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   BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90   

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https://dejure.org/1993,267
BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90 (https://dejure.org/1993,267)
BAG, Entscheidung vom 21.09.1993 - 9 AZR 580/90 (https://dejure.org/1993,267)
BAG, Entscheidung vom 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 (https://dejure.org/1993,267)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Feststellungsklage - Gegenwärtiges Rechtsverhältnis - Fortführung nach Erlöschen des Rechtsverhältnisses - Klagebegründung ergibt Folgewirkungen

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256 Abs. 1
    Unzulässigkeit einer vergangenheitsbezogenen Feststellungsklage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 256 Abs. 1
    Bildungsurlaub: Unzulässigkeit einer Feststellungsklage auf Weiterbildungsurlaub nach Durchführung der Bildungsveranstaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 74, 201
  • NJW 1994, 1751
  • NZA 1994, 859
  • BB 1994, 290
  • DB 1994, 2352
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 08.12.1992 - 9 AZR 113/92

    Freistellung am Rosenmontag - unzulässige Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90
    Wird die Klage auf Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, so ist sie nur dann zulässig, wenn sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAGE 4, 114 = AP Nr. 1 zu § 20 MietSchG; BAGE 54, 210 = AP Nr. 3 zu § 52 BAT; Senatsurteil vom 22. September 1992 - 9 AZR 404/90 - AP Nr. 17 zu § 256 ZPO 1977; Senatsurteil vom 8. Dezember 1992 - 9 AZR 113/92 - NZA 1993, 475).

    Diese aber ist den Gerichten versagt (BAGE 46, 129, 137 = AP Nr. 3 zu § 1 TVG Verhandlungspflicht; Senatsurteil vom 8. Dezember 1992 - 9 AZR 113/92 -, aaO; Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 256 Rz 32).

  • BAG, 19.06.1984 - 1 AZR 361/82

    Tarifautonomie: Unzulässigkeit der Einbeziehung von Tarifzielen während laufender

    Auszug aus BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90
    Diese aber ist den Gerichten versagt (BAGE 46, 129, 137 = AP Nr. 3 zu § 1 TVG Verhandlungspflicht; Senatsurteil vom 8. Dezember 1992 - 9 AZR 113/92 -, aaO; Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 256 Rz 32).
  • BAG, 03.04.1958 - 3 AZR 20/55

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Unwirksamkeit einer Herabgruppierung -

    Auszug aus BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90
    Wird die Klage auf Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, so ist sie nur dann zulässig, wenn sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAGE 4, 114 = AP Nr. 1 zu § 20 MietSchG; BAGE 54, 210 = AP Nr. 3 zu § 52 BAT; Senatsurteil vom 22. September 1992 - 9 AZR 404/90 - AP Nr. 17 zu § 256 ZPO 1977; Senatsurteil vom 8. Dezember 1992 - 9 AZR 113/92 - NZA 1993, 475).
  • BAG, 25.02.1987 - 8 AZR 430/84

    Bezahlter Urlaub

    Auszug aus BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90
    Wird die Klage auf Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, so ist sie nur dann zulässig, wenn sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAGE 4, 114 = AP Nr. 1 zu § 20 MietSchG; BAGE 54, 210 = AP Nr. 3 zu § 52 BAT; Senatsurteil vom 22. September 1992 - 9 AZR 404/90 - AP Nr. 17 zu § 256 ZPO 1977; Senatsurteil vom 8. Dezember 1992 - 9 AZR 113/92 - NZA 1993, 475).
  • BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 404/90

    Feststellungsantrag auf Bestehen eines vergangenen Rechtsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90
    Wird die Klage auf Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, so ist sie nur dann zulässig, wenn sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAGE 4, 114 = AP Nr. 1 zu § 20 MietSchG; BAGE 54, 210 = AP Nr. 3 zu § 52 BAT; Senatsurteil vom 22. September 1992 - 9 AZR 404/90 - AP Nr. 17 zu § 256 ZPO 1977; Senatsurteil vom 8. Dezember 1992 - 9 AZR 113/92 - NZA 1993, 475).
  • BAG, 28.11.1966 - 3 AZR 203/66

    Klageänderung - Wettbewerbsabrede - Unterlassung des verbotenen Wettbewerbs -

    Auszug aus BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90
    Grundsätzlich kann zwar eine Partei aus Gründen der Prozeßwirtschaftlichkeit die ursprünglich auf die Feststellung eines gegenwärtigen Rechtsverhältnisses aufgewendeten Mühen für die Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses verwerten, soweit eine für künftige Verfahren erhebliche Frage rechtskräftig geklärt wird (BAG Urteil vom 28. November 1966 - 3 AZR 203/66 - AP Nr. 1 zu § 268 ZPO).
  • BAG, 20.05.1957 - 2 AZR 530/56

