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   BAG, 06.12.1979 - 3 AZR 274/78   

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BAG, 06.12.1979 - 3 AZR 274/78 (https://dejure.org/1979,353)
BAG, Entscheidung vom 06.12.1979 - 3 AZR 274/78 (https://dejure.org/1979,353)
BAG, Entscheidung vom 06. Dezember 1979 - 3 AZR 274/78 (https://dejure.org/1979,353)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kürzung - Einstellung von Versorgungsleistungen - Insolvenzsicherung - wirtschaftliche Notlage - Insolvenz - Feststellungsklage - Ruhegeld - Pensionssicherungs-Verein - Ruhegeldzahlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 32, 220
  • NJW 1980, 2598
  • ZIP 1980, 463
  • VersR 1980, 1131
  • BB 1980, 992
  • DB 1980, 1172
 
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Wird zitiert von ... (32)

  • BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 486/90

    Widerruf einer Unterstützungskassenverordnung

    Die Zusammenschaltung von Widerrufs- und Kürzungsmöglichkeiten auf der einen und die Sicherung des Ausfalls durch den PSV auf der anderen Seite ist deshalb unverzichtbar (vgl. BAGE 32, 220 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG; BVerfG Beschluß vom 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 4 der Gründe).

    Deshalb muß ein Arbeitgeber, der die Kürzung oder Einstellung von Versorgungsleistungen wegen wirtschaftlicher Notlage anstrebt, vor der Kürzung oder Einstellung den Träger der Insolvenzsicherung einschalten und, wenn dieser nicht zustimmt, im Wege der Feststellungsklage klären lassen, ob er zur Kürzung oder Einstellung berechtigt ist (BAGE 32, 220 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG).

  • BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 313/85

    Antrag auf Erlaß eines Versäumnisurteils

    a) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß ein Arbeitgeber, der die Kürzung oder Einstellung von Versorgungsleistungen wegen wirtschaftlicher Notlage anstrebt, vor der Kürzung oder Einstellung den Träger der Insolvenzsicherung ein schalten und, wenn dieser nicht zustimmt, im Wege der Feststellungsklage klären lassen muß, ob er zur Kürzung oder Einstellung berechtigt ist (grundlegend BAGE 32, 220 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG).

    Soweit er in diesem Zusammenhang den Widerruf von Versorgungszusagen nicht anerkannt hat, fehlte es bereits an der Einschaltung des PSV, so daß sich der Senat auf die Wiedergabe des Gesetzeswortlauts in § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 und Satz 4 BetrAVG beschränken konnte (BAGE 32, 220 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG; 33, 234 = AP Nr. 1 zu ! 4 BetrAVG; Urteil vom 14. August 1980 - 3 AZR 437/79 - AP Nr. 12 zu § 242 BGB Ruhegehalt-UnterstUtzungskassen).

  • BAG, 30.07.1996 - 3 AZR 397/95

    Anspruch auf Sicherheitsleistung bei Insolvenzsicherung

    Er ist nur zulässig, wenn vorher der Pensions-Sicherungs-Verein eingeschaltet wurde (ständige Rechtsprechung des Senats seit BAGE 32, 220 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG).
  • BAG, 24.01.1989 - 3 AZR 519/88

    Widerruf von Zusagen einer Unterstützungskasse - Wirksamkeit nur bei Einschaltung

    Der Widerruf von Leistungen einer Unterstützungskasse wegen einer Bestandsgefährdung des Trägerunternehmens (Widerruf in Alt- und Übergangsfällen) ist nur wirksam, wenn das Trägerunternehmen zuvor den Pensions-Sicherungs-Verein eingeschaltet hatte (wie bei Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage; i. A. an BAGE 32, 220 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG).

    b) Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß ein Arbeitgeber, der die Kürzung oder Einstellung von Versorgungsleistungen wegen wirtschaftlicher Notlage anstrebt, vor der Kürzung oder Einstellung den Träger der Insolvenzsicherung einschalten und, wenn dieser nicht zustimmt, im Wege der Feststellungsklage klären lassen muß, ob er zur Kürzung oder Einstellung berechtigt ist (grundlegend BAGE 32, 220 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG).

  • BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92

    Insolvenzschutz bei wirtschaftlicher Notlage

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß ein Arbeitgeber, der die Kürzung oder Einstellung von Versorgungsleistungen wegen wirtschaftlicher Notlage anstrebt, vor der Kürzung oder Einstellung den Träger der Insolvenzsicherung einschalten und, wenn dieser nicht zustimmt, im Wege der Feststellungsklage klären lassen muß, ob er zur Kürzung oder Einstellung berechtigt ist (BAGE 32, 220 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG).
  • LAG Köln, 26.04.2002 - 4 Sa 93/02

    Kürzung einer betrieblichen Invalidenrente; Deklaratorische Bedeutung einer

    Festzuhalten ist schließlich, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH 11.02.1985 - II ZR 194/84 - AP Nr. 11 zu § 7 BetrAVG Widerruf, BAG 06.12.1979 - 3 AZR 274/78 - BB 1980, 992 und 17.09.1991 - 3 AZR 413/90 - DB 1992, 97) der Ursprung dieser Vorauseinschaltungsverpflichtung in der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers liegt.
  • BAG, 14.08.1980 - 3 AZR 437/79

