Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 26.09.1985

Rechtsprechung
   BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84   

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https://dejure.org/1986,135
BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84 (https://dejure.org/1986,135)
BAG, Entscheidung vom 15.04.1986 - 1 ABR 44/84 (https://dejure.org/1986,135)
BAG, Entscheidung vom 15. April 1986 - 1 ABR 44/84 (https://dejure.org/1986,135)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 51, 337
  • MDR 1986, 962
  • NZA 1986, 688
  • BB 1986, 1986
  • DB 1986, 2497
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (6)

  • Drs-Bund, 09.09.1981 - BT-Drs 9/800
    Auszug aus BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84
    Die in der Praxis bestehende Rechtsunsicherheit in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen bei der Arbeitnehmerüberlassung sollte durch Art. 1 § 14 AÜG beseitigt werden (BT-Drucks. 9/800 S. 7).

    Durch Art. 1 § 14 Abs. 3 AÜG sollte - in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Senats - lediglich klargestellt werden, daß der Betriebsrat des Entleiherbetriebes bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern zu beteiligen ist (BT-Drucks. 9/800 S. 7 f.).

  • BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 46/76

    Gefangene - Öffentlich-rechtliches Gewaltverhältnis - Arbeit in Privatbetrieb -

    Auszug aus BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84
    d) Soweit der Sechste Senat in seiner Entscheidung vom 3. Oktober 1978 (6 ABR 46/76 - AP Nr. 18 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe) die Auffassung vertreten hat, das Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG beziehe sich nur auf Personen, die als Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt werden sollen, vermag der Senat dem aus den dargelegten Gründen nicht zu folgen.
  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76

    Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von

    Auszug aus BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84
    Das ist dann der Fall, wenn er fremdbestimmte Arbeit zu leisten hat (BAGE 30, 163 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 14.05.1974 - 1 ABR 40/73

    Einstellung von Leihmitarbeitern - Beteiligung des Betriebsrates -

    Auszug aus BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84
    a) Der Senat hat schon in seiner Entscheidung vom 14. Mai 1974 (BAGE 26, 149 = AP Nr. 2 zu § 99 BetrVG 1972) im Hinblick auf den Einsatz von Leiharbeitnehmern ausgeführt, daß das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG nicht nur dann gegeben ist, wenn Arbeitnehmer eingestellt werden, sondern auch dann eingreift, wenn Personen mit ihrem Einverständnis faktisch für eine bestimmte Zeit in den Betrieb eingegliedert werden und dort genauso arbeiten wie jeder Arbeitnehmer dieses Betriebes.
  • BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66

    Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84
    Bei der Prüfung der Frage, ob Dienste in persönlicher Abhängigkeit geleistet werden, sind alle Umstände des Einzelfalles zu beachten (vgl. schon BAG Urteil vom 8. Juni 1967 - 5 AZR 461/66 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 21.11.1961 - 3 AZR 446/60

    Begriff des Ruhegeldes - Betriebliche Altersversorgung - Auslegungsregel -

    Auszug aus BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84
    Einer Anrufung des Großen Senats bedarf es nicht, da der Sechste Senat nach dem nunmehr maßgebenden Geschäftsverteilungsplan des Bundesarbeitsgerichts mit Rechtsstreitigkeiten über Bestehen und Grenzen von Beteiligungsrechten des Betriebsrats nicht mehr befaßt ist (vgl. dazu BAGE 12, 51, 55 = AP Nr. 82 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu II der Gründe).
  • BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 73/91

    Unterrichtung des Betriebsrates vor einer Einstellung

    In der sog. Taxifahrer-Entscheidung vom 15. April 1986 (BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972) hat der Senat jedoch erstmals ausgeführt, der Betriebsrat habe nach § 99 BetrVG mitzubestimmen, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den im Betrieb schon beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebes durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen.
  • BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 39/90

    Zum Begriff der Einstellung

    Darauf, ob und gegebenenfalls von wem diesen Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich dieser Tätigkeit gegeben werden, kommt es nicht an (Beschluß vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989, BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 1. August 1989, BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 08.05.1990 - 1 ABR 7/89

    Aufnahme von Schülerpraktikanten

    Nach der Entscheidung des Senats vom 15. April 1986 (BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972), von der auch das Landesarbeitsgericht ausgegangen ist, liegt eine nach § 99 BetrVG zustimmungspflichtige Einstellung dann vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den im Betrieb schon beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebes durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.09.1985 - 6 U 133/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1645
OLG Frankfurt, 26.09.1985 - 6 U 133/84 (https://dejure.org/1985,1645)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.09.1985 - 6 U 133/84 (https://dejure.org/1985,1645)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. September 1985 - 6 U 133/84 (https://dejure.org/1985,1645)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 3087
  • NJW 1987, 2840 (Ls.)
  • NJW-RR 1987, 38 (Ls.)
  • BB 1986, 1397
  • BB 1986, 1986
  • BB 1986, 624
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 17.05.1984 - 6 U 74/83
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.1985 - 6 U 133/84
    Die Ausführungen des Bundeskartellamtes in dem von den Beklagten vorgelegten Schreiben vom 19. Januar 1984 (Bl. 227 ff., BB 1984, 231 ff.) wie auch andere Stellungnahmen und Veröffentlichungen aus der Branche lassen nicht den zwingenden Schluß zu, der klagende Verband gehe nur zum Schein aus rabattrechtlichen Erwägungen gegen die Beklagten vor (vgl. dazu auch BGH Urteil vom 18.4.1985 - I ZR 220/83, BB 1985, 1684 /1685; Senat GRUR 1984, 895, 894 = WRP 1984, 694 ff.; OLG Hamburg GRUR 1985, 153, 154).

    Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme haben sich die Zeugen wie normale Kaufinteressenten verhalten, so daß die Gefahr besteht, die Beklagten würden sich im Zusammenhang mit dem Leasing-Angebot auch normalen Kunden gegenüber so verhalten, wie es aus den Testkaufgesprächen ersichtlich ist (dazu auch Senat GRUR 1984, 895, 897).

    Jedenfalls wird durch das bloße Anbieten eine Erstbegehungsgefahr in vergleichbaren Fällen begründet, weil die Lebenserfahrung dafür spricht, daß der fragliche Nachlaß auch anderen Kunden angeboten und gewährt wird (vgl. auch dazu Senat GRUR 1984, 895, 897).

  • BGH, 18.04.1985 - I ZR 220/83

    Kraftfahrzeug-Rabatt; Rechtsmißbräuchlichkeit des massiven Vorgehens gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.1985 - 6 U 133/84
    Die Ausführungen des Bundeskartellamtes in dem von den Beklagten vorgelegten Schreiben vom 19. Januar 1984 (Bl. 227 ff., BB 1984, 231 ff.) wie auch andere Stellungnahmen und Veröffentlichungen aus der Branche lassen nicht den zwingenden Schluß zu, der klagende Verband gehe nur zum Schein aus rabattrechtlichen Erwägungen gegen die Beklagten vor (vgl. dazu auch BGH Urteil vom 18.4.1985 - I ZR 220/83, BB 1985, 1684 /1685; Senat GRUR 1984, 895, 894 = WRP 1984, 694 ff.; OLG Hamburg GRUR 1985, 153, 154).

    Die Beklagten können sich demgegenüber nicht auf die Entscheidung des BGH vom 18. April 1985 ( I ZR 220/83 - BB 1985, 1684, 1685) berufen, wonach der Verbraucher bei Preisen, die während des Verkaufsgesprächs unter Heranziehung der Herstellerpreisliste errechnet wurden, nicht ohne weiteres von den eigenen Normalpreisen des Händlers ausgeht.

  • BGH, 20.05.1960 - I ZR 93/59

    Eintritt in Kundenbestellung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.1985 - 6 U 133/84
    Bei den im Streitfall angebotenen Personenkraftwagen handelt es sich um Waren des täglichen Bedarfs im Sinne des § 1 Abs. 1 RabattG (BGH Urteil vom 18.4. 1985 aaO.; BGH GRUR 1960, 558, 562 = WRP 1960, 235, 237 - Eintritt in Kundenbestellung).
  • BGH, 03.03.1961 - I ZR 83/60
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.1985 - 6 U 133/84
    Maßgebend dafür, ob ein Normalpreis und welcher Normalpreis angekündigt oder allgemein von einem Händler gefordert wird, ist die Auffassung der Verbraucher, an die sich das Angebot richtet (BGHZ 27, 369, 372 - Elektrogeräte; GRUR 1961, 367, 369 -Schlepper).
  • BGH, 24.05.1982 - VIII ZR 105/81

    Anwendung des AbzG auf einen Leasingvertrag mit Kaufoption

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.1985 - 6 U 133/84
    Das während der Verkaufsgespräche gemachte Leasing-Angebot betraf zwar nicht einen üblichen Teilzahlungskauf, es ist aber als Angebot eines verdeckten Abzahlungsgeschäfts (§ 6 AbzG ) diesem gleichzusetzen (BGH NJW 1982, 2249 ).
  • OLG Hamburg, 15.11.1984 - 3 U 99/84
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.1985 - 6 U 133/84
    Die Ausführungen des Bundeskartellamtes in dem von den Beklagten vorgelegten Schreiben vom 19. Januar 1984 (Bl. 227 ff., BB 1984, 231 ff.) wie auch andere Stellungnahmen und Veröffentlichungen aus der Branche lassen nicht den zwingenden Schluß zu, der klagende Verband gehe nur zum Schein aus rabattrechtlichen Erwägungen gegen die Beklagten vor (vgl. dazu auch BGH Urteil vom 18.4.1985 - I ZR 220/83, BB 1985, 1684 /1685; Senat GRUR 1984, 895, 894 = WRP 1984, 694 ff.; OLG Hamburg GRUR 1985, 153, 154).
  • BGH, 30.05.1958 - I ZR 134/56

    Rabattgesetz und Direktverkäufe des Großhandels

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.1985 - 6 U 133/84
    Maßgebend dafür, ob ein Normalpreis und welcher Normalpreis angekündigt oder allgemein von einem Händler gefordert wird, ist die Auffassung der Verbraucher, an die sich das Angebot richtet (BGHZ 27, 369, 372 - Elektrogeräte; GRUR 1961, 367, 369 -Schlepper).
  • OLG Frankfurt, 14.02.1985 - 6 U 124/84
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.1985 - 6 U 133/84
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß der (unzulässige) "Nachlaß" vom Normalpreis auch in einem Zinsgewinn liegen kann, der dem Käufer durch die Stundung des Kaufpreises ohne Aufschlag gewährt wird (BGH GRUR 1959, 329 ff. - Teilzahlungskauf; Senat Beschluß vom 14.2. 1985 - 6 U 124/84; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 14. Aufl., Rdnr. 37 zu § 1 RabattG m.w.N.).
  • BGH, 24.02.1959 - I ZR 54/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.1985 - 6 U 133/84
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß der (unzulässige) "Nachlaß" vom Normalpreis auch in einem Zinsgewinn liegen kann, der dem Käufer durch die Stundung des Kaufpreises ohne Aufschlag gewährt wird (BGH GRUR 1959, 329 ff. - Teilzahlungskauf; Senat Beschluß vom 14.2. 1985 - 6 U 124/84; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 14. Aufl., Rdnr. 37 zu § 1 RabattG m.w.N.).
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