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   BFH, 08.01.2003 - I B 22/02   

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https://dejure.org/2003,12303
BFH, 08.01.2003 - I B 22/02 (https://dejure.org/2003,12303)
BFH, Entscheidung vom 08.01.2003 - I B 22/02 (https://dejure.org/2003,12303)
BFH, Entscheidung vom 08. Januar 2003 - I B 22/02 (https://dejure.org/2003,12303)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 § 96 Abs. 2
    NZB; rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch auf rechtliches Gehör erfordert keinen Hinweis auf gesetzliche Vorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 925
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.05.2000 - VI B 100/00

    Rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 08.01.2003 - I B 22/02
    Andererseits ist das FG jedoch nicht allgemein verpflichtet, den Beteiligten vorab mitzuteilen oder anzudeuten, auf welche Umstände und Überlegungen es seine Entscheidung voraussichtlich stützen wird (BFH-Beschlüsse vom 25. Mai 2000 VI B 100/00, BFH/NV 2000, 1235; vom 19. August 2002 XI B 79/99, BFH/NV 2002, 1608, m.w.N.).

    Erst recht müssen die Beteiligten damit rechnen, dass das FG auch ohne besondere Ankündigung einschlägige gesetzliche Vorschriften beachtet, sofern diese nicht so entlegen sind, dass sie auch einem kundigen Beteiligten nicht bekannt sein müssen (vgl. BFH/NV 2000, 1235).

  • BFH, 19.08.2002 - XI B 79/99

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 08.01.2003 - I B 22/02
    Andererseits ist das FG jedoch nicht allgemein verpflichtet, den Beteiligten vorab mitzuteilen oder anzudeuten, auf welche Umstände und Überlegungen es seine Entscheidung voraussichtlich stützen wird (BFH-Beschlüsse vom 25. Mai 2000 VI B 100/00, BFH/NV 2000, 1235; vom 19. August 2002 XI B 79/99, BFH/NV 2002, 1608, m.w.N.).
  • BFH, 25.04.2001 - V B 208/00

    Umsatzsteuer - Vorsteuer - Kfz-Kauf - Privatanteil - Rechtsmittelbegründung

    Auszug aus BFH, 08.01.2003 - I B 22/02
    Zum anderen haben die Verfahrensbeteiligten Anspruch darauf, dass das Gericht sie auch in rechtlicher Hinsicht auf entscheidungserhebliche Gesichtspunkte und Erwägungen hinweist, mit denen sie erkennbar nicht gerechnet haben und auch nicht rechnen mussten (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Mai 2001 I B 84/00, BFH/NV 2001, 1425; vom 25. April 2001 V B 208/00, BFH/NV 2001, 1566).
  • BFH, 16.05.2001 - I B 84/00

    Rückstellung - Verdeckte Gewinnausschüttung - Pachtvertrag - Schwimmbadbetrieb -

    Auszug aus BFH, 08.01.2003 - I B 22/02
    Zum anderen haben die Verfahrensbeteiligten Anspruch darauf, dass das Gericht sie auch in rechtlicher Hinsicht auf entscheidungserhebliche Gesichtspunkte und Erwägungen hinweist, mit denen sie erkennbar nicht gerechnet haben und auch nicht rechnen mussten (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Mai 2001 I B 84/00, BFH/NV 2001, 1425; vom 25. April 2001 V B 208/00, BFH/NV 2001, 1566).
  • BFH, 25.01.2005 - I B 83/04

    Klageantrag; Bindungswirkung

    Eine Verletzung ihres Rechts auf Gehör hat die Klägerin nicht i.S. des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO dargelegt; insbesondere kann der von ihr angeführte Umstand, dass das FG seine Rechtsansicht nicht im Vorfeld des Urteils angedeutet oder mit den Beteiligten erörtert hat, keinen Verfahrensmangel begründen (BFH-Beschlüsse vom 8. Januar 2003 I B 22/02, BFH/NV 2003, 925; vom 9. April 2003 VIII B 124/02, BFH/NV 2003, 1309, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.01.2004 - I B 5/03

    Umfang des Rechts auf Gehör

    Dieses Recht beinhaltet zwar u.a., dass das FG sein Urteil sowohl in tatsächlicher (§ 96 Abs. 2 FGO) als auch in rechtlicher Hinsicht nur auf Gesichtspunkte und Erwägungen stützen darf, mit deren Heranziehung die Beteiligten gerechnet haben oder zumindest rechnen mussten (Senatsurteil vom 7. August 2002 I R 45/01, BFH/NV 2003, 173; Senatsbeschluss vom 8. Januar 2003 I B 22/02, BFH/NV 2003, 925, m.w.N.).
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