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   BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 78/82   

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https://dejure.org/1982,1398
BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 78/82 (https://dejure.org/1982,1398)
BAG, Entscheidung vom 28.04.1982 - 4 AZR 78/82 (https://dejure.org/1982,1398)
BAG, Entscheidung vom 28. April 1982 - 4 AZR 78/82 (https://dejure.org/1982,1398)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ständige Vertretung - Arbeitgeber - Außenstelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 38, 327
  • JR 1983, 264
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 716/85
    Begriff der "ständigen Vertretung" des Arbeitgebers in § 7 BRTV-Bau (Bestätigung von BAG 38, 327 = AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) J A Z R 716/85 w «â- » mm mm mm mm mm mm mm «» «» 4m 6 Sa 6/85 Schleswig-Holstein Verkündet am .

    Dies folgt aus dem Merkmal "ständig" (BAG 38» 327, 330 = AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Hätten die Tarifvertragsparteien auch die Einstellung durch einen nicht zur ständigen Vertretung gehörenden Mitarbeiter genügen lassen wollen, hätten sie nicht die Worte "in der der Arbeitnehmer eingestellt wird«, sondern die Worte ""für die der Arbeitnehmer eingestellt wird" gewählt (BAG 38, 327, 331 = AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Darüber hinaus erfüllt eine Baustelle nur dann die Merkmale eines Betriebs im Sinne von § 7 Nr. 2.2 BRTV-Bau, wenn der betreffende Arbeiter nur für diese Baustelle eingestellt wird (BAG 38» 327» 331 = AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Bauunternehmen , die bei einer anderen Firma eine stationäre Arbeits stelle auf unbestimmte Zeit unterhalten (vgl. den Sachverhalt in BAG 38» 327» 328 = AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 11.11.1997 - 3 AZR 210/96

    Fahrtkostenabgeltung im Gerüstbau-Gewerbe

    Für den Begriff der sonstigen ständigen Vertretung des Arbeitgebers kommt es nicht darauf an, daß sie mit mindestens einem Mitarbeiter besetzt ist, der zur Einstellung von Arbeitnehmern befugt ist (Aufgabe von BAG Urteil vom 28. April 1982 - 4 AZR 78/82 - BAGE 38, 327 = AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    In seinem Urteil vom 28. April 1982 (- 4 AZR 78/82 - BAGE 38, 327 = AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) hat der Vierte Senat für die Annahme "einer sonstigen ständigen Vertretung des Arbeitgebers" verlangt, daß es sich um eine auf unbestimmte Zeit eingerichtete Außenstelle des Arbeitgebers handeln müsse, die mit mindestens einem Mitarbeiter besetzt sei, der als rechtsgeschäftlicher Vertreter des Arbeitgebers dessen Funktionen wahrnehme, insbesondere die Arbeitsverträge mit den in der Außenstelle eingesetzten Arbeitnehmern abschließe.

  • LAG Berlin, 23.01.2004 - 8 Sa 2166/03

    Betriebsübergang, Einstellungsbetrieb

    Abzustellen ist dabei im Hinblick auf den Wortlaut der Regelung auf die ständige Vertretung des Arbeitgebers, in der der Arbeitnehmer eingestellt wird (vgl. BAG, Urteil vom 28.4.1982 - 4 AZR 78/82 - DB 1982, 2523).

    Wird eine Einheit übernommen, die nicht die Voraussetzungen einer ständigen Vertretung des Arbeitgebers erfüllt (vgl. dazu BAG, Urteil vom 28.4.1982, a.a.O.), handelt es sich um eine Arbeitsstelle im Sinne des § 7.2.2 Satz 2 BRTV-Bau, so dass die nächstgelegene Vertretung des Arbeitgebers als Arbeitsmittelpunkt anzusehen ist.

  • LAG Düsseldorf, 10.01.1996 - 12 Sa 1313/95

    Arbeitsstätte: Begriff des "Betriebs" i.S. des BRTV-Bau

    Für die Annahme eines "Betriebes" i.S.v. § 7 Nr. 2.2 RTV-Gerüstbau ist nicht Voraussetzung, daß in der Betriebsstelle die Arbeitgeberfunktionen wahrgenommen werden und die Einstellung des Arbeiters von einem zur Einstellung befugten Mitarbeiter der Betriebsstelle vorgenommen ist (entgegen BAG, Urteil vom 28.4.82, 4 AZR 78/82, AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Er meint, daß nach den vom BAG entwickelten Maßstäben (Urteil vom 24.08.1982, 4 AZR 78/82, AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) die Betriebsstelle D.-H. nicht als "ständige Vertretung des Arbeitgebers" anzusehen sei.

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