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   BAG, 06.03.1958 - 2 AZR 457/55   

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https://dejure.org/1958,117
BAG, 06.03.1958 - 2 AZR 457/55 (https://dejure.org/1958,117)
BAG, Entscheidung vom 06.03.1958 - 2 AZR 457/55 (https://dejure.org/1958,117)
BAG, Entscheidung vom 06. März 1958 - 2 AZR 457/55 (https://dejure.org/1958,117)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Parteien des Einzelarbeitsvertrages - Behandlung einer außertariflichen Zulage - Erhöhung des Tariflohnes - Ergänzende Vertragsauslegung - Tatsacheninstanzen - Berufungsurteil - Beweisaufnahme der ersten Instanz - Zeugenaussage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 5, 221
  • NJW 1958, 1061
  • DB 1958, 547
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 13.07.1956 - 1 AZR 492/54

    Arbeitsvertrag: Revisibilität der Auslegung

    Auszug aus BAG, 06.03.1958 - 2 AZR 457/55
    > & verstößt oder wesentliche Umstände unbeachtet läßt (vgl. u.a. BAG 1 AZR 492/54 vom 13.7.1956 AP Kr. 15 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01

    Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs

    Erforderlich ist nur, daß sich aus den Gründen ergibt, eine sachentsprechende Beurteilung iSv. § 286 ZPO habe überhaupt stattgefunden (vgl. schon Senat 6. März 1958 - 2 AZR 457/55 - BAGE 5, 221, 224).
  • BAG, 23.06.1994 - 2 AZR 617/93

    Kündigung in der Probezeit wegen Homosexualität

    Die Auslegung kann revisionsrechtlich nur daraufhin überprüft werden, ob sie mit den Denkgesetzen oder dem Wortlaut vereinbar ist und ob anerkannte Auslegungsgrundsätze verletzt sind oder ob wesentlicher Auslegungsstoff außer Acht gelassen worden ist (BAGE 22, 424 [BAG 27.08.1970 - 2 AZR 519/69] = AP Nr. 33 zu § 133 BGB; BAGE 5, 221 [BAG 06.03.1958 - 2 AZR 457/55] = AP Nr. 6 zu § 4 TVG Übertarifl.
  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98

    Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den

    Erforderlich ist jedoch, daß sich aus den Gründen ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung im Sinne von § 286 ZPO überhaupt stattgefunden hat (vgl. schon Senatsurteil 6. März 1958 - 2 AZR 457/55 - BAGE 5, 221, 224).
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