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   BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 324/93   

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https://dejure.org/1993,877
BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 324/93 (https://dejure.org/1993,877)
BAG, Entscheidung vom 25.11.1993 - 2 AZR 324/93 (https://dejure.org/1993,877)
BAG, Entscheidung vom 25. November 1993 - 2 AZR 324/93 (https://dejure.org/1993,877)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfindung; Aufhebungsvertrag; Gleichbehandlung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; Landwirtschaftsanpassungsgesetz vom 29.7.1990 i.d.F. vom ... 3.7.1991 (BGBl. I S. 1418), §§ 69, 42, 65; LPG-Gesetz der DDR (Gesetz über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften) vom 2.7.1982 (GBl. I S. 443) § 13 Abs. 3
    Freiwillige Abfindungen wegen Betriebsschließung - Bemessung des Verteilungsschlüssels am Gleichbehandlungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BAGE 75, 143
  • NZA 1994, 788
  • BB 1994, 652
  • DB 1994, 1089
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 11.09.1985 - 7 AZR 371/83

    Gehaltserhöhung - Gleichbehandlung - Kaufkraftverlust

    Auszug aus BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 324/93
    Die Prüfung des sachlichen Grundes für eine Ausnahme von allgemein begünstigenden Leistungen muß sich an deren Zwecken orientieren (BAGE 49, 34 = AP Nr. 76 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BGH, 21.01.1993 - BLw 45/92

    Streitigkeiten über Arbeitverhältnis bei einer LPG

    Auszug aus BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 324/93
    Abgesehen davon sind auch Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf ein Arbeitsverhältnis zu einer LPG bzw. einer Kooperativen Einrichtung mehrerer LPG keine Rechtsstreitigkeiten i. S. v. 65 Landwirtschaftsanpassungsgesetz ( LwAnpG ) und gehören in die Zuständigkeit nicht der Landwirtschaftsgerichte, sondern der Arbeitsgerichte (ebenso BGH Beschluß vom 21. Januar 1993 - BLw 45/9 2 - ZIP 1993, 389 ).
  • BAG, 25.04.1959 - 2 AZR 363/58

    Öffentliches Arbeitsleben - Privates Arbeitsleben - Lohnwelle - Gewährung

    Auszug aus BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 324/93
    Aus der Unzulässigkeit der sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung ergibt sich die Nichtigkeit bzw. Vernichtbarkeit der bekämpften Differenzierung, regelmäßig auch ein Anspruch auf die die Gleichbehandlung bewirkende Leistung (vgl. Mayer-Maly, AR-Blattei - D - Gleichbehandlung im Arbeitsverhältnis, I A; BAG Urteil vom 25. April 1959 - 2 AZR 363/58 - AP Nr. 15 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 11. September 1974 - 5 AZR 567/73 - AP Nr. 39 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93

    Versorgung von Außendienstmitarbeitern; Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 324/93
    Es ist dabei regelmäßig zu fragen, ob die von der Leistung ausgeschlossenen Arbeitnehmer dieselben Gründe für sich in Anspruch nehmen können, die für die Leistung an die begünstigten Arbeitnehmer maßgeblich sind (BAG Urteil vom 20. Juli 1993 - 3 AZR 52/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 405/91

    Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 324/93
    Die Modalitäten des Ausscheidens des Klägers (keine Kündigung der Beklagten, sondern Aufhebungsvertrag) dürfte allein nicht als billigenswertes Unterscheidungsmerkmal anzusehen sein, denn sonst würden ohne nähere Prüfung pauschal die Arbeitnehmer schlechter behandelt, die sich selbständig um eine Milderung der durch die Kündigung verursachten Nachteile bemüht haben und dabei erfolgreich waren (ähnlich zum Sozialplan BAGE 67, 29 = AP r. 57 zu § 112 BetrVG 1972; Urteil vom 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; Urteile vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 405/91 - und - 10 AZR 406/91 - zur Eigenkündigung des Arbeitnehmers, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; ebenso Heither, ZIP 1985, 513, 518).
  • BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 156/87

    Sozialplan - Altersruhegeld

    Auszug aus BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 324/93
    Auf der gleichen Linie liegt es, wenn die Rechtsprechung es für zulässig hält, Arbeitnehmer von Sozialplanleistungen auszuschließen, die vorgezogenes Altersruhegeld in Anspruch nehmen können und deshalb nicht mit Arbeitslosigkeit rechnen müssen (BAG Urteil vom 26. Juli 1988 - 1 AZR 156/87 - AP Nr. 45 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 11.09.1974 - 5 AZR 567/73

