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   BFH, 07.09.1993 - VII R 110/92   

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https://dejure.org/1993,4518
BFH, 07.09.1993 - VII R 110/92 (https://dejure.org/1993,4518)
BFH, Entscheidung vom 07.09.1993 - VII R 110/92 (https://dejure.org/1993,4518)
BFH, Entscheidung vom 07. September 1993 - VII R 110/92 (https://dejure.org/1993,4518)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Anlieferungs-Referenzmenge Milch (ARM) - Rücknahme der rechtswidrigen Berechnung der Anlieferungs-Referenzmenge Milch (ARM) nach Ermessen der zuständigen Behörde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 173
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 13.03.1990 - VII R 47/88
    Auszug aus BFH, 07.09.1993 - VII R 110/92
    Bei der Berechnung der ARM handelt es sich um einen Bescheid im Rahmen einer Mengenregelung i.S. von § 8 MOG, der im Falle seiner Rechtswidrigkeit nach § 10 Abs. 1 MOG zurückzunehmen ist (Senatsurteil vom 13. März 1990 VII R 47/88, BFHE 164, 141 [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88]).

    Vielmehr macht er der Behörde die Rücknahme des rechtswidrigen Bescheides im Rahmen des § 48 Abs. 2 und 4 VwVfG zur Pflicht (BFHE 164, 141, 146) [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88].

    Ob die Voraussetzungen des § 48 Abs. 2 VwVfG vorliegen, hängt ebenfalls nicht von einer Ermessensentscheidung der Behörde ab, sondern ist eine Rechtsfrage, deren Beurteilung durch die Behörde gerichtlich voll zu überprüfen ist (BFHE 164, 141, 146 [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88]; vgl. auch BVerwG-Urteile vom 14. August 1986 3 C 9.85 in 451.90 Buchholz Nr. 66 EWG-Recht, und vom 6. Juni 1991 3 C 46.86, BVerwGE 88, 278, 283; Stelkens/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 3. Aufl., § 48 Rz. 95).

    In allen übrigen Fällen dagegen kommt somit regelmäßig nur eine Rücknahme des Bescheides ex nunc in Betracht (vgl. BFHE 164, 141, 147 [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88] m. w. N.); die rückwirkende Rücknahme eines begünstigenden Bescheides ist nur ausnahmsweise gerechtfertigt.

    Diese Abwägung hat auch der Senat in seiner zuvor genannten Entscheidung (BFHE 164, 141, 145) [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88] vorgenommen.

  • BFH, 30.10.1990 - VII R 101/89
    Auszug aus BFH, 07.09.1993 - VII R 110/92
    Rechtsfehlerfrei geht die Vorentscheidung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats davon aus, daß die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides nach § 10 Abs. 1 MOG i. V. m. § 48 Abs. 2 und 4 VwVfG zu beurteilen ist (Senatsurteil vom 30. Oktober 1990 VII R 101/89, BFHE 162, 156).

    Der Senat hat mehrfach entschieden, daß es sich bei der Festsetzung der ARM um einen Verwaltungsakt des HZA handelt (zuletzt in BFHE 162, 156 m.w.N.).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Urteile in BFHE 162, 156 und vom 13. Juli 1993 VII R 92/92, NV) ist die Vorinstanz auch zutreffend davon ausgegangen, daß sich der Vertrauensschutz bei einer in Betracht kommenden Rücknahme des Bescheides über die Höhe der ARM nach § 48 Abs. 2 VwVfG richtet.

  • BFH, 22.04.1986 - VII R 184/85
    Auszug aus BFH, 07.09.1993 - VII R 110/92
    Ein selbständiges Tätigwerden des HZA, das sich zur Erfüllung seiner Aufgaben nur des Käufers -- gleichsam als seines Beauftragten -- bedient (Senatsurteil vom 22. April 1986 VII R 184/85, BFHE 146, 302, 305), ohne daß diesem dadurch die Bedeutung einer instanziellen Zuständigkeit eingeräumt wäre, wird dadurch nicht ausgeschlossen (vgl. Senatsurteile vom 13. Juli 1993 VII R 92/92, BFH/NV 1994, 137, und vom 31. August 1993 VII R 142/92, BFH/NV 1994, 512).

