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Rechtsprechung
   BAG, 21.11.1978 - 6 AZR 247/76   

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BAG, 21.11.1978 - 6 AZR 247/76 (https://dejure.org/1978,1222)
BAG, Entscheidung vom 21.11.1978 - 6 AZR 247/76 (https://dejure.org/1978,1222)
BAG, Entscheidung vom 21. November 1978 - 6 AZR 247/76 (https://dejure.org/1978,1222)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Freistellung eines Betriebsratsmitglieds - Erforderlicher Umfang - Berufliche Tätigkeit - Richtwerten - Freistellungsstaffel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1979, 627
  • DB 1979, 899
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 643/94

    Abmeldepflicht, Entgeltfortzahlung für Betriebsratstätigkeit

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann die Erforderlichkeit einer Betriebsratstätigkeit nicht nach Erfahrungs- oder Richtwerten bemessen werden (Urteil vom 21. November 1978 - 6 AZR 247/76 - AP Nr. 34 zu § 37 BetrVG 1972), sondern erfordert stets eine Einzelfallbetrachtung (BAG Beschluß vom 16. Oktober 1986 - 6 ABR 4/84 - DB 1987, 1439).
  • BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 64/88

    Betriebsrat: Anspruch auf Freistellung eines weiteren Betriebsratsmitglieds

    Hinsichtlich des Umfanges der Darlegungslast ist zu berücksichtigen, daß für den Regelfall der Bedarf an Freistellungen bereits durch § 38 BetrVG abgedeckt ist (vgl. BAG Urteil vom 21. November 1978 - 6 AZR 247/76 - AP Nr. 34 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 1086/79

    Abmahnung eines nicht freigestellten Betriebsratsmitglieds bei

    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 21. November 1978 (-- 6 AZR 247/76 -- AP Nr. 34 zu § 37 BetrVG 1972) darauf hingewiesen, daß es für die Erforderlichkeit der Betriebsratstätigkeit nicht auf die Freistellungsstaffel nach § 38 Abs. 1 BetrVG ankommen kann.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 SaGa 2/13

    Aufforderung zur Arbeitsaufnahme gegenüber freigestelltem Betriebsratsmitglied

    Hinsichtlich des Umfanges der Darlegungslast ist zu berücksichtigen, dass für den Regelfall der Bedarf an Freistellungen bereits durch § 38 BetrVG abgedeckt ist (vgl. BAG Urteil vom 21. November 1978 - 6 AZR 247/76 -, zitiert nach juris).
  • ArbG Wesel, 02.11.2011 - 4 BV 8/11

    Reduzierung der Freistellung, Betriebsrat, laufende Amtsperiode, Anforderungen an

    Auszugehen ist dabei von dem Grundgedanken, wonach von den in § 38 Abs. 1 S. 1 BetrVG festgehaltenen Staffelwerten die Vermutung ausgeht, dass mit der dort genannten Zahl von Pauschalfreistellungen bei der entsprechenden Anzahl von Arbeitnehmern die regelmäßig anfallende Betriebsratsarbeit in der jeweiligen Amtsperiode erledigt werden kann (BAG vom 12.02.1997 - 7 ABR 40/96, a.a.O.; BAG vom 26.06.1996 - 7 ABR 48/95, a.a.O.; BAG vom 31.05.1989 - 7 AZR 277/88, AP Nr. 9 zu § 38 BetrVG 1972; BAG vom 21.11.1978 - 6 AZR 247/76, AP Nr. 34 zu § 37 BetrVG 1972; LAG Schleswig-Holstein vom 30.08.2005 - 5 Sa 161/05, juris; LAG Köln vom 02.08.1988 - 4 TaBV 34/88, n.v.; GK-Weber, a.a.O., Rn. 7 m.w.N.; Busch, DB 1996, 326, 326).
  • BAG, 14.10.1982 - 6 ABR 37/79

    Erstattungsfähigkeit aussergerichtlicher Kosten bei Inanspruchnahme des

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAG 25, 23, 26; 26, 156, 159; BAG Beschluß vom 18. Juni 1974 - 1 ABR 119/73 - AP Nr. 16 zu § 37 BetrVG 1972; Urteil vom 17. September 1974 - 1 AZR 574/73 - AP Nr. 17 zu § 37 BetrVG 1972; Urteil vom 28. Mai 1976 - 1 AZR 116/74 - AP Nr. 24 zu § 37 BetrVG 1972) und ihm folgend des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 21. November 1978 - 6 AZR 247/76 - AP Nr. 34 zu § 37 BetrVG 1972 und vom 19. Juni 1979 - 6 AZR 638/77 - AP Nr. 36 zu § 37 BetrVG 1972), daß die Geltendmachung des Anspruchs auf Lohnfortzahlung keine Betriebsratstätigkeit ist, sondern der Durchsetzung des individuellen Lohnfortzahlungsanspruchs des Betriebsratsmitglieds dient und deshalb auch im Urteilsverfahren geltend zu machen ist.
  • ArbG Hamburg, 19.09.2012 - 27 Ca 351/10

    Vergütung für die Zeit der Betriebsratsarbeit

    Da die Freistellungsstaffeln in § 38 BetrVG nur Mindestfreistellungen sind, kann aus der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer nicht pauschal auf die Erforderlichkeit bzw. Nichterforderlichkeit der Betriebsratsarbeit geschlossen werden (BAG v. 21.11.1978, 6 AZR 247/76, AP Nr. 34 zu § 37 BetrVG 1972).
  • VGH Bayern, 25.09.2008 - 17 P 07.1546

