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   BFH, 27.12.2000 - V B 186/00   

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BFH, 27.12.2000 - V B 186/00 (https://dejure.org/2000,10411)
BFH, Entscheidung vom 27.12.2000 - V B 186/00 (https://dejure.org/2000,10411)
BFH, Entscheidung vom 27. Dezember 2000 - V B 186/00 (https://dejure.org/2000,10411)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 918
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 16.06.1998 - XI B 37/98

    Verstoß gegen den Vertretungszwang vor dem Bundesfinanzhof

    Auszug aus BFH, 27.12.2000 - V B 186/00
    Dazu hätte jedenfalls glaubhaft gemacht werden müssen, dass die Krankheit so erheblich gewesen ist, dass sie den Geschäftsführer gehindert hat, den Bevollmächtigten rechtzeitig mit der Einlegung und Begründung der Beschwerde zu beauftragen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Dezember 1996 XI B 150-152/96, BFH/NV 1997, 425; vom 29. August 1997 V R 10/97, BFH/NV 1998, 336; vom 16. Juni 1998 XI B 37/98, BFH/NV 1998, 1368).
  • BFH, 18.12.1996 - XI B 144/96

    Hinreichende Darlegung von Gründen bei Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 27.12.2000 - V B 186/00
    Dazu hätte jedenfalls glaubhaft gemacht werden müssen, dass die Krankheit so erheblich gewesen ist, dass sie den Geschäftsführer gehindert hat, den Bevollmächtigten rechtzeitig mit der Einlegung und Begründung der Beschwerde zu beauftragen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Dezember 1996 XI B 150-152/96, BFH/NV 1997, 425; vom 29. August 1997 V R 10/97, BFH/NV 1998, 336; vom 16. Juni 1998 XI B 37/98, BFH/NV 1998, 1368).
  • BFH, 29.08.1997 - V R 10/97

    Schuldlose Verhinderung der Einhaltung der Revisionsfrist bei Erkrankung des für

    Auszug aus BFH, 27.12.2000 - V B 186/00
    Dazu hätte jedenfalls glaubhaft gemacht werden müssen, dass die Krankheit so erheblich gewesen ist, dass sie den Geschäftsführer gehindert hat, den Bevollmächtigten rechtzeitig mit der Einlegung und Begründung der Beschwerde zu beauftragen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Dezember 1996 XI B 150-152/96, BFH/NV 1997, 425; vom 29. August 1997 V R 10/97, BFH/NV 1998, 336; vom 16. Juni 1998 XI B 37/98, BFH/NV 1998, 1368).
  • BFH, 18.01.2005 - X B 181/03

    Nachholung der versäumten Rechtshandlung und Begründung des Antrags auf

    Bei einer Fristversäumnis infolge einer Erkrankung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 29. Juli 2003 VII R 39, 43/02, BFHE 202, 411, BStBl II 2003, 828) sind daher die Tatsachen anzugeben, aus denen sich Art und Schwere der Erkrankung in der Weise ergeben, dass sie die Annahme erlauben, dass es aufgrund der Schwere der Krankheit nicht möglich war, einen fristwahrenden Schriftsatz rechtzeitig einzureichen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. Januar 2000 IX R 83/95, BFH/NV 2000, 743; vom 27. Dezember 2000 V B 186/00, BFH/NV 2001, 918).
  • BFH, 12.12.2003 - VII B 213/03

    Wiedereinsetzung wegen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Bei einer Fristversäumnis infolge einer Erkrankung (vgl. dazu Senatsurteil vom 29. Juli 2003 VII R 39, 43/02, BFHE 202, 411, BStBl II 2003, 828) sind daher die Tatsachen anzugeben, aus denen sich Art und Schwere der Erkrankung in der Weise ergeben, dass sie die Annahme erlauben, dass es aufgrund der Schwere der Krankheit nicht möglich war, einen fristwahrenden Schriftsatz rechtzeitig einzureichen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. Januar 2000 IX R 83/95, BFH/NV 2000, 743; vom 27. Dezember 2000 V B 186/00, BFH/NV 2001, 918).
  • FG München, 18.08.2018 - 2 K 1768/16

    Ablehnung einer Einkommensteuerveranlagung

    Krankheit ist nur dann Wiedereinsetzungsgrund, wenn dem Kranken seines Zustands wegen nicht zuzumuten war, die Frist durch eigenes Handeln oder durch Handeln eines Dritten zu wahren, m.a.W., wenn der Zustand plötzlich und in einer Schwere auftritt, die es dem Steuerpflichtigen auch nicht mehr zumutbar ermöglicht, einen Dritten mit seiner Interessenswahrung zu beauftragen (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Dezember 2000 V B 186/00; BFH/NV 2001, 918).
  • FG München, 10.03.2017 - 12 K 2612/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Klagefrist

    Die Angabe dieser Tatsachen muss die Annahme erlauben, dass es aufgrund der Schwere der Krankheit nicht möglich war, einen fristwahrenden Schriftsatz rechtzeitig einzureichen (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Dezember 2000 V B 186/00, BFH/NV 2001, 918).
  • VG München, 10.03.2017 - M 12 K 14.2612

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Klagefrist

    Die Angabe dieser Tatsachen muss die Annahme erlauben, dass es aufgrund der Schwere der Krankheit nicht möglich war, einen fristwahrenden Schriftsatz rechtzeitig einzureichen (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Dezember 2000 V B 186/00, BFH/NV 2001, 918).
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Rechtsprechung
   BFH, 27.12.2000 - V B 80/00   

