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   BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 275/83   

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https://dejure.org/1985,279
BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 275/83 (https://dejure.org/1985,279)
BAG, Entscheidung vom 06.02.1985 - 4 AZR 275/83 (https://dejure.org/1985,279)
BAG, Entscheidung vom 06. Februar 1985 - 4 AZR 275/83 (https://dejure.org/1985,279)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit einer Tarifnorm - Vorgezogenes Altersruhegeld - Differenzierung der Geschlechter - Gleichheitssatz - Süßwarenindustrie - Beendigung des Arbeitsverhältnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 48, 65
  • BB 1985, 2321
  • JR 1986, 352
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 09.09.1982 - 11 RA 72/81

    Beschränkung des vorgezogenen Altersruhegeldes auf weibliche Versicherte

    Auszug aus BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 275/83
    Die rechtliche Differenzierung zwischen Männern und Frauen für den Zeitpunkt des möglichen Bezuges von vorgezogenem Altersruhegeld in § 1248 RVO verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG (in Übereinstimmung mit dem Bundessozialgericht BSGE 53, 107, "108 = SozR 2200 § 1248 Nr. 34 sowie Urteil vom 9- September 1982 - 11 RA 72/81 - SozR 2200 § 1248 Nr. 37).

    Dabei folgt er der entsprechenden Rechtsprechung des sachnäheren Bundessozialgerichts (vgl. dessen Urteile BSGE 55, 107, 108 = SozR 2200 § 1248 Nr. 34 sowie vom 9 September 1982 - 11 RA 72/81 - SozR 2200 § 1248 Nr. 37), das sich in diesem Zusammenhang mit der gleichlautenden Vorschrift des § 25 AVG zu befassen hatte.

  • BSG, 17.02.1982 - 1 RA 1/81

    Verfassungsmäßigkeit des gegenüber Männern vorgezogenen Rentenalters bei Frauen

    Auszug aus BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 275/83
    Die rechtliche Differenzierung zwischen Männern und Frauen für den Zeitpunkt des möglichen Bezuges von vorgezogenem Altersruhegeld in § 1248 RVO verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG (in Übereinstimmung mit dem Bundessozialgericht BSGE 53, 107, "108 = SozR 2200 § 1248 Nr. 34 sowie Urteil vom 9- September 1982 - 11 RA 72/81 - SozR 2200 § 1248 Nr. 37).
  • EuGH, 31.03.1981 - 96/80

    Jenkins / Kingsgate

    Auszug aus BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 275/83
    Gegenteiliges kann auch nicht aus der von der Revision heran gezogenen Entscheidung des EuGH vom 31. März 1981 - Rs 96/80 - (NJW 1981, S. 2639) hergeleitet werden, denn auch darin geht es ausschließlich darum, ob und inwieweit unterschiedlicher Stundenlohn für Vollzeit- und Teilzeitarbeitnehmer gegen Art. 119 des EWG-Vertrages verstößt.
  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81

    Tarifliche Vergütungsregelung für arbeitsfreien 24.12. - Tarifnorm und

    Auszug aus BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 275/83
    "spätestens mit dem frühestmöglichen Zeitpunkt, ab dem vorgezogenes Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung beansprucht werden kann, endet." Soweit die Tarifvertragsparteien hier von "vorgezogenem Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung" sprechen, verwenden sie einen allgemeingültigen und in der Arbeitswelt all gemein bekannten Rechtsbegriff des Sozialversicherungsrechts, so daß davon ausgegangen werden muß, daß dieser Begriff hier in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung angewendet werden soll (vgl. BAG 42, 272, 2771 auch zur Veröffentlichung in der Fach presse vorgesehen, sowie das weitere Urteil des Senats vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 512/81 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 27.04.1983 - 4 AZR 506/80

    Bezahlte freie Tage

    Auszug aus BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 275/83
    "spätestens mit dem frühestmöglichen Zeitpunkt, ab dem vorgezogenes Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung beansprucht werden kann, endet." Soweit die Tarifvertragsparteien hier von "vorgezogenem Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung" sprechen, verwenden sie einen allgemeingültigen und in der Arbeitswelt all gemein bekannten Rechtsbegriff des Sozialversicherungsrechts, so daß davon ausgegangen werden muß, daß dieser Begriff hier in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung angewendet werden soll (vgl. BAG 42, 272, 2771 auch zur Veröffentlichung in der Fach presse vorgesehen, sowie das weitere Urteil des Senats vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 512/81 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 18.05.1977 - 4 AZR 47/76

    Pauschalierte Fliegerzulage - Tarifliche Nebenabrede - Gesetzliche Schriftform -

    Auszug aus BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 275/83
    sichtlich ihrer normativen Teile schon deswegen nichts anderes gelten kann, weil auch ihnen der Charakter von Rechtsnormen zukommt (vgl. BAG 29, 182, 186 = AP Nr. 4- zu § 4- BAT).
  • BAG, 03.10.1969 - 3 AZR 400/68

    Mehrarbeitsvergütung - Mehrarbeit - Abgeltung - Mehrarbeitszuschlag -

    Auszug aus BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 275/83
    Damit entfällt sowohl ein Bedürfnis als auch eine Berechtigung der Gerichte für Arbeitssachen, ihrerseits tarifliche Normen auf ihre Vereinbarkeit mit § 242 BGB hin zu überprüfen (vgl. BAG 22, 144, 151 = AP Nr. 12 zu § 15 AZO sowie BAG 23, 460, 464 = AP Nr. 36 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag sowie Wiedemann/ Stumpf, TVG, 5- Aufl., Einl. Rz 127 und Rz 130 ff.).
  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 375/80

    Ausländischer Arzt - Inländischer Arzt - Gleichstellung - Arztbegriff

    Auszug aus BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 275/83
    Damit kommt es, wie beide Parteien auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat mit unterschiedlicher Beurteilung ausgeführt haben, zunächst einmal darauf an, ob die Differen zierung zwischen Männern und Frauen, wie sie § 1248 RVO vor sieht, ihrerseits mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 GG vereinbar ist, was sich ebenfalls nach den zuvor ausgeführten Rechtsgrundsätzen bestimmt (vgl. BAG 42, 231, 238 = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82

    Überprüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts durch das Revisionsgericht -

    Auszug aus BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 275/83
    Ein Verstoß gegen diesen 14 - Rechtsgrundsatz liegt nur dann vor, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. das Urteil des Senats vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 146/82 zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 30.09.1971 - 5 AZR 146/71

    Befristung - Bühnenchormitglieder

    Auszug aus BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 275/83
    Damit entfällt sowohl ein Bedürfnis als auch eine Berechtigung der Gerichte für Arbeitssachen, ihrerseits tarifliche Normen auf ihre Vereinbarkeit mit § 242 BGB hin zu überprüfen (vgl. BAG 22, 144, 151 = AP Nr. 12 zu § 15 AZO sowie BAG 23, 460, 464 = AP Nr. 36 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag sowie Wiedemann/ Stumpf, TVG, 5- Aufl., Einl. Rz 127 und Rz 130 ff.).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

  • LAG Düsseldorf, 13.04.1983 - 6 Sa 91/83
  • Drs-Bund, 07.10.1988 - BT-Drs 11/3080
  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 750/00

    Altersfreizeit - mittelbare Diskriminierung

    Daß die Frauen im Verhältnis zu Männern begünstigende Altersgrenze von 60 Jahren verfassungsrechtlich (noch) unbedenklich ist, rechtfertigt ihren Ausschluß nicht (Aufgabe von BAG 6. Februar 1985 - 4 AZR 275/83 - BAGE 48, 65).

    Die mögliche Zahl der von der Tarifnorm betroffenen Frauen, die in der Süßwarenbranche die Mehrheit der Beschäftigten darstellen (BAG 6. Februar 1985 - 4 AZR 275/83 - BAGE 48, 65), verringert sich entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts auch nicht wegen der weiteren Voraussetzungen des Rentenanspruchs.

    Danach war die mit § 3 II Abs. 2 Nr. 2 MTV gleichlautende Vorgängervorschrift des Manteltarifvertrags vom 23. Mai 1979 als rechtlich unbedenklich angesehen worden (BAG 6. Februar 1985 - 4 AZR 275/83 - BAGE 48, 65).

    Die Ungleichbehandlung läßt sich deshalb auch nicht mit der vom Bundesverfassungsgericht (29. Oktober 1985 - 1 BvR 709/85 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Süßwarenindustrie Nr. 2) als "tragend" beurteilten Erwägung des Vierten Senats (6. Februar 1985 - 4 AZR 275/83 - aaO) rechtfertigen, die Tarifvertragsparteien hätten "nach ihrem Willen" nur die Arbeitnehmer begünstigen wollen, die mangels Anspruchs auf eine Altersrente weiter arbeiten müßten.

    cc) Der Senat kann die vom Vierten Senat im Urteil vom 6. Februar 1985 (- 4 AZR 275/83 - aaO) vertretene Rechtsauffassung aufgeben.

  • BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 149/84

    Eingruppierung: Sicherheitsmeister und Betriebsschutzbeauftragter vei der

    Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn die Tarifvertragsparteien für "Sicherheitsmeister" spezielle tarifliche Tätigkeitsmerkmale eingeführt hätten, in denen sie auf den entsprechenden gesetzlichen Rechtsbegriff zurückgegriffen hätten (vgl. das Urteil des Senats vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 275/83 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 238/90

    Arbeitszeit in Saudi-Arabien

    Dies wäre ein unzulässiger Eingriff in die Tarifautonomie (vgl. BAGE 48, 65 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Süßwarenindustrie).

Redaktioneller Hinweis

  • Die gegen das Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.

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