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   BFH, 02.12.1992 - X B 65/92   

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https://dejure.org/1992,5296
BFH, 02.12.1992 - X B 65/92 (https://dejure.org/1992,5296)
BFH, Entscheidung vom 02.12.1992 - X B 65/92 (https://dejure.org/1992,5296)
BFH, Entscheidung vom 02. Dezember 1992 - X B 65/92 (https://dejure.org/1992,5296)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gesuche auf Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit - Rechtsmißbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuches

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 608
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus BFH, 02.12.1992 - X B 65/92
    Unzutreffende Rechtsauffassungen und Verfahrensfehler können die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit in der Regel nicht begründen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, 148, BStBl II 1985, 555, und in BFH/NV 1991, 755, m.w.N.).

    Ein ausschließlich auf eine beanstandete vorausgegangene Entscheidung gestütztes Ablehnungsgesuch ist deshalb dann als rechtsmißbräuchlich anzusehen, wenn sich aus den Einzelheiten der Begründung und insbesondere aus der Art und Weise der Begründung keine Anhaltspunkte ergeben, die bei dem Prozeßbeteiligten von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger, objektiver Betrachtung die Befürchtung rechtfertigt, der Richter werde voreingenommen entscheiden (vgl. BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, m.w.N.).

    Ein Ablehnungsgesuch kann nicht allein darauf gestützt werden, daß der Richter zu einer fehlerhaften Entscheidung gelangt ist (z.B. BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555).

  • BFH, 20.11.1990 - VII B 32/90

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 02.12.1992 - X B 65/92
    Ein solcher Ausnahmefall kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Ablehnungsgrund gerade in der Mitwirkung an einer Kollegialentscheidung besteht (vgl. z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. November 1990 VII B 32/90, BFH/NV 1991, 755, m.w.N.).

    Unzutreffende Rechtsauffassungen und Verfahrensfehler können die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit in der Regel nicht begründen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, 148, BStBl II 1985, 555, und in BFH/NV 1991, 755, m.w.N.).

    Denn nach ständiger Rechtsprechung darf über einen mißbräuchlichen Befangenheitsantrag auch der abgelehnte Richter entscheiden (vgl. z.B. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22.Februar 1960 2 BvR 36/60, BVerfGE 11, 1, 3 [BVerfG 22.02.1960 - 2 BvR 36/60]; BFH-Beschlüsse vom 17. Juli 1974 VIII B 29/74, BFHE 112, 457, BStBl II 1974, 638, und in BFH/NV 1991, 755, m.w.N.).

  • BFH, 21.01.1981 - II R 91/79

    Nichteinhaltung der Ladungsfrist - Versagung rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus BFH, 02.12.1992 - X B 65/92
    Sie können weiter bei der anschließenden Erörterung der Streitsache durch Tatsachenvortrag und Rechtsausführungen (vgl. § 93 Abs. 1 FGO) sicherstellen, daß sämtliche ihnen wichtigen Gesichtspunkte vom Gericht gewürdigt werden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21. Januar 1981 II R 91/79, BFHE 132, 394, BStBl II 1982, 401, m.w.N.).

    Die vom Gesetz vorgesehene Zeitspanne soll es den Beteiligten nicht nur ermöglichen, die Anwesenheit bei der mündlichen Verhandlung sicherzustellen; sie soll außerdem gewährleisten, daß sich die Beteiligten auf den Termin vorbereiten können, damit sie imstande sind, sich in der Verhandlung zur Wahrung ihrer Belange angemessen zu äußern (BFH-Urteil in BFHE 132, 394, BStBl II 1981, 401).

  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus BFH, 02.12.1992 - X B 65/92
    Denn nach ständiger Rechtsprechung darf über einen mißbräuchlichen Befangenheitsantrag auch der abgelehnte Richter entscheiden (vgl. z.B. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22.Februar 1960 2 BvR 36/60, BVerfGE 11, 1, 3 [BVerfG 22.02.1960 - 2 BvR 36/60]; BFH-Beschlüsse vom 17. Juli 1974 VIII B 29/74, BFHE 112, 457, BStBl II 1974, 638, und in BFH/NV 1991, 755, m.w.N.).
  • BFH, 17.07.1974 - VIII B 29/74