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Zahlung freiwilligerZulagen -

    Auszug aus BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 324/93
    Aus der Unzulässigkeit der sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung ergibt sich die Nichtigkeit bzw. Vernichtbarkeit der bekämpften Differenzierung, regelmäßig auch ein Anspruch auf die die Gleichbehandlung bewirkende Leistung (vgl. Mayer-Maly, AR-Blattei - D - Gleichbehandlung im Arbeitsverhältnis, I A; BAG Urteil vom 25. April 1959 - 2 AZR 363/58 - AP Nr. 15 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 11. September 1974 - 5 AZR 567/73 - AP Nr. 39 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78

    Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der

    Auszug aus BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 324/93
    a) Die Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei freiwilligen Leistungen ist nur dann mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar, wenn die Unterscheidung nach dem Zweck der Leistung gerechtfertigt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 33, 57 = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 276/87

    Anspruch auf Zahlung eines Nachteilsausgleich - Entlassung durch Ausscheiden von

    Auszug aus BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 324/93
    Daß gute Aussichten auf dem Arbeitsmarkt u.U. auch zu Lasten von Arbeitnehmern mit hohem sozialen Besitzstand entscheidend ins Gewicht fallen können, zeigt z.B. die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Höchstbegrenzungsklauseln (BAGE 59, 242 = AP Nr. 46 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90

    Teilunwirksamkeit eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 324/93
    Die Modalitäten des Ausscheidens des Klägers (keine Kündigung der Beklagten, sondern Aufhebungsvertrag) dürfte allein nicht als billigenswertes Unterscheidungsmerkmal anzusehen sein, denn sonst würden ohne nähere Prüfung pauschal die Arbeitnehmer schlechter behandelt, die sich selbständig um eine Milderung der durch die Kündigung verursachten Nachteile bemüht haben und dabei erfolgreich waren (ähnlich zum Sozialplan BAGE 67, 29 = AP r. 57 zu § 112 BetrVG 1972; Urteil vom 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; Urteile vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 405/91 - und - 10 AZR 406/91 - zur Eigenkündigung des Arbeitnehmers, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; ebenso Heither, ZIP 1985, 513, 518).
  • BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 222/92

    Sozialplanabfindung bei Aufhebungsvertrag

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

    Verstößt der Arbeitgeber bei der Gewährung freiwilliger Leistungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (BAG 25. November 1993 - 2 AZR 324/93 - BAGE 75, 143).

    Der hier vertretenen Auffassung steht die Entscheidung des Zweiten Senats (BAG 25. November 1993 - 2 AZR 324/93 - BAGE 75, 143) nicht entgegen.

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 808/07

    Schadensersatz: Abfindungsanspruch wegen Auflösungsverschuldens oder aus dem

    b) Zu den freiwilligen Leistungen, bei deren Gewährung der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz Anwendung findet, rechnen grundsätzlich auch Abfindungen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern ohne entsprechende Rechtspflichten (zB aus einem einschlägigen Sozialplan oder Tarifvertrag) anbietet (vgl. BAG 25. November 1993 - 2 AZR 324/93 - BAGE 75, 143 = AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 114 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 58).
  • ArbG Berlin, 06.11.2015 - 28 Ca 10279/15

    Invaliditätsrente - Auslegung des Begriffs "Ausscheiden" bei der Zusage einer

    Ein anderes Kriterium für Sachgerechtigkeit gibt es nicht"; 25.8.1982 - 5 AZR 107/80 - AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 53 [II.3.]; 17.12.1992 - 10 AZR 306/91 - AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 105 [3.]: "die jeweils gewählten Auswahlkriterien müssen auch vom Zweck der Leistung her gerechtfertigt sein"; 6.10.1993 - 10 AZR 450/92 - AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 107 = NZA 1994, 257 [II.3 a.]: "Ob der Ausschluss von einer Leistung im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes sachgerecht ist, richtet sich nach dem Zweck der Leistung"; 25.11.1993 - 2 AZR 324/93 - AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 114 [B.II.2 a.]: "Unterscheidung nach dem Zweck der Leistung"; s. aus neuerer Zeit BAG 21.8.2012 (Fn. 134) [Rn. 27]: "Maßgeblich für die Beurteilung, ob für die unterschiedliche Behandlung ein hinreichender Sachgrund besteht, ist vor allem der Regelungszweck.

