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   BFH, 26.10.2004 - IX R 26/02   

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https://dejure.org/2004,9556
BFH, 26.10.2004 - IX R 26/02 (https://dejure.org/2004,9556)
BFH, Entscheidung vom 26.10.2004 - IX R 26/02 (https://dejure.org/2004,9556)
BFH, Entscheidung vom 26. Oktober 2004 - IX R 26/02 (https://dejure.org/2004,9556)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2 § 9 Abs. 1 § 21 Abs. 1 Nr. 1
    Ferienwohnungen: Einkünfteerzielungsabsicht

  • datenbank.nwb.de

    Einkünfteermittlung bei Ferienwohnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 9
    Ferienwohnung; Leerstandszeiten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 688
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 26.10.2004 - IX R 26/02
    Die Grundsätze des Urteils in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771 sind auch beim Vermieten von Ferienwohnungen anzuwenden, wenn diese von den Steuerpflichtigen --in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten-- ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (ständige Rechtsprechung seit BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726).

    b) Die dem FG als Tatsacheninstanz obliegende Feststellung und Würdigung, ob ein ausschließliches Vermieten der Ferienwohnung angenommen werden kann, bereitet offensichtlich trotz der den Steuerpflichtigen auferlegten Feststellungslast (s. Urteil in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, unter II. 1. b der Gründe) in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten.

    Deshalb entwickelt der Senat seine Rechtsprechung dahin fort, dass beim Vermieten von Ferienwohnungen --in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten-- die Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen immer dann anhand einer Prognose nach den Grundsätzen des Urteils in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726 zu überprüfen ist, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen --ohne dass Vermietungshindernisse gegeben sind-- erheblich unterschreitet; aus Vereinfachungsgründen und um den bei einer solchen Prüfung gegebenen Unsicherheiten Rechnung zu tragen, ist die zur Prognose führende Unterschreitensgrenze bei mindestens 25 v.H. anzusetzen (Ergänzung zum Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 8. Oktober 2004 IV C 3 -S 2253- 91/04, BStBl I 2004, 933, Tz. 16 f.).

    b) Kommt das FG zu dem Ergebnis, dass die Gesellschafter der Klägerin die Ferienwohnung teilweise selbst genutzt haben, muss es die auf die Selbstnutzung und auf die Vermietung entfallenden Kosten aufteilen und durch eine nach den Grundsätzen des Urteils in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726 vorzunehmende Prognose feststellen, ob durch die Vermietungstätigkeit ein Totalüberschuss erzielt werden kann.

    c) Hat dagegen die Klägerin die Ferienwohnung nach den Feststellungen des FG ohne Selbstnutzung vermietet, muss es ermitteln, ob die Vermietung die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen (ohne dass Vermietungshindernisse gegeben sind) um mindestens 25 v.H. unterschritten hat und je nach Ergebnis entweder die Einkünfteerzielungsabsicht der Klägerin ohne weitere Prüfung bejahen oder sie nach den Grundsätzen des zuvor genannten Urteils in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726 unter Berücksichtigung der gesamten Einnahmen und Ausgaben aus der Vermietung der Ferienwohnung überprüfen.

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 26.10.2004 - IX R 26/02
    Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass die Steuerpflichtigen beabsichtigen, letztlich einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, selbst wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, auf das der Senat wegen der Einzelheiten der Begründung verweist).

    Etwas anderes gilt nur, wenn nach der tatsächlichen Gestaltung des Sachverhaltes kein üblicher Fall der Dauervermietung vorliegt, z.B. weil sich die Steuerpflichtigen nicht zu einer langfristigen Vermietung entschlossen haben (Urteil in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, m.w.N.) oder die Vermietungstätigkeit nach den bei Beginn ersichtlichen Umständen von vornherein befristet ist (z.B. BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 57/00, BFHE 199, 422, BStBl II 2003, 695).

    Die Grundsätze des Urteils in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771 sind auch beim Vermieten von Ferienwohnungen anzuwenden, wenn diese von den Steuerpflichtigen --in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten-- ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (ständige Rechtsprechung seit BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726).

  • BFH, 09.07.2002 - IX R 57/00

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Auszug aus BFH, 26.10.2004 - IX R 26/02
    Etwas anderes gilt nur, wenn nach der tatsächlichen Gestaltung des Sachverhaltes kein üblicher Fall der Dauervermietung vorliegt, z.B. weil sich die Steuerpflichtigen nicht zu einer langfristigen Vermietung entschlossen haben (Urteil in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, m.w.N.) oder die Vermietungstätigkeit nach den bei Beginn ersichtlichen Umständen von vornherein befristet ist (z.B. BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 57/00, BFHE 199, 422, BStBl II 2003, 695).
  • BFH, 05.11.2002 - IX R 18/02

    In Eigenregie vermietete Ferienwohnung

    Auszug aus BFH, 26.10.2004 - IX R 26/02
    Der Senat hat es allerdings bisher (s. zuletzt Urteil vom 5. November 2002 IX R 18/02, BFHE 200, 556, BStBl II 2003, 914, m.w.N.) bei einer ohne Selbstnutzung vermieteten Ferienwohnung als unerheblich angesehen, ob diese nur an wenigen Tagen im Kalenderjahr vermietet war.
  • BFH, 06.11.2001 - IX R 85/00

    Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung

    Auszug aus BFH, 26.10.2004 - IX R 26/02
    Der vom FG festgestellten Heranziehung zur (und der später erlangten Befreiung von der) Zweitwohnungssteuer kommt in diesem Zusammenhang lediglich die Bedeutung eines Indizes zu, das im Rahmen der vom FG vorzunehmenden Gesamtwürdigung zusammen mit anderen Umständen für (oder gegen) eine Selbstnutzung sprechen kann (z.B. BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 85/00, BFH/NV 2002, 767).
  • FG München, 02.10.2002 - 4 K 4800/01

    Änderung fehlerhafter Einstufung von Fahrzeugen als LKW bei Erstzulassungen ab

    Auszug aus BFH, 26.10.2004 - IX R 26/02
    Das Urteil der Vorinstanz ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 43 veröffentlicht.
  • BFH, 28.07.2005 - IX B 21/05

    Teilweise selbst genutzte Ferienwohnung; Einkünfteerzielungsabsicht

    Indes ist die Einkünfteerzielungsabsicht immer dann anhand einer Prognose zu prüfen, wenn die Ferienwohnung --wovon das Finanzgericht (FG) ausgegangen ist-- von den Steuerpflichtigen zeitweilig auch selbst genutzt wird (BFH-Urteile vom 26. Oktober 2004 IX R 57/02, BFHE 208, 151, BStBl II 2005, 388; vom 26. Oktober 2004 IX R 26/02, BFH/NV 2005, 688).
  • FG München, 29.06.2015 - 7 K 2102/13

    Vermietungsabsicht Ferienhaus auf Mallorca

    Nach Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sei zwar auch bei der Vermietung einer Ferienwohnung eine Einkunftserzielungsabsicht zu unterstellen, sofern diese zu mindestens 75 % der ortsüblichen Vermietungszeit tatsächlich vermietet und eine Selbstnutzung ausgeschlossen sei (vgl. BFH-Urteil vom 26. Oktober 2004 IX R 26/02, BFH/NV 2005, 688).
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