Rechtsprechung
BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Interessenausgleich mit Namensliste - Betriebsratsanhörung
- Judicialis
BetrVG § 102; ; BetrVG § 112; ; KSchG § 1 Abs. 5 i.d.F. des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 29. September 1996
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Interessenausgleich mit Namensliste; Betriebsratsanhörung
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrVG §§ 102, 112; KSchG § 1 Abs. 5 i. d. F. des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 29. 9. 1996
B. Voraussetzungen einer zulässigen Zusammenfassung der beiden Verfahren zum Interessenausgleich und zur Betriebsratsanhörung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Oberhausen, 01.09.1997 - 2 Ca 1524/97
- LAG Düsseldorf, 21.04.1998 - 3 (11) (18) Sa 1968/97
- BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98
Papierfundstellen
- BAGE 91, 341
- ZIP 1999, 1610
- MDR 1999, 1273
- NZA 1999, 1101
- BB 1999, 1880
- BB 1999, 2032
- DB 2000, 149
Wird zitiert von ... (90) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 283/93
Änderungskündigung, Versetzung
Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98
Es ist vielmehr zulässig und meist sogar zweckmäßig, daß beide Verfahren zusammengefaßt werden, damit der Betriebsrat gleichzeitig mit dem Abschluß des Interessenausgleichs auch zu den beabsichtigten Kündigungen Stellung nehmen kann (st. Rspr. z.B. zu Änderungskündigungen, die gleichzeitig eine mitbestimmungspflichtige Rückgruppierung bzw. Versetzung enthalten, vgl. Senatsurteile vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG und vom 30. September 1993 - 2 AZR 283/93 - BAGE 74, 291 = AP Nr. 33 zu § 2 KSchG 1969). - BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84
Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe
Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98
Wenn auch die Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG beim Vorliegen eines Interessenausgleichs mit Namensliste keinen erleichterten Anforderungen unterliegt, so ist zu berücksichtigen, daß es nach § 102 BetrVG keiner weiteren Darlegung der Kündigungsgründe durch den Arbeitgeber mehr bedarf, wenn der Betriebsrat bei Einleitung des Anhörungsverfahrens bereits über den erforderlichen Kenntnissstand verfügt, um zu der konkret beabsichtigten Kündigung eine sachgerechte Stellungnahme abgeben zu können (Senatsurteile vom 28. März 1974 - 2 AZR 472/73 - AP Nr. 3 zu § 102 BetrVG 1972 und vom 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 - BAGE 49, 136 = AP Nr. 37, aaO). - BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83
Kündigungsschutz - Betriebsrat - Mitteilungspflicht
Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98
Eine Betriebsratsanhörung setzt deshalb in derartigen Fällen zumindest voraus, daß der Arbeitgeber angibt, ob er eine Sozialauswahl vorgenommen hat, und, ist dies der Fall, daß er dem Betriebsrat die Sozialdaten nicht nur der zur Kündigung anstehenden, sondern auch der in die Sozialauswahl einbezogenen Arbeitnehmer und die Gesichtspunkte, nach denen er bei der Sozialauswahl vorgegangen ist, mitteilt (BAG Urteile vom 29. März 1984 - 2 AZR 429/83 (A) - AP Nr. 31 zu § 102 BetrVG 1972 und vom 16. Januar 1987 - 7 AZR 495/85 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 48).
- BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 148/99
Betriebsratsanhörung bei Interessenausgleich mit Namensliste
Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98
Vereinbaren die Betriebspartner (etwa im Hinblick auf das Angebot einer hohen Sozialplandotierung) einen Interessenausgleich mit Namensliste, so läßt dies nicht notwendigerweise darauf schließen, daß auch die Einzelbetrachtung jeder Kündigung, die § 102 BetrVG sicherstellen soll, in ausreichender Weise stattgefunden hat (Senatsurteil vom 20. Mai 1999 - 2 AZR 148/99 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). - BAG, 03.11.1977 - 2 AZR 277/76
Öffentlicher Dienst - Rückgruppierung eines Arbeitnehmers - Änderungskündigung - …
Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98
Es ist vielmehr zulässig und meist sogar zweckmäßig, daß beide Verfahren zusammengefaßt werden, damit der Betriebsrat gleichzeitig mit dem Abschluß des Interessenausgleichs auch zu den beabsichtigten Kündigungen Stellung nehmen kann (st. Rspr. z.B. zu Änderungskündigungen, die gleichzeitig eine mitbestimmungspflichtige Rückgruppierung bzw. Versetzung enthalten, vgl. Senatsurteile vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG und vom 30. September 1993 - 2 AZR 283/93 - BAGE 74, 291 = AP Nr. 33 zu § 2 KSchG 1969). - BAG, 16.01.1987 - 7 AZR 495/85
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Betriebsratsanhörung zur …
Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98
Eine Betriebsratsanhörung setzt deshalb in derartigen Fällen zumindest voraus, daß der Arbeitgeber angibt, ob er eine Sozialauswahl vorgenommen hat, und, ist dies der Fall, daß er dem Betriebsrat die Sozialdaten nicht nur der zur Kündigung anstehenden, sondern auch der in die Sozialauswahl einbezogenen Arbeitnehmer und die Gesichtspunkte, nach denen er bei der Sozialauswahl vorgegangen ist, mitteilt (BAG Urteile vom 29. März 1984 - 2 AZR 429/83 (A) - AP Nr. 31 zu § 102 BetrVG 1972 und vom 16. Januar 1987 - 7 AZR 495/85 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 48). - BAG, 28.03.1974 - 2 AZR 472/73
Kündigung - Zustimmung des Betreibsrates - Mitteilung der Kündigungsabsicht - …
Auszug aus BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98
Wenn auch die Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG beim Vorliegen eines Interessenausgleichs mit Namensliste keinen erleichterten Anforderungen unterliegt, so ist zu berücksichtigen, daß es nach § 102 BetrVG keiner weiteren Darlegung der Kündigungsgründe durch den Arbeitgeber mehr bedarf, wenn der Betriebsrat bei Einleitung des Anhörungsverfahrens bereits über den erforderlichen Kenntnissstand verfügt, um zu der konkret beabsichtigten Kündigung eine sachgerechte Stellungnahme abgeben zu können (Senatsurteile vom 28. März 1974 - 2 AZR 472/73 - AP Nr. 3 zu § 102 BetrVG 1972 …und vom 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 - BAGE 49, 136 = AP Nr. 37, aaO).
- BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99
Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender …
Umstände, die dem Betriebsrat bereits vor Einleitung des Anhörungsverfahrens auf andere Weise bekannt geworden sind, muß der Arbeitgeber nicht nochmals mitteilen (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - BAGE 91, 341). - BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02
Betriebsbedingte Kündigung
In dem darauf geführten Kündigungsrechtsstreit obsiegte der Kläger am 20. Mai 1999 vor dem Bundesarbeitsgericht (- 2 AZR 532/98 -).Auch bei Vorliegen eines Interessenausgleichs iSd. § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG aF ist der Arbeitgeber nicht von der Pflicht zur Anhörung des Betriebsrats gem. § 102 BetrVG entbunden, die Betriebsratsanhörung unterliegt insoweit keinen erleichterten Anforderungen (st. Rechtsprechung 21. Februar 2002 - 2 AZR 581/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 10; 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - BAGE 91, 341; 20. Mai 1999 - 2 AZR 148/99 - AP KSchG § 1 Namensliste Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 101).
Dass der Betriebsrat derartige Vorkenntnisse hatte, muss der Arbeitgeber im Prozess hinreichend konkret darlegen und ggf. beweisen (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - BAGE 91, 341).
- BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 682/10
Insolvenz - Unterhaltspflichten bei der Sozialauswahl
Diese Verbindung ist schon bei der Einleitung des Beteiligungsverfahrens klarzustellen und ggf. im Wortlaut des Interessenausgleichs zum Ausdruck zu bringen (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - zu II 2 der Gründe, BAGE 91, 341) .
- BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 163/07
Betriebsbedingte Kündigung
Die Betriebsratsanhörung unterliegt keinen erleichterten Anforderungen (Senat 22. Januar 2004 - 2 AZR 111/02 - AP BetrVG 1972 § 112 Namensliste Nr. 1 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 11; 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - BAGE 91, 341, 344).a) Einer näheren Darlegung der Kündigungsgründe durch den Arbeitgeber bedarf es nicht, wenn der Betriebsrat bei Einleitung des Anhörungsverfahrens bereits über den erforderlichen Kenntnisstand verfügt, um zu der konkret beabsichtigten Kündigung eine sachgerechte Stellungnahme abgeben zu können (vgl. Senat 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - BAGE 91, 341, 346; 28. August 2003 - 2 AZR 377/02 - BAGE 107, 221, 226).
- BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 377/02
Interessenausgleich mit Namensliste - Anhörung des Betriebsrats
a) Dies hat der Senat für den gleichliegenden Fall des § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung mehrfach entschieden (st. Rspr. 21. Februar 2002 - 2 AZR 581/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 10; 20. Mai 1999 - 2 AZR 148/99 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 101; 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - BAGE 91, 341).Zwar kann das Verfahren nach § 102 BetrVG mit den Verhandlungen über den Interessenausgleich verbunden werden (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - BAGE 91, 341).
Im Ausgangspunkt zutreffend ist die Annahme des Landesarbeitsgerichts, soweit der Kündigungssachverhalt dem Betriebsrat schon aus den Verhandlungen über den Interessenausgleich bekannt sei, brauche er ihm bei der Anhörung nach § 102 BetrVG nicht erneut mitgeteilt zu werden (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - BAGE 91, 341).
Daß der Betriebsrat derartige Vorkenntnisse hatte, muß der Arbeitgeber im Prozeß hinreichend konkret darlegen und ggf. beweisen (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - BAGE 91, 341).
- LAG Düsseldorf, 13.06.2016 - 9 Sa 233/16
Präjudizielle Bindungswirkung eines Verfahrens nach § 104 BetrVG für das …
Das Gleiche gilt, wenn dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung ohnehin bekannt sind (vgl. auch BAG v. 20.05.1999 - 2 AZR 532/98, DB 2000, 149; BAG v. 24.11.1983, AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG). - BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 769/06
Betriebsübergang - Gemeinschaftsbetrieb - Massenentlassungsanzeige
Hat der Arbeitgeber den Betriebsrat bereits vor dem Anhörungsverfahren erschöpfend über die Kündigungsgründe unterrichtet, kann er im Anhörungsverfahren pauschal darauf verweisen (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - BAGE 91, 341 = AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 102). - LAG Berlin, 20.12.2005 - 12 Sa 1463/05
Interessenausgleich mit Namensliste, Massenentlassung
Das Verfahren nach § 102 BetrVG kann mit den Verhandlungen über einen Interessenausgleich verbunden werden, die Verpflichtung des Arbeitgebers, neben den Verhandlungen über den Interessenausgleich mit Namensliste nach § 112 BetrVG auch den Betriebsrat zu den auszusprechenden Kündigungen nach § 102 BetrVG anzuhören, macht keine Verdoppelung des Beteiligungsverfahrens notwendig (…BAG vom 28. August 2003, 2 AZR 377/02, a.a.O.; vom 20. Mai 1999, 2 AZR 532/98, NZA 1999, 1101).Es ist zulässig und meist sogar zweckmäßig, beide Verfahren zusammenzufassen, damit der Betriebsrat gleichzeitig mit dem Abschluss des Interessenausgleichs auch zu den beabsichtigten Kündigungen Stellung nehmen kann (BAG vom 20. Mai 1999, 2 AZR 532/98, a.a.O.).
Sollen deshalb Interessenausgleich und Betriebsratsanhörung miteinander verbunden werden, so ist dies bei der Einleitung des Beteiligungsverfahrens klarzustellen (BAG vom 20. Mai 1999, 2 AZR 532/98, a.a.O.).
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es darüber hinaus auch zweckmäßig, bereits im Wortlaut des Interessenausgleichs zum Ausdruck zu bringen, dass mit der Unterzeichnung des Interessenausgleichs auch das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG hinsichtlich sämtlicher auszusprechenden Kündigungen abgeschlossen sein soll (BAG vom 20. Mai 1999, a.a.O).