    Ein anderes Kriterium für Sachgerechtigkeit gibt es nicht"; 25.8.1982 - 5 AZR 107/80 - AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 53 [II.3.]; 17.12.1992 - 10 AZR 306/91 - AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 105 [3.]: "die jeweils gewählten Auswahlkriterien müssen auch vom Zweck der Leistung her gerechtfertigt sein"; 6.10.1993 - 10 AZR 450/92 - AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 107 = NZA 1994, 257 [II.3 a.]: "Ob der Ausschluss von einer Leistung im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes sachgerecht ist, richtet sich nach dem Zweck der Leistung"; 25.11.1993 - 2 AZR 324/93 - AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 114 [B.II.2 a.]: "Unterscheidung nach dem Zweck der Leistung"; s. aus neuerer Zeit BAG 21.8.2012 (Fn. 134) [Rn. 27]: "Maßgeblich für die Beurteilung, ob für die unterschiedliche Behandlung ein hinreichender Sachgrund besteht, ist vor allem der Regelungszweck.

    Ein anderes Kriterium für Sachgerechtigkeit gibt es nicht"; 25.8.1982 - 5 AZR 107/80 - AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 53 [II.3.]; 17.12.1992 - 10 AZR 306/91 - AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 105 [3.]: "die jeweils gewählten Auswahlkriterien müssen auch vom Zweck der Leistung her gerechtfertigt sein"; 6.10.1993 - 10 AZR 450/92 - AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 107 = NZA 1994, 257 [II.3 a.]: "Ob der Ausschluss von einer Leistung im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes sachgerecht ist, richtet sich nach dem Zweck der Leistung"; 25.11.1993 - 2 AZR 324/93 - AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 114 [B.II.2 a.]: "Unterscheidung nach dem Zweck der Leistung"; s. aus neuerer Zeit BAG 21.8.2012 (Fn. 134) [Rn. 27]: "Maßgeblich für die Beurteilung, ob für die unterschiedliche Behandlung ein hinreichender Sachgrund besteht, ist vor allem der Regelungszweck.

  • BAG, 31.07.1996 - 10 AZR 45/96

    Sozialplanabfindung - Ausschluß älterer Arbeitnehmer

    Die Betriebspartner durften dabei berücksichtigen, daß ohne Ausschluß einzelner - wirtschaftlich abgesicherter - Arbeitnehmer lediglich Abfindungen in einer derart geringfügigen Höhe gezahlt werden könnten, daß durch diese Abfindungen weder eine länger dauernde Arbeitslosigkeit überbrückt noch der verlorene Besitzstand aus dem langjährigen Arbeitsverhältnis ausgeglichen werden konnte (BAGE 75, 143 = AP Nr. 114 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 08.03.1995 - 5 AZR 869/93

    Gleichbehandlung bei Abfindungszahlungen auf einzelvertraglicher Grundlage

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist auch anwendbar, wenn der Arbeitgeber - wie hier die Beklagte - aus Anlaß einer Betriebsänderung (Betriebsverlegung) freiwillig Abfindungen zahlt (BAG Urteil vom 25. November 1993 - 2 AZR 324/93 - AP Nr. 114 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Dürfen aber die Betriebsparteien in einem Sozialplan Arbeitnehmer von einer Abfindung ausschließen, falls sie vorzeitig kündigen, weil sie eine andere Stelle bekommen haben, so kann für den Arbeitgeber, der Abfindungen auf einzelvertraglicher Grundlage zahlt, nicht anderes gelten (vgl. auch BAG Urteil vom 25. November 1993 - 2 AZR 324/93 - AP Nr. 114 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, auch für die Amtliche Sammlung bestimmt).

  • BAG, 17.04.1996 - 10 AZR 606/95

    Sozialplanabfindung wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Aus der Unzulässigkeit der sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung folgt die Nichtigkeit der angegriffenen Differenzierung, so daß der übergangene Arbeitnehmer regelmäßig einen Anspruch auf die die Gleichbehandlung bewirkende Leistung hat (BAG Urteil vom 25. November 1993 - 2 AZR 324/93 - AP Nr. 114 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, m.w.N.).

    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. November 1993 (- 2 AZR 324/93 - aaO) steht nicht entgegen, da der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in diesem Urteil den Gleichbehandlungsgrundsatz auf eine freiwillige Abfindungszahlung anläßlich der Schließung eines Betriebes angewandt hat, im vorliegenden Falle jedoch die Verpflichtung zur Zahlung der Abfindung aus dem Sozialplan herrührte.

