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Rechtsprechung
   BFH, 08.11.1995 - V R 8/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1215
BFH, 08.11.1995 - V R 8/94 (https://dejure.org/1995,1215)
BFH, Entscheidung vom 08.11.1995 - V R 8/94 (https://dejure.org/1995,1215)
BFH, Entscheidung vom 08. November 1995 - V R 8/94 (https://dejure.org/1995,1215)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2, § 15 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Liquidator

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GmbH & Co. KG - Geschäftsführende GmbH als Liquidator der Gesellschaft gegen Sonderentgelt - Liquidator Unternehmer mit Berechtigung zum Vorsteuerabzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 179, 186
  • BB 1996, 522
  • BB 1996, 679
  • DB 1996, 557
  • BStBl II 1996, 176
  • BFH/NV 1996, 86
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.07.1980 - V R 5/72

    Die Führung der Geschäfte und die Vertretung einer KG durch eine GmbH ist keine

    Auszug aus BFH, 08.11.1995 - V R 8/94
    Diese Rechtsansicht wurde im wesentlichen auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Juli 1980 V R 5/72 (BFHE 131, 114, BStBl II 1980, 622) gestützt.

    Das vom FG zur Begründung herangezogene Urteil des BFH in BFHE 131, 114, BStBl II 1980, 622 sei im Streitfall nicht anwendbar, da sie - die Klägerin - die Liquidatorenposition nicht kraft Gesellschafterstellung, sondern durch Beschluß erlangt habe und nicht die einzige Liquidatorin der GmbH & Co. KG gewesen sei.

    Das Senatsurteil in BFHE 131, 114, BStBl II 1980, 622, auf das sich FA und FG gestützt haben, steht der Annahme steuerbarer eigenständiger Liquidatorenleistungen der Klägerin an die GmbH & Co. KG nicht entgegen.

    Der Senat braucht sich mit der Entscheidung in BFHE 131, 114, BStBl II 1980, 622 im Streitfall nicht weiter auseinanderzusetzen.

  • BFH, 07.11.1991 - V R 116/86

    - Unternehmereigenschaft eines GbR-Gesellschafters durch Vermietung an

    Auszug aus BFH, 08.11.1995 - V R 8/94
    Steuerbare entgeltliche Leistungen i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1980 sind gegeben, wenn sie auf konkreten Leistungsbeziehungen der Gesellschafter zur Gesellschaft beruhen und auf den Austausch der Leistungen des Gesellschafters gegen Entgelt gerichtet sind (vgl. Senatsurteile vom 10. Mai 1990 V R 47/86, BFHE 161, 185, BStBl II 1990, 757 m. w. N.; vom 7. November 1991 V R 116/86, BFHE 166, 195, BStBl II 1992, 269; BFH-Urteil vom 16. März 1993 XI R 52/90, BFHE 171, 117, BStBl II 1993, 562).

    Den Feststellungen des FG sind keine Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, daß die 1981 gezahlte Vergütung lediglich eine Gewinn- oder Verlustbeteiligung gewesen sei, der die Entgeltseigenschaft gefehlt habe (vgl. Senatsurteil in BFHE 166, 195, BStBl II 1992, 269).

  • BFH, 10.05.1990 - V R 47/86

    Zur Frage der Behandlung einer "Gewinnverteilung" bei einer landwirtschaftlichen

    Auszug aus BFH, 08.11.1995 - V R 8/94
    Steuerbare entgeltliche Leistungen i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1980 sind gegeben, wenn sie auf konkreten Leistungsbeziehungen der Gesellschafter zur Gesellschaft beruhen und auf den Austausch der Leistungen des Gesellschafters gegen Entgelt gerichtet sind (vgl. Senatsurteile vom 10. Mai 1990 V R 47/86, BFHE 161, 185, BStBl II 1990, 757 m. w. N.; vom 7. November 1991 V R 116/86, BFHE 166, 195, BStBl II 1992, 269; BFH-Urteil vom 16. März 1993 XI R 52/90, BFHE 171, 117, BStBl II 1993, 562).
  • BFH, 16.03.1993 - XI R 52/90