- LAG Düsseldorf, 10.11.2010 - 12 Sa 1321/10
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei unzureichender Massenentlassungsanzeige
Allerdings muss der Arbeitgeber dabei klarstellen, das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG einleiten zu wollen (BAG 20.05.1999 - 2 AZR 532/98 - Juris Rn. 11); die im Interessenausgleich enthaltene Erklärung, dass das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG hinsichtlich sämtlicher auszusprechender Kündigungen ordnungsgemäß durchgeführt und abgeschlossen sei, ersetzt nicht den erforderlichen Einleitungsakt (LAG Düsseldorf 23.03.2006 - 11 Sa 1616/05 - , 27.03.2006 - 14 Sa 1618/05 - n. v.).Im Übrigen stellte die Schuldnerin durch das vorgelegte Schreiben des Betriebsrats vom 26.02.2009 nicht dar, dass der Betriebsrat mindestens zwei Wochen vor Anzeigeerstattung, also vor Vollständigkeit der Anzeige nach § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG, unterrichtet wurde (vgl. BAG 20.05.1999 - 2 AZR 532/98 - Juris Rn. 44).
- LAG Brandenburg, 13.10.2005 - 9 Sa 205/05
betriebsbedingte Kündigung; Interessenausgleich mit Namensliste, …
Die Betriebsratsanhörung unterliegt insoweit auch keinen erleichterten Anforderungen (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 5).Er kann im Rahmen der Anhörung nach § 102 Abs. 1 Sätze 1, 2 BetrVG darauf Bezug nehmen (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 5).
Sollen Interessenausgleich und Betriebsratsanhörung miteinander verbunden werden, so ist dies schon bei Einleitung des Beteiligungsverfahrens nach § 102 BetrVG klar zu stellen (zum Ganzen: BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - BAGE 91, 341).
- BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 581/00
Interessenausgleich mit Namensliste und betriebsbedingte Kündigung
- LAG Düsseldorf, 14.12.2010 - 16 Sa 513/10
Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste; Verbindung …
- LAG Hamm, 05.01.2018 - 16 Sa 1410/16
Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten …
- BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 592/04
Kündigung durch Insolvenzverwalter - "bedingter Interessenausgleich
- ArbG Berlin, 11.08.2004 - 7 Ca 6272/04
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung nach Abschluss eines …
- LAG Hamm, 20.02.2020 - 5 Sa 1313/19
Anhörung des Betriebsrates vor Kündigungen
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - 1 Sa 676/05
Kündigung aufgrund Interessenausgleich mit Namensliste - Betriebsratsanhörung
- LAG Hamm, 21.07.2005 - 4 (17) Sa 695/05
Voraussetzungen für die ordentliche Kündigung eines alterskündigungsgeschützten …
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - 1 Sa 673/05
Kündigung aufgrund Interessenausgleich mit Namensliste - Betriebsratsanhörung
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2004 - 11 Sa 2141/03
Betriebsbedingte Kündigung
- LAG Hamm, 01.04.2004 - 4 Sa 1340/03
Betriebsbedingte Kündigung und Betriebsratsanhörung in der Insolvenz
- LAG Hamm, 16.08.2019 - 18 Sa 232/19
Erste Berufungsverfahren zu den Massenentlassungen an Dura-Standorten entschieden …
- LAG Niedersachsen, 10.06.2008 - 11 Sa 1397/07
Wirksamkeit einer Kündigung wegen unzureichender Leistungen vor Ablauf von sechs …
- ArbG Hagen, 25.06.2019 - 4 Ca 219/19
Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats vor Ausspruch der ordentlichen …
- ArbG Hagen, 16.07.2019 - 4 Ca 391/19
- LAG Düsseldorf, 15.09.2010 - 12 Sa 627/10
Fehlerhafte Massenentlassungsanzeige
- ArbG Hagen, 10.07.2019 - 3 Ca 218/19
- LAG Baden-Württemberg, 09.01.2006 - 4 Sa 55/05
Betriebsratsanhörung - Massenentlassung - Vertrauensschutz
