidung lediglich beim Ermessen i.S. des § 45 Abs. 1 und 3 SGB X erheblich ist und damit in den Fällen, in denen, wie hier, Ermessen aufgrund sonderrechtlicher Vorschriften nicht ausüben ist, außer Betracht bleibt (zu § 152 Abs. 2 AFG BSG, Beschluss vom 21.06.2001 - B 7 AL 18/01 B - vgl. auch zu § 330 Abs. 2 SGB III LSG Bad.-Württ. Urteil vom 09.12.2008 - L 13 AS 651/07 - m.w.N. jeweils veröffentlicht in Juris).
- BSG, 22.11.2011 - B 1 KR 37/11 B Eines entsprechenden ausdrücklichen Hinweises durch das Gericht bedarf es nicht (…vgl BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 3; BSG Beschluss vom 21.6.2001 - B 7 AL 18/01 B).
- LSG Baden-Württemberg, 24.02.2012 - L 8 SB 3722/11
Behindertenparkplatz nur bei erheblicher Gehbeeinträchtigung
- LSG Baden-Württemberg, 28.04.2010 - L 2 AS 5905/09
- BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 25/08 B
- BSG, 16.05.2013 - B 1 KR 93/12 B
- SG Lüneburg, 12.10.2007 - S 25 AS 1173/06
Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen ohne Verwaltungsakt i.R.e. …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2016 - L 11 AL 49/14
- LSG Sachsen, 07.06.2012 - L 3 AL 208/09
- LSG Baden-Württemberg, 24.10.2014 - L 8 U 1046/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2008 - L 1 R 3/06