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   BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 26/05 R   

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https://dejure.org/2006,3680
BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 26/05 R (https://dejure.org/2006,3680)
BSG, Entscheidung vom 01.06.2006 - B 7a AL 26/05 R (https://dejure.org/2006,3680)
BSG, Entscheidung vom 01. Juni 2006 - B 7a AL 26/05 R (https://dejure.org/2006,3680)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme - Unwirksamkeit der Rechtsfolgenbelehrung - sperrzeitbegründendes Ereignis

  • openjur.de

    Arbeitslosenhilfe; Sperrzeit; Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme; Unwirksamkeit der Rechtsfolgenbelehrung; sperrzeitbegründendes Ereignis

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eintritt einer Sperrzeit und Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe wegen der Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme; Anforderungen an Rechtsfolgenbelehrungen im Hinblick auf den Eintritt einer Sperrzeit; Folgen einer mangelhaften ...

  • Judicialis

    SGB III aF § 144 Abs 1 Nr 3; ; SGB III aF § 198 Satz 1 Nr 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 144 Abs. 1 Nr. 3 § 144 Abs. 2 S. 1
    Eintritt der Sperrzeit beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe bei Unwirksamkeit der Rechtsfolgenbelehrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 10.12.1981 - 7 RAr 24/81

    Sperrzeit - Arbeitsablehnung - Rechtsfolgenbelehrung - Arbeitsangebot

    Auszug aus BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 26/05 R
    Dies ergibt sich aus der Funktion der Rechtsfolgenbelehrung, den Maßnahmeteilnehmer hinreichend über die gravierenden Folgen einer Sperrzeit (Ruhen des Leistungsanspruchs und Verkürzung der Anspruchsdauer) zu informieren und ihn in allgemeiner Form vorzuwarnen (BSGE 61, 289, 293 = SozR 4100 § 119 Nr. 31; BSGE 53, 13, 15 = SozR 4100 § 119 Nr. 18).

    Denn auf das Kennen oder Kennenmüssen der Rechtsfolgen durch den Arbeitslosen kommt es nicht an (BSGE 53, 13, 16 = SozR 4100 § 119 Nr. 18).

  • BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - unbefristete Fortsetzung eines

    Auszug aus BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 26/05 R
    c) Nach allem kann dahinstehen, ob die Feststellung einer Sperrzeit (zur "Feststellung" einer Sperrzeit vgl Urteil des erkennenden Senats vom 15. Dezember 2005, B 7a AL 46/05 R, RdNr 10 sowie Urteil des 11a. Senats vom 3. Juni 2004, B 11 AL 71/03 R, SGb 2004, 479) auch deshalb nicht in Betracht kam, weil die Beklagte im schriftlichen Angebot der Fördermaßnahme weder auf deren Inhalt eingegangen ist, noch sich mit den Einwänden des Klägers gegen die Eignung der Maßnahme auseinander gesetzt hat, die dieser nach eigenen Angaben bereits Wochen vor dem Eingang des schriftlichen Angebots der Beklagten mitgeteilt hatte.
  • BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 32/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Anschluß aus einer Bildungsmaßnahme

    Auszug aus BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 26/05 R
    Die Wirksamkeit einer solchen Rechtsfolgenbelehrung setzt voraus, dass sie konkret, richtig und vollständig ist und dem Arbeitslosen in verständlicher Form zutreffend erläutert, welche unmittelbaren und konkreten Auswirkungen sich aus der Weigerung, an der vorgeschlagenen Bildungsmaßnahme teilzunehmen, für ihn ergeben, wenn für die Weigerung kein wichtiger Grund vorliegt (BSGE 84, 270, 276 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 19 mwN).
  • BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 71/03 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Erlöschen wegen Eintritt einer Sperrzeit -