    Diese Berechnung obliegt nach §§ 2, 4 Abs. 1 i. V. m. § 10 MGV der Bundesfinanzverwaltung, die sich dabei auch des Käufers bedient (Senatsurteil in BFHE 146, 302, 305).

  • BFH, 31.08.1993 - VII R 142/92

    Neufestsetzung einer Milchanlieferungsreferenzmenge (ARM) - Zuständigkeit der

    Auszug aus BFH, 07.09.1993 - VII R 110/92
    Ein selbständiges Tätigwerden des HZA, das sich zur Erfüllung seiner Aufgaben nur des Käufers -- gleichsam als seines Beauftragten -- bedient (Senatsurteil vom 22. April 1986 VII R 184/85, BFHE 146, 302, 305), ohne daß diesem dadurch die Bedeutung einer instanziellen Zuständigkeit eingeräumt wäre, wird dadurch nicht ausgeschlossen (vgl. Senatsurteile vom 13. Juli 1993 VII R 92/92, BFH/NV 1994, 137, und vom 31. August 1993 VII R 142/92, BFH/NV 1994, 512).

    Sie bescheinigt -- wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 31. August 1993 VII R 142/92, BFH/NV 1994, 512 entschieden hat -- vielmehr nur den Übertragungsvorgang und die sich daraus für die Höhe der Referenzmenge möglicherweise ergebenden Folgen, setzt aber voraus, daß für den übergehenden Betrieb eine ARM berechnet worden ist.

  • BFH, 13.07.1993 - VII R 92/92

    Neufestsetzung einer Milchanlieferungsreferenzmenge (ARM) durch das Hauptzollamt

    Auszug aus BFH, 07.09.1993 - VII R 110/92
    Ein selbständiges Tätigwerden des HZA, das sich zur Erfüllung seiner Aufgaben nur des Käufers -- gleichsam als seines Beauftragten -- bedient (Senatsurteil vom 22. April 1986 VII R 184/85, BFHE 146, 302, 305), ohne daß diesem dadurch die Bedeutung einer instanziellen Zuständigkeit eingeräumt wäre, wird dadurch nicht ausgeschlossen (vgl. Senatsurteile vom 13. Juli 1993 VII R 92/92, BFH/NV 1994, 137, und vom 31. August 1993 VII R 142/92, BFH/NV 1994, 512).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Urteile in BFHE 162, 156 und vom 13. Juli 1993 VII R 92/92, NV) ist die Vorinstanz auch zutreffend davon ausgegangen, daß sich der Vertrauensschutz bei einer in Betracht kommenden Rücknahme des Bescheides über die Höhe der ARM nach § 48 Abs. 2 VwVfG richtet.

  • EuGH, 21.09.1983 - 205/82

    Deutsche Milchkontor GmbH

    Auszug aus BFH, 07.09.1993 - VII R 110/92
    Denn der EuGH hat unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den hier einschlägigen § 48 Abs. 2 VwVfG auch entschieden, daß das Gemeinschaftsrecht bei Rückforderung von zu Unrecht gewährten Leistungen nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegensteht, die auf einen Vertrauensschutz oder den Grundsatz des Wegfalls der ungerechtfertigten Bereicherung abstellen, soweit das Interesse der Gemeinschaft voll berücksichtigt wird (Urteil vom 21. September 1983 Rs. 205 bis 215/82, EuGHE 1983, 2633, 2666).
  • BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85

    Magermilch

    Auszug aus BFH, 07.09.1993 - VII R 110/92
    Ob die Voraussetzungen des § 48 Abs. 2 VwVfG vorliegen, hängt ebenfalls nicht von einer Ermessensentscheidung der Behörde ab, sondern ist eine Rechtsfrage, deren Beurteilung durch die Behörde gerichtlich voll zu überprüfen ist (BFHE 164, 141, 146 [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88]; vgl. auch BVerwG-Urteile vom 14. August 1986 3 C 9.85 in 451.90 Buchholz Nr. 66 EWG-Recht, und vom 6. Juni 1991 3 C 46.86, BVerwGE 88, 278, 283; Stelkens/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 3. Aufl., § 48 Rz. 95).
  • EuGH, 20.09.1990 - C-5/89

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BFH, 07.09.1993 - VII R 110/92
    Das nationale Gericht hat diese Umstände im Einzelfall zu würdigen (vgl. EuGH-Urteil vom 20. September 1990 Rs. C-5/89, EuGHE 1990, I-3453, 3457).
  • BVerwG, 06.06.1991 - 3 C 46.86

    Innere und Äußere Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes - Bestandskraft einer vor

    Auszug aus BFH, 07.09.1993 - VII R 110/92
    Ob die Voraussetzungen des § 48 Abs. 2 VwVfG vorliegen, hängt ebenfalls nicht von einer Ermessensentscheidung der Behörde ab, sondern ist eine Rechtsfrage, deren Beurteilung durch die Behörde gerichtlich voll zu überprüfen ist (BFHE 164, 141, 146 [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88]; vgl. auch BVerwG-Urteile vom 14. August 1986 3 C 9.85 in 451.90 Buchholz Nr. 66 EWG-Recht, und vom 6. Juni 1991 3 C 46.86, BVerwGE 88, 278, 283; Stelkens/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 3. Aufl., § 48 Rz. 95).
  • EuGH, 26.04.1988 - 316/86

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Krücken

    Auszug aus BFH, 07.09.1993 - VII R 110/92
    Die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften -- EuGH -- vom 26. April 1988 Rs. 316/86 (EuGHE 1988, 2213, 2239 f.; vgl. auch EuGH- Urteil vom 6. Mai 1982 Rsn. 146, 192 und 193/81, EuGHE 1982, 1503) steht dem nicht grundsätzlich entgegen.
  • EuGH, 06.05.1982 - 146/81

    BayWa / Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

  • BVerwG, 17.02.1993 - 11 C 47.92

    Verwaltungsverfahren - Verwaltungsakt - Rücknahme - Investitionszulage -

  • BFH, 28.04.1987 - IX R 9/83

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Ausgaben zur Förderung der als

  • BFH, 21.10.1999 - VII B 133/99

    Rücknahme einer Milchreferenzmenge; Vertrauensschutz

    Das Urteil des FG weiche von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. September 1993 VII R 110/92 (BFH/NV 1995, 173) ab, in dem der BFH die rückwirkende Rücknahme eines begünstigenden Bescheides nur ausnahmsweise für gerechtfertigt erklärt habe.

    Diesen Rechtssatz habe der BFH in seinen Urteilen in BFH/NV 1995, 173 und vom 14. Dezember 1993 VII R 113/92 (BFH/NV 1994, 748) bestätigt.

    Die Abweichung des Urteils des FG von dem Urteil des BFH in BFH/NV 1995, 173 ist schon nicht ausreichend bezeichnet (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO).

    Aus den von der Beschwerde angeführten Entscheidungen in BFH/NV 1994, 512, BFH/NV 1994, 748 und BFH/NV 1995, 173 ergeben sich keine Rechtssätze, die insofern die Richtigkeit seiner rechtlichen Beurteilung, daß die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 VwVfG vom HZA eingehalten worden ist, in Frage stellen könnten.

  • FG Sachsen, 17.01.2013 - 7 K 1561/08

    Rückwirkende Einziehung der vorläufigen Anlieferungsmenge für Milch wegen

    Bei der Berechnung der vARM durch den Käufer (hier: Neuberechnung der vARM vom 03.02.1999 durch die EZG) gemäß § 10 Abs. 1 und 2 MGV handelt es sich um einen begünstigenden Bescheid im Rahmen einer Mengenregelung i.S. von § 8 MOG , der im Falle seiner Rechtswidrigkeit nach § 10 Abs. 1 MOG zurückzunehmen ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 13.03.1990 VII R 47/88, BFHE 164, 141; vom 07.09.1993 VII R 110/92, BFH/NV 1995, 173).

    Unabhängig von der Streitfrage, ob die Festsetzung der ARM durch das HZA oder durch den Käufer als beliehenen Unternehmer erfolgt (vgl. Rechtsprechungsübersicht bei Busse, ZFZ 2009, 235f.), ist jedenfalls das HZA für die Rücknahme der fehlerhaften ARM aufgrund seiner allgemeinen Zuständigkeit zur Durchführung der Verordnung nach § 2 MGV zuständig (BFH-Urteil vom 13.07.1993 VII R 92/92, BFH/NV 1994, 137; vom 07.09.1993 VII R 110/92, BFH/NV 1995, 173).