  • LAG Hamm, 29.06.1995 - 17 Sa 1997/94

    Abfindung: Nachträgliches Erhöhungsverlangen aus Gründen der Gleichbehandlung

    Dabei ist regelmäßig zu fragen, ob die von der Leistung ausgeschlossenen Arbeitnehmer dieselben Gründe für sich in Anspruch nehmen können, die für die Leistung an die begünstigten Arbeitnehmer maßgeblich sind (BAG, Urteil vom 25.11.1993 - 2 AZR 324/93 -, AP Nr. 114 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, m.w.N.).

    a) Dem Kläger ist zwar zuzugeben, dass das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 25.11.1993 - 2 AZR 324/93 -, aaO., angenommen hat, dass Abfindungen, die der Arbeitgeber ohne weitere Zweckbestimmung im Zusammenhang mit einer Betriebsschließung freiwillig an die ausgeschiedenen Arbeitnehmer zahlt, regelmäßig wie Sozialplanabfindungen den Zweck haben, die Nachteile zu mildern, die den Arbeitnehmern aufgrund der ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigungen entstanden sind bzw. noch entstehen.

  • LAG München, 03.03.2009 - 6 Sa 110/08

    Verpflichtung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages gegen Zahlung einer

    Entsprechend hatte das Bundesarbeitsgericht bereits in einer früheren Entscheidungen (Urt. v. 25.11.1993 - 2 AZR 324/93, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 108; krit. APS/Rolfs, Kündigungsrecht, 3. Aufl., AufhebVtr Rz. 41) nur die freiwillige Leistungen des Arbeitgebers - Abfindungszahlungen nach Beendigung zahlreicher Arbeitsverhältnisse - dem Gleichbehandlungsgrundsatz unterworfen, nicht aber - wie hier - bereits den Abschluss des Aufhebungsvertrages als Voraussetzung dafür, dass Abfindungsansprüche überhaupt entstehen können.
  • BAG, 23.04.1997 - 10 AZR 603/96

    Funktions- und Leistungszulage für Schreibkräfte - Gleichbehandlung

    Eine unterschiedliche Behandlung der Arbeitnehmer ist dann mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar, wenn die Unterscheidung gerade nach dem Zweck der Leistung gerechtfertigt ist (BAG Urteil vom 8. März 1995 - 5 AZR 869/93 - aaO; BAG Urteil vom 25. November 1993 - 2 AZR 324/93 - BAGE 75, 143 = AP Nr. 114 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • LAG Nürnberg, 12.03.2008 - 4 Sa 172/07

    Gratifikation - freiwillige Gratifikationszahlung - Gleichbehandlung -

    Verstößt der Arbeitgeber bei der Gewährung freiwilliger Leistungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (vgl. BAG vom 15.02.2005, aaO; vom 25.11.1993 - 2 AZR 324/92 - BAGE 75, 143).
  • BAG, 08.03.1995 - 5 AZR 877/93

    Anspruch eines Lagerarbeiters auf Zahlung einer Abfindung wegen Verlegung eines

  • BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 645/95

    Gleichbehandlung bei der betrieblichen Altersversorgung

  • BGH, 02.07.1996 - IX ZR 157/95

    Auszahlung des Vermögens einer LPG an die Genossenschaftsmitglieder; Rechtsnatur

  • LAG Hamburg, 15.03.1995 - 8 Sa 113/94

    Berufungsbegründung; Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz;

  • LAG München, 03.03.2009 - 6 Sa 927/08

    Anspruch auf Aufhebungsvertrag - Ausschlussfrist in Betriebsvereinbarung

  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 425/96

    Zulagen: Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG Brandenburg, 13.11.1998 - 4 Sa 287/98

    Höhe einer Abfindung aus Sozialplan; Arbeitsrechtlicher

  • BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 254/95

    Anspruch auf Vergütung nach dem Entgeltniveau "M" METV

  • LAG Brandenburg, 13.11.1998 - 4 Sa 286/98

    Sachliche Rechtferigung von Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern bei Zahlung von

  • LAG Thüringen, 20.06.1994 - 3 Sa 1826/93

    Anspruchsberechtigung bezüglich Abfindung aus einem anlässlich eines

  • LAG Hamm, 02.04.1998 - 12 Sa 2264/97

    Anspruch auf eine Aufstiegsprämie bei Fussballspielern; Arbeitsrechtlicher

  • ArbG Berlin, 17.09.2004 - 28 Ca 8052/04

    Tarifliche Eingruppierung von Arbeitnehmern im Einzelhandel; Beachtung des

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