Rechtsprechung
   BFH, 06.09.2001 - X B 47/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7695
BFH, 06.09.2001 - X B 47/01 (https://dejure.org/2001,7695)
BFH, Entscheidung vom 06.09.2001 - X B 47/01 (https://dejure.org/2001,7695)
BFH, Entscheidung vom 06. September 2001 - X B 47/01 (https://dejure.org/2001,7695)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,7695) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel - Zulassungsgrund - Divergenz - Nichtzulassungsbeschwerde

  • Judicialis

    FGO a.F. § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO n.F. § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 60 Abs. 3; ; AO 1977 § 122 Abs. 2 Nr. 1; ; AO 1977 § 85; ; 2.FGOÄndG Art. 4; ; 2.FGOÄndG Art. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 350
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 24.09.1985 - IX R 47/83

    Finanzgerichtsverfahren - Klagefrist - Rüge - Rechtshängigkeit

    Auszug aus BFH, 06.09.2001 - X B 47/01
    Es kann dahingestellt bleiben, ob eine rechtsfehlerhafte Abweisung der Klage wegen Versäumung der Klagefrist einen Verfahrensfehler darstellt (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 24. September 1985 IX R 47/83, BFHE 145, 299, BStBl II 1986, 268; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rdnr. 25, a.E.).
  • BFH, 18.05.2000 - VII B 36/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verstoß gegen den klaren Inhalt der

    Auszug aus BFH, 06.09.2001 - X B 47/01
    Soweit die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ihr Zulassungsbegehren auf § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO a.F. stützt, also Verfahrensmängel geltend macht, auf denen das angefochtene Urteil beruhen kann, kommen nur prozessrechtliche Verstöße in Betracht, die aus der materiell-rechtlichen Sicht des Finanzgerichts (FG) einen anderen Verfahrensausgang zumindest als möglich erscheinen lassen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Februar 2000 II B 108/99, BFH/NV 2000, 875, 876; vom 10. April 2000 II B 147/99, BFH/NV 2000, 1476, 1477; vom 18. Mai 2000 VII B 36/99, BFH/NV 2000, 1355, 1356; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 65, § 120 Rz. 39 f.).
  • BFH, 04.05.2000 - I B 121/99

    Divergenz - verwaltungsseitige Übergangsregelung

    Auszug aus BFH, 06.09.2001 - X B 47/01
    Soweit die Nichtzulassungsbeschwerde schließlich auch auf Divergenz gestützt wird (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO a.F.), genügt die Erwähnung verschiedener BFH-Entscheidungen, verbunden mit der allgemeinen Behauptung, das angefochtene Urteil stehe zu ihnen in Widerspruch, nicht den gesetzlichen Darlegungserfordernissen (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO a.F.; s. dazu die BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 1477, und vom 23. Juni 2000 VIII B 52/99, BFH/NV 2000, 1487).
  • BFH, 08.02.1996 - III R 127/93

    Widerlegung der Zugangsvermutung (Drei-Tage-Frist)

    Auszug aus BFH, 06.09.2001 - X B 47/01
    Die vorgelegte Kopie eines Briefumschlags --zudem ohne Angabe des Adressaten-- hat schon deswegen keinen Aussagewert, weil das Datum des Eingangs der Einspruchsentscheidung nicht vermerkt ist (vgl. BFH-Urteil vom 8. Februar 1996 III R 127/93, BFH/NV 1996, 850).
  • BFH, 04.02.2000 - II B 108/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verletzung des rechtlichen Gehörs;

    Auszug aus BFH, 06.09.2001 - X B 47/01
    Soweit die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ihr Zulassungsbegehren auf § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO a.F. stützt, also Verfahrensmängel geltend macht, auf denen das angefochtene Urteil beruhen kann, kommen nur prozessrechtliche Verstöße in Betracht, die aus der materiell-rechtlichen Sicht des Finanzgerichts (FG) einen anderen Verfahrensausgang zumindest als möglich erscheinen lassen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Februar 2000 II B 108/99, BFH/NV 2000, 875, 876; vom 10. April 2000 II B 147/99, BFH/NV 2000, 1476, 1477; vom 18. Mai 2000 VII B 36/99, BFH/NV 2000, 1355, 1356; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 65, § 120 Rz. 39 f.).
  • BFH, 23.06.2000 - VIII B 52/99