  • BFH, 05.03.1998 - IV R 8/95

    Verlustklausel nach § 55 Abs. 6 EStG bei Milchreferenzmengen

    Doch sah § 7 der Verordnung auch Übertragungsmöglichkeiten vor; zudem konnte das Anlieferungsrecht auch dem Pächter eines landwirtschaftlichen Betriebes zustehen (BFH-Urteile vom 12. März 1991 VII R 116/88, BFH/NV 1992, 141; vom 7. September 1993 VII R 110/92, BFH/NV 1995, 173; in BFHE 174, 268, BStBl II 1994, 538).
  • BFH, 05.03.1998 - IV R 23/96

    Verlustklausel nach § 55 Abs. 6 EStG bei Milchreferenzmengen

    Doch sah § 7 MGV auch Übertragungsmöglichkeiten vor; zudem konnte das Anlieferungsrecht auch dem Pächter eines landwirtschaftlichen Betriebes zustehen (BFH-Urteile vom 12. März 1991 VII R 116/88, BFH/NV 1992, 141; vom 7. September 1993 VII R 110/92, BFH/NV 1995, 173; in BFHE 174, 268, BStBl II 1994, 538).
  • VG Düsseldorf, 22.02.2006 - 20 K 6661/04

    Übergang einer Milchreferenzmenge; Ausstellung von Bescheinigungen nach der

    Ist demnach die im Bescheid vom 4. September 2000 getroffene Feststellung rechtswidrig und der Beklagte gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 MOG an sich zur Rücknahme verpflichtet - die Vorschrift lässt für eine Ermessensbetätigung keinen Raum, sondern macht der Behörde die Rücknahme des rechtswidrigen Bescheides im Rahmen des § 48 Abs. 2 und 4 VwVfG zur Pflicht -, vgl. BFH, Urteil vom 7. September 1993 - VII R 110/92 - , so kann die Klägerin sich jedoch gegenüber dem Rücknahmebescheid vom 4. Oktober 2004 insoweit mit Erfolg auf Vertrauensschutz berufen, als der Beklagte die zuvor getroffene Feststellung mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen hat.

    In allen übrigen Fällen dagegen kommt somit regelmäßig nur eine Rücknahme des Bescheides ex nunc in Betracht; die rückwirkende Rücknahme eines begünstigenden Bescheides ist nur ausnahmsweise gerechtfertigt, BFH, Urteil vom 7. September 1993 - VII R 110/92 - und Urteil vom 14. Dezember 1993 VII R 113/92 -.

  • BFH, 01.02.2000 - VII B 214/99

    Milcherzeugung; GbR

    Das Urteil verstoße auch gegen andere Entscheidungen des BFH, nach denen die Bescheinigungen nach § 9 Abs. 2 MGV Grundlagenbescheide seien (Hinweis auf die Entscheidungen vom 28. Oktober 1986 VII R 41/86, BFHE 148, 84, ZfZ 1987, 52; vom 31. August 1993 VII R 142/92, BFH/NV 1994, 512, und vom 7. September 1993 VII R 110/92, BFH/NV 1995, 173).
  • BFH, 06.07.2000 - VII B 25/00

    Landwirtschaftlicher Betrieb - Milch-Referenzmenge - Nichtvermarktungsprämie -

    Die vom Kläger gerügte Abweichung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) des angefochtenen Urteils von den Urteilen des BFH vom 31. August 1993 VII R 142/92 (BFH/NV 1994, 512) und vom 7. September 1993 VII R 110/92 (BFH/NV 1995, 173) besteht nicht.
  • BFH, 16.05.2000 - VII B 232/99

    Referenzmenge; Bindungswirkung der Bescheinigung der Landwirtschaftskammer

    Die angebliche Divergenz zu den Urteilen des Senats vom 7. September 1993 VII R 110/92 (BFH/NV 1995, 173) und vom 31. August 1993 VII R 142/92 (BFH/NV 1994, 512) liegt jedenfalls nicht vor.
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