    1. GbR-Gesellschafter kann allein durch PKW-Vermietung an die Gesellschaft

    Auszug aus BFH, 08.11.1995 - V R 8/94
    Steuerbare entgeltliche Leistungen i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1980 sind gegeben, wenn sie auf konkreten Leistungsbeziehungen der Gesellschafter zur Gesellschaft beruhen und auf den Austausch der Leistungen des Gesellschafters gegen Entgelt gerichtet sind (vgl. Senatsurteile vom 10. Mai 1990 V R 47/86, BFHE 161, 185, BStBl II 1990, 757 m. w. N.; vom 7. November 1991 V R 116/86, BFHE 166, 195, BStBl II 1992, 269; BFH-Urteil vom 16. März 1993 XI R 52/90, BFHE 171, 117, BStBl II 1993, 562).
  • BFH, 05.05.1994 - V R 76/92

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen eines Gesellschafters an die

    Auszug aus BFH, 08.11.1995 - V R 8/94
    Diese Aussage bezieht sich ausschließlich auf Geschäftsführungstätigkeiten, die nur von den Gesellschaftern selbst und nicht von Dritten ausgeführt werden können (vgl. Senatsurteil vom 5. Mai 1994 V R 76/92, BFH/NV 1995, 356).
  • BFH, 06.06.2002 - V R 43/01

    Umsatzsteuerpflicht bei Gesellschafterleistungen

    Steuerbare entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG sind gegeben, wenn sie auf konkreten Leistungsbeziehungen eines Gesellschafters zur Gesellschaft beruhen und auf den Austausch der Leistungen des Gesellschafters gegen Entgelt gerichtet sind (vgl. BFH-Urteile vom 10. Mai 1990 V R 47/86, BFHE 161, 185, BStBl II 1990, 757; vom 5. Mai 1994 V R 76/92, BFH/NV 1995, 356; vom 24. August 1994 XI R 74/93, BFHE 176, 75, BStBl II 1995, 150; vom 8. November 1995 V R 8/94, BFHE 179, 186, BStBl II 1996, 176, unter II. 1., m.w.N.).
  • BFH, 25.05.2000 - V R 66/99

    Leistungsaustausch oder Gesellschafterbeitrag

    Steuerbare entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG liegen vor, wenn sie auf konkreten Leistungsbeziehungen der Gesellschafter zur Gesellschaft beruhen, die auf den Austausch der Gesellschafterleistungen gegen Entgelt gerichtet sind (z.B. BFH-Urteile vom 8. November 1995 V R 8/94, BFHE 179, 186, BStBl II 1996, 176; vom 18. Dezember 1996 XI R 12/96, BFHE 182, 395, BStBl II 1997, 374, jeweils m.w.N.) bzw., wenn zwischen der erbrachten Leistung und dem hierfür erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (vgl. EuGH-Urteil vom 3. März 1994 C-16/93, Slg. 1994, 743, 753 --Tolsma--).
  • FG Schleswig-Holstein, 27.04.2016 - 4 K 108/13

    Leistungsaustausch bei Übernahme von Haftung und Geschäftsführung durch die

    Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von erbrachten Leistungen richte sich danach, ob es sich um Leistungen handele, die als Gesellschafterbeitrag durch die Beteiligung am Ergebnis (Gewinn und Verlust) der Gesellschaft abgegolten würden, oder um Leistungen, die gegen Sonderentgelt ausgeführt würden und damit auf einen Leistungsaustausch gerichtet seien (Verweis auf BFH-Urteil vom 8. November 1995, BStBl II 1996, 176).
  • BFH, 06.06.2002 - V R 59/00

    Rückvergütung als Entgelterhöhung

    Steuerbare Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 UStG liegen daher vor, wenn Grundlage hierfür konkrete Leistungsbeziehungen eines Mitgliedes der Genossenschaft zur Genossenschaft sind, die auf den Austausch der Leistungen des Genossenschaftsmitgliedes gegen Entgelt gerichtet sind (vgl. BFH-Urteile vom 10. Mai 1990 V R 47/86, BFHE 161, 185, BStBl II 1990, 757; vom 5. Mai 1994 V R 76/92, BFH/NV 1995, 356; vom 8. November 1995 V R 8/94, BFHE 179, 186, BStBl II 1996, 176, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.06.2002 - V B 135/01

