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   BFH, 22.03.2001 - V R 39/00   

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https://dejure.org/2001,7121
BFH, 22.03.2001 - V R 39/00 (https://dejure.org/2001,7121)
BFH, Entscheidung vom 22.03.2001 - V R 39/00 (https://dejure.org/2001,7121)
BFH, Entscheidung vom 22. März 2001 - V R 39/00 (https://dejure.org/2001,7121)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug - Landwirtschaftlicher Betrieb - Umsatzloser Unternehmer - Option zur Regelbesteuerung

  • Judicialis

    UStG § 15; ; UStG § 14; ; UStG § 24; ; UStG § 24 Abs. 4; ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 24 Abs. 1; ; UStG § 24 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1980) §§ 15 24
    Vorsteuerabzug; Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 2 Abs 1 J: 1980, UStG § 15 Abs 1 J: 1980, UStG § 1 Abs 1 Nr 1
    Beginn; Landwirtschaft; Unternehmen; Unternehmer; Vorsteuerabzug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 1153
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.02.2001 - V R 77/96

    Vorsteuerabzug bei Vermietungsumsätzen

    Auszug aus BFH, 22.03.2001 - V R 39/00
    Dabei gilt als Unternehmer bereits derjenige, der die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben und erste Investitionsausgaben für diesen Zweck tätigt (Bundesfinanzhof --BFH--, zur Veröffentlichung bestimmte Urteile vom 22. Februar 2001 V R 77/96, und vom 8. März 2001 V R 24/98; vgl. auch Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 8. Juni 2000 Rs. C-396/98, Schloßstraße, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2000, 308, und vom 8. Juni 2000 Rs. C-400/98, Breitsohl, UVR 2000, 302).

    Auch in diesem Fall kommt es nur darauf an, ob der Unternehmer die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, auf die Steuerfreiheit der beabsichtigen Verwendungsumsätze zu verzichten (vgl. für beabsichtigte Grundstücksvermietung EuGH-Urteil in UVR 2000, 308 und BFH-Urteile V R 77/96 und V R 24/98).

  • EuGH, 08.06.2000 - C-396/98

    Schloßstraße

    Auszug aus BFH, 22.03.2001 - V R 39/00
    Dabei gilt als Unternehmer bereits derjenige, der die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben und erste Investitionsausgaben für diesen Zweck tätigt (Bundesfinanzhof --BFH--, zur Veröffentlichung bestimmte Urteile vom 22. Februar 2001 V R 77/96, und vom 8. März 2001 V R 24/98; vgl. auch Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 8. Juni 2000 Rs. C-396/98, Schloßstraße, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2000, 308, und vom 8. Juni 2000 Rs. C-400/98, Breitsohl, UVR 2000, 302).

    Auch in diesem Fall kommt es nur darauf an, ob der Unternehmer die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, auf die Steuerfreiheit der beabsichtigen Verwendungsumsätze zu verzichten (vgl. für beabsichtigte Grundstücksvermietung EuGH-Urteil in UVR 2000, 308 und BFH-Urteile V R 77/96 und V R 24/98).

  • BFH, 08.03.2001 - V R 24/98

    Vorsteuerabzug bei Gebäudeerrichtung

    Auszug aus BFH, 22.03.2001 - V R 39/00
    Dabei gilt als Unternehmer bereits derjenige, der die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben und erste Investitionsausgaben für diesen Zweck tätigt (Bundesfinanzhof --BFH--, zur Veröffentlichung bestimmte Urteile vom 22. Februar 2001 V R 77/96, und vom 8. März 2001 V R 24/98; vgl. auch Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 8. Juni 2000 Rs. C-396/98, Schloßstraße, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2000, 308, und vom 8. Juni 2000 Rs. C-400/98, Breitsohl, UVR 2000, 302).

    Auch in diesem Fall kommt es nur darauf an, ob der Unternehmer die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, auf die Steuerfreiheit der beabsichtigen Verwendungsumsätze zu verzichten (vgl. für beabsichtigte Grundstücksvermietung EuGH-Urteil in UVR 2000, 308 und BFH-Urteile V R 77/96 und V R 24/98).

  • EuGH, 08.06.2000 - C-400/98

    Breitsohl

    Auszug aus BFH, 22.03.2001 - V R 39/00
    Dabei gilt als Unternehmer bereits derjenige, der die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben und erste Investitionsausgaben für diesen Zweck tätigt (Bundesfinanzhof --BFH--, zur Veröffentlichung bestimmte Urteile vom 22. Februar 2001 V R 77/96, und vom 8. März 2001 V R 24/98; vgl. auch Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 8. Juni 2000 Rs. C-396/98, Schloßstraße, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2000, 308, und vom 8. Juni 2000 Rs. C-400/98, Breitsohl, UVR 2000, 302).
  • BFH, 12.07.2023 - XI R 14/22

    Zum Vorsteuerabzug bei einem kraft Gesetzes erfolgenden Wechsel von der

    d) Aus dem zwischen den Beteiligten streitig erörterten BFH-Urteil vom 22.03.2001 - V R 39/00 (BFH/NV 2001, 1153) ergibt sich ebenfalls nichts anderes; denn im dortigen Fall wurde im Zeitpunkt des Leistungsbezugs keine der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegende Tätigkeit ausgeübt.
  • BFH, 02.03.2006 - V R 49/05

