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   BSG, 23.03.2017 - B 9 V 51/16 B   

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https://dejure.org/2017,10630
BSG, 23.03.2017 - B 9 V 51/16 B (https://dejure.org/2017,10630)
BSG, Entscheidung vom 23.03.2017 - B 9 V 51/16 B (https://dejure.org/2017,10630)
BSG, Entscheidung vom 23. März 2017 - B 9 V 51/16 B (https://dejure.org/2017,10630)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 1 SGG, § 106 SGG, § 103 SGG, § 373 ZPO
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - keine gerichtliche Hinweispflicht zur sachgerechten Stellung von Beweisanträgen - Beweisermittlung - Konkretisierung eines nur vage benannten Zeugen

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Hinweispflicht des Gerichts zur sachgerechten Stellung von Beweisanträgen

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - keine gerichtliche Hinweispflicht zur sachgerechten Stellung von Beweisanträgen - Beweisermittlung - Konkretisierung eines nur vage benannten Zeugen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Keine gerichtliche Hinweispflicht zur sachgerechten Stellung von Beweisanträgen

  • rechtsportal.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - keine gerichtliche Hinweispflicht zur sachgerechten Stellung von Beweisanträgen - Beweisermittlung - Konkretisierung eines nur vage benannten Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 303/09 B
    Auszug aus BSG, 23.03.2017 - B 9 V 51/16 B
    Die Beschwerdebegründung trägt vielmehr vor, das LSG habe die im Berufungsverfahren anwaltlich nicht vertretene Klägerin vor einer Ablehnung der Einvernahme der Gemeindeschwester nach den bisher noch nicht in das Verfahren eingeführten Grundsätzen über den Ausforschungsbeweis (BSG Beschluss vom 19.11.2009 - B 13 R 303/09 B) darauf hinweisen müssen, dass die behaupteten Angaben der benannten Gemeindeschwester zu konkretisieren seien und auch eine Anschrift nicht habe ermittelt werden können.
  • BSG, 05.05.2010 - B 5 R 26/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Beweiswürdigung des LSG -

    Auszug aus BSG, 23.03.2017 - B 9 V 51/16 B
    Lehnt es die Beweiserhebung dagegen ab, so muss es nicht kompensatorisch auf einen Beweisantrag hinwirken und damit helfen, eine Nichtzulassungsbeschwerde vorzubereiten (vgl BSG Beschluss vom 5.5.2010 - B 5 R 26/10 B - RdNr 10 mwN).
  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 B

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch unterbliebene Zeugenvernehmung durch das

    Auszug aus BSG, 23.03.2017 - B 9 V 51/16 B
    Sie stellt nicht in Abrede, dass dem Berufungsgericht der Verbleib der schon dem Namen nach nur vage benannten Zeugin nicht bekannt war, sodass sie sich mit der Rechtsprechung des BSG hätte auseinandersetzen müssen, wonach die Angabe der ladungsfähigen Anschrift in solchen Fällen nicht entbehrlich ist (vgl BSG Beschluss vom 16.5.2007 - B 11b AS 37/06 B - RdNr 9 mwN).
  • BSG, 15.08.2018 - B 13 R 387/16 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Insoweit hätte sie dem Berufungsgericht die behandelnden Ärzte mit ladungsfähiger Anschrift (vgl BSG Beschluss vom 23.3.2017 - B 9 V 51/16 B - Juris RdNr 5) benennen oder medizinische Befunde dieser Ärzte vorlegen müssen.
  • LSG Bayern, 07.09.2018 - L 20 VJ 12/17

    Sozialgerichtsverfahren: Zu der Frage der Ermessensausübung hinsichtlich einer

    Genauso war der Senat im Hinblick auf den Amtsermittlungsgrundsatz nicht verpflichtet, bei der Klägerin auf die Stellung von weiteren Beweisanträgen hinzuwirken oder im Rahmen von Beweisanträgen sonstige Formulierungshilfen zu geben (vgl. BSG, Beschluss vom 23.03.2017, B 9 V 51/16 B), zumal der Sachverhalt vollumfassend ausermittelt ist.
  • BSG, 03.01.2022 - B 1 KR 16/21 B

    Anspruch auf Übernahme der Kosten zur Versorgung mit Cannabis; Grundsatzrüge im

    Lehnt es die Beweiserhebung dagegen ab, so braucht es nicht kompensatorisch auf einen Beweisantrag hinzuwirken, um eine Nichtzulassungsbeschwerde vorzubereiten (vgl BSG vom 23.3.2017 - B 9 V 51/16 B - juris RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 23.04.2020 - B 9 V 56/19 B

    Beschädigtenversorgung wegen eines Impfschadens

    Lehnt es die Beweiserhebung dagegen ab, so muss es nicht kompensatorisch auf einen Beweisantrag hinwirken und damit helfen, eine Nichtzulassungsbeschwerde vorzubereiten (Senatsbeschluss vom 23.3.2017 - B 9 V 51/16 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 5.5.2010 - B 5 R 26/10 B - juris RdNr 10) .
  • BSG, 19.07.2022 - B 7 AS 1/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Lehnt es die Beweiserhebung dagegen ab, so muss es nicht kompensatorisch auf einen Beweisantrag hinwirken und damit helfen, eine Nichtzulassungsbeschwerde vorzubereiten (vgl BSG vom 5.5.2010 - B 5 R 26/10 B - RdNr 10 mwN; BSG vom 23.7.2017 - B 9 V 51/16 B) .
  • BSG, 29.04.2020 - B 9 V 33/19 B

    Beschädigtenversorgung wegen eines Impfschadens

    Lehnt es die Beweiserhebung dagegen ab, so braucht es nicht kompensatorisch auf einen Beweisantrag hinzuwirken, um eine Nichtzulassungsbeschwerde vorzubereiten (Senatsbeschluss vom 23.3.2017 - B 9 V 51/16 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 6.6.2017 - B 5 R 376/16 B - juris RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 11.10.2019 - B 9 SB 80/19 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung

    Lehnt es die Beweiserhebung dagegen ab, so muss es nicht kompensatorisch auf einen Beweisantrag hinwirken und damit helfen, eine Nichtzulassungsbeschwerde vorzubereiten (Senatsbeschluss vom 23.3.2017 - B 9 V 51/16 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 5.5.2010 - B 5 R 26/10 B - juris RdNr 10) .
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