    Divergenz

    Auszug aus BFH, 06.09.2001 - X B 47/01
    Soweit die Nichtzulassungsbeschwerde schließlich auch auf Divergenz gestützt wird (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO a.F.), genügt die Erwähnung verschiedener BFH-Entscheidungen, verbunden mit der allgemeinen Behauptung, das angefochtene Urteil stehe zu ihnen in Widerspruch, nicht den gesetzlichen Darlegungserfordernissen (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO a.F.; s. dazu die BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 1477, und vom 23. Juni 2000 VIII B 52/99, BFH/NV 2000, 1487).
  • BFH, 28.02.2001 - X B 162/00

    Bekanntgabe von Einspruchsentscheidungen

    Auszug aus BFH, 06.09.2001 - X B 47/01
    Bestreitet der Empfänger, einen schriftlichen Verwaltungsakt innerhalb der Drei-Tage-Frist des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 erhalten zu haben, hat er nach ständiger Rechtsprechung des BFH substantiiert Tatsachen vorzutragen, die schlüssig auf einen späteren Zugang hindeuten und damit Zweifel an der Zugangsvermutung begründen (Senatsbeschluss vom 28. Februar 2001 X B 162/00, BFH/NV 2001, 747).
  • BFH, 10.04.2000 - II B 147/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verfahrensmängel - Verletzung des

    Auszug aus BFH, 06.09.2001 - X B 47/01
    Soweit die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ihr Zulassungsbegehren auf § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO a.F. stützt, also Verfahrensmängel geltend macht, auf denen das angefochtene Urteil beruhen kann, kommen nur prozessrechtliche Verstöße in Betracht, die aus der materiell-rechtlichen Sicht des Finanzgerichts (FG) einen anderen Verfahrensausgang zumindest als möglich erscheinen lassen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Februar 2000 II B 108/99, BFH/NV 2000, 875, 876; vom 10. April 2000 II B 147/99, BFH/NV 2000, 1476, 1477; vom 18. Mai 2000 VII B 36/99, BFH/NV 2000, 1355, 1356; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 65, § 120 Rz. 39 f.).
  • BFH, 29.09.1998 - VI B 127/97

    Verfahrensfehler; Vorlage der Vollmacht

    Auszug aus BFH, 06.09.2001 - X B 47/01
    Insoweit könnte die Beschwerde nur dann begründet sein, wenn der behauptete Verfahrensfehler auch tatsächlich vorliegt (vgl. BFH-Beschluss vom 29. September 1998 VI B 127/97, BFH/NV 1999, 489; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rdnr. 33).
  • BFH, 30.11.2006 - XI B 13/06

    NZB: Verfahrensfehler, Bekanntgabe

    Soweit die Klägerin ihr Zulassungsbegehren auf § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO stützt, also Verfahrensmängel geltend macht, auf denen das angefochtene Urteil beruhen kann, kommen nur prozessrechtliche Verstöße in Betracht, die aus der materiell-rechtlichen Sicht des FG einen anderen Verfahrensausgang zumindest als möglich erscheinen lassen (BFH-Beschluss vom 6. September 2001 X B 47/01, BFH/NV 2002, 350).

    Bestreitet der Empfänger den Erhalt innerhalb der Drei-Tages-Frist, hat er substantiiert Tatsachen vorzutragen, die schlüssig auf den späteren Zugang hindeuten und damit Zweifel an der Zugangsvermutung begründen (BFH-Urteile vom 17. Juni 1997 IX R 79/95, BFH/NV 1997, 828; vom 3. Mai 2001 III R 56/98, BFH/NV 2001, 1365; BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 350).

  • FG Nürnberg, 10.09.2009 - 6 K 461/08

    Widerlegung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO: durch Poststempel

    Eine solche Zuordnung sei aber nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung erforderlich, um Zweifel an der Zugangsfiktion zu begründen (BFH-Beschluss vom 06.09.2001 X B 47/01, BFH/NV 2002, 350).

    Ohne Beweiswert für einen behaupteten späteren Eingang ist der Briefumschlag im Streitfall auch deswegen, weil auf ihm nicht einmal ein behaupteter späterer Eingang der Einspruchsentscheidung vermerkt worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 06.09.2001 X B 47/01, BFH/NV 2002, 350).

