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   BFH, 28.02.2002 - V B 63/01   

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https://dejure.org/2002,13179
BFH, 28.02.2002 - V B 63/01 (https://dejure.org/2002,13179)
BFH, Entscheidung vom 28.02.2002 - V B 63/01 (https://dejure.org/2002,13179)
BFH, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - V B 63/01 (https://dejure.org/2002,13179)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Fortbildung des Rechts - Verfahrensmangel - Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Wohnheimbetreiber - Umsatzsteuerfestsetzung - Vermietung von Wohn- und Schlafräumen - Kurzfristige Beherbergung von Fremden

  • Judicialis

    UStG § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a; ; UStG §... 4 Nr. 12 Satz 2; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 119 Nr. 6; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NZB; neues Zulassungsrecht; Sicherung einer einheitlichen Rspr.

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 806
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 12.02.1998 - C-346/95

    STEUERRECHT

    Auszug aus BFH, 28.02.2002 - V B 63/01
    Das FG hat in den Entscheidungsgründen der Vorentscheidung die Grundsätze der einschlägigen Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 6. August 1998 V R 26/98, BFH/NV 1999, 84) und des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- (Urteil vom 12. Februar 1998 Rs. C-346/95 --Elisabeth Blasi--, Slg. 1998, I-481, Umsatzsteuer- und Verkehrssteuerrecht --UVR-- 1998, 113, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1998, 189) dargelegt.
  • BFH, 06.08.1998 - V R 26/98

    Wohnheim - Bürgerkriegsflüchtlinge - Asylbewerber - Kostenübernahmescheine der

    Auszug aus BFH, 28.02.2002 - V B 63/01
    Das FG hat in den Entscheidungsgründen der Vorentscheidung die Grundsätze der einschlägigen Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 6. August 1998 V R 26/98, BFH/NV 1999, 84) und des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- (Urteil vom 12. Februar 1998 Rs. C-346/95 --Elisabeth Blasi--, Slg. 1998, I-481, Umsatzsteuer- und Verkehrssteuerrecht --UVR-- 1998, 113, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1998, 189) dargelegt.
  • BFH, 20.06.2001 - I R 80/00

    Zulässigkeit der Revision - Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BFH, 28.02.2002 - V B 63/01
    Das ist insbesondere der Fall, wenn jegliche Begründung fehlt oder lediglich inhaltslose oder unverständliche Wendungen niedergeschrieben sind, die nicht erkennen lassen, von welchen Erwägungen das Gericht ausgegangen ist, und die eine Überprüfung des Rechtsstandpunktes nicht ermöglichen, oder wenn ein selbständiger Anspruch bzw. ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. April 1995 V R 37/94, BFH/NV 1995, 911; vom 20. Juni 2001 I R 80/00, BFH/NV 2001, 1583).
  • BFH, 10.06.1998 - V B 103/97

    Divergenz; Beschwerdefrist

    Auszug aus BFH, 28.02.2002 - V B 63/01
    In einem solchen Fall konnte die Revision nicht wegen Divergenz gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO a.F. zugelassen werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. August 1996 V B 105/95, BFH/NV 1997, 204; vom 10. Juni 1998 V B 103/97, BFH/NV 1999, 315).
  • BFH, 26.07.2001 - X B 29/01

    Rechtsmittel - Rechtsmittelbegründung - Verfahrensverstoß - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BFH, 28.02.2002 - V B 63/01
    aa) Soweit das FA mit seiner Rüge geltend machen will, das FG habe gegen seine Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts (§ 76 Abs. 1 FGO) verstoßen, fehlen die erforderlichen Darlegungen, weshalb die unterlassene Sachverhaltsaufklärung nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des FG bedeutsam war (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 3. November 1993 V B 118/93, BFH/NV 1995, 308; vom 26. Juli 2001 X B 29/01, BFH/NV 2002, 38).
  • BFH, 14.08.1996 - V B 105/95

    Beschwerde durch das Finanzamt gerichtet auf Zulassung der Revision

    Auszug aus BFH, 28.02.2002 - V B 63/01
    In einem solchen Fall konnte die Revision nicht wegen Divergenz gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO a.F. zugelassen werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. August 1996 V B 105/95, BFH/NV 1997, 204; vom 10. Juni 1998 V B 103/97, BFH/NV 1999, 315).
  • BFH, 03.11.1993 - V B 118/93

    Anforderungen an die Darlegung einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BFH, 28.02.2002 - V B 63/01
    aa) Soweit das FA mit seiner Rüge geltend machen will, das FG habe gegen seine Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts (§ 76 Abs. 1 FGO) verstoßen, fehlen die erforderlichen Darlegungen, weshalb die unterlassene Sachverhaltsaufklärung nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des FG bedeutsam war (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 3. November 1993 V B 118/93, BFH/NV 1995, 308; vom 26. Juli 2001 X B 29/01, BFH/NV 2002, 38).
  • BFH, 06.04.1995 - V R 37/94

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision

    Auszug aus BFH, 28.02.2002 - V B 63/01
    Das ist insbesondere der Fall, wenn jegliche Begründung fehlt oder lediglich inhaltslose oder unverständliche Wendungen niedergeschrieben sind, die nicht erkennen lassen, von welchen Erwägungen das Gericht ausgegangen ist, und die eine Überprüfung des Rechtsstandpunktes nicht ermöglichen, oder wenn ein selbständiger Anspruch bzw. ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. April 1995 V R 37/94, BFH/NV 1995, 911; vom 20. Juni 2001 I R 80/00, BFH/NV 2001, 1583).
  • FG Berlin, 10.11.1999 - 6 K 6463/97
    Auszug aus BFH, 28.02.2002 - V B 63/01
    Des Weiteren habe auch das FG Berlin im Urteil vom 10. November 1999 6 K 6463/97 (EFG 2000, 442) eine längerfristige Vermietung in einem Fall verneint, in dem --ebenso wie bei der Klägerin-- sowohl das "Nutzungsverhältnis" mit den Flüchtlingen als auch die Kostenübernahmen durch die Bezirksämter jederzeit "ohne Einhaltung irgendeiner Kündigungsfrist" allein durch tatsächlichen Auszug beendet worden seien.
  • BFH, 16.12.2005 - V B 9/05

    USt: "Strohmann" als Unternehmer

    Dies rechtfertigt die Zulassung der Revision indessen nicht (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 28. Februar 2002 V B 63/01, BFH/NV 2002, 806).
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