    Freistellung vom Unterricht wegen Mitwirkung im Personalrat - Abgrenzung zur

    Der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. BVerwG vom 16.5.1980 Buchholz 238.37 § 42 PersVG NW Nr. 3 = ZPR 1981, 106 unter Bezugnahme auf BAG BB 1979, 627) zufolge ist es ausgeschlossen, an Hand der Freistellungsstaffel des Art. 46 Abs. 4 Satz 1 BayPVG eine "Rückrechnung" für Dienststellen mit weniger als 400 Beschäftigten durchzuführen und daraus den zeitlichen Umfang der vom Personalrat angestrebten Freistellung zur ermitteln (vgl. auch BayVGH vom 24.8.1979 VGH n.F. 32, 147; vom 21.2.1990 PersR 1990, 267 m.w.N.).
  • BAG, 07.06.1989 - 7 AZR 598/88

    Betriebsratstätigkeit des Lehrers außerhalb der Arbeitszeit - Anspruch auf

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kommt es für die Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Erforderlichkeit in § 37 Abs. 2 und Abs. 6 BetrVG auf den Standpunkt eines vernünftigen Dritten an, der die Interessen des Betriebes einerseits und die Interessen des Betriebsrats und der Arbeitnehmerschaft andererseits gegeneinander abzuwägen hat; dabei läßt sich auch der erforderliche Umfang einer Betriebsratstätigkeit nur nach den konkreten Verhältnissen des Einzelfalles beurteilen (vgl. z. B. BAGE 25, 348 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 21. November 1978 - 6 AZR 247/76 - AP Nr. 34 aa0; BAGE 53, 186 = AP Nr. 58, aa0; BAG Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 - AP Nr. 63, aa0).
  • BAG, 07.06.1989 - 7 AZR 599/88

    Betriebsratstätigkeit des Lehrers außerhalb der Arbeitszeit - Erforderlichkeit

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kommt es für die Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Erforderlichkeit in § 37 Abs. 2 und Abs. 6 BetrVG auf den Standpunkt eines vernünftigen Dritten an, der die Interessen des Betriebes einerseits und die Interessen des Betriebsrats und der Arbeitnehmerschaft andererseits gegeneinander abzuwägen hat; dabei läßt sich auch der erforderliche Umfang einer Betriebsratstätigkeit nur nach den konkreten Verhältnissen des Einzelfalles beurteilen (vgl. z. B. BAGE 25, 348 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 21. November 1978 - 6 AZR 247/76 - AP Nr. 34, aa0; BAGE 53, 186 = AP Nr. 58, aa0; BAG Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 - AP Nr. 63, aa0).
  • BAG, 12.02.1987 - 6 AZR 366/85

    Rechtswegzuständigkeit bei Streitigkeiten über Freizeitausgleich oder

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Rechtsprechung
   BAG, 29.11.1978 - 4 AZR 276/77   

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https://dejure.org/1978,3177
BAG, 29.11.1978 - 4 AZR 276/77 (https://dejure.org/1978,3177)
BAG, Entscheidung vom 29.11.1978 - 4 AZR 276/77 (https://dejure.org/1978,3177)
BAG, Entscheidung vom 29. November 1978 - 4 AZR 276/77 (https://dejure.org/1978,3177)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebliche Arbeitsbedingungen - Steinkohlenbergbau - Feierschichten - Volle Vergütung - Kurzarbeitsklausel - Kurzarbeit - Mitteilung des Schichtausfalles

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1979, 627
  • DB 1979, 995
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 13.07.1977 - 1 AZR 336/75

    Mitbestimmungspflicht beim Schichtausfall - Notfall - Beurteilungsspielraum

    Auszug aus BAG, 29.11.1978 - 4 AZR 276/77
    § 87 Abs. 1 Ziff. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtig (BAG vom 13 Juli 1977 - 1 AZR 336/75 - EzA § 87 BetrVG Nr. 3 Arbeitszeit = [demnächst] AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG Kurzarbeit; Rumpff-Dröge, Kurzarbeit, S. 4-9).
  • BAG, 12.12.1973 - 4 AZR 119/73

    Bewohnte Räume - Bewohnte Wohnungen - Begriff - Definition

    Auszug aus BAG, 29.11.1978 - 4 AZR 276/77
    Damit spricht viel dafür, daß der Grund für die Änderung der Wortfassung nach herkömmlichen Auslegungsgrundsätzen (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Fliesenleger mit weiteren Nachweisen) darin liegt, daß nach dem Willen der Tarifvertragsparteien auch die Angestellten mit in diese Vorsnhrift einbezogen werden sollten.
  • BAG, 25.11.1981 - 4 AZR 274/79

    Kurzarbeit - Ankündigungsfrist - Mitbestimmungsrechte

    Damit hätte zwar die Kurzarbeit durch die Beklagte grundsätzlich nur unter Einhaltung der Beteiligungsrechte des Betriebsrates nach dem Betriebsverfassungsgesetz 1972 eingeführt werden können, da dem Betriebsrat bei der Einführung von Kurzarbeit ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG 1972 zusteht (vgl. BAG 26, 60 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit; BAG AP Nr. 18 zu § 611 BGB Bergbau).
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