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   BGH, 15.06.1977 - I ZR 184/75   

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https://dejure.org/1977,1722
BGH, 15.06.1977 - I ZR 184/75 (https://dejure.org/1977,1722)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1977 - I ZR 184/75 (https://dejure.org/1977,1722)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1977 - I ZR 184/75 (https://dejure.org/1977,1722)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kontieren für Dritte als unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen - Übertragung von Belegen auf vorgegebene Konten nach bindenden Anweisungen eines Dritten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 5 § 73 § 76
    Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 26
  • BB 1977, 1342
  • DB 1977, 1588
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.10.1970 - VII ZR 21/69

    "Buchführungshilfe" i.S. des § 107a AbgO

    Auszug aus BGH, 15.06.1977 - I ZR 184/75
    Die Klägerin hat unter Bezugnahme auf dieses Abmahnungsschreiben und das Vorbringen der Beklagten in einem anderem Rechtsstreit der Parteien, der die Firmenführung der Klägerin zum Gegenstand hat, vorgetragen, ihr sei es nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 1. Oktober 1970 (BGHZ 54, 306 ff = NJW 1971, 40 ff) erlaubt, für Dritte auch zu kontieren, soweit es sich um mechanische buchhalterische Arbeiten nach Weisungen des Kunden handele.

    Deshalb habe für die Klägerin Grund zu der Befürchtung bestanden, die Beklagte wolle ihr auch die im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. Oktober 1970 (BGHZ 54, 306 ff) als zulässig bezeichnete Tätigkeit untersagen lassen.

    Dem steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 1. Oktober 1970 (aaO) nicht entgegen.

    Es ist auch verfassungsgemäß, daß sich das Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen auf die Hilfeleistung bei der Führung von Büchern erstreckt, da, wie die Erfahrung lehrt, die Beratung in Steuerangelegenheiten häufig bereits mit der Buchführung beginnt und von einer ordnungsgemäßen Buchführung auch abhängt, ob sie Grundlage der Besteuerung sein kann, wie bereits in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 1. Oktober 1970 (aaO) näher dargelegt worden ist.

  • BGH, 22.03.1976 - GSZ 2/75

    Auto-Analyzer I

    Auszug aus BGH, 15.06.1977 - I ZR 184/75
    Es handelt sich somit um eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit im Sinne des § 13 GVG und nicht um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit im Sinne des § 40 Abs. 1 VwGO (vgl. BGHZ 67, 81 ff).
  • BGH, 26.05.1972 - I ZR 8/71

    Gebrauch der Berufsbezeichnungen "Praktischer Betriebswirt" und

    Auszug aus BGH, 15.06.1977 - I ZR 184/75
    Sie nimmt insoweit die beruflichen Belange ihrer Mitglieder aus einem privatrechtlichen, auf der Ebene der Gleichordnung bestehenden Wettbewerbsverhältnis wahr (vgl. BGH GRUR 1972, 607 - Steuerbevollmächtigter).
  • BGH, 26.01.1973 - I ZR 152/71

    Gefahr der Irreführung bei der Werbung für Buchungsaufträge oder

    Auszug aus BGH, 15.06.1977 - I ZR 184/75
    Um ein Kontieren von Belegen handelt es sich aber entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts, wenn ein Buchhaltungsarbeiten anbietendes Datenverarbeitungsunternehmen zwar auf vorgegebenen Konten verbucht und auch an bestimmte Weisungen des Auftraggebers gebunden ist, im Einzelfall aber doch selbst entscheidet, wie die ihm übergebenen, nicht vorkontierten Belege zu verbuchen sind (so auch das von der Beklagten vorgelegte Urteil des Finanzgerichts München vom 22. Juli 1976 - IV 111/76; vgl. ferner BGH GRUR 1973, 320, 321 - Buchhaltungskraft m. Anm. Malzer).
  • FG München, 22.07.1976 - IV 111/76
    Auszug aus BGH, 15.06.1977 - I ZR 184/75
    Um ein Kontieren von Belegen handelt es sich aber entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts, wenn ein Buchhaltungsarbeiten anbietendes Datenverarbeitungsunternehmen zwar auf vorgegebenen Konten verbucht und auch an bestimmte Weisungen des Auftraggebers gebunden ist, im Einzelfall aber doch selbst entscheidet, wie die ihm übergebenen, nicht vorkontierten Belege zu verbuchen sind (so auch das von der Beklagten vorgelegte Urteil des Finanzgerichts München vom 22. Juli 1976 - IV 111/76; vgl. ferner BGH GRUR 1973, 320, 321 - Buchhaltungskraft m. Anm. Malzer).
  • BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77

    Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des

    Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof auf die Revision der Steuerberaterkammer mit Urteil vom 15. Juni 1977 (LM Nr. 6 zu SteuerberatungsG = DB 1977, S. 1588) auf und wies die Feststellungsklage ab: Es handle sich um ein nach § 6 Nr. 3 StBerG 1975 untersagtes Kontieren von Belegen, wenn ein Buchhaltungsarbeiten anbietendes Datenverarbeitungsunternehmen zwar auf vorgegebenen Konten verbuche und auch an bestimmte Weisungen des Auftraggebers gebunden sei, jedoch selbst entscheide, wie die Belege im Einzelfall zu verbuchen seien (FG München, EFG 1976, S. 637; BGH, GRUR 1973, S. 320 - Buchhaltungskraft).
  • BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 807/80

    Verfassungswidrigkeit des Buchführungsprivilegs für steuerberatende Berufe

    Daß sich das Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen auf die Hilfe bei der Führung von Büchern erstrecke, sei mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar (unter Berufung auf das Urteil des Bundesgerichtshofs, DB 1977, S. 1588, das durch die Entscheidung BVerfGE 54, 301 aufgehoben worden ist).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2001 - 23 U 29/01

    Unbefugte Hilfeleistungen in Steuersachen ; Steuerberatung; Steuerberatende

    Denn unter den Begriff des Kontierens fällt die Entscheidung über die kontenmäßige und damit zugleich steuerliche Zuordnung eines Geschäftsvorganges und deren Kenntlichmachung durch handschriftliche oder maschinelle Kennzeichnung, durch Eintragung in Kontierlisten, durch geordnete Ablage oder auf mechanischem Wege (BGH BB 1977, 1342; OLG Nürnberg BB 1981, 627; OLG Hamm DStR 1979, 627; Cichon/Späth, a.a.O., § 6 StBerG, Anmerkung B 111.2 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 13.05.1981 - I ZR 172/80

    Mechanische und weisungsgebundene Ausführung als Voraussetzung einer zulässigen

    Auf die Revision der Beklagten hat der Senat durch Urteil vom 15. Juni 1977 - I ZR 184/75 - "Kontieren" (LM StBerG Nr. 6 = MDR 1978, 26) das Berufungsurteil aufgehoben und auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Landgerichts geändert und die Klage abgewiesen.
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