Rechtsprechung
BFH, 30.10.1984 - VII S 10/84 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,5104) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung der Verfügung über eine Zwangsgeldfestsetzung ohne einer vorherigen Ablehnung des Aussetzungsantrages durch die Finanzbehörde - Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Erläuterung und Ergänzung des ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1986, 701
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 02.02.1982 - VII R 62/81
Lohnsteuerhilfeverein - Verbotene wirtschaftliche Tätigkeit - Kreditvermittlung - …
Auszug aus BFH, 30.10.1984 - VII S 10/84
Danach sollte durch Einführung einer Gründungskontrolle und einer Aufsicht der Finanzverwaltung über die Vorstände und die die Lohnsteuerberatung ausübenden Personen sowie durch sonstige geeignete Bestimmungen dem Mißbrauch der Satzungsfreiheit zur Schaffung wirtschaftlicher Pfründe für Einzelpersonen vorgebeugt werden (BTDrucks 7/2852 S. 30; vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 2. Februar 1982 VII R 82/81, BFHE 135, 136, BStBl II 1982, 360). - BFH, 27.07.1982 - VII R 21/82
Hilfeleistung in Lohnsteuersachen - Lohnsteuerhilfeverein - …
Auszug aus BFH, 30.10.1984 - VII S 10/84
Aus diesem Gesetzesaufbau kann hergeleitet werden, daß die im Vierten Unterabschnitt geregelten Funktionen der OFD als Aufsichtsbehörde (§ 27 Abs. 1 StBerG) sich nicht nur auf die in § 26 StBerG aufgeführten Pflichten der Vereine bei der Hilfeleistung in Lohnsteuersachen, sondern grundsätzlich auf deren gesamten im Dritten Unterabschnitt geregelten Pflichtenkreis beziehen und daß sie sich darüber hinaus auf die Einhaltung sämtlicher Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine erstrecken, wobei der Wahrung deren gesetzlichen Zwecks als Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern besondere Bedeutung zukommt (vgl. hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 27. Juli 1982 VII R 21/82, BFHE 136, 438, BStBl II 1982, 785, und Mittelsteiner/Gehre, Steuerberatungsgesetz, 2. Aufl., § 27 Anm. 1, wonach sich die Aufsicht darauf erstreckt, daß die Lohnsteuerhilfevereine ihre Pflichten "insbesondere" nach § 26 erfüllen).
- BFH, 23.03.1999 - VII R 19/98
Satzung eines Lohnsteuerhilfevereins
Einem Mißbrauch der Satzungsfreiheit, durch den der Lohnsteuerhilfeverein zur Schaffung wirtschaftlicher Pfründe für Einzelpersonen benutzt wird, wollte der Gesetzgeber insbesondere durch Einführung einer Gründungskontrolle und einer Aufsicht der Finanzverwaltung über die Vorstände und die die Lohnsteuerberatung ausübenden Personen sowie durch die insbesondere in den §§ 14, 22 und 26 StBerG enthaltenen Bestimmungen begegnen (vgl. BTDrucks 7/2852 S. 30 sowie das Urteil des Senats vom 2. Februar 1982 VII R 82/81, BFHE 135, 136, BStBl II 1982, 360, und dessen Beschluß vom 30. Oktober 1984 VII S 10/84, BFH/NV 1986, 701). - FG Schleswig-Holstein, 30.09.2009 - 2 K 1/09
Rücknahme der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein bei entgeltlichen Erwerb …
Einem Missbrauch der Satzungsfreiheit, durch den der Lohnsteuerhilfeverein zur Schaffung wirtschaftlicher Pfründe für Einzelpersonen benutzt wird, wollte der Gesetzgeber insbesondere durch Einführung einer Gründungskontrolle und einer Aufsicht der Finanzverwaltung über die Vorstände und die die Lohnsteuerberatung ausübenden Personen sowie durch die insbesondere in den §§ 14, 22 und 26 StBerG enthaltenen Bestimmungen begegnen (vgl. BTDrucks 7/2852 S. 30; BFH-Entscheidungen vom 2. Februar 1982 VII R 62/81, BStBl II 1982, 360 und vom 30. Oktober 1984 VII S 10/84, BFH/NV 1986, 701). - BFH, 14.06.1988 - VII R 143/84
Lohnsteuerhilfeverein - Aufsicht - Oberfinanzdirektion - Verfassungsmäßigkeit
Wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. Beschluß vom 30. Oktober 1984 VII S 10/84, BFH/NV 1986, 701), erstreckt sich die Aufsicht auf den gesamten Pflichtenkreis des Lohnsteuerhilfevereins nach den §§ 21 bis 26 StBerG und umfaßt auch die Befugnis zur Überwachung der Einhaltung aller weiteren Vorschriften für Lohnsteuerhilfevereine. - FG Rheinland-Pfalz, 14.08.2001 - 2 K 2671/00
Anordnung einer Aufsichtsprüfung bei einem Lohnsteuerhilfeverein
Insoweit kann daher kein Zweifel an der Befugnis des Beklagten zur Prüfung des Klägers und zur Anordnung der Prüfung bestehen (vgl. auch BFH VII R 143/84; BFH-Beschluß vom 30. Oktober 1984 VII S 10/84, BFH/NV 1986, 701).