    Auszug aus BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 26/05 R
    c) Nach allem kann dahinstehen, ob die Feststellung einer Sperrzeit (zur "Feststellung" einer Sperrzeit vgl Urteil des erkennenden Senats vom 15. Dezember 2005, B 7a AL 46/05 R, RdNr 10 sowie Urteil des 11a. Senats vom 3. Juni 2004, B 11 AL 71/03 R, SGb 2004, 479) auch deshalb nicht in Betracht kam, weil die Beklagte im schriftlichen Angebot der Fördermaßnahme weder auf deren Inhalt eingegangen ist, noch sich mit den Einwänden des Klägers gegen die Eignung der Maßnahme auseinander gesetzt hat, die dieser nach eigenen Angaben bereits Wochen vor dem Eingang des schriftlichen Angebots der Beklagten mitgeteilt hatte.
  • BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84

    Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags

    Auszug aus BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 26/05 R
    Wesentlich ist jede Änderung in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die für die Bewilligung der Alhi entscheidungserheblich waren (BSGE 59, 111, 112 = SozR 1300 § 48 Nr. 19).
  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 90/85

    Erlöschen eines Anspruchs - Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit -

    Auszug aus BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 26/05 R
    Dies ergibt sich aus der Funktion der Rechtsfolgenbelehrung, den Maßnahmeteilnehmer hinreichend über die gravierenden Folgen einer Sperrzeit (Ruhen des Leistungsanspruchs und Verkürzung der Anspruchsdauer) zu informieren und ihn in allgemeiner Form vorzuwarnen (BSGE 61, 289, 293 = SozR 4100 § 119 Nr. 31; BSGE 53, 13, 15 = SozR 4100 § 119 Nr. 18).
  • BSG, 27.06.2019 - B 11 AL 14/18 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - mehrere Sperrzeiten wegen Arbeitsablehnung

    An diesen Anforderungen hat der Senat auch nach Inkrafttreten des SGB III festgehalten und betont, eine Rechtsfolgenbelehrung iS von § 144 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB III aF müsse als Voraussetzung für ihre Wirksamkeit vor allem widerspruchsfrei sein (vgl BSG vom 1.6.2006 - B 7a AL 26/05 R - RdNr 15 mwN; vgl zur Rechtsfolgenbelehrung im SGB II - BSG vom 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R - RdNr 24) .
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Aufhebung der Bewilligung ohne

    Die Wirksamkeit einer solchen Rechtsfolgenbelehrung setzt voraus, dass sie konkret, richtig und vollständig ist, zeitnah im Zusammenhang mit dem jeweiligen Angebot einer Arbeitsgelegenheit erfolgt, sowie dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in verständlicher Form erläutert, welche unmittelbaren und konkreten Auswirkungen sich aus der Weigerung, die angebotene Arbeitsgelegenheit anzutreten, für ihn ergeben, wenn für die Weigerung kein wichtiger Grund vorliegt (vgl schon BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R, BSGE 102, 201, 211 = SozR 4-4200 § 16 Nr. 4, RdNr 36; Rixen in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 31 RdNr 44; Berlit in LPK-SGB II, 2. Aufl 2007, § 31 RdNr 64 ff; Schmidt-De Caluwe in Estelmann, SGB II, Stand Dezember 2007, § 31 RdNr 84 ff; Sonnhoff in jurisPK-SGB II, 2. Aufl 2007, § 31 RdNr 139 ff; Dauber in Mergler/Zink, SGB II, Stand Oktober 2008, § 31 RdNr 16; vgl ferner zum Arbeitsförderungsrecht BSG, Urteil vom 16.9.1999 - B 7 AL 32/98 R = BSGE 84, 270, 276 mwN; BSG, Urteil vom 1.6.2006 - B 7a AL 26/05 R = juris RdNr 14).
  • BSG, 13.12.2023 - B 7 AS 24/22 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - abschließende Entscheidung nach vorläufiger

    Ohne Bedeutung für die Richtigkeit einer Belehrung ist jedoch, anders als dies das LSG gesehen hat, ob sich ihre Fehlerhaftigkeit im konkreten Fall tatsächlich ausgewirkt hat (vgl nur BSG vom 1.6.2006 - B 7a AL 26/05 R - juris RdNr 15) .
  • LSG Baden-Württemberg, 08.04.2010 - L 7 AS 304/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sofortige Vollziehbarkeit - aufschiebende

    Die Belehrung muss konkret, verständlich, richtig und vollständig sowie widerspruchsfrei sein, um ihrer Warnfunktion gerecht zu werden (vgl. BSG SozR a.a.O.; BSG SozR 1200 § 66 Nr. 13; BSG, Urteil vom 1. Juni 2006 - B 7a AL 26/05 R - ).

    Auf das Kennen oder Kennenmüssen der Rechtsfolgen seitens des Leistungsempfängers kommt es insoweit nicht an (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juni 2006 a.a.O. ; BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 a.a.O. ).

    Ferner erscheint das Schreiben vom 24. April 2009, auf welches bezüglich der Rechtsfolgenbelehrung auch das Schreiben vom 7. Mai 2009 Bezug genommen hat, in eben dieser Belehrung widersprüchlich, weil dort einerseits auf eine Verletzung der Meldepflicht nach § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGG III, andererseits - im Übrigen ebenfalls unter Wiederholung des Gesetzeswortlauts - auf die §§ 62, 66 SGB I hingewiesen worden ist (vgl. hierzu nochmals BSG SozR 4100 § 132 Nr. 1; BSG, Urteil vom 1. Juni 2006 a.a.O.), zudem auf der Vorderseite davon die Rede ist, dass die Geldleistung entzogen/versagt "werde", wenn der Antragsteller zu dem auf den 11. Mai 2009 anberaumten Untersuchungstermin nicht erscheine, auf der Rückseite desselben Schreibens jedoch davon gesprochen wird, der Antragsteller müsse mit dem Entzug der SGB II-Leistungen "rechnen", wenn er seiner "Pflicht" nicht nachkomme, wobei unklar bleibt, um welche Plicht es sich insoweit handeln sollte, nachdem zwei Sätze weiter eine "Aufforderung zur Meldung" erwähnt wird.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2018 - L 11 AL 67/16

    Eintritt einer Sperrzeit aufgrund eines Meldeversäumnisse; Anforderungen an eine

    Die verwendete Rechtsfolgenbelehrung stehe im Einklang mit Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 1. Juni 2006 - B 7a AL 26/05 R).
  • LSG Bayern, 15.07.2010 - L 9 AL 140/07

    Zum Nachweis des Zugangs der Rechtsfolgenbelehrung über das Erlöschen eines

    Ihre Wirksamkeit setzt stets voraus, dass sie konkret, richtig und vollständig ist und dem Arbeitslosen in verständlicher Form zutreffend erläutert, welche unmittelbaren und konkreten Auswirkungen sich aus der Nichtannahme oder dem Nichtantreten des vorgeschlagenen Beschäftigungsverhältnisses bzw. aus der Verhinderung seines Zustandekommens für ihn ergeben, wenn für sein Verhalten kein wichtiger Grund vorliegt (vgl. BSG, Urteil vom 10. Dezember 1981, SozR 4100 § 119 Nr. 18; BSG, Urteil vom 13. Mai 1987, Az.: 7 Rar 90/85 zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 16. September 1999, BSGE 84, 270; BSG, Urteil vom 6. Januar 2006, Az.: B 7a AL 26/05 R zitiert nach juris).

    Die Rechtsfolgenbelehrung muss widerspruchsfrei sein, sodass es auf die sonstigen Kenntnisse oder das Kennenmüssen sowie die intellektuellen Fähigkeiten des Arbeitslosen zum Erkennen der (ggf. richtigen) Rechtsfolgen ebensowenig ankommt wie auf die Ursächlichkeit eines Fehlers der Belehrung für das Verhalten des Arbeitslosen (BSG, Urteil vom 6. Januar 2006, Az.: B 7a AL 26/05 R zitiert nach juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2008 - L 12 AL 233/06

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe; Ruhen von Arbeitslosenhilfe wegen

    In seiner aktuellen Rechtsprechung (Urt. v. 1.6.2006 - B 7a AL 26/05 R) habe das BSG den zwingenden formalen Charakter der Rechtsfolgenbelehrung unterstrichen.

    Ihre Wirksamkeit setzt stets voraus, dass sie konkret, richtig und vollständig ist und dem Arbeitslosen in verständlicher Form zutreffend erläutert, welche unmittelbaren und konkreten Auswirkungen sich aus der Nichtannahme oder dem Nichtantreten des vorgeschlagenen Beschäftigungsverhältnisses bzw. aus der Verhinderung seines Zustandekommens für ihn ergeben, wenn für sein Verhalten kein wichtiger Grund vorliegt (vgl. BSGE 53, 13, 16; 61, 289, 294; 84, 270, 276 sowie BSG, Urt. v. 1.6.2006 - B 7aAl 26/05 R = SGb 2006, 609 jew. m.w.N.).

  • LSG Bayern, 23.03.2021 - L 10 AL 71/20

    Arbeitsförderung: Einstellung der Arbeitsvermittlung

    Für die Wirksamkeit einer Rechtsfolgenbelehrung ist nach der Rechtsprechung des BSG bei drohender Sperrzeit bei Nichtteilnahme an einer Maßnahme erforderlich, dass sie konkret, richtig und vollständig ist und dem Arbeitslosen in verständlicher Form zutreffend erläutert, welche unmittelbaren und konkreten Auswirkungen vorwerfbares Verhalten auf den Leistungsanspruch hat, wenn für das Verhalten kein wichtiger Grund vorliegt (vgl. für den Bereich der Arbeitsförderung nur BSG, Urteil vom 16.09.1999 - B 7 AL 32/98 R - Urteil vom 01.06.2006 - B 7a AL 26/05 R - beide zit. nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2014 - L 4 AS 423/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - fehlender Anordnungsgrund und -anspruch -

    Darüber hinaus ist dieser auf die Rechtsfolge des § 66 Abs. 1 SGB I schriftlich hinzuweisen (§ 66 Abs. 3 SGB I); Die Belehrung muss konkret, verständlich, richtig und vollständig sowie widerspruchsfrei sein, um ihrer Warnfunktion gerecht zu werden (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juni 2006, B 7a AL 26/05 R, juris).
  • SG Cottbus, 28.02.2018 - S 39 AL 240/16
    Die Angabe einer "Bandbreite" entspreche nicht diesen Voraussetzungen (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 01.06.2006, B 7a AL 26/05 R, juris Rn. 14).

    Bei einer fehlerhaften Rechtsfolgenbelehrung spiele es keine Rolle, ob diese ursächlich für das Verhalten des Arbeitslosen sei (BSG, Urteil vom 01.06.2006, a.a.O.).

  • SG Osnabrück, 19.04.2007 - S 6 AL 301/02
  • OVG Bremen, 10.10.2008 - S2 B 458/08

    Rechtsfolgenbelehrung; Sanktionsbescheid

  • LSG Bayern, 19.01.2009 - L 16 B 629/08

    Absenkung des Regelsatzes der Sozialhilfe wegen Abschlusses einer die

  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.02.2009 - L 5 B 376/08
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2007 - L 16 AL 567/06

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld aufgrund des Vorliegens einer

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.07.2020 - L 18 AL 29/20

    Arbeitslosengeld; Sperrzeit wegen Abbruch einer Maßnahme; Rechtsfolgenbelehrung;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2021 - L 18 AL 32/20

    Sperrzeit bei Arbeitsablehnung - Begin - vorherige Sperrzeit -

  • LSG Bayern, 18.07.2008 - L 16 B 978/07

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Verletzung von Pflichten aus der

  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2010 - L 8 AL 1084/09
  • SG Gelsenkirchen, 08.09.2021 - S 53 AS 225/21
  • LSG Bayern, 30.06.2008 - L 16 B 459/08

    Zulässigkeit einstweiligen Rechtsschutzes wegen der Kürzung von Leistungen zur

  • SG Saarbrücken, 16.05.2013 - S 26 AS 67/13

    Einstweiliger Rechtsschutz - Rechtsschutzbedürfnis - Feststellung der

  • SG Bremen, 12.05.2014 - S 16 AS 2172/13
  • SG Landshut, 11.06.2010 - S 10 AS 164/09

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Anforderungen an die Rechtsfolgenbelehrung -

  • SG Oldenburg, 21.03.2007 - S 48 AS 739/06
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