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   BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 496/95   

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https://dejure.org/1996,258
BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 496/95 (https://dejure.org/1996,258)
BAG, Entscheidung vom 24.01.1996 - 7 AZR 496/95 (https://dejure.org/1996,258)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 (https://dejure.org/1996,258)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befristung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses - Begründungder Befristung - Befristungsgrund - Vergleich - Befristung als Vergleich - Befristeter Arbeitsvertrag

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 620; HPersÜGHPersÜG Berlin § 4
    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 620
    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrags nicht ohne sachlichen Grund (Bestätigung der ständigen BAG-Rechtsprechung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 82, 101
  • NJW 1996, 3226
  • MDR 1996, 1158
  • NZA 1996, 1089
  • NJ 1996, 664
  • BB 1996, 2042
  • DB 1996, 1779
  • JR 1997, 176
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 03.08.1961 - 2 AZR 117/60

    Prozeßbeendender Vergleich über befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 496/95
    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß auch die nachträgliche vertragliche Befristung eines bereits unbefristeten und unter Kündigungsschutz stehenden Arbeitsverhältnisses eines sachlichen Grundes im Sinne der arbeitsrechtlichen Befristungskontrolle bedarf (Urteil vom 3. August 1961, BAGE 11, 236, 247 = AP Nr. 19 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 4 der Gründe; Urteil vom 28. Februar 1963 - 2 AZR 345/62 - AP Nr. 25 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I 3 der Gründe; Urteil vom 26. April 1979 - 2 AZR 431/77 - AP Nr. 47 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu 1 b der Gründe).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt ein sachlicher Grund, der die Befristung eines Arbeitsvertrages rechtfertigt, darin, daß diese Befristung in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart wurde (Urteil vom 3. August 1961 - 2 AZR 117/60 - AP Nr. 19 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 9. Februar 1984 - 2 AZR 402/83 - AP Nr. 7 zu § 620 BGB Bedingung; Urteil vom 4. Dezember 1991 - 7 AZR 307/90 - EzA § 620 BGB Nr. 113).

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 496/95
    Von daher war es ein wesentliches Ziel des Einigungsvertrages, den Personalbestand dem tatsächlichen Bedarf bzw. den finanziellen Möglichkeiten anzupassen (BVerfGE 84, 133, 151) [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90].
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 496/95
    Die von der Rechtsprechung anerkannten Befristungsgründe bilden keinen abschließenden Katalog der als sachlicher Grund geeigneten Sachverhalte, wie sich schon aus der lediglich beispielhaften Aufzählung von Befristungsgründen im noch heute maßgeblichen Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Oktober 1960 (BAGE 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ergibt.
  • BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 101/88

    Befristeter Arbeitsvertrag - Dauer der Befristung

    Auszug aus BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 496/95
    Denn wäre eine Befristung mit anderer Zeitdauer sachlich gerechtfertigt, so hätte auch sie den Kündigungsschutz ausgeschlossen; durch die abweichende Wahl der Zeitdauer würde also kein Kündigungsschutz vereitelt, sofern die gewählte Zeitdauer nicht ergibt, daß der vorgetragene Befristungsgrund tatsächlich nicht besteht oder nur vorgeschoben wird (ständige Rechtsprechung seit BAG Urteil vom 26. August 1988, BAGE 59, 265 = AP Nr. 124 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 496/95
    In dem Erfordernis eines sachlichen Grundes auch beim Abschluß eines befristeten Arbeitsvertrages, der ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ablöst, liegt die innere Rechtfertigung dafür, daß das Bundesarbeitsgericht seit dem Senatsurteil vom 8. Mai 1985 (BAGE 49, 73 = AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) in ständiger Rechtsprechung bei der Aneinanderreihung mehrerer befristeter Arbeitsverträge grundsätzlich nur noch das Vorliegen eines sachlichen Grundes für den letzten Arbeitsvertrag verlangt und dabei ungeprüft in Kauf nimmt, daß der Arbeitnehmer aufgrund der Unwirksamkeit einer früheren Befristung bereits in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis steht und den dort bereits gegebenen Kündigungsschutz durch den Abschluß des neuen befristeten Arbeitsvertrages verliert.
  • BAG, 31.01.1990 - 7 AZR 125/89

    Befristeter Drittmittelvertrag nach Hochschulrahmengesetz

    Auszug aus BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 496/95
    Bejaht es diese Frage, so wird es weiter zu prüfen haben, ob nach den Grundsätzen der Senatsurteile vom 31. Januar 1990, BAGE 65, 16, vom 19. August 1992, BAGE 71, 118 und vom 14. Dezember 1994 - 7 AZR 342/94 - (AP Nr. 1, 2 und 3 zu § 57 b HRG) der Befristungsgrund des § 57 b Abs. 2 Nr. 2 HRG als im Arbeitsvertrag angegeben anzusehen ist.
  • BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 51/81

    Befristeter Arbeitsvertrag - Lehrer

    Auszug aus BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 496/95
    Weist eine als Befristungsgrund vorgetragene Fallgestaltung rechtserhebliche Besonderheiten auf, die ihrer Einordnung in die von der Rechtsprechung bisher anerkannten Befristungsgründe unmöglich machen, so ist eine eigene rechtliche Bewertung dieser Fallgestaltung daraufhin erforderlich, ob bei ihr nach den Wertungsmaßstäben der bisherigen Rechtsprechung ein sachlicher Grund für eine Befristung anzuerkennen ist (BAG Urteil vom 13. April 1983, BAGE 42, 203 = AP Nr. 76 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 458/82

    Anspruch auf Feststellung des Bestehens eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 496/95
    Ob für einen Arbeitnehmer eine Beschäftigungsmöglichkeit besteht, richtet sich nach der Senatsrechtsprechung (vgl. z. B. Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 458/82 - AP Nr. 83 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) im öffentlichen Dienst nicht nach einem tatsächlichen Bedürfnis für die weitere Verrichtung der dem Arbeitnehmer obliegenden Aufgaben, sondern nach den hierfür bewilligten Stellen.
  • BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 316/84

    Befristung des Arbeitsvertrages bei Daueraufgaben

    Auszug aus BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 496/95
    Dies hat der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits in seinem oben erwähnten Beschluß vom 12. Oktober 1960 angedeutet, und es ist in der Folgezeit zur ständigen Rechtsprechung geworden (vgl. z. B. BAG Urteile vom 2. Dezember 1984 - 7 AZR 204/83 -, vom 3. Oktober 1984, BAGE 47, 44 [BAG 03.10.1984 - 7 AZR 132/83] , vom 26. April 1985 - 7 AZR 316/84 - und vom 12. Dezember 1985 - 2 AZR 9/85 - AP Nr. 85, 88, 91 und 96 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 03.10.1984 - 7 AZR 132/83

    Arbeitsverhältnis: Befristung aus sozialen Gründen

    Auszug aus BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 496/95
    Dies hat der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits in seinem oben erwähnten Beschluß vom 12. Oktober 1960 angedeutet, und es ist in der Folgezeit zur ständigen Rechtsprechung geworden (vgl. z. B. BAG Urteile vom 2. Dezember 1984 - 7 AZR 204/83 -, vom 3. Oktober 1984, BAGE 47, 44 [BAG 03.10.1984 - 7 AZR 132/83] , vom 26. April 1985 - 7 AZR 316/84 - und vom 12. Dezember 1985 - 2 AZR 9/85 - AP Nr. 85, 88, 91 und 96 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 19.08.1992 - 7 AZR 560/91

    Befristeter Arbeitsvertrag mit Fachhochschulassistenten

  • BAG, 26.04.1979 - 2 AZR 431/77

    Anwendung des KSchG bei Mitteilung über Nichtverlängerung eines befristeten

  • BAG, 12.12.1985 - 2 AZR 9/85

    Befristeter Arbeitsvertrag nach Ende der Berufsausbildung

  • BAG, 09.02.1984 - 2 AZR 402/83

    Wirksamkeit eines auflösend bedingten Arbeitsvertrages

  • BAG, 14.12.1994 - 7 AZR 342/94

    Fünfjahresgrenze für befristete Arbeitsverträge nach HRG

  • BAG, 14.02.1996 - 7 AZR 613/95

    Befristung nach dem HRG; Nichtanrechnung von Zeiten einer Gremienzugehörigkeit

  • BAG, 22.02.1984 - 7 AZR 435/82

    Arbeitsverhältnis: Sachgründe bei einer vergleichsweisen Befristung

  • BAG, 28.02.1963 - 2 AZR 345/62

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einem Schwerbeschädigten

  • BAG, 04.12.1991 - 7 AZR 307/90

    Befristeter Arbeitsvertrag

  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 204/83

    Arbeitsverhältnis: Befristung, Wissenschaftlichen Mitarbeiter an einer Hochschule

  • BAG, 04.03.1980 - 6 AZR 323/78

    Sachliche Berechtigung einer Befristung aus einem vereinbarten Vergleich

  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 236/15

    Befristung - Altersgrenze 60. Lebensjahr - Wunsch des Arbeitnehmers

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bedarf die nachträgliche Befristung eines Arbeitsverhältnisses eines Sachgrunds (vgl. BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - Rn. 28; 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 19; 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 12; vgl. bereits vor Inkrafttreten des TzBfG: 26. August 1998 - 7 AZR 349/97 - zu II der Gründe, BAGE 89, 345; 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - zu I der Gründe, BAGE 82, 101) .
  • BAG, 12.11.2014 - 7 AZR 891/12

    Befristung - Gerichtlicher Vergleich

    Der Gesetzgeber hatte also neben Kündigungsschutz- und Befristungskontrollstreitigkeiten, die in den Entscheidungen nach altem Recht den jeweiligen Befristungsabreden überwiegend zugrunde lagen (vgl. etwa BAG 3. August 1961 - 2 AZR 117/60 - BAGE 11, 236: Kündigung; 18. Dezember 1979 - 2 AZR 129/78 -: Befristung; 9. Februar 1984 - 2 AZR 402/83 -: Befristung; 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - BAGE 82, 101: Befristung; 22. Oktober 2003 - 7 AZR 666/02 -: Befristung) , ausdrücklich auch "sonstige Bestandsstreitigkeiten" vor Augen, die durch Vereinbarung eines befristeten Arbeitsverhältnisses im gerichtlichen Vergleich beigelegt werden können.
  • BAG, 13.06.2007 - 7 AZR 700/06

    Befristung - Schriftform - Arzt in der Weiterbildung

    Dadurch kann allenfalls das bei Vertragsbeginn nach § 16 Satz 1 TzBfG entstandene unbefristete Arbeitsverhältnis nachträglich befristet werden, was bei Vorliegen eines die Befristung rechtfertigenden sachlichen Grundes zulässig ist (BAG 1. Dezember 2004 - 7 AZR 198/04 - aaO, zu B I 4 b der Gründe; vgl. auch BAG 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - BAGE 82, 101 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 179 = EzA BGB § 620 Nr. 139, zu I 1 der Gründe; 26. August 1998 - 7 AZR 349/97 - BAGE 89, 345 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 203 = EzA BGB § 620 Nr. 154, zu II der Gründe).
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