    USt; Leistungen der Gesellschafter an ihre Gesellschaft

    Steuerbare entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG liegen vor, wenn sie auf konkreten Leistungsbeziehungen der Gesellschafter zur Gesellschaft beruhen, die auf den Austausch der Leistungen gegen Entgelt gerichtet sind (z.B. BFH-Urteile vom 8. November 1995 V R 8/94, BFHE 179, 186, BStBl II 1996, 176; vom 18. Dezember 1996 XI R 12/96, BFHE 182, 395, BStBl II 1997, 374, jeweils m.w.N.); d.h. zwischen der erbrachten Leistung und dem hierfür erhaltenen Gegenwert muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen (vgl. Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 3. März 1994 Rs. C-16/93, Slg. 1994, 743, 753 --Tolsma--).

    Soweit die Rechtsprechung für entgeltliche Geschäftsführungstätigkeiten eines Gesellschafters eine Einschränkung gemacht hat, bezog sich diese Aussage ausschließlich auf Geschäftsführungstätigkeiten, die nur von den Gesellschaftern selbst und nicht von Dritten ausgeführt werden können (so ausdrücklich BFH-Urteil in BFHE 179, 186, BStBl II 1996, 176; vgl. auch BFH-Urteil vom 5. Mai 1994 V R 76/92, BFH/NV 1995, 356).

  • FG Saarland, 16.06.2010 - 1 K 2111/06

    Vorsteuerabzug für die Übernahme des Mandantenstammes aus der Realteilung einer

    Dabei ist es durch die Rechtsprechung des EuGH und des BFH geklärt, dass die Unternehmereigenschaft auch dadurch begründet werden kann, dass ein Gesellschafter gegenüber seiner Personengesellschaft steuerbare entgeltliche Leistungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG erbringt, wenn sie auf konkreten Leistungsbeziehungen des Gesellschafters zur Gesellschaft beruhen, die auf den Austausch der Leistungen gegen Entgelt gerichtet sind (siehe zum Beispiel BFH vom 8. November 1995 V R 8/94, BStBl II 1996, 176 ; vom 18. Dezember 1996 XI R 12/96, BStBl II 1997, 374 , jeweils mit weiteren Nachweisen); das heißt, zwischen der erbrachten Leistung und dem hierfür erhaltenen Gegenwert muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen (vgl. EuGH vom 3. März 1994 Rs. C-16/93, EuGHE 1994, 743, 753 "Tolsma").
  • FG München, 27.02.2024 - 5 K 1794/22

    Tatsächliches Überschreiten der Kleinunternehmern-Prognose

    Steuerbare entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG sind gegeben, wenn sie auf konkreten Leistungsbeziehungen eines Gesellschafters zur Gesellschaft beruhen und auf den Austausch der Leistungen des Gesellschafters gegen Entgelt gerichtet sind (BFH-Urteile vom 6. Juni 2002 V R 43/01, BStBl II 2003, 36, Rn. 48 f.; vom 10. Mai 1990 V R 47/86, BStBl II 1990, 757; vom 5. Mai 1994 V R 76/92, BFH/NV 1995, 356; vom 24. August 1994 XI R 74/93, BStBl II 1995, 150 und vom 8. November 1995 V R 8/94, BStBl II 1996, 176).
  • FG Niedersachsen, 22.09.2022 - 1 K 17/20

    Steuerliche Behandlung von Ausschüttungen einer EU-Beteiligungsgesellschaft an

    Der BFH hat an dieser Rechtsansicht in der Folgezeit in mehreren Entscheidungen festgehalten ( BFH-Urteile vom 17. April 1986 IV R 221/84 , BFH/NV 1988, 116; vom 8. November 1995 V R 8/94 , BStBl II 1996, 176; vgl. auch BFH-Beschluss vom 19. September 2011 XI B 85/10 , BFH/NV 2012, 283).
  • FG Niedersachsen, 22.08.2013 - 16 K 128/13

    Anforderungen an die notwendige finanzielle Eingliederung einer

    Der BFH hat an dieser Rechtsansicht in der Folgezeit in mehreren Entscheidungen festgehalten (BFH, Urteile vom 17. April 1986 IV R 221/84, BFH/NV 1988, 116; vom 8. November 1995 V R 8/94, BStBl. II 1996, 176; vgl. auch Beschluss vom 19. September 2011 XI B 85/10, BFH/NV 2012, 283 = Juris Rdnr. 11).
  • BFH, 07.07.2006 - V B 202/05