    Mißbräuchliche Ablehnung - Entscheidung des Senates - Besetzung - Abgelehnter

    Auszug aus BFH, 02.12.1992 - X B 65/92
    Denn nach ständiger Rechtsprechung darf über einen mißbräuchlichen Befangenheitsantrag auch der abgelehnte Richter entscheiden (vgl. z.B. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22.Februar 1960 2 BvR 36/60, BVerfGE 11, 1, 3 [BVerfG 22.02.1960 - 2 BvR 36/60]; BFH-Beschlüsse vom 17. Juli 1974 VIII B 29/74, BFHE 112, 457, BStBl II 1974, 638, und in BFH/NV 1991, 755, m.w.N.).
  • BFH, 09.02.1982 - VIII B 132/81

    Anspruch auf Vergütung der Körperschaftsteuer - Einstweilige Anordnung -

    Auszug aus BFH, 02.12.1992 - X B 65/92
    Sie können weiter bei der anschließenden Erörterung der Streitsache durch Tatsachenvortrag und Rechtsausführungen (vgl. § 93 Abs. 1 FGO) sicherstellen, daß sämtliche ihnen wichtigen Gesichtspunkte vom Gericht gewürdigt werden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21. Januar 1981 II R 91/79, BFHE 132, 394, BStBl II 1982, 401, m.w.N.).
  • BFH, 29.10.1986 - I R 2/83

    Verfahren - Zustellung - Datumsvermerk - Klagefrist

    Auszug aus BFH, 02.12.1992 - X B 65/92
    Selbst wenn es der Postbedienstete unterlassen hätte, den Tag der Zustellung auf der Sendung zu vermerken (vgl. § 53 FGO i.V.m. § 195 Abs. 2 Satz 2 ZPO) oder ein falsches Datum als Tag der Zustellung auf der Sendung vermerkt worden wäre, und deshalb ein Zustellungsmangel vorläge (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 29. Oktober 1986 I R 2/83, BFHE 148, 404, BStBl II 1987, 223), ist nicht erkennbar, weshalb die Ablehnung des Antrags auf Terminsaufhebung bzw. Vertagung aus der Sicht des Klägers bei vernünftiger und objektiver Betrachtung die Besorgnis der Befangenheit hätte rechtfertigen können.
  • BFH, 24.07.1990 - X B 115/89

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 02.12.1992 - X B 65/92
    Mit der Beschwerde gegen den einen Befangenheitsantrag ablehnenden Beschluß des FG können keine neuen Ablehnungsgründe geltend gemacht werden (vgl. BFH-Beschluß vom 24. Juli 1990 X B 115/89, BFH/NV 1991, 253).
  • BFH, 02.12.1992 - X B 66/92

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 02.12.1992 - X B 65/92
    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf den Beschluß X B 66/92, vom heutigen Tag (zur Veröffentlichung in BFH/NV vorgesehen).
  • BFH, 29.09.2011 - IV B 122/09

    Ladungsfrist - Terminsverlegung - Krankmeldung eines Steuerberaters -

    Zwar kann ein Beteiligter, der wegen der Kürze der Ladungsfrist weder zur mündlichen Verhandlung erscheinen noch eine Terminsverlegung beantragen kann, die in der Sache ergangene Entscheidung mit der Begründung anfechten, sein Anspruch auf rechtliches Gehör sei verletzt, weil die Voraussetzungen für eine Abkürzung der Ladungsfrist (§ 91 Abs. 1 Satz 2 FGO) nicht vorgelegen hätten (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Dezember 2007 XI B 160/06, juris, m.w.N.), denn die Einhaltung der Ladungsfrist soll nicht nur die Anwesenheit in der mündlichen Verhandlung sicherstellen, sondern auch gewährleisten, dass sich die Beteiligten auf den Termin vorbereiten und in der mündlichen Verhandlung zur Wahrung ihrer Rechte angemessen äußern können (BFH-Beschluss vom 2. Dezember 1992 X B 65/92, BFH/NV 1993, 608).
  • BFH, 30.07.2001 - VII B 78/01

