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   BFH, 04.04.2001 - II R 22/99   

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https://dejure.org/2001,9981
BFH, 04.04.2001 - II R 22/99 (https://dejure.org/2001,9981)
BFH, Entscheidung vom 04.04.2001 - II R 22/99 (https://dejure.org/2001,9981)
BFH, Entscheidung vom 04. April 2001 - II R 22/99 (https://dejure.org/2001,9981)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Grundstück - Erschließungskosten - Vermessungskosten - Grunderwerbsteuer - Gegenleistung

  • Judicialis

    AO 1977 § 174 Abs. 4 Sätze 1 und 2; ; AO 1977 § 118; ; GrEstG 1983 § 9 Abs. 1 Nr. 1; ; GrEStG 1983 § 8 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrStG (1983) § 8 Abs. 1 § 9 Abs. 1, 2
    Aufschiebend bedingte Gegenleistung; nachträglich gezahlte Erschließungs- und Vermessungskosten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 1 Abs 1, GrEStG § 8 Abs 1, GrEStG § 9 Abs 2 Nr 1
    Bemessungsgrundlage; Erschließungskosten; Erwerb; Erwerber; Gegenleistung; Grunderwerbsteuer; Übernahme; Unbebautes Grundstück

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 1146
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.11.1995 - II R 26/92

    Festsetzung der Grunderwerbsteuer für mehrere durch einen Vertrag erworbene

    Auszug aus BFH, 04.04.2001 - II R 22/99
    Es liegt ein neuer Grunderwerbsteuerfall vor, der eine Steuerfestsetzung durch einen zusätzlichen (selbständigen) Steuerbescheid zulässt und gebietet (vgl. BFH-Urteil vom 22. November 1995 II R 26/92, BFHE 179, 177, BStBl II 1996, 162).
  • FG Hessen, 16.12.1998 - 5 K 4832/98

    Begriff der Gegenleistung im Sinne von § 9 Abs. 2 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz

    Auszug aus BFH, 04.04.2001 - II R 22/99
    Der Kläger beantragt, das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 16. Dezember 1998 5 K 4832/98 und den Grunderwerbsteuerbescheid vom 11. November 1997 aufzuheben.
  • BFH, 22.08.1990 - I R 76/88

    Anforderungen an Änderungsbescheid der Finanzbehörden

    Auszug aus BFH, 04.04.2001 - II R 22/99
    Ob ein Bescheid als Änderungsbescheid ergeht, bestimmt sich nach seinem Verfügungssatz i.S. von § 118 AO 1977 (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. August 1990 I R 76/88, BFH/NV 1991, 341).
  • BFH, 22.08.2007 - II R 44/05

    Umdeutung eines Erstbescheids in einen Änderungsbescheid - Fehlender Grund bei

    a) Ob ein Bescheid als Berichtigungs- bzw. Änderungsbescheid oder als Erstbescheid ergeht, richtet sich nach seinem Verfügungssatz i.S. des § 118 AO (BFH-Urteile vom 22. August 1990 I R 76/88, BFH/NV 1991, 341; vom 4. April 2001 II R 22/99, BFH/NV 2001, 1146).
  • FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 268/00

    Zu den Voraussetzungen der Besteuerung von Bauleistungen nach dem Abzugsverfahren

    Gegen die vom Finanzamt K im Einspruchsverfahren vorgenommene Umdeutung der Bescheide in erstmalige Bescheide (Hinweis auf das Schreiben vom 2. April 1998, Bl. 5 der Rb-Akten) bestehen keine rechtlichen Bedenken (§ 128 Abs. 1 AO; BFH-Urteile vom 22. August 2007 II R 44/05, BFHE 218, 494; vom 4. April 2001 II R 22/89, BFH/NV 2001, 1146).
  • FG Düsseldorf, 07.06.2004 - 7 K 4251/02

    Grunderwerbsteuer für den unentgeltlichen Erwerb eines Erbbaurechts;

    Mit Eintritt der Bedingung wird dann ein neuer Steuertatbestand i.S. von § 38 AO erfüllt, der die Steuerfestsetzung durch einen selbstständigen Steuerbescheid zulässt und gebietet (BFH Urteile vom 4. April 2001II R 22/99 BFH/NV 2001, 1146; vom 22. November 1995 II R 26/95 BFHE 179, 177 BStBl II 1996, 162).
  • FG Brandenburg, 29.03.2000 - 3 K 1542/98

    Erschließungsbeiträge als grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung

    Aus diesen Gründen reicht der hier möglicherweise bestehende enge sachliche Zusammenhang zwischen Übertragung des Grundstücks und dessen zukünftiger Erschließung nach Auffassung des Senats allein nicht aus, um die Auferlegung der zukünftigen Erschließungskosten zum Gegenstand des Erwerbsvorganges zu machen (so aber FG Köln a.a.O.; vgl. auch Hessisches FG, Urteil vom 16.12.1998, 5 K 4832/98, EFG 1999, 857 - Revision eingelegt, BFH II R 22/99 -, das maßgeblich darauf abstellt, dass der Kaufvertrag ohne die Übernahme der Erschließungskosten nicht zustande gekommen wäre; siehe ferner das rechtskräftige Urteil des Hessischen FG vom 28.10.1999, 5 K 3537/96, EFG 2000, 143, in dem wegen der Verknüpfung von Kaufvertrag und Übernahme von Straßenbaukosten durch einen Dritten eine zusätzliche Gegenleistung bejaht wird).
  • FG Münster, 04.03.2004 - 8 K 4930/02

    Zusätzliche Gegenleistung i.S.v. § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG

    Darüber hinaus ist ein rechtlicher Zusammenhang auch dann anzunehmen, wenn die (nachträgliche) Gegenleistung bereits von Anfang an vereinbart war, ihr Eintritt aber von einer aufschiebenden Bedingung abhängig ist (BFH-Urteile vom 04. April 2001, II R 22/99, BFH/NV 2001, 1146 und vom 22. November 1995, II R 26/92, BStBl. II 1996, 162).
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