    USt: Geschäftsführungsleistungen eines GbR-Gesellschafters, Divergenz

    Bereits vor Ergehen des ursprünglichen Umsatzsteuerbescheides für 1996 hat der erkennende Senat im Urteil vom 8. November 1995 V R 8/94 (BFHE 179, 186, BStBl II 1996, 176, unter II.1., m.w.N.) entschieden, Leistungen eines Gesellschafters an die Gesellschaft könnten ihren Grund entweder im gesellschaftsrechtlichen Beitragsverhältnis oder in einem gesonderten schuldrechtlichen Austauschverhältnis haben; die umsatzsteuerrechtliche Behandlung richte sich danach, ob es sich um Leistungen handele, die gegen (Sonder-)Entgelt ausgeführt werden und damit auf einen Leistungsaustausch gerichtet seien, oder um Leistungen, die als Gesellschafterbeitrag durch die Beteiligung am Gewinn und Verlust der Gesellschaft abgegolten werden.
  • BFH, 28.04.2006 - V B 217/04

    USt: Gesellschafterleistungen an Gesellschaft

  • FG Sachsen, 24.08.2007 - 2 K 1519/05

    Von Gebietskörperschaften zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben gegründete GmbH;

  • FG Saarland, 14.06.2000 - 1 K 73/00

    Unrichtiger Rechnungsausweis beim "Ist-Versteuerer"; Keine Bedeutung der Motive

  • FG Berlin, 20.03.2001 - 7 K 7269/99

    Umsatzsteuerpflichtigkeit von Geschäftsbesorgungsleistungen einer Gesellschaft

  • FG Berlin, 19.01.1999 - VII 486/95
  • FG Düsseldorf, 14.02.2001 - 5 K 4506/95

    Ferienwohnungen: Übertragung des Nutzungsrechts auf GbR

  • FG Baden-Württemberg, 12.02.2001 - 9 K 311/96

    Rohbauerstellung als umsatzsteuerpflichtige Leistung des Gesellschafters

  • FG Baden-Württemberg, 24.09.1998 - 14 K 27/95
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Rechtsprechung
   BFH, 26.01.1995 - V R 122/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,14551
BFH, 26.01.1995 - V R 122/93 (https://dejure.org/1995,14551)
BFH, Entscheidung vom 26.01.1995 - V R 122/93 (https://dejure.org/1995,14551)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 1995 - V R 122/93 (https://dejure.org/1995,14551)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • bkpv.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Abfall- und Abwasserentsorgung im Steuerrecht (Dr. Johann Pentenrieder; Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband - Geschäftsbericht 1995, 78)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 2 Abs 3 J: 1980
    Abfallentsorgung; Fernwärme; Gebietskörperschaft; Hoheitliche Tätigkeit; Strom

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 86
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.06.1988 - V R 79/84

    Körperschaft des öffentlichen Rechts kann auch bei Erfüllung gesetzlich

    Auszug aus BFH, 26.01.1995 - V R 122/93
    Andererseits hat der Senat bereits mehrfach ausgesprochen, daß sich die Ausübung öffentlicher Gewalt nicht aus der gesetzlichen Zuweisung einer Aufgabe als Pflichtaufgabe ergibt, wenn die Leistungen (zur Aufgabenerfüllung) ihrer Art nach privat-unternehmerisch sind (vgl. Urteile vom 30. Juni 1988 V R 79/84 BFHE 154, 192, BStBl II 1988, 910 und vom 21. September 1989 V R 89/85, BFHE 158, 177, BStBl II 1990, 95).
  • BFH, 15.12.1993 - X R 115/91

    Gemeinnützigkeit; Beseitigung und Verwertung von Abfällen gegen Entgelt ist kein

    Auszug aus BFH, 26.01.1995 - V R 122/93
    Für die generelle Steuerpflicht der Abfall entsorgung könnte der Umstand angeführt werden, daß sich die entsorgungspflichtige Körperschaft zur Erfüllung ihrer Pflicht eines Dritten bedienen darf (§ 3 Abs. 2 Satz 2 des Abfallbeseitigungsgesetzes -- AbfG --), der Privatrechtsubjekt sein kann und der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer unterliegen kann (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 15. Dezember 1993 X R 115/91 BFHE 173, 254, BStBl II 1994, 314).
  • BFH, 10.12.1992 - V R 3/88

