Rechtsprechung
BFH, 23.11.1993 - V B 102/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1994, 643
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 27.04.1971 - II 59/65
Kündigung des Vollmachtvertrags - Beteiligter - Prozeßbevollmächtigter - Anzeige …
Auszug aus BFH, 23.11.1993 - V B 102/93
Denn die Kündigung des Vollmachtvertrags erlangt dem Gericht gegenüber erst durch die Anzeige des Erlöschens der Vollmacht rechtliche Wirksamkeit (vgl. § 155 FGO, § 87 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung - ZPO - § 80 Abs. 1 Satz 4 der Abgabenordnung - AO 1977 - § 170 BGB; Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. April 1971 II 59/65, BFHE 101, 469, BStBl II 1971, 403;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 62 Rz. 45 m.w.N.). - BFH, 07.03.1990 - IX B 256/89
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision
Auszug aus BFH, 23.11.1993 - V B 102/93
Der erkennende Senat ist davon überzeugt, daß der Kläger durch sein - mit der Nichtzulassungsbeschwerde geschildertes - Verhalten in der mündlichen Verhandlung nicht in der für eine Prozeßhandlung erforderlichen eindeutigen und bestimmten Weise (vgl. zum Widerruf einer Prozeßvollmacht den BFH-Beschluß vom 7. März 1990 IX B 256/89, BFH/NV 1990, 788) zum Ausdruck gebracht hat, daß er den Vollmachtsvertrag gekündigt hat und die Vollmacht damit erloschen war.
- BFH, 21.03.2002 - VII R 7/01
Verschulden des Prozessbevollmächtigten nach Kündigung der Prozessvollmacht im …
Denn die Kündigung des Vollmachtsvertrags erlangt dem Gericht gegenüber erst durch die Anzeige des Erlöschens der Vollmacht rechtliche Wirksamkeit (vgl. § 155 FGO, § 87 Abs. 1 ZPO; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. November 1993 V B 102/93, BFH/NV 1994, 643).Das FG hat zwar unter Berufung auf die Entscheidungen des BFH in BFH/NV 1994, 643 und vom 15. Januar 1990 X B 95/89 (…BFH/NV 1991, 74) ausgeführt, dass die Kündigung des Mandatsverhältnisses durch die Klägerin gegenüber ihrem ehemaligen Prozessbevollmächtigten als interner Vorgang für die Frage, ob ihr dessen Verschulden zuzurechnen sei, unbeachtlich sei.
- FG Berlin, 11.11.1999 - 8 K 8761/97 Ein Verschulden der ehemaligen Prozeßbevollmächtigten der Klägerin wäre insoweit entscheidungserheblich, weil im Zeitpunkt der Fristversäumnis (4. Mai 1998) das Vertretungsverhältnis zwar im Innenverhältnis bereits beendet war (21. April 1998), die Kündigung des Vollmachtvertrags dem Gericht gegenüber aber gem. § 155 FGO , § 87 Abs. 1 - ZPO -;; § 80 Abs. 1 Satz 4 Abgabenordnung 1977 - AO -;; § 170 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - erst durch die Anzeige des Erlöschens der Vollmacht bei Gericht rechtliche Wirksamkeit erlangt hat (vgl. hierzu: BFH-Beschluß vom 23. November 1993, V B 102/93 , BFH/NV 1994, 643 m.w.N.).
Das gilt auch dann, wenn die Vollmacht im Außenverhältnis noch weiter wirkt, weil das Ende des Vertretungsverhältnisses dem Gericht nicht zur Kenntnis gegeben worden ist (vgl. hierzu: BFH-Beschluß vom 23. November 1993, a.a.O.).
- BFH, 31.01.2002 - V S 2/01
Beschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden des …
Der erkennende V. Senat hat diese Frage in seinem Beschluss vom 23. November 1993 V B 102/93 (BFH/NV 1994, 643) --ohne besondere Problematisierung-- bejaht. - FG Brandenburg, 30.08.2000 - 2 K 779/97
Wiederholende Verfügung; Wirksamkeit der Bekanntgabe bei Rücksendung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Hamburg, 17.04.2000 - IV 480/98
Vorlage der Prozeßvollmacht; Verschulden des
Denn die Kündigung des Vollmachtvertrags erlangt dem Gericht gegenüber erst durch die Anzeige des Erlöschens der Vollmacht rechtliche Wirksamkeit (vgl. § 155 FGO , § 87 Abs. 1 ZPO ; § 80 Abs. 1 Satz 4 AO ; § 170 BGB ; BFH, Beschl. v. 23.11.1993 V B 102/93, BFH/NV 1993 S. 643; Beschl. v. 27.4.1971 II 59/65, BStBl II 1971 S. 403).
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BFH, 15.11.1993 - X B 29/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Papierfundstellen
- BFH/NV 1994, 643
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 07.09.1993 - X B 14/93
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Entscheidungen über die Aussetzung des …
Auszug aus BFH, 15.11.1993 - X B 29/93
Anmerkung: Sieh Gründe im Beschluß vom 7. September 1993 X B 14/93 (BFH/NV 1994, 253).