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BFH, 23.01.2006 - IV B 80/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § ... 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; AO 1977 § 164 Abs. 2; ; AO 1977 § 164 Abs. 2 Satz 1; ; AO 1977 § 164 Abs. 3; ; AO 1977 § 165 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 164 § 165
NZB: Vorbehalt der Nachprüfung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 17.03.2004 - IV 227/03
- BFH, 23.01.2006 - IV B 80/04
Papierfundstellen
- BFH/NV 2006, 1242
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 16.09.2004 - X R 22/01
Vorbehalt der Nachprüfung; Vorläufigkeitsvermerk
Auszug aus BFH, 23.01.2006 - IV B 80/04
Denn anders als in dem von den Klägern angeführten Verfahren X R 22/01 wurden vorliegend die erstmaligen Steuerbescheide schon vor Durchführung der Außenprüfung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen; die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung verbunden mit der Vorläufigkeitserklärung nach § 165 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 erfolgte nach der Außenprüfung.Im Übrigen hat der BFH mit Urteil vom 16. September 2004 X R 22/01 (BFH/NV 2005, 322) entschieden, dass eine vorläufige Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 auch dann wirksam ist, wenn die vorherige Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, die erst nach Abschluss einer Außenprüfung erfolgt war, rechtswidrig aber bestandskräftig war.
- BFH, 17.10.2001 - III B 65/01
Beschwerde - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgrund - …
Auszug aus BFH, 23.01.2006 - IV B 80/04
Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO erfordert substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage, deren Klärung im Interesse der Allgemeinheit liegt und die im konkreten Streitfall voraussichtlich geklärt werden kann (BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2001 III B 65/01, BFH/NV 2002, 217). - BFH, 25.04.1985 - IV R 64/83
Vorläufige Steuerfestsetzung nur im Hinblick auf ungewisse Tatsachen zulässig
Auszug aus BFH, 23.01.2006 - IV B 80/04
Dafür genügt der Hinweis auf das Senatsurteil vom 25. April 1985 IV R 64/83 (BFHE 143, 500, BStBl II 1985, 648) nicht. - BFH, 09.07.2002 - IV B 160/01
Veräußerung von Waldflächen; Aufteilung eines Gesamtkaufpreises
Auszug aus BFH, 23.01.2006 - IV B 80/04
Die Darlegung des Zulassungsgrundes der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative FGO erfordert, dass nicht nur das Urteil, von dem die Vorinstanz abgewichen sein soll, bezeichnet wird, sondern auch der Rechtssatz, den das FG falsch ausgelegt oder angewandt haben soll (Senatsbeschluss vom 9. Juli 2002 IV B 160/01, BFH/NV 2002, 1563).
- FG München, 08.04.2009 - 10 K 713/09
Keine Aufhebung eines Vorläufigkeitsvermerks gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO …
Entsprechend hat der BFH selbst gegen die Aufnahme von Vorläufigkeitsvermerken nach Durchführung der Außenprüfung keine Bedenken erhoben (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 23. Januar 2006 IV B 80/04, BFH/NV 2006, 1242).