    Abkürzung der Ladungsfrist zur mündlichen Verhandlung

    Die vom Gesetz vorgegebene Zeitspanne von mindestens zwei Wochen zwischen dem Tag der Zustellung der Ladung und dem Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem FG (§ 91 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 155 FGO i.V.m. § 217 der Zivilprozeßordnung --ZPO--) soll es den Beteiligten nicht nur ermöglichen, die Anwesenheit bei der mündlichen Verhandlung sicherzustellen; sie soll außerdem gewährleisten, dass sich die Beteiligten auf den Termin vorbereiten können, damit sie imstande sind, sich in der mündlichen Verhandlung zur Wahrung ihrer Rechte angemessen zu äußern (Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 2. Dezember 1992 X B 65/92, BFH/NV 1993, 608).
  • BFH, 13.12.2007 - XI B 160/06

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Abkürzung der Ladungsfrist möglich

    Die vom Gesetz vorgegebene Zeitspanne von mindestens zwei Wochen zwischen dem Tag der Zustellung der Ladung und dem Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht --FG-- (§ 91 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 155 FGO i.V.m. § 217 der Zivilprozessordnung --ZPO--) soll es den Beteiligten nicht nur ermöglichen, die Anwesenheit bei der mündlichen Verhandlung sicherzustellen; sie soll außerdem gewährleisten, dass sich die Beteiligten auf den Termin vorbereiten können, damit sie imstande sind, sich in der mündlichen Verhandlung zur Wahrung ihrer Rechte angemessen zu äußern (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Dezember 1992 X B 65/92, BFH/NV 1993, 608).
  • BFH, 08.06.2005 - X B 54/04

    PZU; Beweiskraft

    Sie soll u.a. sicherstellen, dass die Beteiligten im Regelfall eine Zeitspanne von mindestens zwei Wochen zwischen dem Tag der Zustellung der Ladung und dem Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem FG (§ 91 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 155 FGO i.V.m. § 217 der Zivilprozessordnung --ZPO--) für die Vorbereitung auf den Termin zur Verfügung haben, damit sie imstande sind, sich in der mündlichen Verhandlung zur Wahrung ihrer Rechte angemessen zu äußern (BFH-Beschluss vom 2. Dezember 1992 X B 65/92, BFH/NV 1993, 608).
  • BFH, 18.02.2003 - X B 111/02

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Die vom Gesetz vorgegebene Zeitspanne von mindestens zwei Wochen zwischen dem Tag der Zustellung der Ladung und dem Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem FG (§ 91 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 155 FGO i.V.m. § 217 der Zivilprozeßordnung --ZPO--) soll es den Beteiligten nicht nur ermöglichen, die Anwesenheit bei der mündlichen Verhandlung sicherzustellen; sie soll außerdem gewährleisten, dass sich die Beteiligten auf den Termin vorbereiten können, damit sie imstande sind, sich in der mündlichen Verhandlung zur Wahrung ihrer Rechte angemessen zu äußern (BFH-Beschluss vom 2. Dezember 1992 X B 65/92, BFH/NV 1993, 608).
  • BFH, 14.01.2000 - V B 67/99

    Richterablehnung; Befangenheit

    Das Ablehnungsverfahren dient jedoch nicht dazu, die vom Gesetz in § 128 Abs. 4 Satz 1 FGO für unzulässig erklärte rechtliche Überprüfung in Kostensachen in einem Beschwerdeverfahren durch Anbringung eines Ablehnungsgesuches und die gegen dessen Ablehnung eröffnete Beschwerde durchzusetzen (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Dezember 1992 X B 65/92, BFH/NV 1993, 608).
  • BFH, 09.12.1998 - X B 74/98

    Richterablehnung

    Das Ablehnungsverfahren dient jedoch nicht dazu, die vom Gesetz in § 128 Abs. 4 Satz 1 FGO für unzulässig erklärte rechtliche Überprüfung einer Kostenentscheidung in einem Beschwerdeverfahren durch Anbringung eines Ablehnungsgesuches und die gegen dessen Ablehnung eröffnete Beschwerde durchzusetzen (z.B. BFH-Beschluß vom 2. Dezember 1992 X B 65/92, BFH/NV 1993, 608).
  • FG München, 18.01.2010 - 14 K 2582/08

    Festsetzungsfrist - Befangenheitsantrag

    Unzutreffende Rechtsauffassungen und Verfahrensfehler können die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit grundsätzlich nicht begründen (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Dezember 1992 X B 65/92, BFH/NV 1993, 609).
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