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   BFH, 20.08.2002 - IX R 95/00   

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https://dejure.org/2002,12757
BFH, 20.08.2002 - IX R 95/00 (https://dejure.org/2002,12757)
BFH, Entscheidung vom 20.08.2002 - IX R 95/00 (https://dejure.org/2002,12757)
BFH, Entscheidung vom 20. August 2002 - IX R 95/00 (https://dejure.org/2002,12757)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anschaffungs- oder Herstellungskosten - Abziehbarkeit als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Einkommenssteuergesetz (EStG) - Aufwendungen als Anschaffungskosten i.S.d. § 255 Abs. 1 Satz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) - Anschaffungsnahe Herstellungsaufwendungen - Baumaßnahmen ...

  • Judicialis

    HGB § 255; ; HGB § 255 Abs. 1; ; HGB § 255 Abs. 2; ; EStG § 10i Abs. 1; ; EStG § 10i Abs. 1 Nr. 2a; ; EStG § 10i Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 i Abs. 1; HGB § 255 Abs. 1
    Anschaffungsnaher Aufwand; deutliche Erhöhung des Nutzungswerts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gebäude, anschaffungsnahe Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand
    Sachlicher Anwendungsbereich
    Aufwendungen zur Hebung des Gebäudestandards stellen Herstellungskosten dar
    Definition der Herstellungskosten

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 i
    Anschaffungsnaher Aufwand

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 301
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 52/00

    Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 95/00
    Herstellungskosten scheiden in diesem Fall aus (vgl. BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 52/00, zu II.2.b aa, BFH/NV 2002, 966).

    Zu den Anschaffungskosten zählen daher die Aufwendungen, die erforderlich sind, um den Vermögensgegenstand bestimmungsgemäß nutzen zu können (vgl. dazu im Einzelnen BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 52/00, BFH/NV 2002, 966).

    Ist das der Fall, sind die Kosten der Baumaßnahmen sowie der damit bautechnisch verbundenen Baumaßnahmen Anschaffungskosten i.S. des § 255 Abs. 1 HGB (vgl im Einzelnen BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 52/00, BFH/NV 2002, 966).

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 95/00
    Solche Aufwendungen seien nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, als Erhaltungsaufwendungen sofort abziehbare Werbungskosten; das müsse auch gelten, wenn solche Aufwendungen in zeitlichem Zusammenhang mit der Anschaffung getätigt werden.

    Danach führen Aufwendungen, die im Anschluss an die Anschaffung vorgenommen werden und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch seien, zu einer wesentlichen Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 HGB (Hinweis auf die BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, und vom 9. Mai 1995 IX R 5/93, BFHE 178, 40, BStBl II 1996, 588).

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

    Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 95/00
    Welche Aufwendungen zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen, bestimmt sich für die Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte, mithin auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, nach § 255 HGB (vgl. BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFH/NV 2002, 968).

    Die Höhe der Aufwendungen und ihre Nähe zur Anschaffung können allein weder zu Anschaffungs- noch zu Herstellungskosten führen (zur Begründung vgl. BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFH/NV 2002, 968).

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 5/93

    Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand bei teilentgeltlichem Erwerb eines Gebäudes

    Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 95/00
    Danach führen Aufwendungen, die im Anschluss an die Anschaffung vorgenommen werden und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch seien, zu einer wesentlichen Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 HGB (Hinweis auf die BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, und vom 9. Mai 1995 IX R 5/93, BFHE 178, 40, BStBl II 1996, 588).
  • FG Nürnberg, 06.10.2000 - I 207/98

    Verhältnis der anschaffungsnahen Aufwendungen

    Auszug aus BFH, 20.08.2002 - IX R 95/00
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage statt (Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 69).
  • BFH, 29.06.2005 - X R 37/04

    Abgrenzung Anschaffungs-/Herstellungskosten

    e) Kosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die nicht die vier Kernbereiche der Wohnungsausstattung (Installationen und Fenster) betreffen und mit ihnen auch nicht bautechnisch zusammenhängen, führen in keinem Fall zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (vgl. BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 95/00, BFH/NV 2003, 301 zur Erneuerung von Türen und Fußbodenbelägen).
  • BFH, 15.02.2005 - IX R 36/04

    HK - Zusammenhang mit Dachausbau

    Welche Aufwendungen zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen, bestimmt sich nach § 255 des Handelsgesetzbuches --HGB-- (vgl. BFH-Urteile vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569; vom 20. August 2002 IX R 2/01, BFH/NV 2003, 452, und IX R 95/00, BFH/NV 2003, 301).
  • FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 196/01

    Dacherneuerung als fraglicher Begünstigungstatbestand im Sinne des § 10e EStG

    Geschieht dies von Vornherein nach einem einheitlichen Plan können sich die Standard verbessernden Maßnahmen gegebenenfalls auch über den gesamten achtjährigen Begünstigungszeitraum des § 10e EStG hinziehen (vgl. zu allem BFH-Urteile vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFH/NV 2002, 968; IX R 52/00, BFH/NV 2002, 966; vom 20. August 2002 IX R 43/00, IX R 95/00 und IX R 2/01, BFH/NV 2003, 34, 301 bzw. 452; vom 22. Januar 2003 X R 9/99, BFH/NV 2003, 706).
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