Rechtsprechung
   BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 514/99   

Betriebsstillegung

§ 1 KSchG, soziale Rechtfertigung durch Stillegungsentscheidung

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Kündigung wegen Betriebsstillegung

  • rws-verlag.de

    Kein Erfordernis einer Sozialauswahl bei Kündigungen wegen Stilllegung des gesamten Betriebs

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Betriebsstilllegung: Kündigung aller Arbeitsverhältnisse zum nächstmöglichen Kündigungstermin - Entfallende Sozialauswahl

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  • NWB SteuerXpert START

    KSchG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung wegen Betriebsstillegung; freie Unternehmerentscheidung; Gemeinschaftsbetrieb; Darlegungslast; Maßgeblichkeit des Kündigungszeitpunkts; soziale Auswahl; Betriebsratsanhörung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Kündigung wegen Betriebsstillegung

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Erfordernis einer Sozialauswahl bei Kündigungen wegen Stilllegung des gesamten Betriebs

Kurzfassungen/Presse (5)

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  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Keine Sozialauswahl bei Kündigung wegen Stilllegung des gesamten Betriebs

  • rp-online.de (Kurzinformation)

    Betriebsstilllegung: Keine soziale Auswahl der Arbeitnehmer

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Erfordernis einer Sozialauswahl bei Kündigungen wegen Stilllegung des gesamten Betriebs

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 97, 10
  • NJW 2001, 2116
  • ZIP 2001, 1022
  • MDR 2001, 878
  • NZI 2001, 438
  • BB 2001, 1747
  • DB 2001, 1370
  • NZA 2001, 719



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Wird zitiert von ... (83)  

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03  

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

    Unter Betriebsstilllegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und zugleich ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, dass der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Verfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen (st. Rspr. BAG 18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 - BAGE 97, 10; 9. Februar 1994 - 2 AZR 666/93 - AP BGB § 613a Nr. 105 = EzA BGB § 613a Nr. 116; 22. Mai 1986 - 2 AZR 612/85 - AP KSchG 1969 § 1 Konzern Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 22).

    Solche greifbaren Formen liegen vor, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung auf Grund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung davon auszugehen ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins sei mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben (BAG 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118; 18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 - BAGE 97, 10; 10. Oktober 1996 - 2 AZR 477/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 81 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 87; 22. Mai 1997 - 8 AZR 101/96 - BAGE 86, 20).

  • BAG, 06.04.2006 - 8 AZR 222/04  

    Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - eigenwirtschaftliche Nutzung der

    Unter Betriebsstilllegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, dass der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Verfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen (BAG 27. November 2003 - 2 AZR 48/03 - aaO; 18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 - BAGE 97, 10 = AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 115 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 109).
  • BAG, 13.06.2006 - 8 AZR 271/05  

    Betriebsübergang - Neuvergabe des Auftrags zur Personenkontrolle am Flughafen

    Unter Betriebsstilllegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, dass der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Verfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen (BAG 27. November 2003 - 2 AZR 48/03 - aaO; 18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 - BAGE 97, 10, 13 = AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 115 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 109).
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