Rechtsprechung
   BAG, 23.04.1997 - 5 AZR 727/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,336
BAG, 23.04.1997 - 5 AZR 727/95 (https://dejure.org/1997,336)
BAG, Entscheidung vom 23.04.1997 - 5 AZR 727/95 (https://dejure.org/1997,336)
BAG, Entscheidung vom 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 (https://dejure.org/1997,336)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,336) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256 Abs. 1
    Feststellungsinteresse für beendetes Rechtsverhältnis

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 256 Abs. 1
    Feststellungsinteresse für beendetes Rechtsverhältnis nur bei Folgen für Gegenwart oder Zukunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Arbeitnehmerstatus einer Propagandistin

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung freier Mitarbeiter / AN, Scheinselbständigkeit, Propagandist, Feststellungsinteresse bei beendetem Vertragsverhältnis, Rechtsschutzinteresse, Rechtsschutzbedürfnis, Statusklage, Statusprozess

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 85, 347
  • NJW 1997, 3396
  • MDR 1997, 1150
  • NZA 1997, 1246
  • BB 1997, 1156
  • BB 1997, 2008
  • DB 1997, 2032
  • DB 1997, 936
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 10.05.1974 - 3 AZR 523/73

    Divergenzrevision - Streitwertrevision - Feststellungsklage -

    Auszug aus BAG, 23.04.1997 - 5 AZR 727/95
    Die pauschale Behauptung, die Feststellung eines Arbeitsverhältnisses in der Vergangenheit hätte zu einem Anspruch auf eine höhere Erwerbsunfähigkeitsrente geführt, reicht regelmäßig nicht aus, das Feststellungsinteresse zu bejahen (Abgrenzung zu BAG Urteil vom 10. Mai 1974 - 3 AZR 523/73 - AP Nr. 48 zu § 256 ZPO).«.

    aa) Zwar hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, für die Feststellung eines Arbeitsverhältnisses in der Vergangenheit sei in der Regel das Feststellungsinteresse zu bejahen, wenn es möglich sei, daß dem Kläger aus der unterbliebenen Beitragsleistung zur Sozialversicherung eine Rentenverkürzung drohe; das gelte auch dann, wenn es nur um die Frage der richtigen Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und um die Lohnsteuerpflicht gehe; das Feststellungsinteresse könne dann bejaht werden, wenn die zuständigen Sozialversicherungsträger und Finanzbehörden glaubhaft zu erkennen gegeben hätten, daß sie für diese Fragen vom arbeitsgerichtlichen Feststellungsurteil ausgehen würden (BAG Urteil vom 10. Mai 1974 - 3 AZR 523/73 - AP Nr. 48 zu § 256 ZPO).

  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90

    Unzulässigkeit einer vergangenheitsbezogenen Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 23.04.1997 - 5 AZR 727/95
    Ist die Klage - wie hier - lediglich auf die Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, so besteht ein Interesse an alsbaldiger Feststellung des Rechtsverhältnisses nur, wenn sich hieraus Folgen für die Gegenwart oder für die Zukunft ergeben (BAG in ständiger Rechtsprechung, statt vieler: Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 163/93 - AP Nr. 26 zu § 256 ZPO 1977; Urteil vom 21. September 1993 - BAGE 74, 201 = AP Nr. 22 zu § 256 ZPO 1977; vgl. auch BGHZ 27, 190, 196).

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hat das jeweils entscheidende Gericht, auch noch in der Revisionsinstanz, von Amts wegen zu prüfen; dabei hat es indessen keine Untersuchung des Sachverhalts von Amts wegen vorzunehmen oder zu mutmaßen, inwieweit sich aus dem vergangenen Sachverhalt für Gegenwart oder Zukunft möglicherweise noch rechtlich relevante Folgen ergeben könnten (BAG Urteil vom 21. September 1993 - BAGE 74, 201, 203 = AP Nr. 22 zu § 256 ZPO 1977).

  • BGH, 29.04.1958 - VIII ZR 198/57

    Lastenausgleichsprätendentenstreit

    Auszug aus BAG, 23.04.1997 - 5 AZR 727/95
    Ist die Klage - wie hier - lediglich auf die Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, so besteht ein Interesse an alsbaldiger Feststellung des Rechtsverhältnisses nur, wenn sich hieraus Folgen für die Gegenwart oder für die Zukunft ergeben (BAG in ständiger Rechtsprechung, statt vieler: Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 163/93 - AP Nr. 26 zu § 256 ZPO 1977; Urteil vom 21. September 1993 - BAGE 74, 201 = AP Nr. 22 zu § 256 ZPO 1977; vgl. auch BGHZ 27, 190, 196).
  • BAG, 17.01.2007 - 7 ABR 63/05

    Zuordnung eines nicht betriebsratsfähigen Betriebs

    Endet das streitige Rechtsverhältnis im Laufe des gerichtlichen Verfahrens, bleibt ein auf die Vergangenheit bezogenes Feststellungsinteresse nur erhalten, wenn sich aus der begehrten Feststellung noch konkrete Folgen für die Gegenwart oder die Zukunft ergeben (st. Rspr., vgl. BAG 26. September 2002 - 6 AZR 523/00 - aaO; 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - BAGE 85, 347 = AP ZPO 1977 § 256 Nr. 40 = EzA ZPO § 256 Nr. 47, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 385/02

    Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft, Überstundenvergütung - Ausschlussfristen

    Aus der vom Kläger begehrten Feststellung ergeben sich noch konkrete Folgen für die Gegenwart und Zukunft (vgl. Senat 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - BAGE 85, 347; BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 277/02 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 81 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 2).
  • BAG, 03.03.1999 - 5 AZR 275/98

    Rechtsschutzbedürfnis für ausschließlich vergangenheitsbezogene

    Die bloße Möglichkeit, daß dem Kläger, wenn er Arbeitnehmer war, Ansprüche auf eine betriebliche Altersversorgung zustehen, reicht zur Bejahung des Feststellungsinteresses nicht aus (Weiterführung von BAGE 85, 347 = AP Nr. 40 zu § 256 ZPO 1977).

    Vielmehr hat der Kläger die erforderlichen Tatsachen darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BAG Urteile vom 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - und 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - BAGE 74, 201, 203; 85, 347 = AP Nr. 22, 40 zu § 256 ZPO 1977).

    Es ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann zu bejahen, wenn sich hieraus Folgen für Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAG Urteil vom 23. April 1997, aaO; Urteil vom 24. September 1997 - 4 AZR 429/95 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Reichsbund), wovon auch das Landesarbeitsgericht ausgegangen ist.

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 23. April 1997 (- 5 AZR 727/95 - BAGE 85, 347 = AP Nr. 40 zu § 256 ZPO 1977) die pauschale Behauptung, die Feststellung eines Arbeitsverhältnisses in der Vergangenheit hätte zu einem Anspruch auf eine höhere Erwerbsunfähigkeitsrente geführt, nicht ausreichen lassen, um das Feststellungsinteresse zu begründen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht