Rechtsprechung
   ArbG Hamburg, 20.02.2007 - 9 BV 3/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15250
ArbG Hamburg, 20.02.2007 - 9 BV 3/07 (https://dejure.org/2007,15250)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 20.02.2007 - 9 BV 3/07 (https://dejure.org/2007,15250)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 20. Februar 2007 - 9 BV 3/07 (https://dejure.org/2007,15250)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,15250) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle mangels Zustimmungspflicht des Betriebsrates für die Einrichtung einer Beschwerdestelle; Gegenstand und Zweck des Mitbestimmungsrechts eines Gesamtbetriebsrates

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf gerichtliche Bestellung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle zur Einrichtung und Bestellung einer Beschwerdestelle nach § 13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG); Zuständigkeit einer Einigungsstelle bei Maßnahmen der Gestaltung des Zusammenlebens und ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2007, 779
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2008 - 9 TaBV 9/08

    Beschwerdestelle nach § 13 AGG - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Dies entspricht -soweit ersichtlich-allgemeiner Auffassung (vgl. etwa: LAG Hamburg 17.4.2007 -3 TaBV 6/07- BB 2007, 2070 ff.; ArbG Hamburg 20.2.2007, BB 2007, 779 ff.; Westhauser/Sediq, NZA 2008 78 (79); Ehrich/Frieters, DB 2007, 1026; Nägele/Frahm ArbRB 2007, 140 (142); Müller-Bonanni/Sagan, ArbRB 2007, 50 (53); Mohr DB 2007, 2074 (2075)).
  • LAG Hessen, 08.05.2007 - 4 TaBV 70/07

    Zuständigkeit einer Einigungsstelle bei Beschwerden nach § 13 AGG

    Während das Arbeitsgericht Hamburg (20. Februar 2007 - 9 BV 3/07 - BB 2007/779; ebenso ArbG Karlsruhe 22. März 2007 - 8 BV 2/07 - n.v.) eine Einigungsstelle über die Bestellung der Beschwerdestelle als offensichtlich unzuständig erachtet haben, ist die 21. Kammer des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main zum gegenteiligen Ergebnis gelangt (ArbG Frankfurt am Main 23. Oktober 2006 - 21 BV 690/06 - AiB 2007/49).
  • LAG Hamburg, 17.04.2007 - 3 TaBV 6/07

    Einsetzung einer Einigungsstelle zur Errichtung einer Beschwerdestelle und zur

    Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 20. Februar 2007 - 9 BV 3/07 - mit der Maßgabe abgeändert, dass Herr M.B., Präsident des Landesarbeitsgerichts Bremen, als Vorsitzender einer Einigungsstelle zur Regelung des Beschwerdeverfahrens nach § 13 AGG sowie zur Festlegung der Beschwerdestelle und ihrer Organisation, soweit Beschwerden von Arbeitnehmern im Sinne von § 5 Abs. 1 BetrVG betroffen sind, eingesetzt wird.
  • LAG Hessen, 25.10.2007 - 9 TaBV 84/07

    Zur Erforderlichkeit eines mehrtägigen Betriebsratsseminars zum AGG und zur

    Die Beiträge im Schrifttum zum AGG sind unübersehbar (vgl. nur als kleine Auswahl Besgen, Die Auswirkungen des AGG auf das Betriebsverfassungsrecht, BB 2007, 213; Biester, Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf die betriebliche Praxis - Teil 1, 2 und 3 -, jurisPR-ArbR 37/2006 Anm. 6, jurisPR-ArbR 36/2006 Anm. 5 und jurisPR-ArbR 35/2006 Anm. 6; Gach/Julis, Beschwerdestelle und -verfahren nach § 13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, BB 2007, 773; Hoch, Wer nicht schult, zahlt? - Schulungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz BB 2007, 1732; Lingemann / Müller Die Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf die Arbeitsvertragsgestaltung, BB 2007, 2006; Oberwetter, Ein Jahr AGG - erste Erfahrungen mit der Rechtsprechung, BB 2007, 1847; Ueckert, Kein Mitbestimmungsrecht bei der Einrichtung einer Beschwerdestelle gemäß § 13 AGG, BB 2007, 779; Schlachter, Das Arbeitsrecht im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, ZESAR 2006, 391).
  • LAG Saarland, 06.06.2007 - 2 TaBV 2/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Einigungsstelle über die Errichtung der

    Diese Arbeitsgerichte (Arbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 20. Februar 2007, 9 BV 3/07, abrufbar bei juris; Arbeitsgericht Frankfurt, Beschluss vom 14. März 2007, 17 BV 115/07; Arbeitsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 22. März 2007, 8 BV 2/07; Arbeitsgericht Siegburg, Beschluss vom 5. April 2007, 1 BV 58/07; Arbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 18. April 2007, 12 BV 46/07) verneinen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Absatz 1 Nummer 1 BetrVG in Bezug auf die Einrichtung der Beschwerdestelle nach § 13 Absatz 1 AGG - insbesondere unter Hinweis auf den Vorrang einer vorhandenen gesetzlichen Regelung (§ 87 Absatz 1 Satz 1 BetrVG) - und sind darüber hinaus der Auffassung, es sei offensichtlich im Sinne von § 98 Absatz 1 Satz 2 ArbGG, dass ein solches Mitbestimmungsrecht nicht bestehe.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht