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Rechtsprechung
   BFH, 29.01.2004 - VI B 53/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15096
BFH, 29.01.2004 - VI B 53/01 (https://dejure.org/2004,15096)
BFH, Entscheidung vom 29.01.2004 - VI B 53/01 (https://dejure.org/2004,15096)
BFH, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - VI B 53/01 (https://dejure.org/2004,15096)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 661
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.08.2003 - VII B 260/02

    Grundsätzliche Bedeutung; Sachaufklärungspflicht; Einholung einer

    Auszug aus BFH, 29.01.2004 - VI B 53/01
    Zu diesen verzichtbaren Mängeln gehört die Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das Übergehen eines Beweisantrags (ständige Rechtsprechung, siehe Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. August 2003 VII B 260/02, BFH/NV 2004, 70, m.w.N.).
  • BFH, 22.07.2003 - X B 97/02

    Einwände gegen die Richtigkeit des FG-Urteils

    Auszug aus BFH, 29.01.2004 - VI B 53/01
    Im Übrigen setzt eine Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht nach ständiger Rechtsprechung des BFH voraus, dass nicht nur die ermittlungsbedürftigen Tatsachen und die angebotenen Beweismittel genau bezeichnet werden, sondern auch dargelegt wird, inwiefern das Urteil des FG --ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts-- auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann und was das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre (siehe BFH-Beschluss vom 22. Juli 2003 X B 97/02, BFH/NV 2004, 52).
  • BFH, 16.09.2004 - VI B 160/00

    Abwälzung der Lohnsteuer auf den Arbeitnehmer

    Der im finanzgerichtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz (§ 76 FGO) betrifft eine Verfahrensvorschrift, auf deren Einhaltung die Beteiligten --ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge-- verzichten können (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 29. Januar 2004 VI B 53/01, BFH/NV 2004, 661; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Tz. 92, m.w.N.).
  • BFH, 03.06.2004 - VI B 110/01

    Unterzeichnung des Urt. durch jüngeren Beisitzer; ordnungsgemäße Rüge der

    Im Übrigen setzt die Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht voraus, dass nicht nur die ermittlungsbedürftigen Tatsachen und die angebotenen Beweismittel genau bezeichnet werden, sondern auch dargelegt wird, inwiefern das Urteil des FG --ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts-- auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann und was das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre (BFH-Beschluss vom 29. Januar 2004 VI B 53/01, BFH/NV 2004, 661).
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Rechtsprechung
   BFH, 30.01.2004 - II B 111/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12135
BFH, 30.01.2004 - II B 111/02 (https://dejure.org/2004,12135)
BFH, Entscheidung vom 30.01.2004 - II B 111/02 (https://dejure.org/2004,12135)
BFH, Entscheidung vom 30. Januar 2004 - II B 111/02 (https://dejure.org/2004,12135)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 92 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 119 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    FGO § 92 Abs. 2 § 96 Abs. 1 S. 1 § 119 Nr. 1
    Nicht vorschriftgemäße Besetzung des Gerichts

  • datenbank.nwb.de

    Kein Verzicht auf den Verfahrensmangel der nicht vorschriftsgemäßen Besetzung des Gerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 661
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.10.1992 - II ZR 171/91

    Heilung unwirksamer Bestellung des Einzelrichters

    Auszug aus BFH, 30.01.2004 - II B 111/02
    Diese Frage ist der Disposition der Parteien entzogen (BFH-Urteil vom 15. Dezember 1998 VIII R 74/97, BFHE 187, 404, BStBl II 1999, 300; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Oktober 1992 II ZR 171/91, Neue Juristische Wochenschrift 1993, 600).
  • BFH, 15.12.1998 - VIII R 74/97

    Entscheidung durch den konsentierten Richter

    Auszug aus BFH, 30.01.2004 - II B 111/02
    Diese Frage ist der Disposition der Parteien entzogen (BFH-Urteil vom 15. Dezember 1998 VIII R 74/97, BFHE 187, 404, BStBl II 1999, 300; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Oktober 1992 II ZR 171/91, Neue Juristische Wochenschrift 1993, 600).
  • BFH, 28.08.1986 - V R 18/86

    Verfahrensrüge - Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Schlafender Richter -

    Auszug aus BFH, 30.01.2004 - II B 111/02
    Vorschriftsmäßig besetzt ist das erkennende Gericht nur, wenn jeder der an der Verhandlung und Entscheidung beteiligten Richter in der Lage war, die wesentlichen Vorgänge der Verhandlung wahrzunehmen und in sich aufzunehmen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. August 1986 V R 18/86, BFHE 147, 402, BStBl II 1986, 908).
  • BFH, 30.06.2023 - V B 13/22

    "Videokonferenz" und gesetzlicher Richter

    bb) Danach sind die Vorschriften über die Besetzung des Gerichts der Disposition der Beteiligten entzogen (BFH-Beschlüsse vom 05.03.2018 - X B 44/17, BFH/NV 2018, 637, Rz 15; vom 17.06.2011 - XI B 21-22/10, BFH/NV 2012, 46, Rz 11 und vom 30.01.2004 - II B 111/02, BFH/NV 2004, 661, unter II.).
  • BFH, 17.06.2011 - XI B 21/10

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Verspätetes Erscheinen eines

    Diese Frage ist der Disposition der Beteiligten entzogen (BFH-Beschluss vom 30. Januar 2004 II B 111/02, BFH/NV 2004, 661, m.w.N.).
  • BFH, 07.10.2005 - II B 75/04

    Einheitlicher Erwerbsgegenstand - Mehrheit von Personen auf der Veräußererseite

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hob das Urteil des Finanzgerichts (FG) auf und verwies die Sache an das FG zurück (BFH-Beschluss vom 30. Januar 2004 II B 111/02, BFH/NV 2004, 661).
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Rechtsprechung
   BFH, 29.01.2004 - II B 169/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14642
BFH, 29.01.2004 - II B 169/02 (https://dejure.org/2004,14642)
BFH, Entscheidung vom 29.01.2004 - II B 169/02 (https://dejure.org/2004,14642)
BFH, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - II B 169/02 (https://dejure.org/2004,14642)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 661
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG München, 14.04.1999 - 4 K 442/95

    Erbschaftsteuerpflichtiger Erwerb einer Lebensversicherung bei Beitragsleistungen

    Auszug aus BFH, 29.01.2004 - II B 169/02
    Die von der Klägerin geltend gemachte Abweichung der Vorentscheidung von dem Urteil des FG München vom 17. November 1999 4 K 631/96 Erb (Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 139) und damit der Zulassungsgrund der Sicherung der einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative der Finanzgerichtsordnung --FGO--) liegt nicht vor.
  • FG Düsseldorf, 17.11.1999 - 4 K 631/96

    Schenkungssteuer für unentgeltliche, objektiv freigebige Zuwendungen ; Der

    Auszug aus BFH, 29.01.2004 - II B 169/02
    Die von der Klägerin geltend gemachte Abweichung der Vorentscheidung von dem Urteil des FG München vom 17. November 1999 4 K 631/96 Erb (Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 139) und damit der Zulassungsgrund der Sicherung der einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative der Finanzgerichtsordnung --FGO--) liegt nicht vor.
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