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - 26 Sa 263/10
Anforderungen an die Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG; …
- LAG Hamburg, 20.09.2004 - 8 Sa 109/03
Betriebseinheit zweier Unternehmen mit eigenen Betriebsräten - pauschale …
- LAG Düsseldorf, 26.08.2010 - 13 Sa 337/10
Sozialauswahl; Altersgruppen; Unterhaltspflicht gegenüber Ehegatten
- LAG Hessen, 13.07.2005 - 17 Sa 2299/04
- LAG Düsseldorf, 27.09.2001 - 11 Sa 782/01
Wirksamkeit einer betriebsbedingten ordentlichen Kündigung
- LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 1554/99
Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses und Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung …
- ArbG Lingen, 23.10.2014 - 3 Ca 18/14
- LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1412/05
Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung, …
- LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1512/05
Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung, …
- ArbG Stuttgart, 25.02.2010 - 9 Ca 416/09
Interessenausgleich mit Namensliste unter Vorbehalt der Änderung
- LAG Hamm, 07.02.2001 - 2 Sa 200/00
Wirksamkeit der von einem Insolvenzverwalter ausgesprochenen Kündigung; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.11.2020 - 6 Sa 92/20
Betriebsbedingte Kündigung - endgültige Stilllegungsabsicht - …
- LAG Hamm, 11.02.2020 - 7 Sa 1149/19
Einzelfallentscheidung zur Einleitung des Anhörungsverfahrens gegenüber dem …
- BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 770/06
Betriebsübergang - Gemeinschaftsbetrieb - Massenentlassungsanzeige
- LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 799/00
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Voraussetzungen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2005 - 1 Sa 123/05
Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung in der Probezeit bei Vorkenntnis der …
- BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 771/06
Betriebsübergang - Gemeinschaftsbetrieb - Massenentlassungsanzeige
- LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 233/00
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung des …
- LAG Hamm, 20.05.2020 - 18 Sa 1615/19
Betriebsbedingte Kündigung, Weiterbeschäftigung in einem anderen Unternehmen
- LAG Hamm, 16.01.2002 - 2 Sa 1133/01
Betriebsbedingte Kündigung des Insolvenzverwalters; Notwendigkeit der Zustimmung …
- LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 910/99
Wirksames Zustandekommen eines Interessenausgleichs - Keine Einbeziehung von …
- LAG Hamm, 21.10.2008 - 9 Sa 966/08
Kündigung; Sozialauswahl ohne Punktetabelle; Indizwirkung anerkannter …
- LAG Hamm, 15.11.2006 - 2 Sa 427/06
Zur Frage der groben Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl bei einem …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2007 - 2 Sa 458/07
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Interessenausgleich mit …
- LAG Hessen, 03.01.2007 - 8 Sa 689/06
Zur Kündigungsberechtigung in einem einheitlichen Arbeitsverhältnis
- LAG Hamm, 15.03.2006 - 2 Sa 73/06
Betriebsratsanhörung bei Kündigung nach Abschluss eines Interessenausgleichs mit …
- LAG Berlin, 05.11.2004 - 6 Sa 1544/04
Interessenausgleich mit Namensliste
- LAG Hamm, 05.05.2004 - 2 Sa 2182/03
Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung. Beschränkung der sozialen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2006 - 11 Sa 305/06
Betriebsratsanhörung - Darlegungs- und Beweislast
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 2 Sa 144/06
Betriebsratsanhörung: Unwirksamkeit der Kündigung bei fehlender Ordnungsgemäßheit
- LAG Brandenburg, 11.08.1999 - 6 Sa 347/98