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https://dejure.org/2000,9880
BFH, 27.12.2000 - V B 80/00 (https://dejure.org/2000,9880)
BFH, Entscheidung vom 27.12.2000 - V B 80/00 (https://dejure.org/2000,9880)
BFH, Entscheidung vom 27. Dezember 2000 - V B 80/00 (https://dejure.org/2000,9880)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 918
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 08.04.1998 - VIII R 32/95

    Vorlage an den Großen Senat zu den Anforderungen an eine schlüssige Rüge der

    Auszug aus BFH, 27.12.2000 - V B 80/00
    Bezieht sich die behauptete Verletzung des rechtlichen Gehörs --wie hier-- auf einzelne Feststellungen, so setzt die schlüssige Rüge dieses Verfahrensverstoßes voraus, dass der Rechtsmittelführer substantiiert darlegt, wozu er sich nicht habe äußern können und was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte (BFH-Beschluss vom 8. April 1998 VIII R 32/95, BFHE 186, 102).
  • BFH, 29.10.1998 - X B 132/98

    NZB; fehlerhafte Beweiswürdigung; Verstoß gegen Denkgesetze

    Auszug aus BFH, 27.12.2000 - V B 80/00
    Die Zulassung wegen eines Verfahrensmangels erfordert den substantiierten Vortrag von Tatsachen, die den Mangel ergeben sollen, sowie die Darlegung, dass die angefochtene Entscheidung auf diesem Mangel beruhen kann (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Oktober 1998 X B 132/98, BFH/NV 1999, 510).
  • BGH, 05.03.2009 - IX ZR 90/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die haftungsausfüllende

    Wiederum hat es sich zutreffend an der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes orientiert, wonach die Rüge verfahrensfehlerhaft verweigerter Akteneinsicht eine Nichtzulassungsbeschwerde nur dann schlüssig zu begründen vermag, wenn der Beschwerdeführer zumindest vorbringt, welche weiteren möglicherweise entscheidungsrelevanten Umstände sich aus den Akten noch ergeben hätten (BFHE 135, 167 f; BFH/NV 1994, 380; BFH/NV 1996, 553, 554; BFH/NV 1999, 627, 628; BFH/NV 2001, 918; BFH Beschl. v. 14. Mai 2003 - X B 182/01, [...]; BFH/NV 2004, 497, 499 ; BFH Beschl. v. 24. Mai 2004 - V B 152/02, [...]; BFH/NV 2005, 2216, 2217 ; BFH/NV 2005, 2222, 2223 ; BFH Beschl. v. 27. Februar 2007 - X B 20/06, [...], Rn. 8; Beschl. v. 30. Mai 2007 - IX B 215/06, [...], Rn. 2 f.).
  • BFH, 24.05.2004 - V B 152/02

    Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst das Recht auf Akteneinsicht

    Selbst wenn man unterstellte, das FG habe zu Unrecht den in der mündlichen Verhandlung gestellten Antrag abgelehnt, weil die Klägerin von der ihr bereits gewährten Möglichkeit, Akteneinsicht zu nehmen, keinen Gebrauch gemacht hatte, hätte eine schlüssige Rüge erfordert, dass die Klägerin dargelegt hätte, was sie hierzu bei rechtzeitiger Kenntnis vorgetragen hätte (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. Dezember 2000 V B 80/00, BFH/NV 2001, 918).
  • BFH, 14.05.2003 - X B 183/01

    Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Übergehens von Beweisanträgen; Verletzung

    Auch wenn man unterstellt, das FG habe dem Kläger in der mündlichen Verhandlung die Akteneinsicht ausdrücklich verwehrt (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 14. Februar 2002 I B 109, 111, 113/00, BFH/NV 2002, 1161, m.w.N. der Rechtsprechung), so scheitert die Rüge bereits daran, dass der Kläger sich nicht durch Akteneinsicht Kenntnis von deren Inhalt verschafft und darlegt, was er hierzu bei rechtzeitiger Kenntnis vorgetragen hätte (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Dezember 2000 V B 80/00, BFH/NV 2001, 918).
  • BFH, 14.05.2003 - X B 182/01

    Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht und der Verletzung des rechtlichen

    Auch wenn man unterstellt, das FG habe dem Kläger in der mündlichen Verhandlung die Akteneinsicht ausdrücklich verwehrt (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 14. Februar 2002 I B 109, 111, 113/00, BFH/NV 2002, 1161, m.w.N. der Rechtsprechung), so scheitert die Rüge bereits daran, dass der Kläger sich nicht durch Akteneinsicht Kenntnis von deren Inhalt verschafft und darlegt, was er hierzu bei rechtzeitiger Kenntnis vorgetragen hätte (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Dezember 2000 V B 80/00, BFH/NV 2001, 918).
  • BFH, 13.11.2001 - IX B 89/01

    NZB; Verlust des Rügerechts

    Abgesehen davon fehlen auch substantiierte Darlegungen für eine schlüssige Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs insbesondere dazu, was der Kläger bei ausreichender Gewährung im Einzelnen noch vorgetragen hätte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. August 1997 VIII B 81/96, BFH/NV 1998, 196; vom 8. Dezember 2000 I B 103/00, BFH/NV 2001, 631; vom 27. Dezember 2000 V B 80/00, BFH/NV 2001, 918).
  • BFH, 25.07.2001 - V B 222/00

    Zuständigkeit für Umsatzbesteuerung - Nachweis eines Verwaltungsaktes -

    Der Kläger bezeichnet (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO) nicht, was die weitere von ihm für notwendig gehaltene Sachverhaltsermittlung ergeben hätte (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Januar 2001 V B 129/00, BFH/NV 2001, 940), was er noch hätte vorbringen wollen (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Dezember 2000 V B 80/00, BFH/NV 2001, 918) und weshalb dies zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können.
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