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   BFH, 29.10.1999 - III B 32/99   

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https://dejure.org/1999,3036
BFH, 29.10.1999 - III B 32/99 (https://dejure.org/1999,3036)
BFH, Entscheidung vom 29.10.1999 - III B 32/99 (https://dejure.org/1999,3036)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 1999 - III B 32/99 (https://dejure.org/1999,3036)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Anforderungen an die Darlegung - Schlüssigkeit - Aufklärungspflicht - Verböserung - Fürsorgepflicht

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 76 Abs. 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitwirkungspflicht; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 580
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 19.10.1993 - VIII R 61/92

    Inhalt und Umfang einer Hinweispflicht des Gerichts - Merkmal der

    Auszug aus BFH, 29.10.1999 - III B 32/99
    Die Pflichten des Gerichts aus § 76 Abs. 2 FGO stehen mit der prozessualen Mitwirkung der Beteiligten in einer gewissen Wechselwirkung (vgl. BFH-Urteil vom 19. Oktober 1993 VIII R 61/92, BFH/NV 1994, 790 unter Ziff. 1 b der Gründe).
  • BFH, 10.05.1990 - V R 17/85

    Anforderungen an die Rüge mangelnder Sachaufklärung - Voraussetzungen für das

    Auszug aus BFH, 29.10.1999 - III B 32/99
    Dabei ist von dem materiell-rechtlichen Standpunkt der Vorentscheidung auszugehen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Mai 1990 V R 17/85, BFH/NV 1991, 201, 202, m.w.N.).
  • BFH, 31.07.1995 - V B 1/95

    Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens durch Versagung des rechtlichen

    Auszug aus BFH, 29.10.1999 - III B 32/99
    Er hat alles in seinen Kräften Stehende nach Lage der Dinge Erforderliche zu tun, um sein Recht auf Gehör zu verwirklichen (BFH-Beschluß vom 31. Juli 1995 V B 1/95, BFH/NV 1996, 216 unter Ziff. 3 a der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 29.11.2000 - X R 10/00

    Hinweispflicht des Gerichts für erforderliche Klageergänzung

    Daher kommt es auch auf eventuelle Obliegenheitsverletzungen, die den Klägern anzulasten wären (s. dazu die BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 1999 III B 32/99, BFH/NV 2000, 580, und vom 5. Mai 2000 VIII B 122/99, BFH/NV 2000, 1233), nicht an.
  • BFH, 23.02.2005 - VII B 133/04

    Richterliche Hinweispflicht; Anspruch auf rechtliches Gehör

    Wer etwa zur mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung unentschuldigt nicht erscheint, kann regelmäßig anschließend nicht die Verletzung des § 76 Abs. 2 FGO rügen (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1999 III B 32/99, BFH/NV 2000, 580, m.w.N.).

    Daran fehlt es, wenn der Kläger --wie im Streitfall-- trotz rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Ladung nicht zur mündlichen Verhandlung erscheint (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 580; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 96 Rz. 33, m.w.N.).

  • BFH, 30.05.2022 - II B 55/21

    Umfang eines Akteneinsichtsanspruchs

    Diese Rechtsprechung ist indes zur Sachaufklärungspflicht nach § 76 FGO ergangen, die von der Wechselwirkung zwischen Amtsermittlungspflicht und Mitwirkungspflicht geprägt ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29.10.1999 - III B 32/99, BFH/NV 2000, 580, unter 3., und vom 01.02.2010 - XI B 50/09, BFH/NV 2010, 921, Rz 8) und bei der in der unterlassenen Rüge gleichzeitig unzureichende Mitwirkung zum Ausdruck kommt.
  • BFH, 10.07.2012 - IX B 179/11

    Ausreichende Gewähr rechtlichen Gehörs mit Durchführung einer mündlichen

    Wer zur mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung unentschuldigt nicht erscheint, kann regelmäßig anschließend nicht deren Verletzung rügen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 29. Oktober 1999 III B 32/99, BFH/NV 2000, 580, und vom 1. Februar 2010 XI B 50/09, BFH/NV 2010, 921).
  • BFH, 12.08.2008 - X S 35/08

    Begrenzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die prozessuale

    Der Antragsteller hat jedoch dadurch seiner bei der Wahrung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör ihm obliegenden besonderen Prozessverantwortung nicht Rechnung getragen, dass er trotz rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Ladung nicht zur mündlichen Verhandlung erschienen ist (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1999 III B 32/99, BFH/NV 2000, 580).
  • BFH, 31.03.2006 - IV B 138/04

    NZB: Terminsverlegung, rechtliches Gehör

    Wer jedoch so verfährt, obwohl er ordnungsgemäß geladen war, verliert sein Rügerecht (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1999 III B 32/99, BFH/NV 2000, 580; Gräber/von Groll, a.a.O., § 96 Rz. 33).
  • BFH, 19.01.2012 - X B 4/10

    Überraschungsentscheidung durch Aufhebung eines Beweisbeschlusses

    Dementsprechend kann im Grundsatz der Beteiligte, der nicht in der mündlichen Verhandlung erscheint, keine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend machen (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1999 III B 32/99, BFH/NV 2000, 580).
  • BFH, 18.08.2009 - X B 14/09

    Zustellung an Prozessbevollmächtigten - Heilung von Zustellungsmängeln - Wirkung

    Der Kläger hat der ihm bei der Wahrung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör obliegenden Prozessverantwortung dadurch nicht Rechnung getragen, dass er trotz rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Ladung seines Prozessbevollmächtigten (vgl. oben unter 1.) nicht zur mündlichen Verhandlung erschienen ist (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1999 III B 32/99, BFH/NV 2000, 580).
  • BFH, 14.02.2008 - I B 162/07

    Gehörsrüge bei Nichtteilnahme an mündlicher Verhandlung - Keine

    Daran fehlt es, wenn er --wie im Streitfall-- trotz rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Ladung nicht zur mündlichen Verhandlung erscheint (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1999 III B 32/99, BFH/NV 2000, 580).
  • BFH, 15.07.2013 - IX B 22/13

    Ausreichende Gewähr rechtlichen Gehörs mit Durchführung einer mündlichen

    Wer zur mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung unentschuldigt nicht erscheint, kann regelmäßig anschließend nicht rügen, das FG habe seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 1633; vom 29. Oktober 1999 III B 32/99, BFH/NV 2000, 580, und vom 1. Februar 2010 XI B 50/09, BFH/NV 2010, 921).
  • BFH, 25.06.2008 - VIII B 40/08

    Verfahrensmängel - Prozessurteil statt Sachurteil - Ausschlussfrist nach § 65

  • BFH, 27.04.2012 - III B 241/11

    Abtrennung als Verfahrensfehler - Darlegung eines fehlenden Rügeverzichts

  • BFH, 11.05.2009 - II B 76/08

    Keine Rüge einer Verletzung des § 76 Abs. 2 FGO durch Beteiligten, der geladen,

  • BFH, 16.04.2008 - IV B 8/07

    Verfahrensfehler durch Verstoß gegen das Recht auf Gehör und die richterliche

  • BFH, 16.06.2005 - VII B 138/04

    PZU: Beweiskraft

  • BFH, 02.03.2005 - VII B 142/04

    Einzelrichter; Rückübertragung auf den Senat

  • BFH, 20.08.2008 - II B 27/07

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Verzicht auf Teilnahme an der mündlichen

  • BFH, 20.08.2008 - II S 9/07

    Prozesskostenhilfe: Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Verzicht auf Teilnahme

  • BFH, 01.02.2010 - XI B 50/09

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung erst

  • BFH, 03.06.2003 - IX R 46/00

    Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 01.02.2010 - XI B 50/08

    Erstmalige Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung einer Behörde in der mündlichen

  • BFH, 06.12.2004 - VI B 143/04

    Wechselwirkung zwischen Mitwirkung der Beteiligten und gerichtlicher

  • BFH, 30.03.2001 - VII B 244/00

    Anfechtungsgesetz - Insolvenz - Anfechtung - Grundstücksübertragung -

  • BFH, 09.08.2000 - IX B 40/00

    Verletzung rechtlichen Gehörs

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