    Betriebliche Altersversorgung: Widerruf - Voraussetzungen

    Bevor der Beklagte einen Beschluß über die Kürzung der Versorgungsleistungen faßte, war daher durch das Trägerunternehmen der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung einzuschalten und, wenn dieser nicht zustimmte, Klage auf Feststellung zur Berechtigung des Widerrufs zu erheben (BAG vom 6. Dezember 1979 -- 3 AZR 274/78 -- (demnächst) AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG (zu III 2 b der Gründe); vom 26. Juni 1980 -- 3 AZR 156/79 -- (demnächst) AP Nr. 1 zu § 4 BetrAVG (zu I 3 der Gründe) (beide Entscheidungen sind zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen)).
  • BAG, 14.07.1981 - 3 AZR 517/80

    Betriebsveräußerung - Versorgungsansprüche

    Lehnt der PSV dies ab, ist der Arbeitgeber zur Klärung der Widerrufsberechtigung auf den Klageweg verwiesen (BAG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 3 AZR 156/79 - [demn.] AP Nr. 1 zu § 4 BetrAVG [zu I 3 der Gründe], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; BAG 32, 220 [227] = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG [zu III 2 b der Gründe]).
  • BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 862/95

    Zwischenfinanzierungslast bei Streit über das Vorliegen einer wirtschaftlichen

    Ist eine solche Klage erhoben worden, kann der Arbeitgeber, bei dem eine wirtschaftliche Notlage vorliegt, seine Versorgungsleistungen entsprechend einstellen oder kürzen (BAG Urteil vom 20. Januar 1987 - 3 AZR 313/85 - AP Nr. 12 zu § 7 BetrAVG Widerruf; BGH Urteil vom 11. Februar 1985 - II ZR 194/84 - AP Nr. 11 zu § 7 BetrAVG Widerruf; vgl. auch BAG Urteil vom 6. Dezember 1979 - 3 AZR 274/78 - BAGE 32, 220 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG = SAE 1981, 77, mit Anm. von Egon Lorenz).
  • BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 487/90
    Die Zusammenschaltung von Widerrufs- und Kürzungsmöglichkeiten auf der einen und die Sicherung des Ausfalls durch den PSV auf der anderen Seite ist deshalb unverzichtbar (vgl. BAGE 32, 220 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG; BVerfG Beschluß vom 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 4 der Gründe).

    Deshalb muß ein Arbeitgeber, der die Kürzung oder Einstellung von Versorgungsleistungen wegen wirtschaftlicher Notlage anstrebt, vor der Kürzung oder Einstellung den Träger der Insolvenzsicherung einschalten und, wenn dieser nicht zustimmt, im Wege der Feststellungsklage klären lassen, ob er zur Kürzung oder Einstellung berechtigt ist ( BAGE 32, 220 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG).

  • BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 228/86

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen des Pensons-Sicherungs-Vereins

  • BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 503/85

    Versorgungsanwartschaft - Insolvenz - Betriebsrente

  • BAG, 26.06.1980 - 3 AZR 156/79

    Betriebsrenten - Insolvenzschutz - Versorgungsträger - Ruhegeldzusage -

  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 194/83

    Versorgungsanwartschaft - Kürzung - Unterstützungskassen - Unverfallbarer

  • BAG, 12.02.1991 - 3 AZR 30/90

    Übergang des Vermögens einer Unterstützungskasse auf PSV

  • BAG, 11.09.1980 - 3 AZR 544/79

    Sicherungsfall - Kürzung - Einstellung - Versorgungsleistung - Wirtschaftliche

  • BGH, 11.02.1985 - II ZR 194/84

    Pflichten des Versorgungsverpflichteten bei wirtschaftlicher Notlage des

  • LAG Köln, 04.10.2017 - 11 Sa 244/16

    Betriebliche Altersversorgung; Widerruf

  • LAG Köln, 22.02.2017 - 11 Sa 724/16

    Versorgungszusage; Teilwiderruf; Sanierung

  • BAG, 25.03.1991 - 3 AZN 48/91

    Divergenzfähigkeit von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - Reichweite

  • BAG, 22.11.1983 - 5 AS 19/83

    Gerichtsstand - Bestimmung - Örtliche Zuständigkeit

  • LAG Köln, 09.05.2000 - 9 Sa 1485/99

    Widerruf von Versorgungsleistungen wegen wirtschaftlicher Notlage; Eintritt des

  • OLG Stuttgart, 14.01.1998 - 20 U 93/97

    Auslegung einer vertraglichen Pensionszusage; Kürzung zu zahlender Bezüge wegen

  • LAG Köln, 26.04.2002 - 4 (5) Sa 94/02

    Verpflichtung zur Anpassung der Invalidenrente des Klägers den jeweiligen

  • BAG, 24.01.1989 - 3 AZR 521/88

    Widerruf von Zusagen einer Unterstützungskasse: Wirksamkeit nur bei Einschaltung

  • BAG, 24.01.1989 - 3 AZR 520/88

    Widerruf von Zusagen einer Unterstützungskasse: Wirksamkeit nur bei Einschaltung

  • OLG Köln, 26.10.1999 - 22 U 237/98
  • OLG Köln, 09.06.1987 - 27 UF 23/87
  • OLG Stuttgart, 01.07.1998 - 20 U 9/98

    Anspruch eines Vorstandsvorsitzenden auf vorzeitige Alterspension; Auslegung

  • BAG, 17.07.1996 - 5 AS 31/95

    Voraussetzungen für die Bestimmung eines örtlich zuständigen Arbeitsgerichts

  • BAG, 17.07.1996 - 5 AS 29/95

    Zuständigkeitsbestimmung bei Streitgenossen - Voraussetzungen für die Bestimmung

  • BAG, 17.07.1996 - 5 AS 33/95

    Örtliche Zuständigkeit eines Arbeitsgerichts bei Vorliegen einer

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