Rechtsprechung
   BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 330/93   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Bewußte Regelungslücke für tarifliche Eingruppierung (hier: von Musiktherapeuten)

  • betriebsraete.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT (1975) §§ 22, 23, Anlage 1a Teil II Abschnitt G VergGr. IVb
    Eingruppierung eines Musiktherapeuten - Tariflücke

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Tariflücke bei Eingruppierung eines Musiktherapeuten

Verfahrensgang

  • LAG Baden-Württemberg, 17.03.1993 - 3 Sa 111/92
  • BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 330/93

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 77, 94
  • MDR 1995, 392
  • BB 1994, 2004
  • DB 1995, 1336
  • NZA 1995, 1212



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Wird zitiert von ... (30)  

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06  

    Arbeitsrecht - Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

    Bei bewussten Regelungslücken ist eine ergänzende richterliche Auslegung des Tarifvertrages in der Regel ausgeschlossen (vgl. BAGE 36, 218, 224 f.; 40, 345, 352; 57, 334, 342; 77, 94, 98, 101; 91, 358, 367; 97, 251, 259; BAG NZA 1999, 999, 1000).
  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 964/07  

    Eingruppierung bei lückenhafter Vergütungsordnung

    Entgegen der Auffassung der Vorinstanzen und der des Klägers handelt es sich vorliegend allerdings nicht um eine unbewusste Tariflücke, die es den Gerichten erlauben kann, sie aus einem eindeutig feststellbaren Sinn und Zweck des Tarifvertrages heraus zu schließen (st. Rspr., etwa Senat 15. Juni 1994 - 4 AZR 330/93 - zu II 2 der Gründe, BAGE 77, 94, 101).

    Das wäre ein unzulässiger Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie (Senat 15. Juni 1994 - 4 AZR 330/94 - mwN, BAGE 77, 94; 14. April 1999 - 4 AZR 189/98 - BAGE 91, 163, 173 f.; 24. September 2008 - 4 AZR 642/07 - aaO.).

    Das ist im Hinblick auf die Freiheit der Tarifvertragsparteien, zu bestimmen, ob und für welche Berufsgruppen sie tarifliche Regelungen schaffen wollen, nicht zu beanstanden und von den Gerichten für Arbeitssachen hinzunehmen (Senat 15. Juni 1994 - 4 AZR 330/93 - mwN, BAGE 77, 94, 100).

  • BAG, 16.05.1995 - 3 AZR 395/94  

    Prämienberechnung bei Tariflohnerhöhungen

    Die Tarifsystematik liefert wichtige Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien und den Regelungszweck (vgl. u. a. BAG Urteil vom 15. Juni 1994 - 4 AZR 330/93 - AP Nr. 179 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu II 1 b der Gründe).
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