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Soziale Rechtfertigung einer …
- LAG Hamm, 06.12.2006 - 2 Sa 390/06
Darlegungs- und Beweislast des gekündigten Arbeitnehmers gemäß § 1 Abs. 3 Satz 3 …
- LAG Hamm, 16.03.2000 - 4 Sa 905/99
Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses und Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung …
- LAG Bremen, 13.08.1999 - 3 (2) Sa 305/98
Betriebsbedingter Kündigung einer Krankenpflegehelferin
- LAG Hamm, 29.02.2000 - 4 Sa 1360/99
Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses; Beschränkung der Beweislast eines …
- LAG Hamm, 12.02.2003 - 2 Sa 826/02
Interessenausgleich mit Namensliste, Anhörung des Betriebsrats, Kündigung wegen …
- LAG Berlin, 30.07.2002 - 5 Sa 624/02
Erfordernis der Anhörung des Betriebsrates bei Kündigungen; Selbstbindung des …
- LAG Hamm, 21.03.2002 - 4 Sa 1746/01
- LAG Hamm, 16.03.2000 - 4 Sa 747/99
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Zur Frage, welche …
- LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2013 - 5 Sa 21/13
Kündigung, betriebsbedingt, Hierarchieebene, Streichung, Arbeitsplatzwegfall, …
- LAG Köln, 13.02.2012 - 5 Sa 303/11
Interessenausgleich mit Namensliste im Tendenzbetrieb
- LAG Hamm, 17.12.2008 - 2 Sa 1020/08
Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste in der …
- LAG Hamm, 03.09.2003 - 2 Sa 331/03
Vermutung der Betriebsbedingtheit einer Kündigung aufgrund eines …
- LAG Hamm, 24.04.2002 - 2 Sa 1847/01
Kündigung wegen Einstellung des Geschäftsbetriebes; Fehlerhafte …
- LAG Hamm, 27.09.2017 - 4 Sa 340/16
Unwirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen unvollständiger …
- LAG Schleswig-Holstein, 28.04.2011 - 5 Sa 587/10
Kündigung, betriebsbedingt, Insolvenzverfahren, Personalabbau, …
- ArbG Essen, 30.09.2008 - 5 Ca 1646/08
Interssenausgleich mit Namensliste
- ArbG Bonn, 28.01.2021 - 1 Ca 1806/20
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung - keine ordnungsgemäße Betriebsanhörung
- LAG Hamm, 05.10.2011 - 6 Sa 2/11
Unwirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung mangels Anhörung des Betriebsrats
- LAG Düsseldorf, 27.05.2003 - 16 Sa 1439/02
Kündigung eines Altersteilzeitverhältnisses durch den Insolvenzverwalter während …
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2000 - 11 Sa 1062/99
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Unterrichtung des Betriebsrates über …
- LAG Hamm, 06.04.2011 - 6 Sa 2023/10
Betriebsratsanhörung bei Interessenausgleich mit Namensliste; unwirksame …
- LAG Schleswig-Holstein, 27.04.2010 - 5 Sa 420/09
Kündigung, betriebsbedingt, Betriebsratsanhörung, Unwirksamkeit, …
- LAG Schleswig-Holstein, 24.07.2001 - 3 Sa 317/01
Krankheitsbedingte Kündigung - Alkoholabhängigkeit
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2013 - 8 Sa 542/12
Verbindung des Interessenausgleichs mit Namensliste und der Betriebsratsanhörung
- LAG Schleswig-Holstein, 08.09.2011 - 5 Sa 100/11
Kündigung, betriebsbedingt, dringende betriebliche Gründe, Personalabbau, Wegfall …
- LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2010 - 5 Sa 247/10
Kündigung, betriebsbedingt, Insolvenzverfahren, Betriebsübergang, …
- ArbG Hagen, 18.07.2019 - 1 Ca 333/19
Verhandlungen mit dem Betriebsrat über Interessenausgleich sind nicht zugleich …
- ArbG Düsseldorf, 09.06.2008 - 2 Ca 1868/08
Verhaltensbedingte Kündigung; Betriebsratsanhörung
- LAG Hamm, 12.02.2003 - 2 Sa 826/03
- ArbG Berlin, 26.10.2007 - 28 Ca 11687/07
Betriebsbedingte Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung bei der Sozialauswahl
- LAG Hessen, 30.09.2004 - 11 Sa 248/04
Mitteilung der Kündigungsabsicht, der Personalien des zu Kündigenden, der …