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Gesetzlich begründeter Anlaß - Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90
    Wird die Klage auf Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, so ist sie nur dann zulässig, wenn sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAGE 4, 114 = AP Nr. 1 zu § 20 MietSchG; BAGE 54, 210 = AP Nr. 3 zu § 52 BAT; Senatsurteil vom 22. September 1992 - 9 AZR 404/90 - AP Nr. 17 zu § 256 ZPO 1977; Senatsurteil vom 8. Dezember 1992 - 9 AZR 113/92 - NZA 1993, 475).
  • BAG, 21.04.1966 - 5 AZR 536/65

    Forderung aus Arbeitsverhältnis - Aufrechnungsweise Geltendmachung - Negative

    Auszug aus BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90
    Sie hat nämlich keine Untersuchung von Amts wegen zum Inhalt (BAG Urteil vom 21. April 1966 - 5 AZR 536/65 - AP Nr. 43 zu § 256 ZPO, zu II 2 der Gründe; Zöller/Greger, ZPO, 18. Aufl., vor § 128 Rz 12, § 256 Rz 7; Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 256 Rz 121).
  • BAG, 09.02.1993 - 9 AZR 648/90

    Bildungsurlaub nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz

    Auszug aus BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90
    Zwar kann die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden, daß aufgrund einer besonderen Vereinbarung (vgl. Senatsurteile vom 9. Februar 1993, BAGE 72, 200 [BAG 09.02.1993 - 9 AZR 648/90] -, und 24. August 1993 - 9 AZR 252/89 -, n. v.) die Beklagte für den Besuch der Bildungsveranstaltung Erholungsurlaub "nachzugewähren" hat.
  • BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 252/89

    Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts anlässlich des Besuchs einer

    Auszug aus BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90
    Zwar kann die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden, daß aufgrund einer besonderen Vereinbarung (vgl. Senatsurteile vom 9. Februar 1993, BAGE 72, 200 [BAG 09.02.1993 - 9 AZR 648/90] -, und 24. August 1993 - 9 AZR 252/89 -, n. v.) die Beklagte für den Besuch der Bildungsveranstaltung Erholungsurlaub "nachzugewähren" hat.
  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05

    Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

    Für eine Feststellungsklage, die ursprünglich auf ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis gerichtet war, gilt nichts anderes (BAG 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 -BAGE 74, 201, 202 = AP ZPO 1977 § 256 Nr. 22 = EzA ZPO § 256 Nr. 38).

    Wird die Klage infolge Zeitablaufs und Änderung der tatsächlichen Umstände nur für einen vergangenen Zeitraum fortgeführt, bedarf es der Ableitung konkreter gegenwärtiger oder zukünftiger Rechtsfolgen aus der erstrebten Feststellung (BAG 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - aaO; 19. Februar 2003 - 4 AZR 708/01 -).

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 279/08

    Vergangenes Rechtsverhältnis - Feststellungsinteresse - Teilerledigungserklärung

    Fehlen solche künftigen Rechtswirkungen und trägt der Kläger der geänderten Prozesssituation nicht durch eine - auch einseitig mögliche - Erledigungserklärung und eine entsprechende Änderung seines Antrags Rechnung, muss die Klage als unzulässig abgewiesen werden (BAG 6. Mai 2003 - 1 AZR 340/02 - zu 1 der Gründe, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 80; Senat 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - zu I 1 der Gründe, BAGE 74, 201).

    Voraussetzung ist, dass der Kläger sein fortbestehendes Interesse hinreichend begründet (Senat 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - zu I 2 der Gründe, BAGE 74, 201).

    (3) Zu der Erstattung eines solchen Rechtsgutachtens sind die Gerichte nicht berufen (vgl. BAG 6. Mai 2003 - 1 AZR 340/02 - zu 2 der Gründe, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 80; Senat 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - zu I 2 der Gründe, BAGE 74, 201).

  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 54/07

    Betriebsübergang - Betriebserwerb in der Insolvenz - Altersteilzeitverhältnis in

    Für eine Feststellungsklage, die ursprünglich auf ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis gerichtet war, gilt nichts anderes (BAG 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - BAGE 74, 201 = AP ZPO 1977 § 256 Nr. 22 = EzA ZPO § 256 Nr. 38).
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