  • FG Rheinland-Pfalz, 02.12.2010 - 4 K 2699/06

    Nachträgliche Ergänzung des Urteils wegen Nichtberücksichtigung des

    In seiner Überzeugung sieht sich der erkennende Senat noch dadurch bestärkt, dass die Kläger keinerlei Tatsachen substantiiert vorgetragen haben, die schlüssig auf eine Versendung des Änderungsbescheids vom 7. April 2010 an sie hindeuten (vgl. dazu z.B.: BFH vom 6. September 2001 X B 47/01, BFH/NV 2002 S. 350; BFH vom 3. April 2003 VIII B 148/02, Juris).
  • BFH, 24.08.2004 - IX B 146/03

    Abweichung eines FG-Urt. von später veröffentlichten BFH-Urt.

    Die Rüge eines Verfahrensmangels i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO erfordert nicht nur die --im Streitfall fehlende-- Bezeichnung der angeblich verletzten Rechtsnorm, sondern auch die konkrete Bezeichnung der Tatsachen, aus denen sich nach Ansicht der Kläger der behauptete Verfahrensverstoß ergibt; darzulegen ist des Weiteren, dass die Entscheidung auf diesem Verstoß beruhen kann, mithin ohne den Verfahrensmangel möglicherweise anders ausgefallen wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 6. September 2001 X B 47/01, BFH/NV 2002, 350, m.w.N.).
  • FG München, 02.08.2004 - 15 K 4609/00

    Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei Rechtsanwaltstätigkeit eines pensionierten

    Nach wiederholt bestätigter höchstrichterlicher Rechtsprechung muss der den fristgerechten Zugang bestreitende Adressat aber zumindest durch substantiierte und schlüssige Erklärungen darlegen, aus welchen Umständen sich die Zweifel am fristgerechten Zugang ergeben sollen (für viele BFH Beschluss vom 6.09.2001, X B 47/01, BFH/NV 2002, 350 ).
  • BFH, 02.12.2003 - VI B 3/00

    Bekanntgabe eines Verwaltungsakts (Zugang innerhalb der Drei-Tages-Frist)

    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen das Vorbringen eines Steuerpflichtigen geeignet ist, Zweifel am Zugang eines Verwaltungsakts innerhalb der Drei-Tages-Frist des § 122 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) zu begründen, ist hinreichend geklärt (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. November 2002 X R 17/01, BFH/NV 2003, 586; BFH-Beschlüsse vom 30. Juni 2000 VI B 39/00, BFH/NV 2000, 1449; vom 28. Februar 2001 X B 162/00, BFH/NV 2001, 747; vom 6. September 2001 X B 47/01, BFH/NV 2002, 350).
  • BFH, 03.04.2003 - VIII B 148/02

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung (hier: Einwände gegen die Anwendung der

    Nach dieser hat ein Empfänger, der bestreitet, einen schriftlichen Verwaltungsakt innerhalb der Drei-Tage-Frist erhalten zu haben, substantiiert Tatsachen vorzutragen, die schlüssig auf einen späteren Zugang hindeuten und damit Zweifel an der Zugangsvermutung begründen (BFH-Beschluss vom 6. September 2001 X B 47/01, BFH/NV 2002, 350, m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 19.05.2009 - 4 K 1535/08

    Klage trotz fehlender Durchführung eines Vorverfahren zulässig - Einspruch gegen

    Bestreitet der Empfänger, einen schriftlichen Verwaltungsakt innerhalb der Drei-Tage-Frist des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 erhalten zu haben, hat er nach ständiger Rechtsprechung des BFH substantiiert Tatsachen vorzutragen, die schlüssig auf einen späteren Zugang hindeuten und damit Zweifel an der Zugangsvermutung begründen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31.03.2008 III B 151/07, BFH/NV 2008, 1335; vom 06.09.2001 X B 47/01, BFH/NV 2002, 350 m.w.N.; Pahlke/Koenig, AO § 122 Rz. 72; Klein/Brockmeyer, AO § 122 Rz. 53 ff; Tipke/Kruse, AO/FGO, § 122 AO Rz. 59).
  • FG Hamburg, 09.08.2007 - 1 K 115/06

    Widerlegen der Bekanntgabefiktion des § 122 AO; psychische Krankheit als

    Bestreitet der Bekanntgabeadressat den fristgerechten Zugang, so muss er um Zweifel hervorzurufen, durch substantiierte Erklärungen darlegen, dass er nicht rechtzeitig in den Besitz des Schriftstückes gelangt ist, aus seinem schlüssigen Vorbringen müssen sich Zweifel ergeben (siehe z.B. BFH vom 30.11.2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389 m.w.N.; BFH vom 06.09.2001 X B 47/01 BFH/NV 2002, 350 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht