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   BFH, 30.04.2001 - VII R 13/01   

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https://dejure.org/2001,11868
BFH, 30.04.2001 - VII R 13/01 (https://dejure.org/2001,11868)
BFH, Entscheidung vom 30.04.2001 - VII R 13/01 (https://dejure.org/2001,11868)
BFH, Entscheidung vom 30. April 2001 - VII R 13/01 (https://dejure.org/2001,11868)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung von Zwangsmaßnahmen - Zulässigkeit der Revision - Pfändungs- und Überweisungsverfügung - Rechtsbehelfsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 1; ; FGO § 116 a.F.; ; FGO § 116 Abs. 1 a.F.; ; FGO § 116 Abs. 1 Nr. 2 a.F.; ; FGO § 116 Abs. 1 Nr. 1 a.F.; ; FGO § 119 Nr. 1 a.F.; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 116 Abs. 1 Nr. 1, 2; FGO -ÄndG 2 Art. 4
    Zulassungsfreie Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 1142
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.04.2001 - VII B 35/01

    Richterablehnung; Rechtsweg

    Auszug aus BFH, 30.04.2001 - VII R 13/01
    Wegen der weiteren Prozessgeschichte wird auf den Beschluss des Senats vom heutigen Tage VII B 35/01 verwiesen, mit dem der Senat die Beschwerde des Klägers gegen die Ablehnung seines Richterablehnungsgesuchs durch das Finanzgericht (FG) zurückgewiesen hat.

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde ist vom beschließenden Senat mit Beschluss vom heutigen Tage VII B 35/01 zurückgewiesen worden.

    Dies hat der Kläger jedoch nicht vorgetragen und hätte es auch nicht mit Erfolg vortragen können, weil das FG aufgrund eines rechtskräftigen Verweisungsbeschlusses des Landgerichts (vgl. dazu den Senatsbeschluss vom heutigen Tage VII B 35/01) tätig geworden ist.

  • BFH, 19.01.1993 - VII R 121/92

    Unzureichende Begründung des Widerrufstatbestands

    Auszug aus BFH, 30.04.2001 - VII R 13/01
    Verfahrensmängel i.S. des § 116 Abs. 1 FGO a.F. sind nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, den betreffenden Mangel ergeben, d.h. wenn sie schlüssig vorgetragen sind (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 19. Januar 1993 VII R 121/92, BFH/NV 1994, 40, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 01.04.2009 - X B 90/08

    Rüge überlanger Verfahrensdauer - Unmöglichkeit der Sachaufklärung - Kein

    Hingegen liegt kein absoluter Revisionsgrund i.S. des § 119 Nr. 2 FGO vor, wenn das FG ein Ablehnungsgesuch --zu Recht oder zu Unrecht-- zurückgewiesen und anschließend unter Mitwirkung des abgelehnten Richters über die Klage entschieden hat (BFH-Beschluss vom 30. April 2001 VII R 13/01, BFH/NV 2001, 1142).
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