    Öffentlich-rechtliches Gemeindeparkhaus als Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 26.01.1995 - V R 122/93
    Nach § 4 Abs. 3 KStG 1984 gehören Betriebe, die der Versorgung der Bevölkerung mit Elektrizität oder Wärme dienen, zu den Betrieben gewerblicher Art. Hinzu kommt, daß die Energielieferungen des Klägers nach den Feststellungen des FG in den Formen des Privatrechts erfolgt sind und derartige Leistungen nach der neueren Rechtsprechung des Senats der Umsatzsteuer unterliegen (vgl. z. B. Senatsurteil vom 10. Dezember 1992 V R 3/88, BFHE 170, 277, BStBl II 1993, 380, und die dort zitierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften).
  • BFH, 21.09.1989 - V R 89/85

    Blutalkoholuntersuchungen und toxikologische Untersuchungen eines chemischen

    Auszug aus BFH, 26.01.1995 - V R 122/93
    Andererseits hat der Senat bereits mehrfach ausgesprochen, daß sich die Ausübung öffentlicher Gewalt nicht aus der gesetzlichen Zuweisung einer Aufgabe als Pflichtaufgabe ergibt, wenn die Leistungen (zur Aufgabenerfüllung) ihrer Art nach privat-unternehmerisch sind (vgl. Urteile vom 30. Juni 1988 V R 79/84 BFHE 154, 192, BStBl II 1988, 910 und vom 21. September 1989 V R 89/85, BFHE 158, 177, BStBl II 1990, 95).
  • FG Schleswig-Holstein, 16.02.1994 - IV 984/93
    Auszug aus BFH, 26.01.1995 - V R 122/93
    Dieser wäre wohl in weiterem Umfang als nach dem angefochtenen Urteil des FG möglich, wenn die Abfallentsorgung (einschließlich der damit verbundenen Energiegewinnung) insgesamt als Betrieb gewerblicher Art der entsorgungspflichtigen Körperschaft behandelt werden könnte (vgl. zuletzt Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 16. Februar 1994 IV 984/93, Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1994, 985).
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Rechtsprechung
   BFH, 18.08.1995 - V R 11/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,15693
BFH, 18.08.1995 - V R 11/93 (https://dejure.org/1995,15693)
BFH, Entscheidung vom 18.08.1995 - V R 11/93 (https://dejure.org/1995,15693)
BFH, Entscheidung vom 18. August 1995 - V R 11/93 (https://dejure.org/1995,15693)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung hinsichtlich der Richtigkeit der vom Finazgericht gemachten Festellungen im Hinblick auf die rechtlichen Beurteilung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 86
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 09.07.1998 - V R 68/96

    Gestaltungsmißbrauch bei Verkauf und Rückkauf

    Dabei unterstellt der Senat zugunsten des Klägers, daß die von ihm behaupteten Lieferungen wirklich stattgefunden haben, daß der Sohn also nicht nur sonstige Leistungen (z.B. Mast oder Verwahrung des Viehs, zur Beurteilung eines vergleichbaren Sachverhalts als Mastleistung, vgl. BFH-Beschluß vom 18. August 1995 V R 11/93, BFH/NV 1996, 86) oder gar --soweit die Transaktionen verkaufsreifes und demzufolge nicht mehr mastfähiges Vieh betrafen-- überhaupt keine Leistungen an seinen Vater erbracht hat.
  • FG Hessen, 03.12.2004 - 6 V 1483/04

    Abgrenzung Lieferung zur sonstiger Leistung

    Auch liegen keine Lieferungen und kein Rückkauf von Schweinen, sondern eine als sonstige Leistung anzusehende Lohnmast vor, wenn ein Viehhändler Schweine an Landwirte verkauft mit der vertraglichen Verpflichtung, diese nach Ende der Mastdauer an ihn zurückzuverkaufen, und den Landwirten hierfür einen fester Betrag pro Tier als Gewinn garantiert wird (Urteil des FG Niedersachsen vom 19.03.1992 V 482/91 n.v., bestätigt durch BFH-Beschluss vom 18.08.1995 V R 11/93, BFH/NV 1996, 86).
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