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   BFH, 24.03.2005 - XI B 115/04   

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https://dejure.org/2005,14375
BFH, 24.03.2005 - XI B 115/04 (https://dejure.org/2005,14375)
BFH, Entscheidung vom 24.03.2005 - XI B 115/04 (https://dejure.org/2005,14375)
BFH, Entscheidung vom 24. März 2005 - XI B 115/04 (https://dejure.org/2005,14375)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 3; ; EStG § 10d; ; EStG § 10d Abs. 2; ; FGO § 69 Abs. 2; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 69 Abs. 3; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2 Abs. 3 § 10d Abs. 2; FGO § 69
    Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung

  • datenbank.nwb.de

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 3 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 1297
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.05.2001 - XI B 151/00

    Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung

    Auszug aus BFH, 24.03.2005 - XI B 115/04
    Mit Beschluss vom 9. Mai 2001 XI B 151/00 (BFHE 195, 314, BStBl II 2001, 552) hat der Senat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Mindestbesteuerung nach § 2 Abs. 3 EStG insoweit verneint, als es sich bei den negativen Einkünften um solche aus Vermietung und Verpachtung handelt, die durch nach dem Fördergebietsgesetz begünstigte Investitionen und entsprechende Sonderabschreibungen entstanden sind.
  • BFH, 06.03.2003 - XI B 7/02

    Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung

    Auszug aus BFH, 24.03.2005 - XI B 115/04
    Mit Beschlüssen vom 6. März 2003 XI B 7/02 (BFHE 202, 141, BStBl II 2003, 516) und XI B 76/02 (BFHE 202, 147, BStBl II 2003, 523) hat der Senat allerdings dann ernstliche Zweifel bejaht, wenn aufgrund des begrenzten Verlustausgleichs eine Einkommensteuer auch dann festzusetzen ist, wenn dem Steuerpflichtigen von seinem im Veranlagungszeitraum Erworbenen nicht einmal das Existenzminimum verbleibt.
  • BFH, 15.12.2000 - IX B 128/99

    Überperiodischer Verlustabzug bei Spekulationsgeschäften

    Auszug aus BFH, 24.03.2005 - XI B 115/04
    Dies gilt auch für ernstliche Zweifel i.S. des § 69 Abs. 2 und 3 FGO an der verfassungsrechtlichen Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2000 IX B 128/99, BFHE 194, 157, BStBl II 2001, 411).
  • BFH, 06.03.2003 - XI B 76/02

    Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung

    Auszug aus BFH, 24.03.2005 - XI B 115/04
    Mit Beschlüssen vom 6. März 2003 XI B 7/02 (BFHE 202, 141, BStBl II 2003, 516) und XI B 76/02 (BFHE 202, 147, BStBl II 2003, 523) hat der Senat allerdings dann ernstliche Zweifel bejaht, wenn aufgrund des begrenzten Verlustausgleichs eine Einkommensteuer auch dann festzusetzen ist, wenn dem Steuerpflichtigen von seinem im Veranlagungszeitraum Erworbenen nicht einmal das Existenzminimum verbleibt.
  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

    Auszug aus BFH, 24.03.2005 - XI B 115/04
    An die Zweifel hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sind, wenn die Verfassungswidrigkeit von Normen geltend gemacht wird, keine strengeren Anforderungen zu stellen, als im Falle der Geltendmachung fehlerhafter Rechtsanwendung (BFH-Beschluss vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BFHE 140, 396, BStBl II 1984, 454).
  • BFH, 25.06.2004 - XI B 20/03

    Mindestbesteuerung nach § 2 Abs. 3 EStG

    Auszug aus BFH, 24.03.2005 - XI B 115/04
    Dabei können --wie der Senat mit Beschluss vom 25. Juni 2004 XI B 20/03 (BFH/NV 2005, 176) entschieden hat-- bei der Prüfung, ob dem Steuerpflichtigen zumindest das Existenzminimum verbleibt, nur die jeweiligen positiven und negativen Einkünfte des betreffenden Veranlagungszeitraums berücksichtigt werden; Verluste anderer Veranlagungszeiträume --auch sog. echte Verluste-- sind ebenso wenig einzubeziehen, wie Veränderungen auf der Vermögensebene.
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