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   OLG München, 25.06.2014 - 7 U 961/14   

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https://dejure.org/2014,27279
OLG München, 25.06.2014 - 7 U 961/14 (https://dejure.org/2014,27279)
OLG München, Entscheidung vom 25.06.2014 - 7 U 961/14 (https://dejure.org/2014,27279)
OLG München, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - 7 U 961/14 (https://dejure.org/2014,27279)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche eines GmbH-Gesellschafters nach Inanspruchnahme aus einer für die GmbH eingegangenen Bürgschaft im Konkurs der Gesellschaft; Beginn der Verjährung von Regressansprüchen

  • rechtsportal.de

    Ansprüche eines GmbH-Gesellschafters nach Inanspruchnahme aus einer für die GmbH eingegangenen Bürgschaft im Konkurs der Gesellschaft

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auswirkungen einer Unterbilanz auf Entstehung und Fälligkeit einer Forderung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verjährung eigenkapitalersetzender Forderungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auswirkungen einer Unterbilanz auf Entstehung und Fälligkeit einer Forderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 2433
  • BB 2014, 2639
  • NZG 2014, 1260
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.07.2008 - XI ZR 230/07

    Fälligkeit der Forderung aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG München, 25.06.2014 - 7 U 961/14
    Dies gilt auch für die Berechnung einer Verjährungsfrist auf Grundlage der Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 6 Abs. 4 EGBGB (vgl. BGH ZIP 2008, 1762).

    Dies setzt grundsätzlich Fälligkeit des Anspruchs voraus, da erst von diesem Zeitpunkt an (§ 271 Abs. 2 1. HS BGB) der Gläubiger mit Erfolg die Leistung fordern und gegebenenfalls den Ablauf der Verjährungsfrist durch Klageerhebung unterbinden kann (vgl. BGH st. Rspr. z.B. ZIP 2008, 1762 m.w.N.).

  • BGH, 25.01.2012 - XII ZB 461/11

    Betreuervergütung: Verjährungsfrist für den auf die Staatskasse übergangenen

    Auszug aus OLG München, 25.06.2014 - 7 U 961/14
    Nach Beschluss des BGH vom 07.03.2011 (NJW-RR 2012, 579; Palandt, BGB, 73. Auflage, § 205 Rdnr. 3) ist eine analoge Anwendung der Norm auf gesetzliche Leistungsverweigerungsrechte nicht möglich.
  • BGH, 15.11.2011 - II ZR 6/11

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für eine Nichtzulassungsbeschwerde im

    Auszug aus OLG München, 25.06.2014 - 7 U 961/14
    e) Dies gilt auch bezüglich einer von der Klägerin angesprochenen Stundung unter Verweis auf die Entscheidung des BGH vom 15.11.2011 (Az: II ZR 6/11).
  • BGH, 29.01.2008 - XI ZR 160/07

    Sicherungswirkung der Bürgschaft eines Bauträgers; Fälligkeit der Forderung aus

    Auszug aus OLG München, 25.06.2014 - 7 U 961/14
    Dabei ist im Grundsatz festzuhalten, dass der Anspruch aus § 774 BGB entsteht und fällig wird wie die Hauptforderung, d.h. der Darlehensrückzahlungsanspruch der Bank gegen die Darlehensnehmerin (Palandt, BGB, 73. Auflage, § 199 Rdnr. 3; BGH NJW 2008, 1729).
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG München, 25.06.2014 - 7 U 961/14
    Der Gesetzgeber hat die Einführung der kurzen Regelverjährungsfrist von drei Jahren deshalb als unbedenklich angesehen, weil die Verkürzung der Frist durch den nach dem subjektiven System des § 199 BGB hinausgeschobenen Fristbeginn kompensiert wird und die Höchstfristen die Gefahr der Verjährung von unbekannten Ansprüchen auf ein hinnehmbares Maß reduzieren (BT-Drucks. 14/6040 S. 108; BGH, Urteil vom 23. Januar 2007 - XI ZR 44/06, BGHZ 171, 1 Rn. 29).
  • BGH, 06.03.2001 - VI ZR 30/00

    Kenntnis von der Person des Schädigers

    Auszug aus OLG München, 25.06.2014 - 7 U 961/14
    Ausreichend ist, dass der Gläubiger aufgrund der ihm bekannten oder erkennbaren Tatsachen eine hinreichend aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose Klage - zumindest eine Feststellungsklage - erheben kann (st. Rspr., vgl. z.B. BGH NJW 2001, 1721; Palandt, BGB a.a.O. Rdnr. 28).
  • BGH, 15.02.1996 - IX ZR 245/94

    Sicherungszweck der Bürgschaft für ein Gesellschafterdarlehen

    Auszug aus OLG München, 25.06.2014 - 7 U 961/14
    Hierfür spricht auch die vom Landgericht zitierte Entscheidung des BGH vom 15.02.1996 (NJW 1996, 1341, vgl. Roth/Altmeppen GmbHG 7. Auflage, § 32 a a.F. Rdnr. 90), wonach der Rückzahlungsanspruch auch bei eigenkapitalersetzendem Charakter eines Darlehens in seinem Bestand nicht berührt wird, er lediglich seine Durchsetzbarkeit verliert und der Zinslauf hierdurch jedoch nicht gehindert wird.
  • BGH, 05.03.2014 - IV ZR 102/13

    Feststellungsinteresse bei fehlender Relevanz der Feststellungsfrage für einen

    Auszug aus OLG München, 25.06.2014 - 7 U 961/14
    Gegenstand der Feststellungsklage kann nur das Bestehen oder Nichtbestehen eines gegenwärtigen Rechtsverhältnisses sein (st. Rspr., vgl. BGH vom 05.03.2014, IV ZR 102/13).
  • OLG München, 24.07.2015 - 10 U 4220/14

    Keine Beendigung der Verjährungshemmung durch Teilzahlung des

    Zwar entstehen Ansprüche erst mit Fälligkeit, also wenn sie erstmals vom Gläubiger geltend gemacht und mit einer Klage durchgesetzt werden können (OLG München BB 2014, 2639 [Rz. 31]), jedoch tritt in Fällen des Schadensersatzes wegen Beschädigung einer Sache (Wiederherstellung, § BGB § 249 BGB § 249 Absatz I BGB, oder der zur Herstellung erforderliche Geldbetrag, § BGB § 249 BGB § 249 Absatz II 1 BGB) die Fälligkeit in der Regel sofort im Zeitpunkt der Rechtsgutsverletzung ein (BGH NJW 2009, 910).
  • AG Delmenhorst, 25.01.2016 - 41 C 1001/15

    Gebrauchtwagenkaufvertrag - Rücktritt und Verjährung von Schadensersatzansprüchen

    Dieser Zeitpunkt ist zwar grundsätzlich gleichzusetzen mit dem der Fälligkeit (BGH BeckRS 2014, 18230; MDR 2010, 319 f), jedoch handelt es sich nicht um einen völligen Gleichlauf zwischen Entstehung des Anspruchs i.S.d § 199 BGB und der Fälligkeit.
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