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   BSG, 16.06.1999 - B 9 V 14/98 R   

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BSG, 16.06.1999 - B 9 V 14/98 R (https://dejure.org/1999,9626)
BSG, Entscheidung vom 16.06.1999 - B 9 V 14/98 R (https://dejure.org/1999,9626)
BSG, Entscheidung vom 16. Juni 1999 - B 9 V 14/98 R (https://dejure.org/1999,9626)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus BSG, 16.06.1999 - B 9 V 14/98 R
    Soweit der Beklagte den Anspruch des B. mit Vorbehaltsbescheiden vom 14. Oktober und 3. November 1992 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf § 22 Abs. 4 KOVVfG vorläufig anerkannt hatte, ist die Bestandskraft dieser Bescheide kraft Gesetzes mit Bekanntgabe des "abschließenden Verwaltungsaktes" vom 19. November 1993 entfallen, weil sich die Vorbehaltsbescheide dadurch "anderweitig erledigt" haben (vgl § 39 Abs. 2 SGB X; BSGE 67, 104, 110 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 S 10 f mwN).
  • BSG, 24.01.1995 - 8 RKn 11/93

    Verwaltungsakt - Rentenanpassungsmitteilung - Rücknahme eines rechtswidrigen

    Auszug aus BSG, 16.06.1999 - B 9 V 14/98 R
    Der hier vertretenen Ansicht steht weder die Entscheidung des Senats vom 10. August 1983 (Versorgungsbeamter 1984, S 11) noch das Urteil des 8. Senats vom 24. Januar 1995 (SozR 3-1300 § 50 Nr. 17) entgegen.
  • BSG, 16.06.1999 - B 9 V 4/99 R

    Vorbehaltsbescheid - Anpassungsbescheide - endgültiger Bescheid - Rückforderung -

    Auszug aus BSG, 16.06.1999 - B 9 V 14/98 R
    Es bedurfte daher nicht einmal der vom Beklagten mit Bescheid vom 19. November 1993 ausdrücklich ausgesprochenen Aufhebung der Vorbehaltsbescheide vom Oktober und November 1992 (vgl insoweit das ebenfalls am 16. Juni 1999 ergangene Urteil des Senats Az B 9 V 4/99 R; ferner Rohr-Sträßer, Bundesversorgungsrecht mit Verfahrensrecht Anm 7 zu § 22 KOVVfG).
  • BSG, 15.08.1996 - 9 RV 22/95

    Rücknahme von Folgebescheiden nach § 45 SGB X

    Auszug aus BSG, 16.06.1999 - B 9 V 14/98 R
    Denn der Regelungsgehalt eines solchen Bescheides erschöpft sich in der Anpassung bereits anderweit festgestellter Leistungen an die durch Anpassungsverordnungen oder -gesetze festgelegten Erhöhung der Versorgungsbezüge (vgl hierzu Urteil des Senats vom 26. Oktober 1989 - 9 RV 14/88, Leitsätze in SozSich 1990, 231; Urteil vom 15. August 1996 - 9 RV 22/95 = BSGE 79, 92 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 30 mwN).
  • BSG, 26.10.1989 - 9 RV 14/88
    Auszug aus BSG, 16.06.1999 - B 9 V 14/98 R
    Denn der Regelungsgehalt eines solchen Bescheides erschöpft sich in der Anpassung bereits anderweit festgestellter Leistungen an die durch Anpassungsverordnungen oder -gesetze festgelegten Erhöhung der Versorgungsbezüge (vgl hierzu Urteil des Senats vom 26. Oktober 1989 - 9 RV 14/88, Leitsätze in SozSich 1990, 231; Urteil vom 15. August 1996 - 9 RV 22/95 = BSGE 79, 92 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 30 mwN).
  • VG Saarlouis, 29.06.2006 - 1 F 19/06
    Solange nicht überwiegende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dies von den Veranstaltern geduldet wird oder sogar gewünscht ist, sind die Behörden darauf beschränkt, in solchen Fällen vor Ort einzuschreiten (vgl. Beschluss der Kammer vom 28.05.1998 -1 F 46/98-, bestätigt durch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.05.1998 -9 V 14/98-, unter Berufung auf BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985, a.a.O.).

    Primär und bis zur Grenze des polizeilichen Notstandes ist gegen die Gegendemonstranten vorzugehen, die die Kundgebung verhindern wollen und deshalb als Störer anzusehen sind (vgl. Beschluss der Kammer vom 28.05.1998 -1 F 46/98-, bestätigt durch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.05.1998 -9 V 14/98-).

  • VG Saarlouis, 29.06.2006 - 1 F 20/06
    Primär und bis zur Grenze des polizeilichen Notstandes ist gegen die Gegendemonstranten vorzugehen, die die Kundgebung verhindern wollen und deshalb als Störer anzusehen sind (vgl. Beschluss der Kammer vom 28.05.1998 -1 F 46/98-, bestätigt durch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.05.1998 -9 V 14/98-).
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