    Im Jahr der Umsatzsteuerfestsetzung nach § 15 Abs. 4 UStG angewandter

    Maßgebend ist insoweit der Besteuerungszeitraum des Leistungsbezuges (vgl. BFH-Urteile vom 16. Mai 2002 V R 56/00, BFHE 199, 37, unter II.2.c; vom 22. März 2001 V R 39/00, BFH/NV 2001, 1153, unter II.2.).
  • BFH, 22.03.2001 - V R 46/00

    Vorsteuerabzug bei Fehlmaßnahmen

    Der BFH ist dem unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung gefolgt (BFH-Urteile V R 77/96, V R 24/98 und V R 39/00).
  • FG Niedersachsen, 05.05.2022 - 11 K 196/21

    Vorsteuerabzug für Aufzuchtaufwendungen i.R.d. Festsetzung der Umsätze eines

    Einem Unternehmer, der im Zusammenhang mit dem Erwerb eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs umsatzsteuerpflichtige Leistungen bezieht, ist ein Vorsteuerabzug aber dann zu gewähren, wenn er im Moment des Leistungsbezugs die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, die im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs beabsichtigten Verwendungsumsätze gemäß § 24 Abs. 4 UStG der Regelbesteuerung zu unterwerfen (BFH, Urteil vom 22. März 2001 V R 39/00, BFH/NV 2001, 1153 = Juris Rdnr. 17).

    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze geht der Senat davon aus, dass die vom BFH in seinem Urteil vom 22. März 2001 V R 39/00, BFH/NV 2001, 1153 = Juris Rdnr. 17 entwickelte Auffassung, dass einem Unternehmer, der im Zusammenhang mit dem Erwerb eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs umsatzsteuerpflichtige Leistungen bezieht, ein Vorsteuerabzug zu gewähren ist, wenn er im Moment des Leistungsbezugs die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, die im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs beabsichtigten Verwendungsumsätze gemäß § 24 Abs. 4 UStG der Regelbesteuerung zu unterwerfen, auf die hier streitige Konstellation durch die Rechtsänderung des § 24 Abs. 1 UStG mit Wirkung zum 1. Januar 2022 übertragbar ist.

  • FG Nürnberg, 11.08.2009 - 2 K 471/09

    Abgrenzung zwischen selbständiger und scheinselbständiger Fahrtätigkeit

    Gerade der umsatzlos gebliebene Unternehmer muss anhand objektiver Anhaltspunkte seine Absicht nachweisen, unternehmerisch tätig und die getätigten Ausgaben für zum Vorsteuerabzug berechtigende Ausgangsumsätze verwenden zu wollen (BFH-Urteil vom 22.03.2001 V R 39/00, BFH/NV 2001, 1153).
  • FG Saarland, 20.09.2001 - 1 K 115/00

    Haftung der BGB-Gesellschafter für unberechtigte Vorsteuerabzugsbeträge der

    Vorbereitungshandlungen in diesem Sinne sind damit nur nach außen und auf Ausführung entgeltlicher Leistungen gerichtete Handlungen, die nach oder mit der Begründung des Unternehmens vorgenommen werden, insbesondere also Leistungsbezüge, die den Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigen (vgl. EuGH-Urteile vom 29. Februar 1996 Rs. C-110/94, BStBl II 1996, 655,          Nrn. 15-17; vom 8. Juni 2000 Rs. C-396/98, BFH/NV Beilage 2001, 15, Nrn. 35 ff.; vom 8. Juni 2000 Rs. C-400/98, BFH/NV Beilage 2001, 20, Nrn. 34 ff.; dem EuGH folgend BFH-Urteile 17. September 1998 V R 28/98, BStBl II 1999, 146 m.w.N.; vom 22. Februar 2001 V R 77/96, BFH/NV 2001, 994; vom 8. März 2001 V R 24/98, 2001, 876; vom         22. März 2001 V R 39/00, BFH/NV 2001, 1153).
  • FG Sachsen-Anhalt, 24.04.2002 - 7 K 567/98

    Zur Beurteilung des Fortbestands der Vorsteuerabzugsberechtigung ist allein auf

    c) Inzwischen ist auch der BFH unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung der Auslegung des EuGH zur Vorsteuerabzugsberechtigung gefolgt (BFH-Urteil v. 22.02.2001, V R 77/96, BFH/NV 2001, 994; BFH-Urteil v. 08.03.2001, V R 24/98, BFH/NV 2001, 876 ; BFH-Urteil v. 22.03.2001, V R 39/00, UR 2001, 361; BFH-Urteil v. 22.03.2001, V R 46/00, UR 2001, 360).
  • FG Sachsen-Anhalt, 05.12.2002 - 1 K 96/01

    Vorsteuerabzug aus Investitionskosten zur Aufnahme eines landwirtschaftlichen

    Dabei gilt als Unternehmer bereits derjenige, der die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben und erste Investitionsausgaben für diesen Zweck tätigt (BFH-Urteil vom 22. März 2001 V R 39/00, BFH/NV 2001, 1153 ).
  • FG Sachsen, 24.04.2002 - 7 K 567/98

    Anspruch auf Vorsteuerabzug bei Nichteintritt der beabsichtigten

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  • FG Sachsen, 05.12.2002 - 1 K 96/01

    Berechtigung eines Transportunternehmers zum Vorsteuerabzug; Tätigen von

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